Bekanntmachungen

Meldung vom 13. Juli 2026

Flächennutzungsplan 2025 - Einzeländerung „Agri-PV Langental-Siedlung“- Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.07.2026 dem Entwurf des Flächennutzungsplans - Teiländerung „Agri-PV Langental-Siedlung“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf der Gemarkung Bruchsal, durch die Feldwerke GmbH.   Damit die Anlage errichtet werden kann, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV Langental-Siedlung“ beschlossen. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (derzeit ist hier eine Fläche für Landwirtschaft dargestellt), ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom Montag, den 13. Juli 2026 bis einschließlich Freitag, den 14. August 2026 Der Entwurf des Flächennutzungsplanes ist in das Internet eingestellt und kann auf der Internetseite der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal ( www.vvg-bruchsal.de ) unter dem nachfolgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.vvg-bruchsal.de/Home/Aktuelles_Oeffentliche+Bekanntmachung.html
Meldung vom 13. Juli 2026

Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Agri-PV Langental-Siedlung“- Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV Langental-Siedlung“ und den örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf der Gemarkung Bruchsal, durch die Feldwerke GmbH. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom Montag, den 13. Juli 2026 bis einschließlich Freitag, den 14. August 2026 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in das Internet eingestellt und kann auf der Internetseite der Stadt Bruchsal www.bruchsal.de eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.bruchsal.de/leben/bauen+_+wohnen/Bauleitplanung/Bebauungsplaene+im+Verfahren
Meldung vom 02. April 2026

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ im Verfahren nach § 13 BauGB; Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung des Entwurfs für die Beteiligung und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.  hier weiterlesen (PDF, 712 KB ) : Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ (PDF, 270 KB ) Begründung zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ (PDF, 1 MB ) Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 162 KB )
Meldung vom 02. April 2026

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Obere Brühlstraße“ im Verfahren nach § 13 BauGB; Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung des Entwurfs für die Beteiligung und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Obere Brühlstraße“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.  hier weiterlesen (PDF, 550 KB ) : Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Obere Brühlstraße" (PDF, 468 KB ) Begründung zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Obere Brühlstraße" (PDF, 1,1 MB ) Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 162 KB )
Meldung vom 06. März 2026

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Brühl III“ im Verfahren nach § 13a BauGB;

Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Brühl III“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. hier weiterlesen (PDF, 872 KB ) : Link zum Abrufen der Unterlagen MFH-Brühl Unterlagen-Offenlage:
Meldung vom 02. März 2026

Bekanntmachung FNP 2025 Einzeländerung "Agri-PV Langental-Siedlung", Gemarkung Bruchsal

  B E K A N N T M A C H U N G   Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard   Flächennutzungsplan 2025 - Einzeländerung „Agri-PV Langental-Siedlung“   - Beschluss über die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hier weiterlesen (PDF, 630 KB ) :
Meldung vom 25. Februar 2026

Einladung zur Aufklärungsversammlung über die geplante Flurbereinigung Waghäusel-Wiesental (Eselsfeld), Landkreis Karlsruhe

Das Landratsamt Karlsruhe -untere Flurbereinigungsbehörde- beabsichtigt, in der Stadt Waghäusel zur Verbesserung der Produktions- und  Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen.   hier weiterlesen (PDF, 81 KB ) :
Meldung vom 18. Februar 2026

Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft

Bekanntmachung (PDF, 41 KB )   Die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft findet am Donnerstag, 26. Februar 2026 , um 17:00 Uhr   im Rathaus am Marktplatz, Sitzungssaal, 1. OG statt.       TAGESORDNUNG   1 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard Flächennutzungsplan 2025 - Einzeländerung "Agri-PV Langental-Siedlung“ – Beschluss über die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2    BauGB – Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit    sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher    Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB   2 Mitteilungen und Anfragen       Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt finden Sie im Ratsinformationssystem https://bruchsal.ris-portal.de/     Bruchsal, 03.02.2026        Sven Weigt Oberbürgermeister
Meldung vom 09. Januar 2026

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Hauptstraße Nord – Pflegeheim, 2. Änderung“ im Verfahren nach § 13a BauGB;

Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat am 17.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Hauptstraße Nord – Pflegeheim, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.  weiterlesen (PDF, 504 KB ) :
Meldung vom 18. März 2024

Satzung Jagdgenossenschaft

Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 29.02.2024 folgende   S a t z u n g   beschlossen: hier weiterlesen (PDF, 597 KB ) :
Meldung vom 15. März 2024

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 30.01.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt auf - 360 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und - 360 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.  1. Steuerfestsetzung Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.  Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.  2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung  Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Hambrücken (Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken) erhoben werden.  4. Hinweise Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruches fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein. Hambrücken, den 15.03.2024 gez.: Dr. Marc Wagner Bürgermeister

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Sekretariat des Bürgermeisters, Mitteilungsblatt