Barrierefreiheitserklärung
Die Gemeinde Hambrücken ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hambruecken.de
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. - Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der unten aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:- Teilweise sind Dateien nicht barrierefrei.
- Manche Bilder haben keine Alternativtexte.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.hambruecken.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.02.2023 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 03.06.2025 überprüft. - Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse gemeinde@hambruecken.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung. Oder melden Sie sich bei uns unter folgender Telefonnummer +49 (0) 7255 7100-0. - Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite (www.hambruecken.de) nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Behindertenbeauftragte im Landkreis Karlsruhe finden Sie auf auf der Webseite des Landkreises Karlsruhe.