Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

Meldung vom 14. August 2026

Bürgerinformation: So können Sie dazu beitragen, dass sich die Saatkrähen nicht noch weiter vermehren

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dazu beitragen, dass sich die Saatkrähen nicht noch weiter vermehren. Dabei sind folgende Schritte zu beachten: Füttern Sie Saatkrähen und andere Wildvögel nicht.Entsorgen Sie Müll und Speisereste ausschließlich in  geschlossenen  Abfallbehältern.Stellen Sie Müllbehälter erst kurz vor der Abholung bereit und verschließen Sie diese sorgfältig.Lassen Sie keine Essensreste, Tierfutter oder Kompost offen zugänglich liegen.Halten Sie öffentliche Grünanlagen und Privatgrundstücke sauber. Beachten Sie, dass Saatkrähen nach dem Bundesnaturschutzgesetz strengstens geschützt sind. Nester, Eier und Jungvögel dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Maßnahmen zur Vergrämung sind nur im Rahmen der geltenden strengen gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Die Gemeindeverwaltung ist nach wie vor bestrebt, in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde die erforderlichen Genehmigungen für geeignete und rechtlich zulässige Vergrämungsmaßnahmen zu erhalten. Oberstes Ziel ist es, die Belastungen für die Bevölkerung zu reduzieren.    Wir bitten die Bürgerschaft, die Bemühungen der Gemeinde durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Müll, Speiseresten und anderen potenziellen Nahrungsquellen zu unterstützen.   Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Antragsschreiben auf Befreiung § 67 Abs. 2 BNatschG (PDF, 1,5 MB )
Meldung vom 07. August 2026

Richtlinien über die Förderung für die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. für den Einbau elektrischer Torantriebe (Bereich Obere Brühlstraße)

Die Gemeinde Hambrücken hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Anliegern aufgrund der in der Obere Brühlstraße erlassenen Parkraumbewirtschaftung entgegenzukommen. Es wird dabei die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. der Einbau von elektrischen Torantrieben gefördert. Das Ziel dahinter besteht darin, mehr Stellplätze zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung Hambrücken bezuschusst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (insgesamt 10.000,– €) die oben genannten Maßnahmen.      1.  Gegenstand der Förderung  Die Gemeinde Hambrücken fördert mit dieser Richtlinie die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. den Einbau elektrischer Torantriebe für die von der Maßnahme betroffenen Anwohner*innen/Eigentümer*innen im Bereich Obere Brühlstraße in Hambrücken.      2.  Förderausschluss Ausgeschlossen ist eine Förderung für Maßnahmen, die bereits vor dem 21.07.2026 durchgeführt worden sind und somit nicht im Zusammenhang mit der im Gemeinderat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung im Bereich der Obere Brühlstraße stehen.    3.  Förderumfang  Gefördert werden oben genannte Maßnahmen mit 10 % der Bruttokosten. Nebenkosten wie z. B. Malerarbeiten im Hofbereich werden nicht berücksichtigt. Die Förderung beträgt maximal 500,– € je Einzelfall. Insgesamt stehen 10.000,– € an Fördermitteln zur Verfügung.      4.  Rechtsanspruch  Die Fördermaßnahme stellt eine freiwillige Maßnahme der Gemeinde dar. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht daher auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.    5.  Antragsverfahren  5.1 Antragsberechtigte  Antragsberechtigt sind natürliche Personen, welche in der Obere Brühlstraße wohnen oder ein Grundstück besitzen.  5.2 Bewilligungsstelle und Antragstellung  Anträge werden von der Gemeinde im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bearbeitet und sind daher dort schriftlich per Post oder per E-Mail unter Verwendung des Vordrucks einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis der geltend gemachten Kosten und ein Bild der abgeschlossenen Maßnahme beizulegen. Die Rechnungen müssen auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein. Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, sich die Rechnungen im Original vorlegen zu lassen. 5.3 Bewilligungsverfahren  Sind die vollständigen Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen und liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln vor, erteilt die Gemeinde einen Bewilligungsbescheid, aus dem die Höhe der Förderung hervorgeht.      6.  Weitere Verpflichtungen/Rückforderungen 1.  Die Bewilligung eines Zuschusses auf Grundlage dieser Richtlinien ersetzt keine eventuell notwendigen öffentlich- oder privatrechtlichen Genehmigungen. Zudem sind sowohl baurechtliche als auch planungsrechtliche Vorschriften einzuhalten. 2.  Die durch die Fördermittel abgedeckten Kosten dürfen vom Eigentümer weder direkt noch indirekt auf Mieter umgelegt werden.  3.  Der/Die Antragsteller*in hat alle wesentlichen baulichen und technischen Änderungen an der Anlage, welche den Zweck der Förderung beeinflussen, innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Arbeiten der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.  4. Wird eine durch die Gemeinde Hambrücken geförderte Anlage innerhalb von 5  Jahren nach Fertigstellung in ihrer baulichen oder technischen Ausführung wesentlich geändert und der Zweck der Förderung beeinflusst, kann dies zu einer Aufhebung des Bewilligungsbescheides und zu einer Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel führen. Hier entscheidet die Gemeinde im Einzelfall.  5. Wird gegen die Regelungen dieser Richtlinie verstoßen oder wurde die Förderung der Anlage durch Angabe falscher Tatsachen herbeigeführt, so wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und eine Rückzahlungspflicht begründet.  6. Mit Aufhebung des Bewilligungsbescheides werden bereits ausgezahlte Fördermittel zur Rückzahlung an die Gemeindeverwaltung fällig und sind von diesem Zeitpunkt an jährlich mit 5 %-Punkten über dem Basissatz nach § 247 BGB zu verzinsen.    7.  Inkrafttreten  Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist bis 31.12.2027 gültig. Der Eingang des Antrags bei der Gemeindeverwaltung ist hier maßgebend.    Hambrücken, den 06.08.2026    gez. Dr. Marc Wagner Bürgermeister 
Meldung vom 07. August 2026

Der Parkraum wird geordnet

Obere Brühlstraße   Nachdem nun die Markierungsarbeiten abgeschlossen sind, wird die Straßenbeschilderung in den nächsten Wochen aufgestellt, und das beschlossene Parkraumkonzept kommt zum Tragen. Damit ist ein großer Schritt für die allgemeine Sicherheit getan. Der Parkraum in der Oberen Brühlstraße wird damit geordnet und somit wird auch gewährleistet, dass die Rettungskräfte ungehindert über die Obere Brühlstraße fahren können. Dies erhöht die Sicherheit in diesem Bereich deutlich. Durch die jetzt eingezeichneten Parkstände bleibt auch der Gehweg frei und niemand muss wegen eines zugeparkten Gehweges z. B. mit einem Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen. Auch das ist ein großer Gewinn für die Verkehrssicherheit in der Oberen Brühlstraße. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei den betroffenen Anwohnern für die konstruktive Zusammenarbeit und das aufgebrachte Verständnis bedanken. Diese Vorteile kommen natürlich nur zum Tragen, wenn sich jeder an die neuen Regeln hält und sein Fahrzeug entsprechend abstellt. Daher werden wir diesen Bereich regelmäßig kontrollieren und ggf. Verstöße entsprechend sanktionieren.   Polizeibehörde
Meldung vom 14. August 2026

Keine Hunde auf dem Friedhof

In letzter Zeit ist leider wieder  vermehrt Hundekot  rund um den Friedhof sowie auf den Rasenflächen festzustellen. Hunde sind laut Friedhofssatzung auf dem Friedhof nicht gestattet. Der Bauhof hat aus diesem Grund im Frühjahr an allen Eingängen des Friedhofs „Hundeverbots-Schilder“ montiert.    Bitte entfernen Sie umgehend die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde und entsorgen diese ordnungsgemäß.   Wir appellieren nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Regeln von Pietät und Anstand zu halten. Kontrollen durch das Ordnungsamt werden stichprobenartig durchgeführt.    Ordnungsamt
Meldung vom 14. August 2026

Nachbericht STADTRADELN in Hambrücken

Vom 28.06.2026 bis zum 18.07.2026 lief der Aktionszeitraum STADTRADELN in Hambrücken.  156 Personen  haben sich in diesem Jahr für die Aktion registriert. Davon waren 141 Personen aktiv beim Radeln dabei. Am Ende des Aktionszeitraums waren es  39.218 Rad-Kilometer , die 141 Radelnde in Hambrücken innerhalb des 3-wöchigen Aktionszeitraums erfasst hatten. Im Vergleich zur gleichen Strecke Autofahrten wurden auf diese Weise  über   6,432 Tonnen CO2-Ausstoß vermieden.  Nochmals vielen herzlichen Dank an alle begeisterten Radlerinnen und Radler! Zudem möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass das beste Team sowie die beste Einzelradlerin und der beste Einzelradler einen Preis für die tolle Leistung erhalten werden. Dieser wird am Straßenfestsamstag (29.08.2026) um 17:30 Uhr überreicht.  Die   jeweiligen Gewinner sind: Bestes Team: Lußhardtläufer mit 6.703,9 geradelten Kilometern  Beste Einzelradlerin: Anja Freidel mit insgesamt 967,1 geradelten Kilometern Bester Einzelradler: Reinhard Notheisen mit insgesamt 2.005,9 geradelten Kilometern Alle Gewinner werden von uns nochmals angeschrieben.
Meldung vom 14. August 2026

Update zu den Bauarbeiten der Kindertagesstätte „Farbenzauber“

Trotz der anhaltenden sommerlichen Hitze kommen die Bauarbeiten an der AWO-Kindertagesstätte „Farbenzauber“ zügig voran. Die meisten Meilensteine konnten bereits erreicht und abgeschlossen werden. In den kommenden 14 Tagen ist mit dem Abschluss der Bauarbeiten zu rechnen.   Erst kürzlich hat die Firma DBS Schmitt den Graben für die Nahwärmeleitung ausgehoben, die künftig die Kindertagesstätte mit der Gemeinschaftsschule verbindet.  Die Firma Schlindwein ist bereits mit der Verlegung der Nahwärmeleitung beschäftigt (siehe Fotos). Über diese Leitung wird die Kindertagesstätte künftig mit Wärme versorgt. Dadurch war keine eigene Wärmeerzeugungsanlage für die Kindertagesstätte erforderlich. Auch der Nahwärmeanschluss wurde bereits vorbereitet und kann in den nächsten Tagen durch die Monteure angeschlossen werden. An dieser Stelle gilt der Dank der Gemeinde neben den am Bau beteiligten Firmen insbesondere Herrn Johann Soder, der das Projekt der künftigen  Wärmeversorgung der gemeindlichen Liegenschaften im Quartier ehrenamtlich betreut.   Die aktuellen vorbereitenden Erdarbeiten der Firma Mockler verlaufen planmäßig, sodass die Montage der Außenspielgeräte, die Herstellung der Wege sowie die Verlegung des Rollrasens vs. innerhalb der nächsten 14 Tage abgeschlossen werden können.   Auch die Innenausbauarbeiten der Firma Losberger sind nahezu abgeschlossen. Aktuell steht noch die Fertigstellung des Bodenbelags sowie die Montage der Türen im Gebäude aus.    Übernächste Woche sollen die Möbel angeliefert und aufgebaut werden, sodass die Kindertagesstätte rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr bezugsfertig ist und die ersten Kinder einziehen können.   Fachbereich Bauen und Umwelt
Meldung vom 07. August 2026

Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Karlsruhe e. V. verleiht Klimapreis 2026

Der Kommunale Klimaschutzverein Landkreis Karlsruhe e. V. zeichnet in diesem Jahr herausragendes Engagement für Klimaschutz und Klimaanpassung aus: Der Klimapreis 2026 geht an drei Projekte aus der Region, die mit innovativen Ideen und großem Einsatz zu einer nachhaltigen Zukunft im Landkreis beitragen.  Die Preisträger sind: Tauschwandel Tauschladen aus Kronau Hambrigger Jungs 06 aus Hambrücken Privater Kindergarten PINKEPANK e. V. aus Ettlingen   Der Tauschwandel Tauschladen Kronau hat ein innovatives Tausch- und Nachbarschaftsnetzwerk aufgebaut, das Ressourcenschonung mit gegenseitiger Hilfe verbindet. Durch das Teilen und Tauschen von Gegenständen werden CO₂-Emissionen reduziert und nachhaltiger Konsum im Alltag gefördert.   Der Verein Hambrigger Jungs 06 plant die Pflanzung klimaresistenter Bäume sowie die Schaffung eines schattigen Treffpunkts im öffentlichen Raum. Damit werden Hitzeinseln reduziert, das Mikroklima verbessert und gleichzeitig ein wichtiger sozialer Begegnungsort gestärkt.   Der private Kindergarten PINKEPANK e. V. setzt mit seinem Projekt auf frühkindliche Umweltbildung und fördert aktiv den Schutz von Insekten. Kinder erleben dabei ökologische Kreisläufe hautnah und entwickeln ein Bewusstsein für Natur, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.   Der mit insgesamt 3.500 Euro dotierte Preis würdigt Initiativen, die durch ihre Relevanz für den Klimaschutz, ihren Innovationsgehalt sowie ihren Vorbildcharakter überzeugen. Der Preis wurde auf die Projekte gleich verteilt und richtete sich an Vereine, Bildungseinrichtungen sowie engagierte Gruppen aus dem Landkreis Karlsruhe. Die ausgezeichneten Projekte zeigen auf unterschiedliche Weise, wie Klimaschutz und nachhaltiges Handeln im Alltag verankert werden können – von ressourcenschonenden Tauschangeboten über gemeinschaftliches Engagement bis hin zu frühkindlicher Bildung für Nachhaltigkeit. „Die Vielfalt und Qualität der insgesamt 26 eingereichten Projekte haben eindrucksvoll gezeigt, wie viel Innovationskraft und Engagement im Landkreis Karlsruhe vorhanden sind“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Kommunalen Klimaschutzvereins, Dr. Marc Wagner. „Die Preisträger sind wichtige Vorbilder und motivieren andere, selbst aktiv zu werden.“ Die feierliche Preisverleihung fand am 9. Juli 2026 im Rahmen der internationalen SDG-Konferenz in Karlsruhe statt. Dort wurden die Projekte öffentlich gewürdigt und erhielten die Möglichkeit, ihre Ansätze einem breiten Publikum vorzustellen. Alle anderen Projekte wurden anhand einer Fotopräsentation auf der Konferenz vorgestellt.  Mit dem Klimapreis verfolgt der Kommunale Klimaschutzverein das Ziel, kreative und wirkungsvolle Maßnahmen sichtbar zu machen und den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel in der Region weiter voranzubringen. Träger des Vereins sind alle 32 Kommunen des Landkreises Karlsruhe sowie der Landkreis selbst.  
Meldung vom 07. August 2026

Gemeinde dankt Spendern für den Kinder-Eventtag 2026Medien

Auch in diesem Jahr veranstaltete die Gemeinde Hambrücken am letzten Schultag,  Mittwoch, den 29.07.2026 ,  den beliebten  Kinder-Eventtag . Wie bereits im Vorjahr wurde den Kindern damit ein fröhlicher und gelungener Start in die wohlverdienten Sommerferien ermöglicht. Die Durchführung des Aktionstags wäre ohne die großzügige Unterstützung zahlreicher Unternehmen nicht möglich gewesen.  Bürgermeister Dr. Marc Wagner  nutzte die Gelegenheit und bedankte sich am Veranstaltungstag persönlich bei allen Spendern für ihr Engagement. Ein herzliches Dankeschön gilt der  Linhardt Group GmbH , der  Volksbank Kraichgau , der  Sparkasse Kraichgau ,  W&T EFRA ,  Kulinarische Welten  sowie der  Leibersperger HEMA GmbH . Mit ihren Spenden haben sie maßgeblich dazu beigetragen, den Kindern einen unvergesslichen Start in die Sommerferien 2026 voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Erlebnisse zu ermöglichen.
Meldung vom 07. August 2026

Eis für die Kinder der Ferienbetreuung am 05.08.2026

Nach der erfolgreichen Oster- und Pfingstferienbetreuung ging es nun bereits in die dritte Runde der beliebten Ferienbetreuung. Ein abwechslungsreicher Tag voller Spiel, Bewegung und guter Laune auf dem Schulhof sorgte bei den Kindern für jede Menge Freude. Eine besondere Überraschung hatte unser Bürgermeister, Dr. Marc Wagner, vorbereitet. Mit einem leckeren Eis sorgte er für eine willkommene Abkühlung und strahlende Kinderaugen. Das Eis wurde natürlich direkt vor Ort gemeinsam genossen. Dabei entstand auch ein schönes Erinnerungsfoto mit den Betreuer*innen Carina Holzer, Lili Wetzel, Jannis Debatin und Agata Twardocus. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Beteiligten, die mit ihrem Einsatz und ihrer Unterstützung dazu beitragen, dass die Ferienbetreuung für die Kinder zu einem besonderen Erlebnis wird.
Meldung vom 31. Juli 2026

Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis Karlsruhe

Sperrung der Grillstellen in den Wäldern im Landkreis Karlsruhe infolge akuter Waldbrandgefahr    Hiermit ergeht von Amtes wegen auf Grundlage des § 38 Abs. 1 S. 1 und 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) die folgende    ALLGEMEINVERFÜGUNG    I. Im gesamten Landkreis Karlsruhe wird das Recht zum Betreten des Waldes bis auf Widerruf wie folgt eingeschränkt: 1. Die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills ist untersagt. 2. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.    II. Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die vorstehende Allgemeinverfügung ist gem. § 83 Abs. 3 LWaldG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Diese kann bis zu 2.500 €, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 € betragen.    III. Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) durch öffentliche Bekanntmachung verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der vollständige Inhalt dieser Verfügung kann auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe eingesehen werden.    Begründung    Die untere Forstbehörde des Landratsamtes Karlsruhe ist gem. § 38 Abs. 1 i.V.m. §§ 62 Nr. 3, 64 Abs. 1 LWaldG zuständige Behörde für die Anordnung dieser Allgemeinverfügung.    Im Landkreis Karlsruhe besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Daher ist auf die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen in sämtlichen Wäldern ab sofort zu verzichten.    Die Nutzung mitgebrachter Grills sowie offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gemäß § 41 Abs. 1 Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.    Die untere Forstbehörde bittet ferner eindringlich darum, das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen.    Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht.    Da die Waldbrandgefahr zuletzt gewachsen ist und in den kommenden Tagen voraussichtlich weiter zunehmen wird, wird gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung im öffentlichen Interesse angeordnet.    Rechtsbehelfsbelehrung    Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der unteren Forstbehörde beim Landratsamt Karlsruhe, Am Viehmarkt 1, 76646 Bruchsal, erhoben werden.    Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung haben Widerspruch und Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO). Dies bedeutet, dass diese Allgemeinverfügung auch dann zu befolgen ist, wenn sie mit Widerspruch und/oder Klage angegriffen wird.    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann auf Antrag durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe wiederhergestellt werden. Karlsruhe, den 28.07.2026    gez. Martin Moosmayer  Forstamt
Meldung vom 31. Juli 2026

Das Ende des Radwegs Hauptstraße gegenüber ReweMedien

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:   Die Gemeindeverwaltung Hambrücken wurde darauf hingewiesen, dass gefährliche Situationen entstehen, wenn Radfahrer, welche den Radweg gegenüber dem Rewe-Markt nutzen, bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße/Adenauerstraße fahren.  Daher möchten wir darauf hinweisen, dass der Radweg bereits vor der Bushaltestelle endet. Da das Ende des Radwegs offenbar nicht von jedem wahrgenommen wird, werden wir im Rahmen einer Verkehrsschau beraten, wie man hier eine Verbesserung der Situation herstellen kann.    Polizeibehörde Bild (JPG, 64 KB )
Meldung vom 31. Juli 2026

Der Bürgermeister informiert:

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, anlässlich der bevorstehenden Sommerzeit möchte ich Sie wieder einmal auf den neuesten Stand bringen und über aktuelle Entwicklungen informieren. Hierbei begnüge ich mich bewusst mit dem Blick auf unsere Kommune, wenngleich es auf Landkreis-, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene auch manches zu sagen und zu schreiben gäbe.   1. Das mit Abstand wichtigste Thema der letzten Wochen und Monate betrifft und bewegt uns als Hambrückerinnen und Hambrücker alle, die  Planung der DB Infra Go für zwei weitere Gleise für den Güterverkehr  entlang der bestehenden Schnellbahntrasse. Unsere Stellungnahme als Gemeinde im Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung, das derzeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe läuft, finden Sie auf den Seiten  xx-xx.  Besonders erfreulich ist, dass sich innerhalb kürzester Zeit eine Bürgerinitiative gegründet hat, die uns als Gemeinde unterstützt und bereits über 1.500 Unterschriften gesammelt hat. Vielen Dank hierfür allen Beteiligten, insbesondere dem Sprecher Lars Briem und seiner Ehefrau Stefanie.   2. Unsere  Bauprojekte  schreiten planmäßig voran:   Der  neue , von der AWO betriebene  Kindergarten  „Farbenzauber“ soll bereits im September seine Tore für unsere Kinder öffnen und am 02.10. im Rahmen einer Feier auch offiziell eingeweiht werden.   Die aus Brandschutzgründen erforderlichen  Fluchttreppen  vor und hinter dem  Rathaus  sollen so fertiggestellt werden, dass der Gemeinderat nach der Sommerpause wieder den Sitzungssaal im Rathaus nutzen kann. Im Anschluss soll der  Rathausvorplatz  ansprechend und zeitgemäß umgestaltet werden. Mit dem entsprechenden Konzept und den im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen wird sich der Gemeinderat in seiner September-Sitzung befassen.    Anfang August soll der Notarvertrag unterzeichnet werden, mit welchem das gemeindeeigene  Grundstück an der Ecke Haupt-/Rheinstraße  veräußert werden soll, um der Erwerberin dort die Errichtung eines Bauwerks zum Betrieb einer  Zahnarztpraxis  zu ermöglichen. Ein weiterer Baustein, um die medizinische Versorgung in Hambrücken zu gewährleisten.   Bei der geplanten  Errichtung von Mehrfamilienhäusern im Neubaugebiet Brühl  wurde ein weiterer großer Schritt getan. Der Investor hat mitgeteilt, dass er sowohl den Bau- als auch den Förderantrag eingereicht habe. Nach entsprechenden Bewilligungen kann der Baubeginn erfolgen. Geplant ist, dem Markt auch sozial erschwingliche Wohnungen zur Verfügung zu stellen.   Nicht zuletzt soll noch in diesem Jahr in der  Weiherer Straße  in Umsetzung der aus dem Generalentwässerungsplan folgenden Maßnahmen ein  Umbau des dortigen Kanalsystems  erfolgen, um dieses zu entlasten und eine bessere Verteilung des Wassers zu erreichen. In dieser Straße besteht nach den Erfahrungen der letzten Jahre der dringlichste Handlungsbedarf. Weitere Straßen werden in den nächsten Jahren folgen.   3. Entsprechend einer Empfehlung des die Gemeinde Hambrücken beratenden Ingenieurbüros hat der Gemeinderat  Parkraumkonzepte  für die  Brühlerstraße  sowie für die  Obere Brühlstraße  beschlossen. Maßgebend hierfür waren neben Beschwerden aus der Anwohnerschaft selbst die Wiederherstellung der Sicherheit im Straßenverkehr, der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie die Herstellung geordneter Parkverhältnisse. Während die Umsetzung in der Brühlerstraße bereits erfolgt ist, steht sie in der Oberen Brühlstraße in den nächsten Wochen an.     4. Die Vorbereitungsmaßnahmen zur Erfüllung des  Rechtsanspruchs  der künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler  auf Ganztagsbetreuung  ab dem Schuljahr 2026/2027 sind nahezu abgeschlossen. Neben räumlichen Erweiterungen und einer umfassenden Überarbeitung der entsprechenden Regularien konnten zuletzt auch die personellen Weichen gestellt werden. Besonders hervorzuheben ist, dass durch die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten in der Gemeinschaftsschule eine extrem kostengünstige Variante gewählt wurde.   Abschließend wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen, vor allem aber Ihren Kindern, schöne und erholsame Sommerferien. Erholen Sie sich gut und gewinnen Sie etwas Abstand vom stressigen Alltag. Ich freue mich auf ein Wiedersehen, vielleicht im Rahmen unseres Jubiläums-Straßenfestes, das in diesem Jahr vom 29.08. bis 31.08. bereits zum 40. Mal begangen wird.   Herzliche Grüße Ihr    Dr. Marc Wagner Bürgermeister
Meldung vom 31. Juli 2026

Stellungnahme der Bürgerinitiative Hambrücken – NBS/ABS Mannheim - Karlsruhe

Stellungnahme der Bürgerinitiative Hambrücken   im Raumordnungsverfahren / Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Neu- und Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim – Karlsruhe”, Antrags-/Vorzugsvariante R4  Absenderin Bürgerinitiative Hambrücken – Sprecher Lars Briem, Blauenstr. 2, 76707 Hambrücken  Empfänger Regierungspräsidium Karlsruhe; Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen; Referat 21 – Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz;  Stabstelle NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe  Verfahren: Raumverträglichkeitsprüfung NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe; Antrag der DB InfraGO AG vom 20. April 2026   Stellungnahme (PDF, 268 KB ) :
Meldung vom 31. Juli 2026

Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim-Karlsruhe: Stellungnahme der Gemeinde Hambrücken

Die nachfolgende Stellungnahme der Gemeinde Hambrücken wurde im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung für die Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim-Karlsruhe fristgerecht in das Verfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingebracht. Stellungnahme (PDF, 271 KB ) : Lageplan Schützenswerte Bereiche und Bauwerke (PDF, 4,1 MB ) Brücke über der L 556 (PDF, 305 KB )
Meldung vom 24. Juli 2026

Geschwindigkeitsmessungen im 2. Quartal 2026

In den Monaten April, Mai und Juni 2026 wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten von ca. 32.000 Fahrzeugen in einer Überprüfungszeit von ca. 222 Stunden gemessen. Bei den ca. 32.000 Messungen gab es 483 Beanstandungen, die zwei Hauptgruppen waren 370 Fahrzeuge im Bereich bis 10 km/h und 89 Fahrzeuge im Bereich 11-15 km/h. Die prozentual meisten Beanstandungen wurden in der Hauptstraße festgestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Einsatzfahrten in den Statistiken enthalten sein können.  Ordnungsamt Messprotokoll (JPG, 127 KB )
Meldung vom 24. Juli 2026

Richtlinien über die Förderung für die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. für den Einbau elektrischer Torantriebe (Bereich Brühlerstraße)

Die Gemeinde Hambrücken hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Anliegern aufgrund der in der Brühlerstraße erlassenen Parkraumbewirtschaftung entgegenzukommen. Es wird dabei die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. der Einbau von elektrischer Torantriebe gefördert. Das Ziel dahinter besteht darin, mehr Stellplätze zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung Hambrücken bezuschusst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (insgesamt 5.000,- €) die oben genannten Maßnahmen.      1. Gegenstand der Förderung  Die Gemeinde Hambrücken fördert mit dieser Richtlinie die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. den Einbau elektrischer Torantriebe für die von der Maßnahme betroffenen Anwohner*innen/Eigentümer*innen im Bereich Brühlerstraße Hausnummern 2 bis 20 sowie 1 bis 39 in Hambrücken.      2.  Förderausschluss Ausgeschlossen ist eine Förderung für Maßnahmen, die bereits vor dem 19.05.2026 durchgeführt worden sind und somit nicht im Zusammenhang mit der im Gemeinderat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung im Bereich der Brühlerstraße stehen.    3.  Förderumfang  Gefördert werden oben genannte Maßnahmen mit 10 % der Bruttokosten. Nebenkosten wie z. B. Malerarbeiten im Hofbereich werden nicht berücksichtigt. Die Förderung beträgt maximal 500,– € je Einzelfall. Insgesamt stehen 5.000,– € an Fördermitteln zur Verfügung.      4.  Rechtsanspruch  Die Fördermaßnahme stellt eine freiwillige Maßnahme der Gemeinde dar. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht daher auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.    5.  Antragsverfahren  5.1 Antragsberechtigte  Antragsberechtigt sind natürliche Personen, welche in der Brühlerstraße Hausnummern 2 bis 20 sowie 1 bis 39 wohnen oder ein Grundstück besitzen.    5.2 Bewilligungsstelle und Antragstellung  Anträge werden von der Gemeinde im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bearbeitet und sind daher dort schriftlich per Post oder per E-Mail unter Verwendung des Vordrucks einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis der geltend gemachten Kosten und ein Bild der abgeschlossenen Maßnahme beizulegen. Die Rechnungen müssen auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein. Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, sich die Rechnungen im Original vorlegen zu lassen.   5.3 Bewilligungsverfahren  Sind die vollständigen Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen und liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermittel vor, erteilt die Gemeinde einen Bewilligungsbescheid, aus dem die Höhe der Förderung hervorgeht.      6.  Weitere Verpflichtungen/Rückforderungen  Die Bewilligung eines Zuschusses auf Grundlage dieser Richtlinien ersetzt keine eventuell notwendigen öffentlich- oder privatrechtlichen Genehmigungen. Zudem sind sowohl baurechtliche als auch planungsrechtliche Vorschriften einzuhalten. Die durch die Fördermittel abgedeckten Kosten dürfen vom Eigentümer weder direkt noch indirekt auf Mieter umgelegt werden. Der/Die Antragsteller*in hat alle wesentlichen baulichen und technischen Änderungen an der Anlage, welche den Zweck der Förderung beeinflussen, innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Arbeiten der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Wird eine durch die Gemeinde Hambrücken geförderte Anlage innerhalb von 5 Jahren nach Fertigstellung in ihrer baulichen oder technischen Ausführung wesentlich geändert und der Zweck der Förderung beeinflussen, kann dies zu einer Aufhebung des Bewilligungsbescheides und zu einer Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel führen. Hier entscheidet die Gemeinde im Einzelfall. Wird gegen die Regelungen dieser Richtlinie verstoßen oder wurde die Förderung der Anlage durch Angabe falscher Tatsachen herbeigeführt, so wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und eine Rückzahlungspflicht begründet. Mit Aufhebung des Bewilligungsbescheids werden bereits ausgezahlte Fördermittel zur Rückzahlung an die Gemeindeverwaltung fällig und sind von diesem Zeitpunkt an jährlich mit 5-%-Punkten über dem Basissatz nach § 247 BGB zu verzinsen.    7.  Inkrafttreten  Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist bis 31.12.2027 gültig. Der Eingang des Antrags bei der Gemeindeverwaltung ist hier maßgebend.    Hambrücken, den 21.07.2026    gez.: Dr. Marc Wagner, Bürgermeister
Meldung vom 24. Juli 2026

Der Parkraum ist geordnet

Brühlerstraße Nachdem nun die Markierungsarbeiten abgeschlossen sind und die Straßenbeschilderung aufgestellt ist, kommt das vom Gemeinderat beschlossene Parkraumkonzept zum Tragen. Ein großer Schritt für die allgemeine Sicherheit ist damit getan. Der Parkraum in der Brühlerstraße wurde nun geordnet und somit ist auch gewährleistet, dass die Rettungskräfte ungehindert über die Brühlerstraße fahren können. Dies erhöht die Sicherheit in diesem Bereich deutlich. Durch die jetzt eingezeichneten Parkstände bleibt auch der Gehweg frei und niemand muss wegen eines zugeparkten Gehweges z. B. mit einem Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen. Auch das ist ein großer Gewinn für die Verkehrssicherheit in der Brühlerstraße. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei den betroffenen Anwohnern für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Diese Vorteile kommen natürlich nur zum Tragen, wenn sich jeder an die neuen Regeln hält und sein Fahrzeug entsprechend abstellt. Aus diesem Grund werden wir diesen Bereich regelmäßig kontrollieren und Verstöße kostenpflichtig sanktionieren (ab sofort). Ordnungsamt    
Meldung vom 24. Juli 2026

Kinder-Eventtag

Am  Mittwoch, dem 29.07.2026  findet von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr  bei der  Lußhardthalle  der  sechste Hambrücker Kinder-Eventtag  statt. Wir möchten mit euch gemeinsam den Beginn der Sommerferien 2026 feiern. Wir freuen uns schon sehr auf euch! Der Eintritt ist kostenlos. Da uns eure Gesundheit sehr am Herzen liegt, bitten wir an den Sonnenschutz in Form von Sonnenhut und Sonnencreme zu denken. Bei warmen Temperaturen werden wir auch wieder die Station „Wasserschlacht“ anbieten. Auch die Firma DBS Schmitt wird mit ihrem Minibagger die Herzen aller Baggerfreunde höher schlagen lassen.  Wir, die Gemeinde Hambrücken, schenken jedem Kind zwischen 0-18 Jahren aus Hambrücken ein kostenloses Armband beim Perlenstand. Unsere Kinder sollen ein Erinnerungsstück an diesen Tag mit nach Hause nehmen können, um sich noch lange an diesen Tag zurückzuerinnern.  Auch in diesem Jahr erwartet euch wieder eine ganz besondere Überraschung. Jedes Kind aus Hambrücken erhält bei Eis Pino an der Lußhardthalle zwei Kugeln Eis kostenlos. Am Infostand der Gemeinde erhält jedes Kind aus Hambrücken seinen Bon für ein kostenloses Armband sowie für die zwei Kugeln Eis.    Auch in diesem Jahr unterstützt uns das DRK Hambrücken wieder tatkräftig mit dem Sanitätsdienst und sorgt zuverlässig für die Sicherheit von Groß und Klein. Besonders freut es uns, dass der DRK-Ortsverein den Kinder-Eventtag 2026 erneut mit einem Waffelstand bereichert. Die frisch gebackenen Waffeln sind eine köstliche Ergänzung des Angebots und werden sicherlich für Begeisterung sorgen. Also kommt vorbei, wir freuen uns auf euch!   PS: Die Kaffeebar Black Cocaine Coffee & Fat Boy Bros wird die Erwachsenen mit ihren besonderen Kaffeekreationen verwöhnen und ihre Herzen höher schlagen lassen.   Im Bereich des Veranstaltungsgeländes kann es zu Einschränkungen der Zufahrtsmöglichkeiten kommen. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit vorhanden. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen.    Standplan (PDF, 293 KB )  
Meldung vom 24. Juli 2026

Ausflug mit unseren Seniorinnen und Senioren – Ein gemeinsamer Tag in der schönsten Altstadt Deutschlands

Liebe Seniorinnen und Senioren aus Hambrücken,   der Seniorenbeirat und die Gemeinde Hambrücken laden Sie herzlich zu einem gemeinsamen Tagesausflug nach  Bad Wimpfen  am  Donnerstag, 17. September 2026 , ein. Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Tag mit einem geführten Rundgang durch die historische Altstadt von Bad Wimpfen und auf ein gemütliches gemeinsames Essen in der Besenhex in Tiefenbach.   Für den Rundgang stehen Ihnen zwei Führungen zur Auswahl: Klassische Stadtführung – „Bad Wimpfen entdecken“ „Bänkles-Tour – Öfters mal Pause machen“  – ein gemütlicher Spaziergang mit schönen Ausblicken und Sitzgelegenheiten unterwegs Bitte teilen Sie uns Ihre gewünschte Führung bereits bei der Anmeldung mit, da wir diese Information für die weitere Planung benötigen. Gemeinsam wollen wir schöne Eindrücke sammeln und angenehme Stunden miteinander verbringen. Treffpunkt  ist um  8:45 Uhr  an der Bushaltestelle  Ortsmitte  in Hambrücken (vor dem Kirchplatz). Die Abfahrt erfolgt gegen  9:00 Uhr . Die Rückkehr nach Hambrücken ist für etwa  18:00 Uhr  an derselben Haltestelle vorgesehen.   Wichtig:  Die Mitnahme von Rollatoren im Bus ist problemlos möglich. Bitte denken Sie an diesem Tag an  ausreichenden Sonnenschutz , z. B. in Form von  Sonnenhut  und  Sonnencreme  sowie an eine  eigene Verpflegung  für unterwegs.   Für die  Busfahrt  ist am Ausflugstag eine  Eigenbeteiligung von 15,00 Euro pro Person  in bar zu entrichten.  Die Kosten für den Rundgang in Bad Wimpfen werden vollständig von der Gemeinde Hambrücken übernommen. Das Essen in der Besenhex ist von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen.   Wenn Sie an unserem gemeinsamen Ausflug teilnehmen möchten, können Sie sich  von Montag, 27. Juli, bis Sonntag, 9. August 2026 , telefonisch unter  07255 / 7100-15  oder per E-Mail an  koenig@hambruecken.de  anmelden.   Bitte beachten Sie:  Die Anzahl der Plätze im Bus ist auf etwa 60 begrenzt. Die Teilnahme ist daher ausschließlich Personen  ab 65 Jahren  vorbehalten. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung. Wir freuen uns schon heute darauf, gemeinsam mit Ihnen einen schönen und geselligen Tag zu verbringen und viele schöne Eindrücke zu sammeln.   Vielen Dank an den Seniorenbeirat rund um den Vorsitzenden Manfred Knopke für die Unterstützung. 
Meldung vom 17. Juli 2026

XXL-KICKER-TURNIER in Hambrücken im Rahmen des Straßenfestes!

Sonntag, 30.08.2026 | 14:00 - 17:00 Uhr | Festplatz an der Lußhardthalle   Macht mit beim XXL-Kicker-Turnier, organisiert vom Team YOUgend – ein echtes Highlight am Straßenfestsonntag! Ob Torhüter-Talent, Verteidigungsprofi oder Stürmer-Ass, hier zählt Teamgeist, Spaß und jede Menge Action!   Wer kann mitmachen? Alle ab  12 Jahren  sind herzlich eingeladen , mitzumachen! Je nach Anzahl der Anmeldungen und Zusammensetzung der Teams erfolgt eine altersgerechte Gruppeneinteilung – zum Beispiel in Jugendliche (12-18 Jahre) und Erwachsene (ab 18 Jahren). Nicht teilnahmeberechtigt sind aktive Spielerinnen und Spieler der 1. und 2. Mannschaft sowie der A-Jugend und Personen, die in den vergangenen 3 Jahren in einer dieser Mannschaften aktiv waren.   Teamzusammensetzung: Eine Mannschaft besteht aus 5 Spieler*innen: 1 Torhüter*in 2 Verteidiger*innen 2 Stürmer*innen Dabei gilt: In jedem Team müssen mindestens zwei Frauen mitspielen. Über die Teilnahme von reinen Frauen-Teams würden wir uns besonders freuen.  Wichtig:  Jede Spielerin und jeder Spieler darf nur in einer Mannschaft antreten.    Spielablauf: Spielzeit pro Spiel: 2 × 4 Minuten Halbzeitpause: 2 Minuten Seitenwechsel nach der HalbzeitJedes erzielte Tor zählt einfach Info: Eine Anmeldegebühr fällt nicht an.   Anmeldung:   Die Anmeldung zum XXL-Kicker-Turnier ist über den folgenden Link möglich.   Link: https://forms.gle/2H1tWvHkYv62CqKb7   QR-Code:                            Kommt vorbei – spielt mit – feuert an! Wir freuen uns auf ein spannendes Turnier und einen tollen Straßenfestsonntag mit euch!
Meldung vom 17. Juli 2026

OPEN-AIR-KINO – KINOMOBIL

Film: „Zurück in die Zukunft“   Bald ist es so weit! Am Donnerstag, dem 23.07.2026, wird der Festplatz I (neben der Lußhardthalle) zum stimmungsvollen Open-Air-Kino. Freut euch auf den Kultklassiker „Zurück in die Zukunft“ und erlebt einen unvergesslichen Sommerabend mit einzigartiger Kinoatmosphäre unter freiem Himmel.   Einlass:  21:00 Uhr (Einlass ohne Begleitung ab 16 Jahren) Filmstart:  ca. 22:00 Uhr bzw. bei Einbruch der Dämmerung Ort:  Festplatz I (neben der Lußhardthalle)  Eintritt:  5,00 Euro   Wichtige Hinweise: Bitte bringt eure Sitzgelegenheiten (z. B. Picknickdecken oder Campingstühle) sowie Speisen und Getränke selbst mit.   Schnappt euch Familie, Freunde oder Nachbarn und verbringt mit uns einen besonderen Sommerabend voller Nostalgie, Kinoflair und Sternenhimmel. Wir freuen uns auf euch!  
Meldung vom 17. Juli 2026

Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Aufgrund eines  krankheitsbedingten Personalausfalls sowie der Urlaubszeit müssen die Öffnungszeiten des Bürgerbüros vorübergehend angepasst werden. Zudem sind in den ersten Wochen der Sommerferien Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.   Vom 27.07.2026 bis 28.07.2026 gelten folgende Öffnungszeiten:   Montag, 27.07.2026:  07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag, 28.07.2026:  08:30 Uhr bis 12:30 Uhr   Von Mittwoch, 29.07.2026, bis einschließlich Freitag, 21.08.2026  ist das Bürgerbüro  ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung  geöffnet.   Ab Montag, 24.08.2026, gelten bis auf Weiteres folgende Öffnungszeiten:   Montag:  07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag:  08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Mittwoch:  08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag:  08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:  Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr   Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie, Termine rechtzeitig online, telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.   Online:   https://www.terminland.de/hambruecken/ Telefon: 07255/710071 E-Mail: buergerbuero@hambruecken.de   Ihr Bürgerbüro-Team
Meldung vom 13. Juli 2026

Vollsperrungen

Vollsperrung im Bereich Thomastraße vom 14.07.–15.07.2026 Aufgrund einer Baustelle in der Thomastraße im Bereich Haus-Nrn. 20/20a (Wasseranschluss, Kanalanschluss), muss der Bereich vollständig gesperrt werden. Für Fußgänger ist der Durchgang möglich.   Vollsperrung im Bereich Waldstraße vom 16.07.–17.07.2026 Aufgrund einer Baustelle in der Waldstraße im Bereich Haus-Nrn. 3 und 5 (Wasseranschluss), muss der Bereich vollständig gesperrt werden. Für Fußgänger ist der Durchgang möglich.
Meldung vom 02. Juli 2026

Förderprogramm für den Rückbau versiegelter Flächen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2026 die Einführung eines bis einschließlich 30.06.2027 befristeten Förderprogramms zur Entsiegelung und naturnahen Gestaltung von Schottergärten oder anderen versiegelten privaten Flächen in Hambrücken beschlossen. Für das Förderprogramm wird ein Budget von maximal 20.000, - € zur Verfügung gestellt. Je Liegenschaft kann eine maximale Fördersumme von 500,- € bewilligt werden.   Die Entsiegelung von Flächen hat einen positiven Einfluss auf die Biodiversität, das natürliche Bodengefüge, das Klima in der Kommune und den Wasserhaushalt. Der zusätzliche Nutzen dieser Umwandlungsmaßnahmen besteht darin, dass die künftig vermehrt zu erwartenden Starkregenereignisse und deren Folgen auf privatem Grund glimpflicher ausfallen dürften, da das Regenwasser wieder natürlich versickern kann.   Die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular finden Sie hier verlinkt. Antragsformulare können ebenfalls im Rathaus bei Frau Merkel (Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 54) während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Do. 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) abgeholt werden.   Fachbereich Bauen und Umwelt Hier die entsprechenden Unterlagen: Antrag auf Förderung  (PDF, 126 KB ) Förderrichtlinien für den Rückbau versiegelter Flächen (PDF, 327 KB )
Meldung vom 26. Juni 2026

Ihre Polizeibehörde Hambrücken informiert:

Vollsperrung im Bereich Obere Brühlstraße vom 29.06. - 03.07.2026 Aufgrund einer Baustelle in der Oberen Brühlstraße im Bereich Haus-Nrn. 3 bis 7 (Wasseranschluss), muss der Bereich vollständig gesperrt werden. Für Fußgänger ist der Durchgang möglich.     Aus aktuellem Anlass ein Hinweis für Radfahrer: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr MÜSSEN auf dem Gehweg fahren (hierbei dürfen Erwachsene die Kinder auf dem Fahrrad begleiten, also auch auf dem Gehweg fahren). Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr DÜRFEN den Gehweg ebenfalls benutzen, sind jedoch nicht mehr dazu verpflichtet. Aber: Ist ein Radweg vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen.   Alle anderen Radfahrer dürfen grundsätzlich NICHT auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: ausdrückliche Beschilderung „Radfahrer frei“ (Verkehrszeichen 1022-10) oder Radwege (Verkehrszeichen 240, 241 oder 237). Das Befahren von Gehwegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld von 55,- € pro Verstoß geahndet werden.   Weiterhin weisen wir auf die hohe Waldbrandgefahr hin   Aktueller Waldbrandgefahrenindex: https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html   Aktueller Graslandfeuerindex: https://www.dwd.de/DE/leistungen/graslandfi/graslandfi.html;jsessionid=BB0CF45C1E9071AA28072C8AF4495D00.live11053?nn=16102#buehneTop   Bei Fragen zu den aktuellen Themen oder auch bei allgemeinen Fragen zum Aufgabengebiet der Ortspolizeibehörde können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere E-Mail-Adresse: polizeibehörde@hambruecken.de, telefonisch erreichen Sie uns unter: 07255 / 7100 -21 oder -23.   Ihre Polizeibehörde Hambrücken
Meldung vom 26. Juni 2026

Vereinszuschüsse 2026

Vereine bringen Menschen zusammen, vermitteln Werte und sind prägend für den sozialen Zusammenhalt einer Gemeinschaft. In Zeiten einer sich wandelnden Gesellschaft ist die Herausforderung größer denn je, Vereinsangebote weiterhin aufrechtzuerhalten. Es liegt im besonderen Interesse der Gemeinde Hambrücken, deren Einwohnerinnen und Einwohnern den Wert der vielfältigen Vereinsarbeit nahezubringen und ins Bewusstsein zu rücken. Die weiterhin angespannte Weltlage wirkt sich auch bei uns auf das Leben vieler Menschen aus und vor allem Familien sehen sich durch die hohen Lebenshaltungskosten stark belastet. Daher ist das ehrenamtliche Engagement der Ortsvereine, gerade auch im Kinder- und Jugendbereich, von großer Bedeutung. Damit die Ortsvereine auch in Zukunft das Hambrücker Miteinander bereichern können, möchte die Gemeinde Hambrücken gerne einen Beitrag dazu leisten und die örtlichen Gruppierungen auch in diesem Jahr wieder finanziell mit einem  Zuschuss im mittleren fünfstelligen Bereich  unterstützen. Nachdem die Festsetzungen zur Vereinsförderung bereits an die Vereine zugestellt wurden, überweisen wir die Zuschussbeträge zum  01.07.  auf die jeweiligen Vereinskonten.   Für weitere Fragen zur Berechnung sowie zu den Grundlagen steht Frau Monika Notheisen (E-Mail: mnotheisen@hambruecken.de, Tel.: 07255/7100-34) jederzeit gerne zur Verfügung.
Meldung vom 26. Juni 2026

Stadtradeln - Starterpakete

Anlässlich der Aktion „STADTRADELN“ war es auch dieses Jahr möglich, ein kleines Starterpaket – das unter Voranmeldung am Donnerstag, den 25.06.2026, im Standesamt im Rathaus abgeholt werden konnte – für den 3-wöchigen Aktionsraum zu erhalten. In dem Paket befanden sich ein Apfel, ein ISO-Sportgetränk, ein Flickset und ein Aufkleber von STADTRADELN.   Es hat uns gefreut, dass  21 Starterpakete  für den 3-wöchigen Aktionsraum von STADTRADELN abgeholt wurden.