Starkregenrisikomanagement und Hochwasser

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 5 Abs. 2 WHG) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen:
 
"Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen."
 
 
Starkregengefahrenkarten der Gemeinde Hambrücken

Die Gemeinde Hambrücken hat zusammen mit dem Planungsbüro BIT Ingenieure aus Freiburg das Starkregenrisikomanagement für das Einzugsgebiet der Gemeinde gemäß dem Leitfaden "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" erstellt. Nachfolgend stehen die Karte der Überflutungsausdehnung, der Überflutungstiefen für drei unterschiedliche Abflussereignisse sowie die Anleitung zur Interpretation der Gefahrenlage für Bürgerinnen und Bürger zum Download bereit.
 
Starkregengefahrenkarten (SRGK) wurden für folgende Abflussszenarien erstellt:
Selten: maximal 42 L/m² Niederschlag in einer Stunde
Außergewöhnlich: maximal 52 L/m² Niederschlag in einer Stunde
Extrem: maximal 128 L/m² Niederschlag in einer Stunde
 
 
Anleitung zur Interpretation der Gefahrenlage für Bürgerinnen und Bürger (PDF, 281 KB)
 
Maximale Überflutungsausdehnung für die Szenarien „selten“, „außergewöhnlich“ und „extrem“. (PDF, 29,8 MB)
 
Maximale Überflutungstiefe für das Szenario „selten, verschlämmt“. (PDF, 28,7 MB)
 
Maximale Überflutungstiefe für das Szenario „außergewöhnlich, verschlämmt“. (PDF, 29,3 MB)
 
Maximale Überflutungstiefe für das Szenario „extrem, verschlämmt“. (PDF, 32,2 MB)
  
 
Um mögliche Schäden zu verringern sowie häufige Fragen zu beantworten, nachfolgend ein paar Tipps/Infos:

Gibt es Warnungen vor solchen Ereignissen?

Ja, Warn-Apps wie zum Beispiel Kat-Warn oder Nina warnen, wenn Unwetterereignisse zu befürchten sind. Aber auch einige Versicherer bieten mittlerweile den Service zum Beispiel via SMS vor Unwetter zu warnen an.
 
Was kann ich tun, um den Schaden durch Wassereintritt im Haus zu minimieren?

Wenn der Kanal sich füllt, steigt auch der Wasserdruck im Kanal und drückt somit evtl. das Abwasser(!) zurück ins Haus. Das wird mittels einer Rückstausicherung/-klappe verhindert. Die Rückstauklappe sollte natürlich auch regelmäßig gewartet werden. Allein dadurch kann ein ggf. enormer Schaden verhindert werden. Um das Regenwasser abzuwehren, müssen Sie sich Ihr Haus individuell anschauen. Wo kann das Wasser rein? Kellerfenster? Türen? In sehr vielen Fällen helfen schon ein paar Säcke mit Sand und eine Plastikfolie! (Kosten je Sack ca. 1,- € + Sand). Legen Sie die Folie über die Öffnung und beschweren diese lückenlos mit den Sandsäcken. Bei Türen bietet es sich an, die Folie nicht nur direkt an der Tür anzulegen, sondern bereits einige cm vor der Tür damit zu beginnen und bis zur benötigten Höhe die Folie zu verlegen. Auf die verlegte Folie Sandsäcke legen. Alles natürlich von außen, damit drückt das kommende Wasser die Folie und die Säcke gegen die Tür und dichtet diese weitgehend ab. Der Fachhandel bietet natürlich auch noch weitere Lösungen an.
Infos vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie hier: https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen

Beispiel für private Vorsorgemaßnahmen  (JPG, 43 KB)


Wann kommt die Freiwillige Feuerwehr Hambrücken, um vollgelaufene Keller auszupumpen?

Die Feuerwehr hat kraft Gesetzes bei Bränden, öffentlichen Notständen und bei der Rettung von Menschen und Tieren aus einer lebensbedrohlichen Lage zu helfen. Diese Aufgaben sind mit absolutem Vorrang zu erledigen! Somit gibt es keine Garantie von der FFW Hambrücken, dass für die Hilfeleistung „Keller auspumpen“ ausreichend Personal und Material zur Verfügung steht – besonders bei Unwetterereignissen ist mit Unfällen, umgefallenen Bäumen oder dergleichen zu rechnen. Bis auf die Ausnahme des Notstandes wäre diese Hilfeleistung zudem kostenpflichtig. Da es grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr ist, den Keller auszupumpen (außer Notstand/Gefahr), sollte auch die Hilfe der Feuerwehr nicht eingeplant werden. Bereits eine kostengünstige Schmutzwasserpumpe oder ein Nass-Trockensauger können das Wasser schnell beseitigen sowie die Schäden minimieren. Diese Anschaffungen sind sicher günstiger als ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr.

Starkregenvorsorge

Aus dieser Broschüre (PDF, 2,8 MB) können Sie wichtige Informationen bzgl. Starkregenvorsorge entnehmen.

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Herr Dominik Karl

Fachbereichsleiter

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76707 Hambrücken
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