Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

Meldung vom 07. Juli 2023

Sozialregion feiert Zehnjähriges

Mit einem Festakt im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz hat die Sozialregion Karlsruhe ihr zehnjähriges Bestehen gefeiert. In der Sozialregion haben sich insgesamt 16 Kommunen in der Region zusammengeschlossen, in denen entweder der Karlsruher Pass, der Karlsruher Kinderpass oder beide Pässe gelten. Passinhaberinnen und Passinhaber ermöglichen die Pässe eine Teilhabe an sportlichen und kulturellen Aktivitäten sowie die Nutzung von weiteren Freizeitangeboten zu vergünstigten Preisen. Im Jahr 2013 hatte sich als erste Kommune Stutensee der Sozialregion angeschlossen, zuletzt waren im vergangenen Jahr Hambrücken, Linkenheim-Hochstetten und die Verbandsgemeinde Hagenbach dazugekommen. Außerdem gehören Bad Schönborn, Forst, Bruchsal, Graben-Neudorf, Eggenstein-Leopoldshafen, Weingarten, Walzbachtal, Pfinztal, Waldbronn, Rheinstetten sowie Wörth am Rhein dazu. In der Sozialregion wohnen mehr als eine halbe Million Menschen. Einwohner mit geringen Einkommen haben die Möglichkeit, die Pässe bei sich in der Kommune zu beantragen. Im vergangenen Jahr sind 16.750 Pässe in der Sozialregion ausgegeben worden. Oberbürgermeister Frank Mentrup betonte, oft denke man bei solchen Kooperationen an wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die Sozialregion habe sich hingegen eher im Stillen entwickelt. Mentrup verwies darauf, dass Armut einen Mangel an sozialer Teilhabe verursache, der zu Einschränkungen in der Entwicklung führe. Mit den Pässen leisteten die Städte und Gemeinden in der Sozialregion einen essentiellen Beitrag zur Armutsbekämpfung. Die Passbesitzerinnen und -besitzer würden nicht als Fürsorgebedürftige gesehen, sondern als Kunden. „Es geht darum, sie in die Lage zu versetzen, sich etwas leisten zu können, was sie sich ansonsten nicht leisten könnten“, sagte Mentrup vor Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Mitgliedskommunen. Ricarda Pätzold vom Deutschen Institut für Urbanistik stellte in ihrem Vortrag fest, dass es deutschlandweit betrachtet, tatsächliche wenige Kooperationen zwischen Kommunen im sozialen Bereich gebe. „Interkommunale Zusammenarbeit bedeutet, aktiv zu sein und nicht nur auf Entwicklungen zu reagieren“, begrüßte sie den Zusammenschluss der Sozialregion. Das sei vor allem deshalb bemerkenswert, weil Armut in Karlsruhe nicht wie manch anderen Städten zum Alltag der Menschen gehöre und deshalb eine besondere Stigmatisierung stattfinde. Sie rief Kommunen zu weiteren Kooperationen auf. „Es geht darum, visionär zu denken und mit denen anzufangen, die das wollen.“ Während der Feierstunde unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Kommunen die Charta der Sozialregion, außerdem wurden weitere Unterstützer der Pässe aus dem privaten Bereich und dem Vereinsbereich von Bürgermeister Martin Lenz geehrt. So bietet etwa der Filmpalast am ZKM auf freiwilliger Basis eine Vergünstigung für Passinhaberinnen und Passinhaber an.
V.l.n.r. DRK Sabine Kretzler, BM Dr. Marc Wagner, Sandra Schönecker, Jürgen Krämer und DRK Claudia Gärtner
Meldung vom 03. Juli 2023

Aus dem Gemeinderat 27.06.2023

TOP 1: Blutspenderehrung 2023   Auch dieses Jahr ehrte die Gemeinde Hambrücken Blutspenderinnen und Blutspender für ihren selbstlosen Einsatz. Und somit war es Bürgermeister Dr. Marc Wagner eine große Freude, dieses Jahr zwei Personen für ihr Engagement zu ehren. Die Übergabe der Ehrenurkunden fand im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Di., den 27.06.2023 statt. Auch die zwei Vertreterinnen des DRK-Ortsvereins Claudia Gärtner und Sabine Kretzler waren im Forum der Pfarrer-Graf-Schule anwesend. Dr. Marc Wagner ging in seiner Ansprache auf die Wichtigkeit des Blutspendens ein sowie auf die herausragende Zusammenarbeit mit dem DRK-Ortsverein, der sich über das ganze Jahr hinweg im Einsatz für die gesamte Gemeinde befindet. Nach dem Dank an die Spenderin und den Spender für ihre Bereitschaft uneigennützig Blut zu spenden, überreichte Dr. Marc Wagner zusammen mit Claudia Gärtner die Ehrenurkunden, Ehrennadeln sowie ein kleines Dankeschön von der Gemeinde. Die Ehrennadel für 25-maliges Blutspenden erhielt Frau Sandra Schönecker sowie für 50-maliges Blutspenden Herrn Jürgen Krämer.   TOP 2: Vorstellung Netzbericht der Netze BW GmbH Willi Parstorfer, zuständiger Regionalmanager der Netze BW GmbH, sowie Ralf Strohecker, zuständiger Kommunalberater der Netze BW GmbH, haben im Netzdialog über die aktuelle Situation im Stromnetz von Hambrücken und die Herausforderungen an die Netzbetreiber im Zuge der Energiewende berichtet. Neben den betrieblichen Themen wie Versorgungssicherheit wurden die getätigten und geplanten Investitionen im Stromnetz von Hambrücken vorgestellt. Ebenso wurde über die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort, den Gesamtstromverbrauch sowie die Entwicklung und Auswirkungen der Energiewende in den Stromnetzen informiert.  Sowohl Bürgermeister Dr. Wagner als auch Vertreter sämtlicher Fraktionen dankten Herrn Parstorfer und Herrn Strohecker für den sehr informativen Vortrag.   TOP 3: Änderung der Vereinsförderrichtlinien Der Gemeinderat beschloss einstimmig die erstmalige Anpassung der Materialzuschüsse (Ziffer III. 3.1 der Vereinsförderrichtlinien) sowie der Beiträge für die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen (Ziffer III. 3.2 der Vereinsförderrichtlinien). Hierdurch soll ein Zeichen gesetzt werden, um die durch Corona und gestiegene Preise gebeutelten Vereine zu unterstützen.    TOP 4. a.: Sachstandsbericht zu den Möglichkeiten der Kinderbetreuung Bürgermeister Dr. Marc Wagner informierte über den Sachstand zu den Aktivitäten und Möglichkeiten der Betreuung der Kindergärten in Hambrücken.  In der Sitzung am 25.07.2023 wird die genaue Bedarfsplanung vorgestellt. TOP 4. b.: Beauftragung der Verwaltung mit der Suche nach einem geeigneten Träger für die Kindertagesstätte Wurde abgesetzt.   TOP 4. c.: Einreichung eines Förderantrags im Rahmen des Investitionspakts Baden-Württemberg „Soziale Integration im Quartier“ und Festlegung des zusätzlichen Sanierungsziels „Umbau von Räumen des ehemaligen Volksbankgebäudes zu einer Kindertagesstätte“ Wurde abgesetzt.   TOP 4. d.: Festsetzung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 Der Gemeinderat wurde über die vorgesehenen Elternbeiträge und das Essengeld in den katholischen Kindergärten in Hambrücken ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 informiert.   TOP 5: Bauantrag Grundstück Flst.-Nr. 106/1 Dem Antrag auf Befreiungen für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Flurstück-Nummer 106/1 wurde vom Gemeinderat einstimmig nicht zugestimmt.   TOP 6: Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 23.05.2023 gefassten Beschlüsse. In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 23.05.2023 wurden keine Beschlüsse gefasst.    TOP 7: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeister Dr. Wagner informierte die Anwesenden über die Auszahlung der Vereinsförderung an die Hambrücker Vereine über einen Gesamtbetrag von ca. 43.000 Euro Anfang Juli. den Nahverkehrsplan des KVV, aus dem hervorgeht, dass aufgrund der nicht ausreichenden Schülerzahlen sowie durch das Bestehen anderer Möglichkeiten keine direkte Busverbindung nach Ubstadt-Weiher eingerichtet werden soll. das nächste Treffen der Arbeitsgruppe Mehrfamilienhäuser NBG „Brühl“ am Do., den 27.07.2023 um 18:00 Uhr.den Beginn der nächsten GR-Sitzung am Di., den 25.07.2023 um 18:00 Uhr im Forum.  Sonstiges: Der Gemeinderat beschloss einstimmig, am Parkverbot im westlichen Teil der Kirchstraße festzuhalten und das Förderprogramm für den Rückbau von Hoftoren/Einbau elektrischer Tore in Kraft zu setzen.
Meldung vom 03. Juli 2023

Beweissicherung für den Ausbau der Deutschen Glasfaser

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,   der Glasfaserausbau der Deutschen Glasfaser ist hier in Hambrücken nun gestartet. Um eine ordentliche Bauabnahme vornehmen zu können und um größere Schäden zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, bei der Beweissicherung mitzuwirken.  Bitte dokumentieren Sie bei Gelegenheit den Zustand Ihres Gehweges vor dem Ausbau anhand von Fotografien. Wir danken Ihnen für Ihre MIthilfe. 
Meldung vom 03. Juli 2023

Stadtradeln-Starterpaket

Anlässlich der Aktion „STADTRADELN“ war es möglich, ein kleines Starterpaket - das unter Voranmeldung am Montag, den 26.06.2023 im Bürgerbüro im Rathaus abgeholt werden konnte – für den 3-wöchigen Aktionsraum zu erhalten. In dem Paket befinden sich ein Sportgetränk, ein Apfel und ein Flickset von STADTRADELN.   Es hat uns gefreut, dass 24 Starterpakete für den 3-wöchigen Aktionsraum von STADTRADELN abgeholt wurden.   Viel Spaß beim Kilometer sammeln!
Karl Heinz Debatin (r.) überreichte Bürgermeister Dr. Marc Wagner einen Buchband zum Namen "Debatin"
Meldung vom 03. Juli 2023

Buchübergabe durch Karl Heinz Debatin

Eine in Hambrücken seit langem gepflegte und gelebte Tradition des deutsch-brasilianischen Austausches erhielt nunmehr ein neues Kapitel. Karl Heinz Debatin weilte auf Einladung von Marie Teresinha Debatin, die auch bei der 850-Jahr-Feier in Hambrücken dabei war, in Brasilien und erhielt dort ein Buch mit dem Titel „Familia Debatin e seus pares“. Dieses beleuchtet die gemeinsamen Wurzeln und die gemeinsame Vergangenheit. Ein Exemplar übergab Herr Debatin an Bürgermeister Dr. Marc Wagner. 
Meldung vom 03. Juli 2023

Vereinszuschüsse 2023

Vereine bringen Menschen zusammen, vermitteln Werte und sind prägend für den sozialen Zusammenhalt einer Gemeinschaft. In Zeiten einer sich wandelnden Gesellschaft ist die Herausforderung größer denn je, Vereinsangebote weiterhin aufrechtzuerhalten. Es liegt im besonderen Interesse der Gemeinde Hambrücken, deren Einwohnerinnen und Einwohnern, den Wert der vielfältigen Vereinsarbeit nahe zu bringen und ins Bewusstsein zu rücken. Die angespannte Weltlage wirkt sich auch bei uns auf das Leben vieler Menschen aus und vor allem Familien sehen sich durch die Inflation stark belastet. Daher ist das ehrenamtliche Engagement der Ortsvereine, gerade auch im Kinder- und Jugendbereich, von großer Bedeutung. Damit die Ortsvereine auch in Zukunft das Hambrücker Miteinander bereichern können möchte die Gemeinde Hambrücken gerne einen Beitrag dazu leisten und die örtlichen Gruppierungen auch in diesem Jahr wieder finanziell mit einem Zuschuss im mittleren fünfstelligen Bereich unterstützen. Nachdem die Festsetzungen zur Vereinsförderung bereits an die Vereine zugestellt wurden, überweisen wir die Zuschussbeträge zum 01.07. auf die jeweiligen Vereinskonten. Für weitere Fragen zur Berechnung sowie zu den Grundlagen steht Ihnen Frau Monika Notheisen (mnotheisen@hambruecken.de / Tel. 07255/7100-34) jederzeit gerne zur Verfügung.
Meldung vom 03. Juli 2023

Krähen bei der Lußhardthalle - aktueller Sachstand

Anfang Mai hatten wir Sie darüber informiert, dass ein Vor-Ort-Termin mit der zuständigen Behörde (Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamtes Karlsruhe) geplant ist. Dieser Termin mit der zuständigen Kreisökologin fand nun am Mittwoch, den 21.06.23 statt.    Bürgermeister Dr. Wagner beschrieb ausgiebig die dramatische Lage für die Anwohner*innen, Nutzer*innen der Wege, Schüler*innen und die sonst betroffenen Personen. Auch die Vertreibung der in der Vergangenheit vorhandenen Singvögel rund um die Lußhardthalle durch die Krähen wurde thematisiert.  Die anwesende Mitarbeiterin des Landratsamts Karlsruhe (Abteilung Naturschutz) gestand ein, dass sie während ihrer Dienstzeit noch kein solches Ausmaß (bis zu 13 Nester in einem Baum und insgesamt 36 Nester) gesehen hat und ihr kein vergleichbarer Fall bekannt ist. Aber trotz allem Verständnis für die beschriebene Lage verwies die Mitarbeiterin des LRA KA auf die rechtliche Situation und somit auf die sehr hohen Hürden um hier eingreifen zu können/dürfen. Ein Antrag gemäß § 67 BNatSchG zeichnete sich als einziger Weg ab, um eine Erlaubnis zur Vergrämung der Krähen zu erhalten oder wenigstens um Maßnahmen ergreifen zu dürfen , um das Ausbreiten der Krähen zu stoppen. Die Dokumentation der Situation, welche bereits seit geraumer Zeit läuft, wird den Antrag untermauern können.  Trotz aller Dokumentationen und Erklärungen seitens der Verwaltung wird der Einsatz von externen Fachkräften z. B biologischen Fachkräften notwendig sein, um eine Begründung des Antrags zu erreichen, welche erfolgsversprechend ist. Seitens der Gemeindeverwaltung wird nun alles entsprechend in die Wege geleitet. Ziel ist eine schnellstmögliche und nachhaltige Lösung. Wir werden über den Fortgang informieren.   Ordnungsamt
Meldung vom 03. Juli 2023

Dialogforum Mannheim-Karlsruhe – aktueller Sachstand

Am 21.06.2023 fand online von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr die inzwischen 10. Sitzung des Dialogforums Mannheim-Karlsruhe unter Leitung der DB Netze AG statt. Für die Gemeinde Hambrücken nahm hieran wieder Bürgermeister Dr. Marc Wagner teil. Auf der Agenda stand v. a. das Thema „Blick in die Planungswerkstatt." Im Rahmen der Vorstellung der Methodik zur Kartierung zur naturschutzrechtlichen Prüfung, wurde deutlich, dass der Feldhamster die Art mit der höchsten Schutzwürdigkeit ist.  Nach weiteren Prüfungen verfolgt die DB Netze AG nunmehr noch acht (mit zwei zusätzlichen Gleisen in Mannheim) bzw. sechs Varianten weiter. Hambrücken wäre weiterhin mit der Schnellbahntrasse betroffen. Weitere Themen waren der aktuelle Stand zum Kriterienkatalog und zu den Natura 2000-Untersuchungen.  Am 04.10.2023 wird das 11. Dialogforum in Präsenz stattfinden und ein Zwischenstand zum Variantenvergleich verkündet.
Meldung vom 03. Juli 2023

Gesellschaft zur Entwicklung eines regionalen Wärmeverbunds gegründet

Am 23.06.2023 wurde in Bretten eine kommunale „Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund“ (PEG) gegründet, die den Aufbau eines regionalen Wärmenetzes vorbereiten soll. Damit sind die Gesellschafter bereits jetzt mitten in der Umsetzung der Wärmewende. An der PEG beteiligt sind die drei kommunalen Stadtwerke von Bruchsal, Ettlingen und Bretten und ihre gemeinsame BBE Energie GmbH auf der Energieversorgerseite und zehn Städte und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe auf der kommunalen Seite: die Städte Bruchsal, Bretten und Stutensee sowie die Gemeinden Graben-Neudorf, Dettenheim, Ubstadt-Weiher, Karlsdorf-Neuthard, Forst, Hambrücken und Gondelsheim . Gemeinsam wollen sie nun den Aufbau des regionalen Wärmeverbunds vorantreiben, den der Kreistag bereits vor zwei Jahren mit großer Mehrheit durch die Verabschiedung der regionalen Wärmeausbaustrategie vorbereitet hat. Dabei steht die Errichtung eines „Nukleus“ für ein regionales Wärmenetz im Vordergrund, der im ersten Schritt Wärme aus den geplanten Tiefengeothermieanlagen in Graben-Neudorf und Dettenheim über Bruchsal bis nach Bretten liefern soll, wobei auch die seit 2009 bestehende Anlage in Bruchsal Wärme ins Netz einspeisen soll.  Sie alle sind davon überzeugt, dass die Möglichkeit der Nutzung von Wärme aus Tiefengeothermie ein großes Privileg im Oberrheingraben ist und an deren Ausbau kein Weg vorbei geht, wenn der heutigen und künftigen Generationen ein Angebot für langfristig preisstabile, klimaneutrale Wärme aus der Region für die Region gemacht werden soll. Dass die kommunalen Energieversorger sich aktiv beteiligen, ist außerdem ein starkes Zeichen dafür, dass man nach Wegen sucht, sich auch von überregionalen Energiekonzernen unabhängig zu machen und den höchstmöglichen Teil der Wertschöpfung im Landkreis zu behalten. Wir werden nun bis Ende des Jahres ein konkretes Geschäftsmodell erarbeiten, mit dem das Projekt des regionalen Wärmverbunds in die Umsetzung gehen kann. Dabei fangen wir nicht bei Null an, sondern greifen auf umfangreiche Grundlagen zurück, die wir in den letzten zwei Jahren, gemeinsam mit unseren Projektpartnern, geschaffen haben.“ erklärt Jonas Wilke, designierter Geschäftsführer der PEG, der das Projekt als verantwortlicher Mitarbeiter bei der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe (UEA) von Anfang an begleitet hat. In der nun vollzogenen PEG-Gründung sieht er den Beweis dafür, dass diese Vorarbeit sich gelohnt hat und sich nun genügend Partner gefunden haben, dieses ehrgeizige Projekt auch wirklich umzusetzen. Was die dringend benötigte Wärmewende angeht, haben die Kommunen im Landkreis ihre Hausaufgaben ohnehin auch in der Vergangenheit schon gemacht, schätzt Eberhard Oehler die Lage ein. Als Geschäftsführer der Stadtwerke Bruchsal, der schon davor jahrelang die Ettlinger Stadtwerke geleitet hatte, muss er es wissen. „Viele Kommunen im Kreis setzen schon seit mehr als zehn Jahren auf den Auf- und Ausbau von Nahwärmenetzen und haben viele Netze in Kooperation mit den kommunalen Stadtwerken erfolgreich umgesetzt. Für uns ist das angesichts der aktuellen Wärmepumpen-Diskussion eine gute Bestätigung, dass wir im Landkreis von Anfang an aufs richtige Pferd gesetzt haben. Der Lohn für die Bevölkerung ist, dass wir heute weiter sind als viele andere Regionen.“, zieht Oehler sein Resümee. Um die Bürgerinnen und Bürger über den regionalen Wärmeausbau zu informieren und auf dem Laufenden zu halten, ging gleichzeitig mit der PEG-Gründung die Infoseite www.regionalerwaermeausbau.de ans Netz.
Meldung vom 23. Juni 2023

Bürgerbüro erhält erneut Auszeichnung für Service

Anlässlich der jüngsten Seniorenbeiratssitzung überreichte Hans-Peter Haigis, stellvertretender Vorsitzender des Kreisseniorenrates das entsprechende Zertifikat an Bürgermeister Dr. Wagner. Ausgezeichnet wurde erneut das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, welches sich nach den Kriterien des Kreisseniorenrates hatte zertifizieren lassen. Dadurch wird dokumentiert, dass die Hambrücker Einrichtung, den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht wird.  Bürgermeister Dr. Wagner bedankte sich bei den Mitgliedern des Seniorenbeirates für ihr Engagement und sah das Zertifikat als Auszeichnung und Ansporn an. 
Meldung vom 23. Juni 2023

STADTRADELN 2023 – Hurra!

Am kommenden Sonntag, den 25.06.2023 ist es endlich so weit, und es heißt wieder „Auf die Plätze, fertig, radeln“. Es haben sich nun offiziell 97 Radlerinnen und Radler angemeldet, die gemeinsam etwas für die Umwelt und ihre Gesundheit tun werden. Insgesamt gibt es aktuell 15 Teams. Wir freuen uns weiterhin auf Ihre Anmeldung! Da geht noch etwas!   Was ist STADTRADELN? Die Aktion zielt auf den nachhaltigen Umweltschutz ab, indem möglichst viele Menschen so viel wie möglich per Rad fahren und gleichzeitig etwas für die Natur und ihre Gesundheit tun. Drei Wochen lang (vom 25.06. bis zum 15.07.2023) können alle, die in Hambrücken wohnen, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Ortsverein angehören‚ mitmachen.   Mitmachen ist ganz einfach! Registrieren Sie sich auf www.stadtradeln.de und wählen Sie „Hambrücken“ und Ihr Team aus. Sie haben noch kein Team? Dann können Sie sich dem „Offenen Team Hambrücken“ anschließen oder ein eigenes Team gründen. Fahren Sie zwischen dem 25.06.2023 und dem 15.07.2023 so viel wie möglich mit dem Rad und notieren Sie sich die gefahrenen Kilometer. Tragen Sie die Kilometer am besten täglich direkt auf der Website ein. Jeder Kilometer hilft – der Umwelt, Ihrer Gesundheit, unserer Gemeinde und Ihrem Team! Informationen, Spielregeln, Anmeldung und Wissenswertes „rund ums Rad“ gibt es auf www.stadtradeln.de/hambruecken. Wir freuen uns auf Sie!  
Meldung vom 23. Juni 2023

Spontaner Besuch des Kindergartens St. Josef bei Bürgermeister Dr. Wagner

Laut Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.    Daraufhin hat sich die Bienengruppe vom Kindergarten St. Josef über die Spiel- und Freizeitangebote in Hambrücken Gedanken gemacht und auf einem Plakat visualisiert. Dies präsentierten sie am Montag, 19.06.2023, bei einem spontanen Besuch im Rathaus Bürgermeister Dr. Wagner.  Die Kinder haben sich über den Punkt „Das gibt es in Hambrücken“ Gedanken gemacht. Hier sind ihnen folgende Punkte wie z.B. Vereine, Spielplätze, Einkaufsmöglichkeiten, usw. eingefallen.  Zu dem Punkt „Das wünschen wir uns in Hambrücken“ äußerten sie folgende Wünsche wie z. B. einen Schlammspielplatz, Kletterpark, Museum, Straßenbahn, Schwimmbad und noch vieles mehr.  Bürgermeister Dr. Wagner war für den Einsatz und die Anregungen der Kinder sehr dankbar. Als Dank erhielten alle Kinder ein kleines Dankeschön mit dem Wissen im Rathaus gehört zu werden.  Das Plakat hängt nun im Eingangsbereich des Rathauses aus.
Meldung vom 23. Juni 2023

Elektro-Kastenfahrzeug ARI 458 für Bauhof

Durch das Projekt der Drive marketing GmbH konnte dem Bauhof der Gemeinde Hambrücken ein neues Elektrofahrzeug ARI 458 zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür übernahmen Gewerbetreibende, die im Gegenzug Werbung aufbringen durften. Das Fahrzeug ist bereits im Einsatz. Aus naheliegenden Gründen wurde das Kennzeichen KA-GH 1161 gewählt.  Wir möchten uns herzlich für die Unterstützung, das entgegengebrachte Vertrauen sowie für die unkomplizierte Art und Weise der Zusammenarbeit bei unseren Sponsoren Taxibetriebe Notheisen, Pizza Lorenzo GmbH, Hardt-Apotheke, Pflege mit Herz, WT Efra, Bestattungsinstitut Jäckle GmbH, Dentallabor Kehrer GmbH, Clean24 Gebäudereinigung, I.NEO solutions, Schwan Verpackung GmbH, FIBA ImmoHyp GmbH, Fahrschule Mayle, REWE Becker OHG, Metzgerei Mayer GmbH, Pospichl Phone Service, Apotheke im Globus und Spargel- und Erdbeerhof Hugo Simianer & Söhne GbR bedanken.  Gemeinsam konnte ein tolles Projekt realisiert werden, das einen kommunalen Beitrag zum Klimaschutz leistet. 
Meldung vom 22. Juni 2023

Öffentliche Gemeinderatssitzung in Hambrücken

Die nächste Gemeinderatssitzung in Hambrücken findet am Dienstag, den 27.06.2023 um 19.00 Uhr im Forum der Pfarrer-Graf-Schule, Pfarrer-Graf-Straße 8 statt. Zunächst steht die Blutspenderehrung 2023 für zwei Mehrfach-Spenderinnen und –spender an. Im Anschluss folgt die Vorstellung des Netzberichtes der Netze BW GmbH, in dem unter anderem über die aktuelle Situation im Stromnetz von Hambrücken und die Herausfor-derung an die Netzbetreiber im Zuge der Energiewende berichtet wird. Das Gremium berät ferner über die inflationsbedingte Änderung der Vereinsförderrichtlinien. Einen Schwerpunkt bildet die Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024. Zunächst wird der Gemeinderat über den Sachstand zu den Möglichkeiten der Kinderbetreuung informiert. Im Anschluss erfolgt die Beratung über die Beauftragung der Verwaltung mit der Suche nach einem geeigneten Träger für die Kindertagesstätte. Hierbei geht es auch um einen Förderantrag im Rahmen des Investitionspakts Baden-Württemberg „Soziale Integration im Quartier“, der eingereicht wurde und finanzielle Unterstützung verspricht. Schließlich berät und entscheidet der Gemeinderat über die beantragte Befreiung für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Flurstück-Nummer 106/1.
Meldung vom 16. Juni 2023

Update zum Glasfaserausbau

Nachdem weit über 200 interessierte Bürgerinnen und Bürger der Einladung der Deutschen Glasfaser am 25.05.2023 in die Lußhardthalle zum Bauinfoabend gefolgt sind, steht nun im nächsten Schritt der tatsächliche Ausbau der Glasfaserleitungen in Hambrücken ab dem 19.06.2023 unmittelbar bevor. Von den ersten Bauabschnitten sind Teile der Hauptstraße (Kreisel in der Ortsmitte), Kirchstraße, Kraichgaustraße, Industriestraße, Weiherer Straße, Alter Speyerer Weg, Am Friedhof, Gartenweg, Kriegsstraße, Wiesenstraße, Binsenriedweg und der Saumstraße betroffen. Auf den nachfolgenden Plänen können Sie die genauen Ausbaubereiche der einzelnen Straßenzüge entnehmen.   An dieser Stelle möchten wir nochmals darüber informieren, dass es sich bei dem Glasfaserausbau um keine gemeindeeigene Baumaßnahme handelt . Auftraggeber der Baumaßnahme ist die Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe, welche die anfallenden Tiefbauarbeiten an die AVRA GmbH (Schwerte) vergeben hat. Nachfolgend möchten wir Ihnen daher bereits jetzt schon die wichtigsten Rufnummern zur Verfügung stellen: - Fragen zu Ihrem Vertrag mit der Deutschen Glasfaser werden Ihnen unter der 02861-890600 beantwortet. - Ihre Anliegen zu den Tiefbauarbeiten richten Sie entweder an Mitarbeiter der AVRA GmbH vor Ort oder rufen die +31 6 18427240 an. - Die Beschwerdehotline der AVRA GmbH lautet 02304-9668410.   Alle Anwohner erhalten von der AVRA GmbH immer ein gesondertes Schreiben, wann vor dem Haus Tiefbauarbeiten durchgeführt werden .   Wir werden Sie auch weiterhin über den Ausbau der Glasfaserleitungen informieren. Fachbereich Bauen und Umwelt   Plan 1 (JPG, 119 KB ) Plan 2 (JPG, 104 KB ) Plan 3 (JPG, 111 KB )
Meldung vom 12. Juni 2023

Grundsteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 01.07.2023 die Grundsteuer 2023 für Jahreszahler fällig wird. Der Grundsteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau König vom Steueramt, Tel. 7100-32, E-Mail: steueramt@hambruecken.de
Meldung vom 12. Juni 2023

STADTRADELN 2023 – Hurra!

Nicht mehr lange und dann heißt es wieder auf die Plätze, fertig, radeln. Es haben sich nun offiziell 59 Radlerinnen und Radler angemeldet, die gemeinsam etwas für die Umwelt und ihre Gesundheit tun werden. Insgesamt gibt es zur Zeit 12 Teams. Wir freuen uns weiterhin auf Ihre Anmeldung!   Was ist STADTRADELN? Die Aktion zielt auf den nachhaltigen Umweltschutz ab, indem möglichst viele Menschen so viel wie möglich per Rad fahren und gleichzeitig etwas für die Natur und ihre Gesundheit tun. Drei Wochen lang (vom 25.06. bis zum 15.07.2023) können alle, die in Hambrücken wohnen, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Ortsverein angehören mitmachen.   Als kleinen Anreiz können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Beginn der Aktion ein Starterpaket mit nützlichen Radfahrutensilien und gesunden Snacks erhalten. Dafür melden Sie sich bis zum 19. Juni 2023 telefonisch unter 07255/7100-0 an und reservieren sich ein Starterpaket.   Diese sind dann am 26. Juni 2023 zu den üblichen Öffnungszeiten beim Bürgerbüro erhältlich und können dort abgeholt werden.   Zudem erwartet die beste Einzelteilnehmerin, den beste Einzelteilnehmer und das beste Team am Ende der Aktion jeweils ein toller Gewinn!   Mitmachen ist ganz einfach! Registrieren Sie sich auf www.stadtradeln.de und wählen Sie „Hambrücken“ und Ihr Team aus.   Sie haben noch kein Team? Dann können Sie sich dem „Offenen Team Hambrücken“ anschließen oder ein eigenes Team gründen. Fahren Sie zwischen dem 25.06.2023 und dem 15.07.2023 so viel wie möglich mit dem Rad und notieren Sie sich die gefahrenen Kilometer. Tragen Sie die Kilometer am besten täglich direkt auf der Webseite ein. Jeder Kilometer hilft – der Umwelt, Ihrer Gesundheit, unserer Gemeinde und Ihrem Team!   Informationen, Spielregeln, Anmeldung und Wissenswertes „rund ums Rad“ gibt es auf www.stadtradeln.de/hambruecken. Folgen Sie dem Link und melden Sie sich an!   Wir freuen uns auf Sie!
Meldung vom 05. Juni 2023

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Vorbemerkung Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz – BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.   1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:  Gemeindeverwaltung Hambrücken  Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken  Tel:  07255/7100-0  Fax: 07255/7100-88  E-Mail: gemeinde@hambruecken.de   2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:  Rechtsanwalt Hartwig Heinzmann  Kaiserstraße 37  76646 Bruchsal  Tel: 07251/9822790  E-Mail: info@heinzmann.pro   3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.   4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten  a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.  b) Privatpersonen und nichtöffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nichtöffentlichen Stellen gleichgesetzt   c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.  d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.  e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.  f) Der Wohnungseigentümer/Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.  g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.   5. Dauer der Speicherung Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.   6. Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:  a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).  b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).  c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.  d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.  e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).   Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.   7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.   8. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel: 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Meldung vom 05. Juni 2023

Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen auf Antrag

Gemeindeverwaltung Hambrücken Hauptstraße 108 76707 Hambrücken   Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen auf Antrag Die Gemeinde Hambrücken bietet interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf Wunsch an, folgende Jubiläen für das laufende Kalenderjahr im Mitteilungsblatt zur Veröffentlichung zu bringen. Altersjubiläen: 70, 75, 80, 85, 90 Jahre und älter Ehejubiläen: 50. Ehejubiläum und folgende Ehejubiläen Zur Veröffentlichung bitten wir Sie, diese Textseite mit Ihren Namen, Anschrift und Art des Jubiläums zu versehen und von Ihnen unterschrieben spätestens 4 Wochen vor dem Jubiläum an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.   Name(n) __  Adresse  __  (    )  70. Geburtstag am __ (    )  75. Geburtstag am __ (    )  80. Geburtstag am __ (    )  85. Geburtstag am __ (    )  90. Geburtstag am __ (    )  95. Geburtstag am __ (    ) 100. Geburtstag am __ (    ) über 100 Lebensjahre (Geburtstag am__)   (    )  50. Ehejubiläum am __ (    )  60. Ehejubiläum am __ (    )  65. Ehejubiläum am __ (    ) __ Ehejubiläum am __   Es ist mein/unser Wunsch, dass die Veröffentlichung im Mitteilungblatt der Gemeinde Hambrücken erfolgt. Hambrücken, __  Unterschrift(en) __
Meldung vom 05. Juni 2023

Rückblick Tag der Nachbarn

Am vergangenen Freitag, den 26.05.2023 hat die Gemeinde Hambrücken an der bundesweiten Aktion „Tag der Nachbarn“ teilgenommen. An diesem Tag kommen jedes Jahr tausende Nachbar*Innen zusammen und setzen ein Zeichen für ein offenes und solidarisches Miteinander. Das Konzept ist denkbar einfach. Ein Treffen in der Nachbarschaft, ein gemeinsamer Spaziergang oder sogar ein kleines Fest. Es kommt zu einem Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl wird gestärkt.   Mit der Aktion „Nachbarschaftspaket“ das unter Voranmeldung am Donnerstag, den 25.05.2023 im Bürgerbüro im Rathaus abgeholt werden konnte, war es möglich seinen Nachbarinnen und Nachbarn am Freitag, den 26.05.2023 eine kleine Freude zu bereiten. In dem Nachbarschaftspaket befand sich eine Tasse mit dem Hambrücker Logo, ein Kugelschreiber, ein Apfel, eine Packung Blumensamen, eine Grußkarte zum Selbstgestalten sowie eine Rezeptkarte zum Weiterreichen des Lieblingsrezeptes. Es hat uns sehr gefreut, dass insgesamt 71 Nachbarschaftspakete am „Tag der Nachbarn“ verschenkt wurden.   Auch die katholischen Kindergärten St. Martin und St. Josef haben sich an dem Aktionstag „Tag der Nachbarn“ beteiligt. Die Kinder beider Kindergärten gestalteten insgesamt 70 Grußkarten.   Diese wurden von den Kindern am Freitag, den 26.05.2023 den Bewohnern der Seniorenwohnanlage im Gartenweg und im Pflegewohnhaus „Alte Feuerwache“ überreicht.
Meldung vom 05. Juni 2023

Hambrücken beteiligt sich wieder am Stadtradeln

Nach dem großen Erfolg von 2022, mit erradelten 33.684 km, nimmt Hambrücken auch in diesem Jahr wieder am STADTRADELN des Landkreises Karlsruhe teil. Die bundesweite Aktion findet vom 25. Juni bis 15. Juli 2023 statt. Natürlich möchten wir erneut möglichst viele Kilometer erradeln und würden uns freuen, wenn die Bevölkerung beim STADTRADELN 2023 mitmacht.   Wie Sie vom letzten Jahr wissen, ist STADTRADELN ein bundesweiter Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob Sie bereits jeden Tag fahren oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs sind. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn Sie ihn sonst mit dem Auto zurücklegt hätten.   Darum geht es Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Darum möchten wir Sie davon überzeugen, wenn Sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen uns, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und das wir hierdurch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.   Wie können Sie mitmachen? -Die offizielle Anmeldung durch unsere Gemeinde ist Voraussetzung für die Teilnahme am STADTRADELN. Dies ist bereits erfolgt. Unsere lokale Koordinatorin, Frau Baumann, ist verantwortlich für die Vorbereitungen und Durchführung des Wettbewerbs und ist unter der Rufnummer 07255/7100-22 die erste Anlaufstelle für Radelnde. -Unter stadtradeln.de/radlerbereich können sich Vereine und Teilnehmende registrieren. Die Person, die ein Team neu gründet, ist automatisch Team-Captain. -„Teamlos“ radeln geht nicht, denn Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit – aber schon zwei Personen sind ein Team! Alternativ kann dem „Offenen Team“ beigetreten werden. Wer am Ende der Kilometer-Nachtragefrist noch keine aktiven Teammitglieder gefunden hat (entscheidend sind die km-Einträge), rutscht automatisch ins „Offene Team". -Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVO als Fahrräder gelten (dazu gehören auch Pedelecs bis 250 Watt). Wie funktioniert das Kilometersammeln? -Jeder Kilometer, den Sie während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad zurückgelegt haben, kann online ins km-Buch eingetragen oder direkt über die STADTRADELN-App getrackt werden. -Wo die Radiometer zurückgelegt werden ist nicht relevant, denn Klimaschutz endet an keiner Gemeinde, Stadt oder Landesgrenze. -Es können auch erradelte Kilometer für mehrere Radelnde im selben Account eingetragen werden (z. B. für Familien, Schulklassen ect.). WICHTIG: Die genaue Anzahl an Personen, für die Kilometer eingetragen werden, muss angegeben werden. -Wie detailliert die Kilometer erfasst werden (einzeln, täglich oder maximal jeweils zum Ende einer jeden STADTRADELN-Woche), liegt im Ermessen der Radelnden. -Bis einschließlich zum letzten der 21 Tage können Sie Teams gründen oder sich einem Team anschließen. Nachträge der Kilometer sind ebenfalls möglich, solange sie innerhalb des 21-tägigen Aktionszeitraums erradelt wurden. -Für registrierte Teilnehmende gibt es nach dem Aktionszeitraum eine siebentägige Nachtragefrist. Danach sind keine Einträge oder Änderungen mehr möglich! -Auch in diesem Jahr können Unternehmen oder Schulen, Verwaltung oder Sportverein-Radelnde wieder Unterteams gründen (z. B. für jede Abteilung oder Klasse) und innerhalb des Hauptteams gegeneinander antreten. Die erradelten Kilometer zählen für das jeweilige Unterteam und das Hauptteam. -Im eingeloggten Bereich lassen sich die Ergebnisse des Unterteams miteinander vergleichen. Im Gesamtwettbewerb treten die Hauptteams geschlossen auf, die Ergebnisse der Unterteams sind auf der Kommunenunterseite nicht sichtbar. Wer gewinnt beim STADTRADELN? -Das Klima-Bündnis prämiert in fünf Größenklassen die fahrradaktivsten Kommunalparlamente sowie Kommunen mit den meisten Radkilometern. In beiden Kategorien werden zudem die jeweils beste Newcomer-Kommunen je Größenklasse geehrt. Auf lokaler Ebene sind die teilnehmenden Kommunen angehalten, die fleißigsten Teams und/oder Radelnden vor Ort auszuzeichnen. -Die Kommunen und Teamergebnisse werden unter stadtradel.de/ergebnisse bzw. auf der Unterseite der Kommunen veröffentlicht. Die Spielregeln im Detail finden Sie unter dem Link stadtradeln.de/spielregeln-im-detail
Meldung vom 26. Mai 2023

Aus dem Gemeinderat

TOP 1: Vorstellung der Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken Der Leiter des Polizeireviers Philippsburg, Herr Schweitzer, sowie sein Kollege Herr Schmitt haben den Gemeinderat über die Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken informiert und einzelne Entwicklungen näher beleuchtet. Sowohl Bürgermeister Dr. Wagner als auch Vertreter sämtlicher Fraktionen dankten den beiden Beamten und auch deren Kollegen/-innen für die gute Zusammenarbeit sowie für die hohe Präsenz der Polizei im Ort, die erheblich zur Sicherheit beiträgt.  Die vorgestellte Kriminalstatistik 2022 finden Sie nachfolgend. Statistik (PDF, 41 KB ) Jahresübersicht 2022 (PDF, 20 KB ) TOP 2: Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentraler Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 2035 Jonas Wilke, als bei der UEA zuständiger Ansprechpartner, hat das Gremium bei der letzten Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 unter anderem über die Vorteile und Auswirkungen eines Beitritts zur Projektentwicklungsgesellschaft informiert. Der Gemeinderat beschloss nun bei einer Gegenstimme die Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von 32.000,- € an der Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentralen Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 20235.  TOP 3: Übertragung von nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen ins Haushaltsjahr 2023 Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Übertragung der nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 ins Haushaltsjahr 2023.  TOP 4: Bekanntgabe der in letzter nicht-öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 gefassten Beschlüsse In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 wurden keine Beschlüsse gefasst.  TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeister Dr. Wagner informierte die Anwesenden über Einzelheiten zum Starkregenereignis am So., den 07.05.2023, insbesondere die ordnungsgemäße Funktion der Hebewerke sowie über die Genehmigung des Förderantrages für das Starkregenrisikomanagement den Eingang der Genehmigung des Förderantrages für Jugend BEWEGT, um politisch interessierte Jugendliche an die Gremienarbeit heranzuführen die Aufnahme des Vorhabens zur Sanierung der Brücke im Heuweg („Hundebrücke“) in das entsprechende Förderprogramm iHv ca. 85.000,- € die KVV-Infoveranstaltung zum neuen Nahverkehrsplan am 28.04.2023 die Info-Veranstaltung der Deutschen Glasfaser am 25.05.2023 in der Lußhardthalle den aktuellen Stand der Aufnahme von Flüchtlingen in Hambrücken die Gründung eines Beirats im Pflegewohnhaus „Alte Feuerwache“, der sich aus politischen und kirchlichen Vertretern zusammensetzen wird  das Ergebnis der durchgeführten Beprobungen des auf mehreren Grundstücken im Neubaugebiet Brühl aufgeschütteten Materials; diese führten sämtlich zum Ergebnis Z0, so dass kein belastetes Material vorliegt .  Auf Nachfrage von Gemeinderat Theo Mahl sichert Bürgermeister Dr. Wagner die Behebung der Stolperfalle im Gehwegbereich an der Ecke Hardtweg/Mozartweg zu Gemeinderätin Eva Baron und Gemeinderat Daniel Zeisel werden Bezug nehmend auf das Starkregenereignis verschiedene mögliche Maßnahmen diskutiert Gemeinderat Remigius Kraus erläutert Bürgermeister Dr. Wagner, dass voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli ein Vor-Ort-Termin mit der zuständigen Kreisökologin vom Amt für Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes Karlsruhe für das gravierende Krähenproblem an der LHH stattfinden soll.