Grund- und Gewerbesteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2025 die erste Grundsteuerrate sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig wird.
Der Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Aufgrund der Grundsteuerreform haben Sie einen neuen Bescheid mit geänderten Beträgen erhalten. Wenn Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um Anpassung der Beträge und um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie 

zur Zahlung bei Frau Stefanie König, gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37 

und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32.