Grundsteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 01.07.2023 die Grundsteuer 2023 für Jahreszahler fällig wird.
Der Grundsteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau König vom Steueramt, Tel. 7100-32,
E-Mail: steueramt@hambruecken.de