Bahnprojekt Neubau/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim und Karlsruhe
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bekanntlich plant die DB Infra Go die Erweiterung der Hambrücken südwestlich tangierenden Schnellbahnstrecke um zwei weitere Gleise. Nach deren Angaben müssen für den Güterverkehr zwischen Mannheim und Karlsruhe weitere Kapazitäten geschaffen werden. Einzelheiten zum Projekt (Hintergrund, Verlauf, Stand, Zeitplan) können der eigens hierfür eingerichteten Seite https://www.mannheim-karlsruhe.de/ entnommen werden.
Aktuell läuft das Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung hierfür erfolgte im Mitteilungsblatt vom 22.05.2026 und ist auch auf der Homepage der Gemeinde Hambrücken unter: https://www.hambruecken.de/startseite/buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligung+raumvertraeglichkeitspruefung.html ersichtlich.
Die Verfahrensunterlagen werden hierbei im Zeitraum vom 01.06. bis einschließlich 19.07.2026 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt2/ref21/rov-zav/) und in Papierform auch in dessen Dienststelle für die Öffentlichkeit bereitgestellt.
Stellungnahmen zum Vorhaben können bis einschließlich 31.07.2026 unter https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt2/referat-21-raumordnung-baurecht-denkmalschutz/rov-zav/formular oder elektronisch in Textform unter stellungnahmen.nbs-abs@rpk.bwl.de abgegeben werden.
Sie sind durch den angedachten Streckenverlauf nach unseren Unterlagen entweder in Ihrem Eigentum als Grundstückseigentümer und/oder als Anwohner der Ortsrandbebauung in Ihrem Schutzgut Körper/Gesundheit durch Lärm und andere zu erwartende Immissionen potenziell betroffen.
Prüfen und beurteilen Sie vor diesem Hintergrund, ob Sie bereits im jetzigen Stadium die Verfahrensunterlagen sichten, innerhalb der Frist bis zum 31.07.2026 hierzu Stellung nehmen, Ihre Rechte wahren und etwaige Bedenken vorbringen möchten.
Selbstverständlich werden wir dies als Gemeinde Hambrücken ebenfalls tun, sind hierbei jedoch auf unsere originären Rechte (kommunale Selbstverwaltung, Planungshoheit) beschränkt und können Ihre privaten Rechte demzufolge nicht geltend machen.
Seien Sie jedoch versichert, dass wir - wie bisher auch schon - alles in unserer Macht Stehende tun werden, um - mindestens - einen besseren Lärmschutz bei vier Gleisen als den aktuellen Lärmschutz (welcher?) bei zwei Gleisen zu erreichen!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung (Tel. 07255/7100-41, E-Mail: bauamt@hambruecken.de).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Marc Wagner
Bürgermeister