Umtausch von Führerscheinen – Wie lange ist mein Führerschein noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht.
 
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 
Vor 1953
Umtausch bis 19. Januar 2033

1953 bis 1958
Umtausch bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964
Umtausch bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970
Umtausch bis 19. Januar 2024

1971 oder späterUmtausch bis 19. Januar 2025
 
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 
1999 bis 2001
Umtausch bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004
Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007
Umtausch bis 19. Januar 2028

2008
Umtausch bis 19. Januar 2029

2009
Umtausch bis 19. Januar 2030

2010
Umtausch bis 19. Januar 2031

2011
Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013
Umtausch bis 19. Januar 2033
 
Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
 
Wie lange ist der neue Pkw-Führerschein gültig?
Die neu ausgestellten Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
 
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform
- den aktuellen Führerschein
 
Zuständige Stelle?
Bei Fragen ist die Führerscheinaußenstelle Bruchsal des Landratsamtes Karlsruhe zuständig. Für den erfolgreichen Führerschein-Umtausch kommen Sie mit den entsprechenden Unterlagen und zu den entsprechenden Öffnungszeiten zum Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken. Wir leiten den Antrag gerne für Sie weiter.
 
Ihr Bürgerbüro-Team