Bekanntmachung der Gemeinde Hambrücken über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
Die Gemeinde Hambrücken, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, mit rd. 5.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in der Gemeinde Hambrücken am 30. April 2028 endet.
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