Online-Dienste – Service-BW

Online-Dienste – Service-BW
Aufgrund des Bundestagsbeschlusses zum „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (kurz: OZG) sind der Bund, die Länder und die Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, nach und nach alle Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen. In Baden-Württemberg wurde hierzu die E-Government-Plattform Service-BW (www.service-bw.de) errichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern ein einheitliches Portal für alle Leistungen zu bieten. 

Folgende aufgeführte Leistungen können bereits online bei der Gemeinde Hambrücken über Service-BW beantragt werden:

Anzeige eines Wanderlagers
Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Straußwirtschaft anzeigen
Gewerbe anmelden
Gründung eines Pfandleihgewerbes
Schaustellung von Personen
Straßensondernutzung beantragen
Veranstaltung andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Versteigerung fremder Sachen
Versteigerung fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer
Geburtsurkunde beantragen
Hund anmelden
Hund abmelden
Hundesteuer – Adress- & Namensänderung mitteilen
Hundesteuer – Ersatzmarke beantragen
Hundesteuer – Befreiung beantragen 
Meldebescheinigung beantragen
SEPA-Lastschriftmandat

Die Leistungen werden in Zukunft weiter ausgebaut. Natürlich wird die Gemeindeverwaltung weiterhin zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie erreichbar sein. 
 
Anträge ganz einfach online auf Service-BW stellen:
1. Registrierung auf Service-BW siehe S. (Ergänzung vom Verlag)
2. Installation der Ausweis-App siehe S. (Ergänzung vom Verlag)
3. Die bereits zur Verfügung gestellten Anträge finden Sie auf der Homepage von der Gemeinde Hambrücken unter „Online-Dienste“. 
 
Link: 
https://www.hambruecken.de/startseite/buergerservice/online-dienste.html