TOP 1: Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern – Zusammenarbeit mit der BürgerEnergieGenossenschaft (BEG) Kraichgau eG
Im Mai 2021 beschloss der Kreistag die Klimaschutzstrategie „zeozweifrei 2035“ zum Erreichen der Klimaschutzziele. Die Gemeinden des Landkreises Karlsruhe sollen mit gutem Beispiel vorangehen und somit ihrer Vorbildfunktion auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden. Ein Zwischenziel und zugleich wichtiger Meilenstein für die Realisierung von „zeozweifrei 2035“ ist der Photovoltaikausbau auf allen geeigneten kommunalen Dächern im Landkreis.
Daher wurde in der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024 die Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe (UEA) mit der Prüfung der Eignung und Priorisierung der Dächer der kommunalen Liegenschaften in Hambrücken zur Photovoltaiknutzung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden am 25.07.2024 dem Gemeinderat vorgestellt. Von insgesamt 18 untersuchten kommunalen Gebäuden wurden 5 Liegenschaften als sehr gut geeignet5 weitere als grundsätzlich geeignet eingestuft, 7 Gebäude kommen im Zuge einer künftigen Dach- oder Gebäudesanierung in Frage und ein Gebäude wurde als ungeeignet für eine Photovoltaiknutzung bewertet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die vorgeschlagene kommunale Photovoltaik-Strategie in Zusammenarbeit mit der BürgerEnergieGenossenschaft (BEG) Kraichgau umzusetzen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, einen Gestattungs- und Stromliefervertrag mit der BEG Kraichgau abzuschließen.
 
TOP 2: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Schulgelände; Vorstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung nach DIN 276
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, dass auf dem Schulgelände eine zweigruppige Kindertagesstätte (25 Ü3-Kinder und 10 U3-Kinder) in der Ausführungsvariante „Systembauweise mit Fertigteilen“ errichtet werden soll. Des Weiteren hat er das Architekturbüro Böser mit den erforderlichen Architektenleistungen, zunächst bis Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung), beauftragt.
 
In der Sitzung vom 27.05.2025 hat sich das Gremium für die Weiterverfolgung der vom beauftragten Architekturbüro vorgestellten Planungsvariante VE.02 zum Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte auf dem Schulgelände ausgesprochen. 
 
Auf dieser Grundlage wurde durch das beauftragte Architekturbüro eine Entwurfsplanung sowie eine Kostenberechnung nach DIN 276 erarbeitet.
 
Diese beschloss der Gemeinderat nunmehr einstimmig.
 
TOP 3: Verleihung der Ehrung des Gemeindetags Baden-Württemberg an ein Gemeinderatsmitglied
Bürgermeister Dr. Marc Wagner überreichte in der Sitzung Gemeinderat Gottfried Neuberth (CDU) für zwanzigjähriges Wirken im Gemeinderat eine Ehrennadel und eine Stele des Gemeindetags Baden-Württemberg. Dies ist für eine langjährige kommunalpolitische Tätigkeit von verdienten Mitgliedern des Gemeinderates als Anerkennung der Verdienste um Bürger und Gemeinde vorgesehen.
Die Ehrenurkunde samt Ehrennadel und Stele wird erstmals nach zehn Jahren aktiver kommunalpolitischer Tätigkeit verliehen, danach wieder nach insgesamt 20, 25, 30, 40 und 50 Jahren entsprechender Betätigung.
Weitere Voraussetzung für die Verleihung ist, dass die in Betracht kommende Person diese Ehrung verdient, sich also kommunalpolitisch bewährt hat.

TOP 4: Beschluss der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 02.02.2023 für die Durchführung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung ausgesprochen und hierfür einen Förderantrag beim Projektträger Karlsruhe gestellt. Nach Eingang der Bewilligung wurde die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe mit der Durchführung im Förderzeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 beauftragt.
 
Die für Hambrücken erstellte kommunale Wärmeplanung entspricht den Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 27 KlimaG BW) und löst auf dieser Grundlage gleichzeitig einen Bestandsschutz nach § 5 des am 01.01.2024 in Kraft getretenen Bundesgesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze aus. Nach diesem müssen alle Kommunen unabhängig von ihrer Einwohnerzahl bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen.
 
Durch die Durchführung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung wurde im Rahmen der abschließenden Wärmewendestrategie auf Basis des § 27 Abs. 2 KlimaG BW fünf Maßnahmen ausgearbeitet.
Der Gemeinderat hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis genommen und beschloss einstimmig, dass mindestens fünf der im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erarbeiteten priorisierten Maßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Veröffentlichung weiter konkretisiert und – soweit möglich – mit deren Umsetzung begonnen wird. Zudem wurde über die zukünftige Integration der kommunalen Wärmeplanung in den Verwaltungsprozess der Gemeinde Hambrücken entschieden.
 
TOP 5: Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Das Gremium beschloss einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2023. Die Zahlen zur Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses sind in den amtlichen Bekanntmachungen dargestellt.
 
TOP 6: Bauantrag Grundstück Flst.-Nr. 7698, 7699
Mit 12 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und ohne Enthaltungen stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag für das Grundstück Flst.-Nr. 7698, 7699 zu.
 
TOP 7: Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 25.06.2025 gefassten Beschlüsse
Weiteres Vorgehen GMS-TGSA-RA
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Klage gegen die beauftragte Architekten-Partnerschaftsgesellschaft wegen der Mängel am Nordpavillon des Gemeinschaftsschulgebäudes (am Wärmedämmverbundsystem und am Außenputz) zu erheben.
 
TOP 8: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche
Bürgermeister Dr. Marc Wagner informierte die Anwesenden über
die Bekanntgabe in der letzten nö Sitzung, dass bei fünf Kaufverträgen kein Gemeindevorkaufsrecht ausgeübt wurde.den aktuellen Stand des Konzessionsvertrags mit der Netze BW.den Fortschritt des Förderantrags für die Ganztagesbetreuung.die Preiserhöhungen beim Anruf-Sammel-Taxi AST.