Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

Meldung vom 12. Juni 2023

Grundsteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 01.07.2023 die Grundsteuer 2023 für Jahreszahler fällig wird. Der Grundsteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau König vom Steueramt, Tel. 7100-32, E-Mail: steueramt@hambruecken.de
Meldung vom 12. Juni 2023

STADTRADELN 2023 – Hurra!

Nicht mehr lange und dann heißt es wieder auf die Plätze, fertig, radeln. Es haben sich nun offiziell 59 Radlerinnen und Radler angemeldet, die gemeinsam etwas für die Umwelt und ihre Gesundheit tun werden. Insgesamt gibt es zur Zeit 12 Teams. Wir freuen uns weiterhin auf Ihre Anmeldung!   Was ist STADTRADELN? Die Aktion zielt auf den nachhaltigen Umweltschutz ab, indem möglichst viele Menschen so viel wie möglich per Rad fahren und gleichzeitig etwas für die Natur und ihre Gesundheit tun. Drei Wochen lang (vom 25.06. bis zum 15.07.2023) können alle, die in Hambrücken wohnen, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Ortsverein angehören mitmachen.   Als kleinen Anreiz können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Beginn der Aktion ein Starterpaket mit nützlichen Radfahrutensilien und gesunden Snacks erhalten. Dafür melden Sie sich bis zum 19. Juni 2023 telefonisch unter 07255/7100-0 an und reservieren sich ein Starterpaket.   Diese sind dann am 26. Juni 2023 zu den üblichen Öffnungszeiten beim Bürgerbüro erhältlich und können dort abgeholt werden.   Zudem erwartet die beste Einzelteilnehmerin, den beste Einzelteilnehmer und das beste Team am Ende der Aktion jeweils ein toller Gewinn!   Mitmachen ist ganz einfach! Registrieren Sie sich auf www.stadtradeln.de und wählen Sie „Hambrücken“ und Ihr Team aus.   Sie haben noch kein Team? Dann können Sie sich dem „Offenen Team Hambrücken“ anschließen oder ein eigenes Team gründen. Fahren Sie zwischen dem 25.06.2023 und dem 15.07.2023 so viel wie möglich mit dem Rad und notieren Sie sich die gefahrenen Kilometer. Tragen Sie die Kilometer am besten täglich direkt auf der Webseite ein. Jeder Kilometer hilft – der Umwelt, Ihrer Gesundheit, unserer Gemeinde und Ihrem Team!   Informationen, Spielregeln, Anmeldung und Wissenswertes „rund ums Rad“ gibt es auf www.stadtradeln.de/hambruecken. Folgen Sie dem Link und melden Sie sich an!   Wir freuen uns auf Sie!
Meldung vom 05. Juni 2023

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Vorbemerkung Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz – BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.   1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:  Gemeindeverwaltung Hambrücken  Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken  Tel:  07255/7100-0  Fax: 07255/7100-88  E-Mail: gemeinde@hambruecken.de   2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:  Rechtsanwalt Hartwig Heinzmann  Kaiserstraße 37  76646 Bruchsal  Tel: 07251/9822790  E-Mail: info@heinzmann.pro   3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.   4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten  a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.  b) Privatpersonen und nichtöffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nichtöffentlichen Stellen gleichgesetzt   c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.  d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.  e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.  f) Der Wohnungseigentümer/Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.  g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.   5. Dauer der Speicherung Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.   6. Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:  a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).  b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).  c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.  d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.  e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).   Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.   7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.   8. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel: 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Meldung vom 05. Juni 2023

Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen auf Antrag

Gemeindeverwaltung Hambrücken Hauptstraße 108 76707 Hambrücken   Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen auf Antrag Die Gemeinde Hambrücken bietet interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf Wunsch an, folgende Jubiläen für das laufende Kalenderjahr im Mitteilungsblatt zur Veröffentlichung zu bringen. Altersjubiläen: 70, 75, 80, 85, 90 Jahre und älter Ehejubiläen: 50. Ehejubiläum und folgende Ehejubiläen Zur Veröffentlichung bitten wir Sie, diese Textseite mit Ihren Namen, Anschrift und Art des Jubiläums zu versehen und von Ihnen unterschrieben spätestens 4 Wochen vor dem Jubiläum an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.   Name(n) __  Adresse  __  (    )  70. Geburtstag am __ (    )  75. Geburtstag am __ (    )  80. Geburtstag am __ (    )  85. Geburtstag am __ (    )  90. Geburtstag am __ (    )  95. Geburtstag am __ (    ) 100. Geburtstag am __ (    ) über 100 Lebensjahre (Geburtstag am__)   (    )  50. Ehejubiläum am __ (    )  60. Ehejubiläum am __ (    )  65. Ehejubiläum am __ (    ) __ Ehejubiläum am __   Es ist mein/unser Wunsch, dass die Veröffentlichung im Mitteilungblatt der Gemeinde Hambrücken erfolgt. Hambrücken, __  Unterschrift(en) __
Meldung vom 05. Juni 2023

Rückblick Tag der Nachbarn

Am vergangenen Freitag, den 26.05.2023 hat die Gemeinde Hambrücken an der bundesweiten Aktion „Tag der Nachbarn“ teilgenommen. An diesem Tag kommen jedes Jahr tausende Nachbar*Innen zusammen und setzen ein Zeichen für ein offenes und solidarisches Miteinander. Das Konzept ist denkbar einfach. Ein Treffen in der Nachbarschaft, ein gemeinsamer Spaziergang oder sogar ein kleines Fest. Es kommt zu einem Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl wird gestärkt.   Mit der Aktion „Nachbarschaftspaket“ das unter Voranmeldung am Donnerstag, den 25.05.2023 im Bürgerbüro im Rathaus abgeholt werden konnte, war es möglich seinen Nachbarinnen und Nachbarn am Freitag, den 26.05.2023 eine kleine Freude zu bereiten. In dem Nachbarschaftspaket befand sich eine Tasse mit dem Hambrücker Logo, ein Kugelschreiber, ein Apfel, eine Packung Blumensamen, eine Grußkarte zum Selbstgestalten sowie eine Rezeptkarte zum Weiterreichen des Lieblingsrezeptes. Es hat uns sehr gefreut, dass insgesamt 71 Nachbarschaftspakete am „Tag der Nachbarn“ verschenkt wurden.   Auch die katholischen Kindergärten St. Martin und St. Josef haben sich an dem Aktionstag „Tag der Nachbarn“ beteiligt. Die Kinder beider Kindergärten gestalteten insgesamt 70 Grußkarten.   Diese wurden von den Kindern am Freitag, den 26.05.2023 den Bewohnern der Seniorenwohnanlage im Gartenweg und im Pflegewohnhaus „Alte Feuerwache“ überreicht.
Meldung vom 05. Juni 2023

Hambrücken beteiligt sich wieder am Stadtradeln

Nach dem großen Erfolg von 2022, mit erradelten 33.684 km, nimmt Hambrücken auch in diesem Jahr wieder am STADTRADELN des Landkreises Karlsruhe teil. Die bundesweite Aktion findet vom 25. Juni bis 15. Juli 2023 statt. Natürlich möchten wir erneut möglichst viele Kilometer erradeln und würden uns freuen, wenn die Bevölkerung beim STADTRADELN 2023 mitmacht.   Wie Sie vom letzten Jahr wissen, ist STADTRADELN ein bundesweiter Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob Sie bereits jeden Tag fahren oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs sind. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn Sie ihn sonst mit dem Auto zurücklegt hätten.   Darum geht es Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Darum möchten wir Sie davon überzeugen, wenn Sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen uns, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und das wir hierdurch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.   Wie können Sie mitmachen? -Die offizielle Anmeldung durch unsere Gemeinde ist Voraussetzung für die Teilnahme am STADTRADELN. Dies ist bereits erfolgt. Unsere lokale Koordinatorin, Frau Baumann, ist verantwortlich für die Vorbereitungen und Durchführung des Wettbewerbs und ist unter der Rufnummer 07255/7100-22 die erste Anlaufstelle für Radelnde. -Unter stadtradeln.de/radlerbereich können sich Vereine und Teilnehmende registrieren. Die Person, die ein Team neu gründet, ist automatisch Team-Captain. -„Teamlos“ radeln geht nicht, denn Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit – aber schon zwei Personen sind ein Team! Alternativ kann dem „Offenen Team“ beigetreten werden. Wer am Ende der Kilometer-Nachtragefrist noch keine aktiven Teammitglieder gefunden hat (entscheidend sind die km-Einträge), rutscht automatisch ins „Offene Team". -Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVO als Fahrräder gelten (dazu gehören auch Pedelecs bis 250 Watt). Wie funktioniert das Kilometersammeln? -Jeder Kilometer, den Sie während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad zurückgelegt haben, kann online ins km-Buch eingetragen oder direkt über die STADTRADELN-App getrackt werden. -Wo die Radiometer zurückgelegt werden ist nicht relevant, denn Klimaschutz endet an keiner Gemeinde, Stadt oder Landesgrenze. -Es können auch erradelte Kilometer für mehrere Radelnde im selben Account eingetragen werden (z. B. für Familien, Schulklassen ect.). WICHTIG: Die genaue Anzahl an Personen, für die Kilometer eingetragen werden, muss angegeben werden. -Wie detailliert die Kilometer erfasst werden (einzeln, täglich oder maximal jeweils zum Ende einer jeden STADTRADELN-Woche), liegt im Ermessen der Radelnden. -Bis einschließlich zum letzten der 21 Tage können Sie Teams gründen oder sich einem Team anschließen. Nachträge der Kilometer sind ebenfalls möglich, solange sie innerhalb des 21-tägigen Aktionszeitraums erradelt wurden. -Für registrierte Teilnehmende gibt es nach dem Aktionszeitraum eine siebentägige Nachtragefrist. Danach sind keine Einträge oder Änderungen mehr möglich! -Auch in diesem Jahr können Unternehmen oder Schulen, Verwaltung oder Sportverein-Radelnde wieder Unterteams gründen (z. B. für jede Abteilung oder Klasse) und innerhalb des Hauptteams gegeneinander antreten. Die erradelten Kilometer zählen für das jeweilige Unterteam und das Hauptteam. -Im eingeloggten Bereich lassen sich die Ergebnisse des Unterteams miteinander vergleichen. Im Gesamtwettbewerb treten die Hauptteams geschlossen auf, die Ergebnisse der Unterteams sind auf der Kommunenunterseite nicht sichtbar. Wer gewinnt beim STADTRADELN? -Das Klima-Bündnis prämiert in fünf Größenklassen die fahrradaktivsten Kommunalparlamente sowie Kommunen mit den meisten Radkilometern. In beiden Kategorien werden zudem die jeweils beste Newcomer-Kommunen je Größenklasse geehrt. Auf lokaler Ebene sind die teilnehmenden Kommunen angehalten, die fleißigsten Teams und/oder Radelnden vor Ort auszuzeichnen. -Die Kommunen und Teamergebnisse werden unter stadtradel.de/ergebnisse bzw. auf der Unterseite der Kommunen veröffentlicht. Die Spielregeln im Detail finden Sie unter dem Link stadtradeln.de/spielregeln-im-detail
Meldung vom 26. Mai 2023

Aus dem Gemeinderat

TOP 1: Vorstellung der Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken Der Leiter des Polizeireviers Philippsburg, Herr Schweitzer, sowie sein Kollege Herr Schmitt haben den Gemeinderat über die Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken informiert und einzelne Entwicklungen näher beleuchtet. Sowohl Bürgermeister Dr. Wagner als auch Vertreter sämtlicher Fraktionen dankten den beiden Beamten und auch deren Kollegen/-innen für die gute Zusammenarbeit sowie für die hohe Präsenz der Polizei im Ort, die erheblich zur Sicherheit beiträgt.  Die vorgestellte Kriminalstatistik 2022 finden Sie nachfolgend. Statistik (PDF, 41 KB ) Jahresübersicht 2022 (PDF, 20 KB ) TOP 2: Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentraler Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 2035 Jonas Wilke, als bei der UEA zuständiger Ansprechpartner, hat das Gremium bei der letzten Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 unter anderem über die Vorteile und Auswirkungen eines Beitritts zur Projektentwicklungsgesellschaft informiert. Der Gemeinderat beschloss nun bei einer Gegenstimme die Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von 32.000,- € an der Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentralen Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 20235.  TOP 3: Übertragung von nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen ins Haushaltsjahr 2023 Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Übertragung der nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 ins Haushaltsjahr 2023.  TOP 4: Bekanntgabe der in letzter nicht-öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 gefassten Beschlüsse In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 wurden keine Beschlüsse gefasst.  TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeister Dr. Wagner informierte die Anwesenden über Einzelheiten zum Starkregenereignis am So., den 07.05.2023, insbesondere die ordnungsgemäße Funktion der Hebewerke sowie über die Genehmigung des Förderantrages für das Starkregenrisikomanagement den Eingang der Genehmigung des Förderantrages für Jugend BEWEGT, um politisch interessierte Jugendliche an die Gremienarbeit heranzuführen die Aufnahme des Vorhabens zur Sanierung der Brücke im Heuweg („Hundebrücke“) in das entsprechende Förderprogramm iHv ca. 85.000,- € die KVV-Infoveranstaltung zum neuen Nahverkehrsplan am 28.04.2023 die Info-Veranstaltung der Deutschen Glasfaser am 25.05.2023 in der Lußhardthalle den aktuellen Stand der Aufnahme von Flüchtlingen in Hambrücken die Gründung eines Beirats im Pflegewohnhaus „Alte Feuerwache“, der sich aus politischen und kirchlichen Vertretern zusammensetzen wird  das Ergebnis der durchgeführten Beprobungen des auf mehreren Grundstücken im Neubaugebiet Brühl aufgeschütteten Materials; diese führten sämtlich zum Ergebnis Z0, so dass kein belastetes Material vorliegt .  Auf Nachfrage von Gemeinderat Theo Mahl sichert Bürgermeister Dr. Wagner die Behebung der Stolperfalle im Gehwegbereich an der Ecke Hardtweg/Mozartweg zu Gemeinderätin Eva Baron und Gemeinderat Daniel Zeisel werden Bezug nehmend auf das Starkregenereignis verschiedene mögliche Maßnahmen diskutiert Gemeinderat Remigius Kraus erläutert Bürgermeister Dr. Wagner, dass voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli ein Vor-Ort-Termin mit der zuständigen Kreisökologin vom Amt für Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes Karlsruhe für das gravierende Krähenproblem an der LHH stattfinden soll. 
Meldung vom 26. Mai 2023

Zustellung des Mitteilungsblattes

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über nicht bzw. unpünktlich zugestellte Mitteilungsblätter.  Generell sollte das Mitteilungsblatt immer freitags bis 18.00 Uhr zugestellt sein. Bei Feiertagen verschiebt sich der Zustelltag auf Samstag. Sollten Sie kein Mitteilungsblatt erhalten haben, können Sie bei der G. S. Vertriebs GmbH (Abonnement und Zustellung) unter Telefon 07033 - 6924 0 anrufen. Öffnungszeiten : Mo., Di., Mi., Fr. 08:00 – 17:00 Uhr Do. 08:00 – 18:00 Uhr Sa. 08:00 – 12.00 Uhr Über folgenden Link können Sie über ein Kontaktformular Ihre Anfrage richten: https://www.nussbaum-lesen.de/mein-abonnement/problem-klaeren  Für Rückfragen stehen auch wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung (Tel. 07255 - 7100-10). Ihre Gemeindeverwaltung
Meldung vom 26. Mai 2023

Photovoltaikanlage sorgt für klimaneutrale Stromerzeugung aus dem Bauhof

Gemeinde Hambrücken beauftragt WIRSOL Roof Solutions mit Bau einer leistungsstarken Photovoltaikanlage  Die Gemeinde Hambrücken möchte ihren Teil zu klimaneutraler Stromerzeugung beitragen. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, auf dem Dach des Sozialgebäudes des Bauhofs Hambrücken eine Photovoltaikanlage errichten zu lassen. Dafür beauftragte der Gemeinderat die WIRSOL Aufdach GmbH aus Waghäusel.  Innerhalb von zwei Tagen installierten die Solaranlagen-Experten von WIRSOL die leistungsstarke Anlage, die seit Ende April am Netz ist. Das Team von WIRSOL Roof Solutions verbaute insgesamt 30 Trina-Module mit je 400 Watt peak und einen Wechselrichter von SMA. Die Anlage hat eine avisierte Leistung von 12 Kilowatt peak.  „Mit der Photovoltaikanlage von WIRSOL Roof Solutions können wir 12.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr selbst erzeugen. Das reduziert nicht nur die Stromkosten unserer Gemeinde, sondern wir können auch aktiv unseren Beitrag zu klimaneutraler Stromerzeugung leisten“, erklärt Hambrückens Bürgermeister Marc Wagner. Solaranlage spart über sieben Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr ein Zur Erzeugung klimaneutralen Stroms gehört auch die Reduktion von Emissionen. „Durch diese Solaranlage werden jährlich über 7.300 Kilogramm CO2-Emissionen vermieden. Egal, ob Privathaushalte, Unternehmen oder Gemeinden: Jeder kann beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mithelfen. Unser Team installiert auf jedem Dach eine maßgeschneiderte Photovoltaikanlage“, erläutert Johannes Groß, Geschäftsführer von WIRSOL Roof Solutions. Laut Umweltbundesamt lag der Anteil der erneuerbaren Energien im Bereich Strom im Jahr 2022 knapp über 46 Prozent, das entspricht einem Anstieg von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Photovoltaik macht laut Strom-Report zwölf Prozent am Energiemix aus.  „Die Klimaziele bis 2035 stellen eine große Herausforderung für Unternehmen, aber auch für Städte und Kommunen dar. Beim Ausbau der Photovoltaik gibt es noch viel Luft nach oben. Kommunale Dächer mit Photovoltaik zu belegen ist für Kommunen eine sehr wirtschaftliche Lösung, um dauerhaft Kosten zu senken und zusätzliche Einnahmen für den Gemeindehaushalt zu erzielen“, kommentiert Solar-Experte Groß die Zahlen.  Als regionales Unternehmen aus dem Landkreis Karlsruhe unterstützt Wirsol Roof Solutions Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Klimaneutralität. Das ist durch eine eigene Investition und Umsetzung durch Wirsol Roof Solutions, aber auch ohne eigenen Kapitaleinsatz der Kommune möglich.  „Durch unsere 20-jährige Erfahrung und Expertise in der Photovoltaik-Branche bekommt die Kommune von uns alles aus einer Hand: Von der Planung, über die Montage, bis hin zur Inbetriebnahme und den Betrieb“, erläutert Johannes Groß. Die Vorteile für die Kommune bestehen in einer nachhaltigen Energiegewinnung zur Erreichung der Klimaziele 2035 und unterschiedlichen Kostensenkungs- und Finanzierungsmöglichkeiten wie auskömmlichen Pachteinnahmen, einem Gewinn durch die Erzeugung hauseigenen Stroms, reduzierten Strombezugskosten und der Möglichkeit zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger durch eine aktive Bürgerbeteiligung am Projekt. 
Meldung vom 26. Mai 2023

Geschwindigkeitsmessungen 1. Quartal 2023

In den Monaten Januar, Februar und März 2023 wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten von 38.100 Fahrzeugen in einer Überprüfungszeit von ca. 235 Stunden gemessen. Bei den 38.100 Messungen gab es 1.102 Beanstandungen, die zwei Hauptgruppen waren 845 Fahrzeuge im Bereich bis 10 km/h und 192 Fahrzeuge im Bereich 11–15 km/h. Die prozentual meisten Beanstandungen wurden in der Hauptstraße festgestellt.  Übersicht Messstellen (PDF, 22 KB )
Meldung vom 19. Mai 2023

Tag der Nachbarn am 26. Mai 2023 rückt näher

Die Idee zur guten Nachbarschaft ist bestechend einfach. Eine gelebte Nachbarschaft ist toll und wird von uns sehr gerne unterstützt. Deshalb bereiten wir für Sie ein Überraschungspäckchen vor, mit dem Sie Ihren Nachbarinnen und Nachbarn am bundesweiten Aktionstag „Tag der Nachbarn“ am Freitag , den 26.05.2023 eine kleine Freude bereiten können. Einen kleinen Einblick in unser Überraschungspäckchen möchten wir Ihnen jetzt schon ermöglichen, damit Sie sich vorab selbst ein paar Gedanken dazu machen können: Das Päckchen enthält unter anderem • eine Grußkarte, die jeder selbst gestalten kann!     Vielleicht mit Erinnerungen an schöne gemeinsame Momente? • eine Rezeptkarte, mit der Sie Ihr Lieblingsrezept weiterreichen können. Lassen Sie sich einfach etwas Schönes einfallen! Das Nachbarschaftspäckchen können Sie noch bis Montag, den 22. Mai im Bürgerbüro vorbestellen. Dieses kann dann während den Öffnungszeiten vom Bürgerbüro am Donnerstag, den 25. Mai abgeholt werden. Wir wünschen Ihnen schon jetzt sehr nette Gespräche und einen schönen Tag mit Ihren Nachbarn. Ihr Bürgerbüro-Team
Meldung vom 19. Mai 2023

Update zum Glasfaserausbau in Hambrücken

Die Planungen für den Glasfaserausbau in Hambrücken laufen auf Hochtouren. -Alle, die mit der Deutschen Glasfaser einen Vertrag geschlossen haben, werden zwecks Terminvereinbarung zeitnah vom zuständigen Baupartner AVRA kontaktiert. In einem etwa 30-minütigen Termin stimmt der von Deutsche Glasfaser beauftragte Baupartner alle wichtigen Installationsorte ab, bespricht den Leitungsweg und berücksichtigt persönliche Wünsche.  -Die Mitarbeiter des beauftragten Baupartners AVRA können sich ausweisen. -Am 25.05.2023 findet um 19.00 Uhr in der Lußhardthalle ein Bauinformationsabend durch die Deutsche Glasfaser statt .  Jeder Haushalt im Ausbaugebiet erhält hierzu noch im Vorfeld der Veranstaltung eine entsprechende Einladung. Wichtige Informationen für alle auf dem Bauinformationsabend: Als Nicht-Kunde: -Alle Glasfaser-Vorteile Ihr passgenauer Tarif Serviceleistungen   -Wie der Ausbau in Ihrem Zuhause funktioniert -Als Kunde: -Die wichtigsten Termine  -Die konkreten Abläufe in der Bauphase -Alle Infos, um perfekt vorbereitet zu sein -Alles über die Baumaßnahmen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung
Meldung vom 19. Mai 2023

Aus dem Gemeinderat

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Dienstag, 23.05.2023 um 19.00 Uhr im Forum der Pfarrer-Graf-Schule statt. Auf der Homepage der Gemeinde stehen den interessierten Bürgerinnen und Bürgern unter www.hambruecken.de/Ratsinfo alle Sitzungsvorlagen nebst Anlage zur Einsichtnahme bereit. Tagesordnung: Öffentlicher Teil Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner 1. Vorstellung der Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken 2. Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentraler Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 2035 3. Übertragung von nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen ins Haushaltsjahr 2023 4. Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 25.04.2023 gefassten Beschlüsse. 5. Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Um was es geht. Die Themen im Schnelldurchlauf! TOP 1 Vorstellung der Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken Der Leiter des Polizeireviers Philippsburg, Herr Schweitzer, wird die Daten der Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken erläutern und für Rückfragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung stehen. TOP 2 Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentraler Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 2035 Jonas Wilke, als bei der UEA zuständiger Ansprechpartner, hat das Gremium bei der letzten Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 unter anderem über die Vorteile und Auswirkungen eines Beitritts zur Projektentwicklungsgesellschaft (bestehend aus 14 Kommanditisten, darunter auch verschiedene Kommunen) informiert. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 32.000,- an der Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentraler Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 2035. TOP 3 Übertragung von nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen ins Haushaltsjahr 2023 Gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze – ohne nochmalige Veranschlagung – auf das kommende Haushaltsjahr übertragen werden. Der Gemeinderat berät über die Übertragung der nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 ins Haushaltsjahr 2023. Hierbei handelt es sich ausschließlich um investive Auszahlungen für größtenteils begonnene, aber noch nicht abgeschlossene bzw. in 2022 noch nicht durchgeführte Maßnahmen.
Meldung vom 19. Mai 2023

Information der Gemeindeverwaltung zum Jakobskreuzkraut

Im Mitteilungsblatt vom 08.04.2023 haben wir Sie bereits ausführlich zum giftigen Jakobskreuzkraut informiert. Wir möchten Sie aber nochmals auf die wichtigsten Punkte hinweisen: Erkennbar ist das gelb blühende Jakobskreuzkraut mit seiner Wuchshöhe von 30 bis 100 cm, welches in den unterschiedlichsten Grünflächen aufzufinden ist, an seinem gelben Blütenköpfchen.. Im ersten Jahr besteht die Pflanze aus einer Grundrosette mit ca. 20 cm langen Blättern, welche erst im Folgejahr aufblüht.  Das Kraut ist leberschädigend (Pyrrolizidinalkaloide), um Fressfeinde abzuwehren. Gerade bei Rindern und Pferden kann das Kraut zu ernsthaften Erkrankungen und im schlimmsten Fall sogar zum Tode führen. Aber auch bei Schafen und Ziegen kann es bei entsprechendem Verzehr größerer Mengen zu Todesfällen kommen. Letztendlich gelangen die Giftstoffe dann auch durch die Nahrungskette zu uns Menschen, wo sie Gesundheitsschäden verursachen können.  Rundgänge auf der Hambrücker Gemarkung zeigen, dass sich das Jakobskreuzkraut extrem vermehrt, weshalb wir erneut an alle Acker- und Wiesenbesitzer appellieren möchten, diese giftige Pflanze zu bekämpfen.   Um Vergiftungen bei Tieren zu verhindern, muss Jakobskreuzkraut zielgerichtet entfernt werden, nämlich genau dann, wenn die Pflanze entsteht. Die Pflanze darf nicht zum Blühen kommen, da sonst die Samen weitergetragen werden können.  Eine effektive Bekämpfung ist, die Pflanzen mit der ganzen Wurzel auszustechen. Durch im Boden verbleibende Wurzelreste können neue Pflanzen entstehen. Daher sollten die Pflanzen am besten samt Wurzel ausgerissen oder ausgestochen werden, bevor sie im Mai/Juni in Blüte stehen (Achtung: Bei der Entfernung per Hand sollten Handschuhe getragen werden). Die Pflanzen sind anschließend im Restmüll zu entsorgen. Bei unvollständiger Entfernung ist ein Wiederaustrieb möglich, weshalb wir eine Nachkontrolle anraten!  Mähen alleine reicht für eine Bekämpfung nicht aus. Die Pflanze reagiert darauf, indem sie in kurzer Zeit neue Blütenstängel formt und neue Samen bildet. Häufiges Mähen führt daher zu einer vegetativen Ausbreitung der Pflanze. Oftmals sind genannten Bekämpfungsmethoden nicht ausreichend, wobei dann ein Umpflügen und Neu-Einsäen eine Lösung sein kann. Der letzte Ausweg stellt eine chemische Bekämpfung dar, welche aber nur von Personen mit gültigem Sachkundenachweis durchgeführt werden darf.  Fachbereich Bauen und Umwelt
Meldung vom 19. Mai 2023

Urlaubszeit-Reisezeit

Ist Ihr Ausweis noch gültig? Das Sachgebiet Bürgerservice und Soziales bittet alle Einwohner*innen im Hinblick auf die Ferien- und Urlaubszeit die verbleibende Gültigkeit ihrer Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe zu überprüfen. Eine Verlängerung von Reisepass und Personalausweis ist nicht möglich! Es muss immer ein neues Dokument ausgestellt werden. Daher ist das persönliche Erscheinen zwingend erforderlich. Dabei wird auch immer ein aktuelles, biometrisches Passbild benötigt! Eine möglichst frühe Beantragung wird empfohlen, da sich die Bearbeitungsdauer in den Ferien erfahrungsgemäß noch verlängern kann. Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei für Reisepässe 6–8 Wochen sowie 2–4 Wochen bei Personalausweisen beträgt. • Kinderreisepass: Neuausstellung kostet 13,00 € Verlängerung kostet 6,00 € Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr. Danach kann er wieder jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungen sind jedoch bis auf einen Tag vor dem 12. Geburtstag begrenzt. Danach wird entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass benötigt, je nach Urlaubsziel. • Personalausweis: unter 24 Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren kostet 22,80 € ab dem 24. Lebensjahr mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren kostet 37,00 € • Reisepass: unter 24 Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren kostet 37,50 € ab dem 24. Lebensjahr mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren kostet 60,00 € In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis für 10,00 Euro oder ein Expressreisepass ausgestellt werden. Die Expressgebühr für den Reisepass beträgt zusätzlich 32,00 €. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Bürgerbüro-Team
Meldung vom 19. Mai 2023

Behinderung von Rettungskräften im Einsatz

Medizinische Rettungsdienste, die Polizei und die Feuerwehr leisten einen wichtigen Job und retten täglich Leben. Wichtig ist es daher, die eigene Neugier hinten anzustellen und die Einsatzkräfte ungehindert arbeiten zu lassen, keine Gewalt gegen sie anzudrohen, sie anzupöbeln oder Rettungswege zu blockieren. Ein reibungsloser Einsatz ist für alle Beteiligten von zentraler Bedeutung, denn oft zählt jede Sekunde. Bezugnehmend auf den Feuerwehreinsatz am 15.05.2023 in der Kriegsstraße in Hambrücken ist noch einmal zu betonen, dass das Gaffen je nach Situation gegen verschiedene Gesetze verstößt und mit hohen Geldstrafen belangt werden kann. Abgesperrte Einsatzorte dürfen nicht von Unbefugten betreten/befahren werden. Den Anweisungen der eingesetzten Einsatzkräfte ist Folge zu leisten – die Einsatzkräfte wissen was sie tun und brauchen auch keine Ratschläge/Diskussionen. In diesem Zusammenhang danken wir den Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr Hambrücken für die bereits 35 geleisteten Einsätze im laufenden Jahr (Stand 16.05.2023). Ordnungsamt
Meldung vom 19. Mai 2023

Dankeschön

Durch ein Starkregenereignis am 7. Mai in Hambrücken wurde nicht nur eine Aufführung des Gesangvereins Hambrücken beeinträchtigt, sondern es kam auch zu Wassereinbrüchen im Kindergarten St. Josef. Bei allen Herausforderungen, die dieses Ereignis mit sich brachte und auch noch mit sich bringt möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die durch beherztes Anpacken einen größeren Wasserschaden verhindert haben. Manche Beeinträchtigung wird uns noch eine Weile begleiten. Dazu braucht es auch weiter Geduld, gerade im Kindergartenbetrieb. Dazu wünsche ich den Mitarbeitenden im Kindergarten, den Kindern und Eltern die nötige Ausdauer und Kraft.  Selbstredend, dass wir alles daran setzen, den regulären Betrieb schnellstmöglich wieder zu ermöglichen und dabei das Wohl der Kinder und Mitarbeitenden vor Ort im Blick haben werden. Noch einmal danke für dieses positive Bild einer funktionierenden Solidargemeinschaft. Peter Bretl, Pfarrer
Meldung vom 19. Mai 2023

STADTRADELN 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum inzwischen dritten Mal darf ich Sie herzlich einladen, sich im Zeitraum vom 25.06. bis zum 15.07.2023 an der Aktion STADTRADELN zu beteiligen. Ich freue mich insbesondere darüber, dass die Familie der Stadtradelnden stetig wächst: So haben im letzten Jahr über 200 Hambrückerinnen und Hambrücker fast 60.000 Radkilometer „erfahren“. Eine sehr beachtliche Zahl, für die Ihnen ein großes Dankeschön gebührt. Und auch in diesem Jahr möchte ich Sie wieder motivieren, während des Kampagnenzeitraums 21 Tage lang noch ein bisschen mehr als sonst in die Pedale zu treten. Egal, ob Sie auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder Ausbildung sind, zum Einkaufen fahren oder eine Radtour mit Freunden oder Familie unternehmen – jeder Radkilometer für Hambrücken zählt.  Es würde mich sehr freuen, wenn wir im Rahmen dieser Kampagne auch den einen oder anderen „Neuling“ dazu animieren könnten, in die Pedale zu treten und die positiven Aspekte des Radfahrens für sich zu entdecken. Wie in den Vorjahren lautet also meine herzliche Bitte an Sie: Machen Sie mit und berichten Sie im Familien-, Freundes und Bekanntenkreis von dieser tollen Aktion. Sie helfen damit sehr, weitere Mitradelnde für das STADTRADELN zu begeistern! Denn wer Rad fährt, der hat nicht nur die Möglichkeit, etwas für das eigene Wohlbefinden zu tun, sondern der leistet auch einen direkten Beitrag zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Mobilität in unserer liebens- und lebenswerten Gemeinde. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen jederzeit eine gute Fahrt, viel Freude und uns allen wieder zahlreiche Radkilometer. Sportliche Grüße Ihr Dr. Marc Wagner Bürgermeister PS: Wir haben uns dieses Jahr etwas Besonderes für Sie überlegt. Seien Sie also gespannt!
Meldung vom 12. Mai 2023

Anbringung von Bewässerungsbeuteln

Die Folgen des Klimawandels machen sich zunehmend auch in unserer Gemeinde bemerkbar. Immer mehr Bäume leiden beispielsweise unter den trockenen und heißen Sommertagen. Da auch vereinzelte, kräftige Regengüsse dabei oft nicht ausreichen, um die Wasservorräte im Boden aufzufüllen, bringt die Gemeinde seit einigen Jahren noch vor den Sommermonaten sogenannte Bewässerungsbeutel an den Bäumen im Ortsgebiet an. Diese ermöglichen eine langsame und regelmäßige Wasserabgabe. Dies ist effizient und spart dabei noch Zeit und Mühen für unsere Bauhofmitarbeiter. Fachbereich Bauen und Umwelt
Meldung vom 12. Mai 2023

Sperrung der Kreisstraße 3525 (Weiher – Hambrücken) sowie der Gemeindeverbindungsstraße Forst – Weiher am 14. Mai 2023

Am kommenden Sonntag, 14. Mai 2023, findet der diesjährige Heidesee-Triathlon statt. Deshalb ist sowohl die Kreisstraße 3525 (Weiher – Hambrücken), als auch die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Forst und Weiher an diesem Tag von 08:00 bis ca. 16:00 Uhr für den übrigen Verkehr voll gesperrt. Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrziel Weiher müssen die Umgehungsstraßen (K 3575 neu / B 35 a) nutzen. Sowohl an der Bruchsaler Straße, als auch am Burgweg in Forst ist an den Abzweigungen auf die Umgehungsstraßen das Fahrziel Ubstadt-Weiher ausgeschildert. Ebenso ist in diesem Zeitraum der Geh- und Radweg entlang des Heidesees gesperrt. Die Zufahrt zu den Gaststätten „Casa del Mar“ und „Schützenhaus“ ist jederzeit möglich. Hier bitte der Beschilderung aus Forst folgen. Die Einwohnerschaft sowie alle Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und entsprechende Beachtung gebeten.
Meldung vom 12. Mai 2023

Krähennester rund um die Lußhardthalle

Leider haben sich wieder bzw. noch immer sehr viele Krähen im Bereich rund um die Lußhardthalle niedergelassen/ausgebreitet und ihre – inzwischen 37 (!) – Nester in die dort vorhandenen Bäume gebaut. Dies führt einerseits zu aus Sicht der Gemeinde unzumutbaren Lärmbelästigungen für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner , andererseits – durch die Ausscheidungen – zu einer massiven Verunreinigung des (Geh-) Wegebereichs und der Grünflächen. Hierbei handelt es sich um Areale, die vor allem auch von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Obwohl die Gemeinde die verschmutzten Flächen regelmäßig säubert, kann – auch auf Grund anderer zu erledigender Aufgaben – teilweise kaum Schritt gehalten werden mit der fort- und andauernden Verkotung. Aus diesen Gründen hat die Gemeinde erneut Kontakt mit der zuständigen Naturschutzbehörde (Landratsamt Karlsruhe) aufgenommen, um Lösungsmöglichkeiten für diesen Konflikt zu erfragen. Leider fiel die erste Antwort auf diese Anfrage wenig zufriedenstellend aus. Hierbei wurde in erster Linie auf den besonderen Schutz nach dem BNatSchG, insbesondere auf den Verbotskatalog des § 44 abgestellt. Vertreibungsmaßnahmen wurden als wenig Erfolg versprechend beschrieben und ein Vor-Ort-Termin im Oktober angeboten. Da dies den besonderen Leidensdruck der angrenzenden Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt und auch dem Gesundheitsschutz des Menschen ein gewisses Gewicht zukommen muss, hat sich die Gemeindeverwaltung mit dieser Antwort nicht zufrieden gegeben. Bürgermeister Dr. Wagner hat die zuständige Amtsleitung auf die besondere Lage, die Rechtsposition der Anwohner und die Notwendigkeit eines zeitnahen Vor-Ort-Termins hingewiesen. Die notwendigen Prüfungen hierzu dauern an. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. Ordnungsamt
Meldung vom 12. Mai 2023

Unwetter und Starkregenereignis in Hambrücken

Ohne Vorwarnung durch die einschlägigen Warn-Apps und ohne dass die Wettervorhersagen dies prognostiziert hätten, brach am Sonntagnachmittag, den 07.05.2023 gegen 15.30 Uhr/16.00 Uhr plötzlich ein in dieser Form nicht bekanntes Starkregenereignis über Hambrücken herein. Dieses sorgte für Hagelschauer und sintflutartige Regenfälle von teilweise über 50 l/m² in einer Stunde, die die örtliche Kanalisation überlasteten. Obwohl die Hebewerke ordnungsgemäß funktionierten , standen zahlreiche Keller in Hambrücken unter Wasser, auch weil teilweise der Hagel und das Wasser aus den Toiletten und den Waschbecken ins Innere drangen. Dies war auch im Kindergarten St. Josef der Fall, bei dem glücklicherweise viele Besucher des Musicals „Tabaluga und das verschenkte Glück“, die im eine Etage darüber befindlichen Pfarrsaal weilten, mit anpackten und so größeren Schaden verhindern konnten. Ab Dienstag konnte wieder eine reguläre Kinderbetreuung stattfinden. Allerdings sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Tocknungsarbeiten notwendig. Teilweise waren ganze Straßenzüge überflutet und auch der sonst so beschauliche Wagbach trat im Bereich des Hebewerks III über die Ufer. Die Freiwillige Feuerwehr Hambrücken und die Wehren aus umliegenden Gemeinden waren am Sonntag insgesamt 22 Mal im Einsatz. Auch am Montagmorgen gingen noch weitere Meldungen ein.  Unser Dank gilt allen Kameradinnen und Kameraden sowie allen helfenden Händen, die solidarisch mit angepackt haben. Starkregenrisikomanagement (SRRM) durch die Gemeinde Hambrücken Ziel: Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und Risiken  gemeinsam mit den verschiedenen kommunalen Akteuren vor Ort Erstellung eines ganzheitlichen Handlungskonzepts zur Minderung von Überflutungsschäden infolge von Starkregen Aktueller Stand: Förderantrag zur Erstellung des SRRM: März 2022  Zusicherung vorzeitiger Beginn: Dezember 2022  Beauftragung eines Ingenieurbüros mit der Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts: Februar 2023  Förderzusage durch das RP Karlsruhe: Anfang Mai 2023 Nächste Schritte: Durchführung von Berechnungen zur Gefährdungsanalyse unter Berücksichtigung des aktuellen Geschehens  Erstellung von Starkregengefahrenkarten  Risikoanalyse und Handlungskonzept Was kann ich als Bürger tun? Rückstauventil und regelmäßige Wartung Schwellen an Eingängen vorsehen Schon kleine Bodenschwellen oder Mauern können Oberflächenwasser vom Gebäude fernhalten.  Kellerlichtschächte ummauern Kellerfenster und -türen wasserdicht mit Druckverschluss ausbilden Überdachte Kellereingänge sorgen für einen verringerten Wassereinfall Druckdicht verschließbare Eingangstüren vorsehen Einfahrten in Tiefgaragen mit einer Schwelle sichern Dichte Bepflanzung sorgt dafür, dass der Boden locker bleibt, wodurch er Wasser besser aufnehmen kann.  Dachbegrünung Sandsäcke Mit dem Hochwasser-Pass ist ein innovatives und nützliches Dokument zur Standortanalyse, Bewertung und Maßnahmen-Empfehlung für die Immobilie gegenüber Starkregen und Hochwasser vorhanden. Nähere Informationen zum Hochwasser-Pass finden Sie unter: https://www.hochwasser-pass.com/  Bei solchen Ereignissen handelt es sich um höhere Gewalt, sodass selbst das Ergreifen sämtlicher Vorsorgemaßnahmen nicht verhindern kann, dass es im Extremfall zu Schäden kommt.  Quellen: https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen#:~:text=Oft%20ist%20es%20hilfreich%2C%20etwa,mit%20einer%20Schwelle%20zu%20sichern. https://www.hkc-online.de/de/Themen/Gefahreneinschaetzung Merkblatt "Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement Private Vorsorgemaßnahmen" (PDF, 157 KB ) Merkblatt "So bleibt das Wasser draußen" (PDF, 920 KB )
Meldung vom 12. Mai 2023

Tag der Nachbarn am 26. Mai 2023

Am Freitag, den 26. Mai 2023 ist es so weit. An diesem bundesweiten Aktionstag kommen jedes Jahr tausende Nachbar*innen zusammen und setzen ein Zeichen für ein offenes und solidarisches Miteinander. Das Konzept ist denkbar einfach. Ein Treffen in der Nachbarschaft, ein gemeinsamer Spaziergang oder sogar ein kleines Fest. Es kommt zu einem Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl wird gestärkt.  Gelebte Nachbarschaft ist etwas Tolles und wird von uns unterstützt! Deshalb können Sie sich bis zum 22. Mai 2023 im Bürgerbüro (07255/7100-71 oder buergerbuero@hambruecken.de) anmelden und ein Nachbarschaftspaket reservieren. Dieses können Sie am 25. Mai 2023 zu den Öffnungszeiten (8:30–12:30 und 16:00–18:00 Uhr) im Bürgerbüro abholen. Mit dem Nachbarschaftspaket können Sie Ihren Nachbarinnen und Nachbarn dann am 26.05.2023 eine kleine Freude bereiten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Ihr Bürgerbüro-Team
Meldung vom 05. Mai 2023

Rückblick zum Ehrenabend der Gemeinde Hambrücken

Die Verbundenheit der Gemeinde Hambrücken mit ihren Vereinen zeigte sich wieder einmal beim diesjährigen Ehrenabend. Bürgermeister Dr. Marc Wagner betonte in seinem Grußwort den wichtigen Beitrag, den die Ortsvereine zum Gemeinwesen leisten. Dieser könne gar nicht hoch genug geschätzt werden. Rund 150 Personen waren in die Lußhardthalle gekommen, um den 35. Ehrenabend mitzuerleben.  Fachbereichsleiter Thomas Krempel führte durch das kurzweilige Programm und konnte die Verleihung von vier Ehrenurkunden, 22 Bronzemedaillen, 21 Silbermedaillen und 18 Goldmedaillen ankündigen. Auf den nächsten Seiten finden Sie alle Erfolge aus dem Jahr 2022. Mitgestaltet wurde der Ehrenabend durch Auftritte der Eintrachtspatzen, von Marie Dörner von den Akkordeonfreunden Reinklang, der Musikschule, vertreten durch das Trompetenensemble,  sowie einer Musik- und Turnaufführung von Elisa und David Baumgärtner. Nach dem offiziellen Teil des Ehrenabends lud Bürgermeister Dr. Marc Wagner die Anwesenden noch zu einem Essen ein. Zuvor hatte er allen Mitwirkenden, darunter auch einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, für die Organisation und Durchführung des Abends sehr herzlich gedankt. Gesamte Auflistung der Erfolge (PDF, 235 KB )
Meldung vom 05. Mai 2023

Beginn der Entsiegelung der Parkflächen an der L 556 zwischen Hambrücken und Forst

Das Regierungspräsidium Karlsruhe teilte mit, dass von Donnerstag, 11.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 12.05.2023 die Entsiegelung der Parkfläche an der L 556 vorgenommen wird. Dafür wird in diesem Zeitraum die westliche Zufahrt des Parkplatzes gesperrt. Verkehrliche Einschränkungen wird es hierbei nur in geringfügigem Maß (Spureinengung) geben.  Hierbei wird die Versiegelung vollständig aufgelöst, lediglich die Zufahrt zum Wald sowie drei Parkflächen sollen als Schotterrasenfläche wieder neu ausgebildet werden, wobei die Zufahrt ca. 20 Meter verlegt wird. Plan (JPG, 201 KB )