Aktuelles aus Hambrücken

Mitteilungen aus dem Rathaus

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Mit Inkrafttreten des neuen Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG) zum 01.01.2026 entfällt das bisherige Gestattungsverfahren vollständig. An dessen Stelle tritt nun ein reines Anzeigeverfahren, das von allen Vereinen, Organisationen und sonstigen Veranstaltern, die im Rahmen von Festen, Veranstaltungen oder ähnlichen Anlässen eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erlangen möchten, zu beachten ist.   Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Neuerungen und Pflichten: Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb anzuzeigen und durchzuführen. Gemäß § 2 Absatz 2 LGastG gilt: - Es muss ein besonderer Anlass für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb vorliegen. - Die Anzeige ist per E-Mail  einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:  - Vollständiger Name der verantwortlichen Person - E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer der verantwortlichen Person - Ladungsfähige Anschrift - Ort der Veranstaltung - Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Veranstaltung Die Anzeige muss spätestens  zwei Wochen  vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Sollten Anzeigen  nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet werden, behält sich die Gemeinde Hambrücken vor, Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 LGastG einzuleiten.     Hinweis: Die Gemeinde ist verpflichtet, die Anzeigen an die Behörden, unter anderem an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst sowie die zuständige Finanzbehörde  weiterzuleiten. Die Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige besteht ausschließlich, wenn alkoholische Getränke angeboten werden sollen (§ 1 Abs. 3 LGastG ). Es bedarf keiner formellen Bestätigung des Erhalts der Anzeige seitens der Gemeinde gegenüber dem Anzeigenden. Die Anzeige einer vorübergehenden Wirtschaftserlaubnis nach § 2 Absatz 2 LGastG soll per E-Mail an buergerbuero@hambruecken.de erfolgen.   Es wird gebeten, die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Ablauf von Veranstaltungen gewährleistet werden.   Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken gerne zur Verfügung.   Ihr Bürgerbüro

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Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht.   Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss   Vor 1953 Umtausch bis 19. Januar 2033 1953 bis 1958 Umtausch bis 19. Januar 2022 1959 bis 1964 Umtausch bis 19. Januar 2023 1965 bis 1970 Umtausch bis 19. Januar 2024 1971 oder späterUmtausch bis 19. Januar 2025   Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Ausstellungsjahr – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss   1999 bis 2001 Umtausch bis 19. Januar 2026 2002 bis 2004 Umtausch bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007 Umtausch bis 19. Januar 2028 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 Umtausch bis 19. Januar 2033   Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.   Wie lange ist der neue Pkw-Führerschein gültig? Die neu ausgestellten Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.   Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt? - gültiger Personalausweis oder Reisepass - ein  aktuelles   biometrisches   Passbild in Papierform - den  aktuellen  Führerschein   Zuständige Stelle? Bei Fragen ist die Führerscheinaußenstelle Bruchsal des Landratsamtes Karlsruhe zuständig. Für den erfolgreichen Führerschein-Umtausch kommen Sie mit den entsprechenden Unterlagen und zu den entsprechenden Öffnungszeiten zum Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken. Wir leiten den Antrag gerne für Sie weiter.   Ihr Bürgerbüro-Team

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Die Gemeinde Hambrücken hatte sich im Jahr 2024 erfolgreich beworben und darf seit 2025 den Titel „Natur nah dran-Kommune“ tragen. Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (www.naturnahdran.de). Ziel des Projekts ist es, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, öffentliche Grünflächen im Sinne der Biodiversität naturnah umzugestalten.   Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 25.06.2025, die Grünflächen am Bruno-Hankeln-Platz sowie vor der Pfarrer-Graf-Schule entsprechend umzuwandeln. Die detaillierte Planung übernahm die Naturgartenplanerin Michaela Senk von der Firma GartenSpielRaum.   Bereits Ende Juli 2025 bereitete der Bauhof die Flächen am Bruno-Hankeln-Platz vor. Nach der Bodenbearbeitung wurde im Herbst das Saatgut ausgebracht. Auch wenn die Fläche derzeit noch unscheinbar wirkt, wird sie sich in den kommenden Monaten zu einer artenreichen Wildblumenwiese entwickeln, die wertvolle Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und Vögel schafft.   Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen setzten die Mitarbeiter des Bauhofs in engagierter Eigenleistung die Umgestaltung der Flächen vor der Pfarrer-Graf-Schule um. Die neue Gestaltung trägt nicht nur zur Förderung der Artenvielfalt bei, sondern sorgt durch die neu gepflanzten Bäume auch für eine natürliche Verschattung der Klassenräume.   Mit der Umsetzung des NABU-Projekts „Natur nah dran“ setzt die Gemeinde Hambrücken ein wichtiges Zeichen für den Schutz unserer Natur und die Förderung der Artenvielfalt in der Region. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die naturnah gestalteten Flächen weiterhin entwickeln werden und wann wir die erste Blütenpracht bewundern können. 

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Am Freitag, den 09.01.2026, lud Bürgermeister Dr. Marc Wagner zum Neujahrsempfang 2026 um 19:00 Uhr in die Lußhardthalle ein. Auch in diesem Jahr folgten knapp 500 Besucherinnen und Besucher der Einladung. Dieser große Zuspruch ließ den Abend von Beginn an zu etwas ganz Besonderem werden. Trotz dieses großen Andrangs ließ es sich Bürgermeister Dr. Marc Wagner mit seiner Ehefrau Martina Wagner und dem „Glücksbringer“ Alexander Brecht in der Funktion als Schornsteinfeger nicht nehmen, jeden Einzelnen im Jahr 2026 willkommen zu heißen. Unter den Besucherinnen und Besuchern befanden sich auch zahlreiche Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter. Mit dieser entgegengebrachten Wertschätzung zeigte sich wieder einmal das sehr stark ausgeprägte Vereinsleben in Hambrücken, wofür Bürgermeister Dr. Marc Wagner lobende Worte in seiner Ansprache fand.   Mit etwas Verzögerung begann der Neujahrsempfang offiziell. Bürgermeister Dr. Marc Wagner ließ das Jahr 2025 Revue passieren. In Hambrücken fanden 356 Menschen ein neues Zuhause, 126 mehr als im Vorjahr. Die Bundestagswahl verzeichnete eine hohe Wahlbeteiligung von 88 Prozent, und ein neues Feuerwehrfahrzeug wurde ausgeliefert. Gleichzeitig richtete er den Blick voller Zuversicht auf das Jahr 2026 und die anstehenden Projekte, darunter die Landtagswahl, die Eröffnung eines neuen Kindergartens auf dem Schulareal, der Bau von Fluchttreppen am Rathaus, die Planung eines Nahwärmenetzes sowie die Sanierung der Schulturnhalle. Dabei ließ es sich Bürgermeister Dr. Wagner nicht nehmen, persönliche Anekdoten aus dem vergangenen Jahr zu erzählen, die den ein oder anderen zum Schmunzeln brachten. Auch für das Ehrenamt wird 2026 ein besonderes Jahr, denn in den kommenden Monaten stehen gleich acht Vereinsjubiläen auf dem Programm.   Ein emotionaler Höhepunkt des Abends war die Verleihung der Bürgermedaille an Dr. med. Thomas Häussler und Horst Leibold für ihre jahrzehntelangen Verdienste im sozial-medizinischen Bereich. Durch die Übergabe des Gesundheitszentrums und der Hardt-Apotheke an die nächste Generation haben sie die medizinische Versorgung der Hambrückerinnen und Hambrücker für die Zukunft gesichert.   Zum Abschluss schnitt Bürgermeister Dr. Wagner gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Gewerbevereins die traditionelle Neujahrsbrezel an.  Nach dem offiziellen Teil ging es in den gemütlichen Teil über. Mit Musik und Barbetrieb wurde in geselliger Runde das Jahr 2026 gemeinsam begrüßt.    Die Band „DasTrio“ rundete den Neujahrsempfang musikalisch ab und ließ den Hoffnungen für das Jahr 2026 viel Raum. 

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Ehrenamtliche unterstützen künftig wohnortnah die Präventionsarbeit Mit dem erfolgreichen Abschluss der ersten Schulung stehen nun die ersten 23 ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberaterinnen und -berater im Landkreis Karlsruhe bereit. Am 11. und 12. November fand im Landratsamt Karlsruhe die Qualifizierungsmaßnahme in Zusammenarbeit mit dem Referat Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe sowie auf Initiative des Kreisseniorenrats statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus zwölf Städten und Gemeinden des Landkreises – darunter Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Graben-Neudorf, Karlsbad, Karlsdorf-Neuthard, Karlsruhe, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Hambrücken und Waldbronn. Für die Gemeinde Hambrücken hat Seniorenbeirat Olaf Rudolph an der zweitägigen Schulung zum Seniorensicherheitsberater teilgenommen.   Im Mittelpunkt der zweitägigen Schulung standen Straftaten, die sich gezielt gegen ältere Menschen richten. Dazu zählen unter anderem Schockanrufe, der sogenannte Enkeltrick sowie Betrugsversuche durch falsche Polizeibeamte oder Bankmitarbeitende. Auch Themen wie Verkehrssicherheit und Gefahren im häuslichen Umfeld wurden behandelt. Fachleute des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, des Weißen Rings und der Verkehrswacht Karlsruhe vermittelten praxisnahes Wissen zur Prävention und zum richtigen Verhalten in Verdachtsfällen. Auch die Leiterin des Sozialdezernats im Landratsamt Karlsruhe Margit Freund, ließ es sich nicht nehmen, den Anwesenden für ihr ehrenamtliches Engagement zu danken und auf die gesellschaftliche Bedeutung der Aufgabe hinzuweisen. Bereits während der Schulung entwickelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erste Ideen, wie sie das erworbene Wissen künftig in ihren Städten und Gemeinden weitergeben können – beispielsweise in Senioreneinrichtungen, Vereinen oder Nachbarschaftsgruppen. Besonders wertvoll waren dabei die Erfahrungen, die der langjährige Seniorensicherheitsberater Günther Neudeck aus Schifferstadt in die Runde einbrachte. Ziel ist der Aufbau eines Netzwerks, das regelmäßig über aktuelle Gefährdungslagen und Kriminalitätsentwicklungen informiert und wohnortnahe Präventionsarbeit ermöglicht. Ein erstes Netzwerktreffen mit Erfahrungsaustausch ist für den Frühsommer 2026 vorgesehen. Die Kommunen werden in den kommenden Tagen über die Ergebnisse der Schulung und die Kontaktdaten der neuen Seniorensicherheitsberaterinnen und -berater informiert. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zeitnah eine entsprechende Teilnahmebescheinigung, die sie als Seniorensicherheitsberaterinnen und -berater ausweist. Weitere Informationen sind über den Kreisseniorenrat sowie das Amt für Ordnung und Recht im Landratsamt Karlsruhe erhältlich. Ansprechpartner sind Verena Firnkes und Georg Spranz (E-Mail: or@landratsamt-karlsruhe.de, Telefon: 0721 936-84580).

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Wir möchten die Bevölkerung auf die wesentlichen Verpflichtungen der Straßenanlieger zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege aufmerksam machen: Die Gehwege müssen  werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr  geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglaich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.  Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.  Zum Bestreuen soll abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Sind keine Gehwege vorhanden (z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen), besteht die Verpflichtung für entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn auf einer Breite von ca. einem Meter.  Beim Schneeräumen bitten wir darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigungen für die Nachbargrundstücke auftreten. Insbesondere sollten vor Grundstücks- und Garagenzufahrten keine „Schneeberge“ angehäuft werden. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinne und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Für Straßen ohne beidseitigen Gehweg besteht die Pflicht nur entsprechend des Gerichtsurteils (OLG Karlsruhe vom 13.02.2014, AZ 9U 143/13). Tenor des Urteils ist, dass es bei innerörtlichen Straßen ohne beidseitigen Gehweg ausreicht, wenn auf einer Straßenseite ein Meter breiter Streifen (durchgängig) geräumt/gestreut wird.  Die gesamte Streupflichtsatzung können Sie auf unserer Homepage einsehen. Pfad: www.hambruecken.de > Gemeinde > Ortsrecht > Streupflichtsatzung Ordnungsamt  

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Am vergangenen Wochenende herrschte auf dem Platz neben der Lußhardthalle ein großes, vorweihnachtliches Treiben. Bereits im letzten Jahr hat sich der Hambrücker Weihnachtsmarkt im Bereich vor und in der Lußhardthalle zum Publikumsmagnet entwickelt. Dazu tragen natürlich, vor allem die gute Stimmung mit weihnachtlichen Gerüchen, ein sehr vielfältiges Programm, eine stimmungsvolle Beleuchtung in den Abendstunden, liebevoll dekorierte Buden und Stände sowie mancherlei Geschenkidee bei, von der sich auch dieses Jahr hunderte Besucher anstecken ließen. Bürgermeister Dr. Marc Wagner hatte bei der offiziellen Eröffnung des Weihnachtsmarktes allen engagierten Mitwirkenden gedankt. Allen voran galt sein Dank dem Organisationskomitee Karlheinz Batschauer, Sandra Stadler und Silvana Meckel sowie Thomas Schneider für die Stromarbeiten. Er vergaß dabei auch nicht, die Mitarbeiter des Bauhofs sowie die ehrenamtlichen Unterstützer zu erwähnen.    Egal, ob  bei den Auftritten des Kinderchors „Eintrachtspatzen“, des jungen und gemischten Chors des Gesangvereins Eintracht, der Akkordeonfreunde in Zusammenarbeit mit den Kindergärten St. Josef und St. Martin und der MVH-Generations des Musikvereins,  stets war das Publikum begeistert und applaudierte kräftig.   Ein besonderes Highlight war dieses Jahr wieder die Gestaltung des 13. Türchens im Rahmen des lebendigen Adventskalenders der Evangelischen Kirchengemeinde Waghäusel durch das Ortsoberhaupt Dr. Marc Wagner. Er ließ es sich nicht nehmen, in gemütlicher Runde auf der Bühne des Weihnachtsmarktes den Kindern eine kurze Weihnachtsgeschichte vorzulesen. Die Vorlesung wurde musikalisch von den Eintrachtspatzen des Gesangvereins unter der Leitung von Frau Keri Schwartz mit weihnachtlichen Liedern begleitet. Danach kam endlich der lang ersehnte Besuch des Nikolauses, der für alle Kinder ein Geschenk dabeihatte. Vielen Dank auch an ihn!   In der Lußhardthalle fanden insgesamt 31 Aussteller des Kunsthandwerkermarktes ihren Platz, mit selbst gemachten Produkten aller Art. Vor der Lußhardthalle boten 14 Stände und Buden ein großes sowie abwechslungsreiches Angebot an Speisen und Getränken an. Ein Kinderkarussell rundete das Angebot ab.   Ein großes Dankeschön geht auch an unsere zwei Kindergärten St. Martin und St. Josef, die dieses Jahr wieder den zahlreichen Baumschmuck für die Christbäume gefertigt haben.  

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