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TOP 1: Musikschule Waghäusel-Hambrücken; Tätigkeitsbericht Der Leiter der Musikschule Waghäusel-Hambrücken, Philipp Zink, berichtete über aktuelle Entwicklungen und Tätigkeiten im Einzelnen.    TOP 2: Bestätigung der Mitglieder des Seniorenbeirats sowie Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder des Seniorenbeirats Am 06.10.2015 wurde der Seniorenbeirat Hambrücken gegründet und vom Gemeinderat am 27.10.2015 bestätigt. Bereits bei der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2015 wurde das Statut/Konzept für den Seniorenbeirat der Gemeinde Hambrücken vorgestellt und beschlossen.   In der Sitzung des Seniorenbeirats am 12.11.2024 stand unter anderem auch die Neuwahl der Mitglieder des Seniorenbeirats auf der Tagesordnung.    Zu Beginn wurden drei ausgeschiedene Mitglieder des Seniorenbeirats, Gertrud Notheisen, Karin Nöllgen-Berger und Elisabeth Hennrich vom Gemeinderat verabschiedet. Bürgermeisterstellvertreter Daniel Zeisel überreichte zusammen mit Fachbereichsleiter Thomas Krempel jeweils eine Ehrenurkunde, einen Blumenstrauß sowie ein Geschenkkorb als Dank für ihr Engagement in den letzten Jahren.   Danach sprach der Gemeinderat einstimmig seine Bestätigung für die neu gewählten Mitglieder des Seniorenbeirats aus.   Der neu gewählte Seniorenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:   1. Vorsitzende: Traudl Rietschel 2. Vorsitzender: Manfred Knopke Schriftführerin: Gisela Kremer Beisitzer: Margot Kraft, Petra Soder und Dieter Posnanski   Bürgermeisterstellvertreter Daniel Zeisel überreichte gemeinsam mit Fachbereichsleiter Thomas Krempel als Dank und Anerkennung zur Übernahme dieses Ehrenamts jeweils ein kleines Präsent von der Gemeinde. TOP 3: Vereinsförderung Mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme stimmte der Gemeinderat der Verlängerung einer Bürgschaft der Gemeinde Hambrücken zugunsten von Forst BW bis 31.12.2034 zu. Diese Bürgschaft dient der Absicherung einer dem Schützenverein Hambrücken im Rahmen eines Gestattungsvertrages auferlegten Verpflichtung zur Wiederherstellung eines aufforstungsfähigen Zustandes des gepachteten Vereinsgeländes.  Unabhängig hiervon stimmte der Gemeinderat einem Antrag des Schützenvereins auf eine befristete Sonderförderung zu. Hierdurch sollen u. a. die internationale Bedeutung des Schützenvereins als Aushängeschild Hambrückens (amtierender Dt. Vizemeister) und die hervorragende Jugendarbeit gewürdigt werden.   TOP 4: Bauantrag Grundstück Flst.-Nr. 299 Der Gemeinderat stimmte der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Hauptstraße Nord (Überschreitung der zulässigen Traufhöhe auf Grund des fehlenden Sockels) mit 12 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme sowie einer Enthaltung zu. Der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Befreiung von der Pflicht zur Herstellung eines Kinderspielplatzes stimmte der Gemeinderat nicht zu.   TOP 5: Bekanntgabe der in letzter nicht öffentlicher Sitzung am 22.10.2024 gefassten Beschlüsse   Gemeindevorkaufsrecht Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in sieben Fällen.    Verleihung der Bürgermedaille der Gemeinde Hambrücken Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verleihung der Bürgermedaille der Gemeinde Hambrücken an einen Bürger.   TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeisterstellvertreter Daniel Zeisel informierte die Anwesenden über  den aktuellen Stand der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.das Angebot zur Erneuerung des Leitungsgrabens in der Schillerstraße nach Verlegung der neuen Wasserleitungen.den Versand der Endabrechnungen an die Grundstückseigentümer für das Neubaugebiet Brühl.die Abbrucharbeiten vom Hebewerk II von der Firma Netze BW in der KW 47. Gemeinderat: Gemeinderat Christian Manz erkundigt sich nach dem genauen Verlauf der Buslinie 123 in Hambrücken. Des Weiteren bittet Christian Manz darum, der Honigbienenverbotszone im Naturschutzgebiet nachzugehen und zu prüfen, ob davon auch die bestehenden Bienenvölker betroffen sind. Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach berichtet über das chaotische Parken im Bereich Bastwaldstraße/Allmend und bittet um Prüfung.Des Weiteren sind im Bereich Bastwaldestraße/Allmend die Gehwege durch die angrenzenden unbebauten Grundstücke zugewachsen, so Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach.Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach informiert über eine defekte Straßenlaterne im Starenweg.Auch über die zunehmende Reservierung von „öffentlichen“ Parkplätzen in der Hauptstraße wird von Gemeinderätin Andrea Clapier-Krespach berichtet und bittet um Überprüfung.Gemeinderätin Eva Baron wünscht eine Besserung der Ausleuchtung des Verbindungswegs Lessingstraße/Hebelstraße. Des Weiteren berichtet Gemeinderätin Eva Baron über die Beeinträchtigung des Gehwegs in der Ecke Brühlerstraße/Alter Speyerer Weg. Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

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Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 08.11.2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wurde der Weg zum „Virtuellen Bauamt“ geebnet. Die entspre­chen­den Änderungen der Landesbauordnung (LBO) traten bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft.   Die wichtigsten Änderungen sind:   Das Einreichen. Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sind Anträge und Bauvorlagen ab 01.01.2025 nicht mehr über die Gemeinden, sondern  direkt  beim Landratsamt Karlsruhe, Baurechtsamt als untere Baurechtsbehörde einzureichen. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden. Das ist durch das Virtuelle Bauamt ohne Zeitverzug möglich und zudem rechtlich abgesichert. Nachfolgend der Zugangslink zum Virtuellen Bauamt:   https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Service/Anliegen-online-erledigen/Bauen-Wohnen/Virtuelles-Bauamt-Baden-W%C3%BCrttemberg/   Die Nachbarbeteiligung. Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn ist auf die Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich. Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig von den Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechts­behörden auch allen nicht beteiligten Nachbarinnen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekanntgeben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.   Die Bekanntgabe. Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.   Die Landesregierung treibt gemeinsam mit den Kommunen die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung voran. Das Projekt Virtuelles Bauamt soll in naher Zukunft die Verfahren beschleunigen und für weniger Bürokratie sorgen.   Bei Fragen zu den Verfahren melden Sie sich bitte bei Frau Weber, 07255/7100-41 oder per E-Mail bauamt@hambruecken.de.   Fachbereich Bauen und Umwelt      Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

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Erfreulicherweise sind zum  Fahrplanwechsel am 15.12.2024  umfangreichere Änderungen  auf der Buslinie 125  vorgesehen. Unter anderem sollen die  Fahrten des Forster Minibusses ab/bis Hambrücken verlängert  werden, um insbesondere den westlichen Ortsbereich von Hambrücken besser zu erschließen. In diesem Zusammenhang sind  neue Haltestellenstandorte  entlang des zukünftigen Fahrweges vorgesehen.  Der Fahrweg  wird dabei über die  Kirchstraße – Kriegsstraße – Rheinstraße – Kinzigstraße – Hardtweg und Bastwaldstraße  führen.    Folgende  neue Haltestellenstandorte (352 KiB )   (352 KiB ) sind dabei vorgesehen:   -  „ Hambrücken Kriegsstraße “ -  „ Hambrücken Gesundheitszentrum “ -  „ Hambrücken Bachweg “   Auch soll auf der Buslinie 125 werktags ein 20-Minuten-Takt eingerichtet, zusätzliche Schülerbusse sowie verbesserte Anschlussmöglichkeiten an die S-Bahn-Linie S2 ermöglicht werden . Genauere Infos zu den vorgesehenen Änderungen werden noch nach Abschluss des Anhörungsverfahrens, voraussichtlich Ende November 2024 bekanntgegeben.   Informationsschreiben an Anwohner:   Sehr geehrte Anwohner, im Zuge der besseren Busanbindung der Line 125 plant der KVV ab 15.12.2024 drei neue Haltestellen mit einem Kleinbus (max. 25 Personen) anzufahren.    Erste Haltestelle: „Kriegsstraße“ Zweite Haltestelle: „Gesundheitszentrum“ Dritte Haltestelle: „Bachweg“ Als Anwohner im direkten Umfeld der neuen Haltestellen möchten wir Sie auf diesem Weg gesondert informieren, auch wenn das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.  Insbesondere aufgrund der geringen Größe der geplanten Busse von max. 25 Personen (inkl. Stehplätzen) gehen wir davon aus, dass die Auswirkungen eher gering sein werden.  Ordnungsamt  

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TOP 1: Grundsteuerreform 2025 Wie bereits im Mitteilungsblatt informiert, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die noch bis Ende 2024 gültige Rechtslage für die Bewertung von Grundstücken mit Einheitswerten aus dem Jahr 1964 für verfassungswidrig erklärt.   Mit dem Grundsteuerreformgesetz 2019 wurde auf Bundesebene eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Hierin wird den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, durch das Landesgesetz von den bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer abzuweichen.    Von dieser Möglichkeit hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Mit dem Bodenwertmodell hat das Land Baden-Württemberg bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer einen Sonderweg eingeschlagen.    Aufgrund dieser Reform haben sich die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge grundlegend geändert und in den meisten Fällen erhöht.    Mit dem Bodenwertmodell legt das Land Baden-Württemberg bewusst den Fokus auf den Flächenverbrauch, während bisher die jeweilige Bebauung maßgebend war.    Die Bodenrichtwerte wurden  2022  durch den Gutachterausschuss in Hambrücken ermittelt. Diese sind maßgebend für die Grundsteuer 2025. Die nächste Hauptfeststellung erfolgt erst zum 01.01.2029.   Präsentation (307 KiB ) hier:   Der  Gesetzgeber  hat in seiner Argumentation zur Grundsteuerreform immer hervorgehoben, dass es das erklärte Ziel sein solle, dass sich die Umsetzung der Grundsteuerreform „ ertragsneutral “ auf die städtischen Haushalte auswirke. Ertragsneutral heißt dabei aber nicht, dass jede/r Eigentümer/in die gleiche Steuer zu tragen hat wie bisher, sondern dass sich die Grundsteuererträge der Gemeinden insgesamt betrachtet auf gleichem Niveau bewegen sollen. Durch die anstehende Grundsteuerreform sollen sich Kommunen nicht bereichern.    Mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschloss der Gemeinderat folgende ertragsneutralen Hebesätze sowie die hierfür notwendige Hebesatzsatzung ab dem Jahr 2025.    Grundsteuer A: Hebesatz in Höhe von 310 v. H   Grundsteuer B: Hebesatz in Höhe von 160 v. H.    Mit einem Hebesatz in Höhe von 160 v. H. für die Grundsteuer B liegt die Gemeinde Hambrücken exakt in der Mitte des Korridors laut Transparenzregister des Finanzministeriums für einen ertragsneutralen Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B.   TOP 2: Nachträge Brückensanierung Heuweg In der Sitzung vom 23.04.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Fa. Grötz GmbH & Co. KG aus Gaggenau mit der Durchführung der Arbeiten zur Sanierung der Brücke im Heuweg zu beauftragen.    Zwischenzeitlich sind die Arbeiten durchgeführt und abgeschlossen; die Brücke ist wieder für den Durchgangsverkehr geöffnet.   Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beauftragung der erforderlich gewordenen Nachtragsangebote (Brunnengründung, Entsorgung, Straßenbauarbeiten, Sofortmaßnahme) zur Ertüchtigung der Brücke im Heuweg.   TOP 3: Entscheidung über die Beibehaltung der Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft „Netze BW GmbH & Co. KG“ Der Grundgedanke für „EnBW vernetzt“ vor 4 Jahren war es, dem Wunsch der Kommunen nachzukommen und diese an den Netzen als dem Herzstück der EnBW zu beteiligen. Auch die OEW und das Land Baden-Württemberg, als Anteilseigner der EnBW, waren Ideengeber. Das machte und macht Sinn, denn die Energiewende findet schließlich im Verteilnetz auch in den Gemeinden statt.    Die Kommunen erhalten eine einfache Möglichkeit, an den Themen der Zukunft „dicht“ dran zu sein, mitzureden, mitzugestalten und am stabilen wirtschaftlichen Erfolg der Netze BW GmbH teilzuhaben. Der direkte Draht in den Aufsichtsrat, zur Geschäftsführung und zum Vorstand der EnBW garantiert, dass kommunale Belange gehört und besser verstanden werden.   Der Gemeinderat beschloss einstimmig, vorbehaltlich der erneut erforderlichen Zustimmung der zuständigen Kontroll- und Aufsichtsbehörden, die Fortführung der mittelbaren Beteiligung der Gemeinde Hambrücken an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG i. H. v. 1.853.173,00 €.  Damit verbunden sind voraussichtliche Zinsen i. H. v. 4,38 %.   TOP 4: Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 24.09.2024 gefassten Beschlüsse   Unterstützung des Schützenvereins Hambrücken - Vereinsförderung Zur Unterstützung des Schützenvereins Hambrücken gemäß der Vereinsförderung erfolgte eine Mitteilung des Sachstandes an den Gemeinderat.    Gemeindevorkaufsrecht Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB in einem Fall.    TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche Bürgermeister Dr. Marc Wagner informierte die Anwesenden über  den beabsichtigten Ausstieg aus den Bündelausschreibungen für Strom und Erdgas. eine Zahlung der BGV Badische Versicherungen für die Schäden vom letzten Starkregenereignis.den aktuellen Stand zum Wasserwerk (Zweckverband Wasserversorgung Lußhardt).   Gemeinderat: Gemeinderätin Maria Wilhelm teilte mit, dass ein Baum von einem privaten Grundstück die Straßenlaterne an der Ecke Hardtweg/Albstraße verdeckt.Gemeinderat Daniel Zeisel erkundigte sich nach der Fertigstellung der Leitungen in der Gemeinde Hambrücken bezüglich Glasfaser. Des Weiteren meldete Gemeinderat Daniel Zeisel eine Absenkung der Straße Ecke Uhland-/Saumstraße.Gemeinderat Remigius Kraus meldete den begrünten Fußweg im Bereich Adenauer gegenüber vom REWE. Für die Errichtung der Hundetoilette in der Adenauerstraße sprach Gemeinderat Remigius Kraus einen Dank aus. Gemeinderat Gottfried Neuberth meldete ein Schlagloch in Höhe der Friedenstraße 16. Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

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Naturschutzgebiet „Saalbachniederung“: Ausgleichleistung für den Verlust des Ackerstatus  Antragsfrist ist der 1. Dezember 2024 Nach jahrzehntelangem Bemühen der lokalen Naturschutzverbände, Gemeinden und Behörden zum Schutz und zur Wiederherstellung der Saalbachniederung wurde dieses äußerst wertvolle und für den Naturschutz überregional bedeutsame Gebiet in diesem Sommer als Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet ausgewiesen. Die Saalbachniederung ist ein wichtiger Lebensraum für über 360 gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten der Roten Liste Baden-Württembergs. Besonders für die Vogelwelt ist sie nicht nur Rückzugsraum und Brutstandort zahlreicher seltener Arten, sondern auch ein wichtiges Rast- und Nahrungshabitat auf dem internationalen Vogelzug. Insofern trägt die Ausweisung der Saalbachniederung als Schutzgebiet unmittelbar dazu bei, dem auch in unserer Heimat bereits weit vorangeschrittenen Artensterben entgegenzuwirken.   Besondere Bedeutung kommt hierbei auch dem Erhalt und der Entwicklung der wertvollen Wiesen in der Saalbachniederung zu. Nach dem großen Wiesenumbruch der 1970er und -80er Jahre bilden sie nun wieder das größte Wiesengebiet in der nordbadischen Rheinebene. Um sie dauerhaft zu schützen, dürfen die Wiesen nun nicht mehr in Ackerland rückumgebrochen werden, auch wenn sie in der Vergangenheit im Rahmen von naturschutzrechtlichen Förderverträgen entwickelt wurden. Damit haben diese Flächen zukünftig einen Grünland- und nicht mehr den Ackerstatus. Diese Regelung ist insbesondere aufgrund der Historie des Gebiets erforderlich, um einen dauerhaften und umfassenden Schutz der wiederhergestellten Wiesen zu gewährleisten, und insoweit stellt die Saalbachniederung einen Sonderfall dar. Daher bietet das Regierungspräsidium Karlsruhe den Eigentümern der Grundstücke, welche im Zusammenhang mit der Schutzgebietsausweisung den Ackerstatus verloren haben, einen freiwilligen Ausgleich gemäß § 56 Absatz 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) in Höhe von 400 Euro pro Hektar an. Damit wird anerkannt, welchen Beitrag bei der Wiederherstellung der Saalbachwiesen neben den Landwirten auch die Grundstückseigentümer für den Schutz unserer heimatlichen Natur geleistet haben. Auch ihnen sei damit ausdrücklich gedankt.    Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden in den kommenden Tagen angeschrieben, sodass sie bis 1. Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag stellen können. Wer kein Schreiben erhält, obwohl vom Verlust des Ackerstatus betroffen, kann sich gerne schriftlich an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55, 76247 Karlsruhe, wenden oder elektronisch an naturschutz@rpk.bwl.de. Die Ausgleichsleistung ist antragsgebunden, die Antragsfrist ist aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich, da die Mittel noch dieses Jahr zur Auszahlung kommen sollen.  

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Grußwort des Bürgermeisters   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,  liebe Gäste aus nah und fern,    ganz herzlich darf ich Sie alle hier bei uns in Hambrücken zum diesjährigen verkaufsoffenen Sonntag am 20.10.2024 willkommen heißen.   Unsere Gewerbetreibenden haben wieder für ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt gesorgt und sich etwas für Sie einfallen lassen. Genießen Sie deshalb zwischen 13 und 18 Uhr die Angebote unserer Hambrücker Geschäfte und erleben Sie einige angenehme Stunden.  Entlang der Hauptstraße sind viele beeindruckende Spielstationen geplant. Diese reichen von Bungeetrampolinen bis hin zu einem John-Deere-Fuhrpark für die Kleinsten. Auch das kulinarische Angebot kann sich sehen lassen. ( hier Plan (193 KiB ) ) Abgerundet wird das Highlight im Kalenderjahr mit einem Flohmarkt beim Kindergarten St. Josef.    Ich danke dem örtlichen Gewerbeverein um den Vorsitzenden Achim Jacob sowie allen Beteiligten, die den verkaufsoffenen Sonntag mit ihrem Aktionsprogramm unterstützen und so zur Attraktivität Hambrückens beitragen.   Allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich einen unbeschwerten Sonntag. Lassen Sie es sich hier bei uns gut gehen.   Herzliche Grüße Dr. Marc Wagner Bürgermeister Grußwort Achim Jacob Liebe Besucherinnen und Besucher,    herzlich willkommen zu unserem verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des diesjährigen Herbstfestes hier in Hambrücken!     Der Herbst zeigt sich in all seinen Farben, und genau das möchten wir mit Ihnen feiern. Unsere lokalen Geschäfte haben heute für Sie die Türen geöffnet und bieten nicht nur besondere Angebote, sondern auch individuelle Beratung und echte Herzlichkeit. Nutzen Sie die Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre zu stöbern, regionale Produkte zu entdecken und die ein oder andere Herbstüberraschung mit nach Hause zu nehmen.   Unser Herbstfest ist eine wunderbare Gelegenheit, die Vielfalt unseres Ortes kennenzulernen – von den liebevoll dekorierten Ständen bis hin zu den kulinarischen Köstlichkeiten, die es zu probieren gilt. Musik, Handwerk und zahlreiche Aktionen für Groß und Klein sorgen dafür, dass dieser Tag für die ganze Familie ein Erlebnis wird.    Ein herzliches Dankeschön an alle Organisatoren, die mit viel Engagement und Freude dieses Fest möglich gemacht haben, und natürlich an unsere Händler, die heute ihre Geschäfte für Sie öffnen. Genießen Sie den Tag, lassen Sie sich von der herbstlichen Stimmung anstecken und erleben Sie die besondere Atmosphäre unseres Ortes.   Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Bummeln, Feiern und Genießen!   Mit herbstlichen Grüßen  Achim Jacob  Vorsitzender Gewerbeverein Hambrücken

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Die Gemeinde Hambrücken hat einen Großteil der Wiesen im Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet zur extensiven Bewirtschaftung an den Landwirt Meerwarth aus Oberhausen-Rheinhausen verpachtet. Dieser mäht die Wiesen und trägt so zur Erhaltung der Artenvielfalt der geschützten Bereiche bei.   Der Landwirt betreibt eine organische Düngung der Wiesen. Bei diesem Verfahren der Gülledüngung handelt es sich um eine moderne Ausbringtechnik, die aufgrund der bodennahen Ausbringung umweltschonend und geruchsmindernd ist.  Da die Gülle auf Grünland nicht eingearbeitet werden kann, lässt sich eine kurzzeitige Geruchsentwicklung nicht gänzlich vermeiden.  Die eingesetzte Gülletechnik entspricht demnach dem aktuellen Stand der Technik und ist laut Landratsamt Karlsruhe – Landwirtschaftsamt – rechtlich zulässig.   Fachbereich Bauen und Umwelt Information zur organischen Düngung Nicht nur im heimischen Garten, sondern auch für die Erzeugung von hochwertigem Futter für Milchkühe wird eine Düngung benötigt. Um den Nährstoffbedarf der bewirtschafteten Grünflächen zu decken, wird hierzu organischer Dünger in Form von Gülle auf den Flächen ausgebracht. Wir möchten Sie hiermit über die in der nächsten Woche geplante Ausbringung informieren und Sie um Verständnis bitten, falls Gerüche entstehen sollten. Durch die Anwendung moderner Technik und bodennaher Ausbringung, versuchen wir heute schon Gerüche auf ein Minimum zu senken. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.   Familie Meerwarth  Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

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Rückbau des Schaltwerks im Binsenriedweg Die Netze BW wird in der Zeit ab 04.11.2024 bis voraussichtlich Anfang Dezember 2024 das alte Schaltwerk am Binsenriedweg zurückbauen. Hierbei ist es für die Baustelleneinrichtung notwendig, den Binsenriedweg in diesem Abschnitt vor dem Schaltwerk zu sperren. Die Zufahrt zu den Grundstücken am Binsenriedweg wird jedoch von einer Seite aus möglich sein. Die Netze BW bittet um Nachsicht, da es bei den Rückbauarbeiten auch zu Lärmbelästigungen kommen kann. Die direkten Anwohner werden noch von der Netze BW über die Maßnahme informiert.   Errichtung eines Holzzauns Ecke Hauptstraße / Rheinstraße  Das Team des kommunalen Bauhofs hat in KW 41 in Eigenleistung einen Holzzaun an der Ecke Haupt-/Rheinstraße errichtet. Da es sich bei der eingezäunten Fläche nicht um einen öffentlichen Parkplatz handelt, diese Fläche aber häufig als solcher genutzt wird, soll das Wildparken hierdurch unterbunden und die Anwohner geschützt werden. Ein Zugang zur angrenzenden Fahrradüberdachung ist weiterhin gegeben. Update zum Glasfaserausbau Die letzte Phase des Glasfaserausbaus in Hambrücken hat zwischenzeitlich begonnen. Die AVRA GmbH vereinbart aktuell Kundentermine, um die Herstellung der Hausanschlüsse zu terminieren und diese zu realisieren. Bei der Herstellung der Hausanschlüsse wird das Leerrohr vom öffentlichen Bereich bis zum Hausübergabepunkt gelegt. Anschließend wird das Glasfaserkabel durch das Leerrohr eingeblasen und mit dem Endgerät verbunden. Voraussetzung, damit die Kunden zuhause das Glasfaser nutzen können, ist aber nach wie vor, dass die Backbone-Leitung von Graben-Neudorf nach Hambrücken verlegt wird. Aktuell holt die Deutsche Glasfaser noch die hierzu erforderlichen Genehmigungen ein, damit der Leitungsweg außerhalb des Ortes hergestellt werden kann.    Freigabe der Heuwegbrücke Nach Monaten der Bauzeit konnte die Brücke am Heuweg am Freitag, den 11.10.2024 wieder für die Bevölkerung freigegeben werden. Die ausführende Baufirma Grötz wird zeitnah noch kleinere Restarbeiten an der Brücke durchführen, mittelfristig wird noch das provisorische (rote) Geländer ersetzt und das Team des Bauhofs wird die Randbereiche mit Mutterboden auffüllen. Fachbereich Bauen und Umwelt

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