Aktuelles aus Hambrücken

Mitteilungen aus dem Rathaus

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Zum Samstag, 1. März, tritt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe vom 20. Dezember 2024 zur Aufstallung von Geflügel wegen der amtlichen Feststellung von Geflügelpest wieder außer Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, Geflügel und sonstige Vögel in den Gemeinden Hambrücken und Forst ausschließlich in geschlossenen Ställen zu halten. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt wieder erlaubt. „Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen mit ausschließlich negativen Ergebnissen kann nach Bewertung der aktuellen Seuchenlage die Verpflichtung zur Aufstallung wieder aufgehoben werden“, erklärt Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe.  Im Rahmen der Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) wurden alle gehaltenen Vögel in den Vogelparks in Forst zweimalig mit negativem Ergebnis beprobt. Der Vogelpark in Hambrücken wurde bislang einmal mit negativem Ergebnis untersucht; die noch ausstehende zweite Beprobung ist bereits terminiert. Daher bleibt der Park bis zur Vorlage dieses Ergebnisses weiterhin in Teilen gesperrt. Darüber hinaus wurden im Rahmen eines Wildvogelmonitorings 30 erlegte Stockenten und Wildgänse auf HPAI untersucht – alle Proben waren negativ. Auch bei über 20 gemeldeten Totfunden konnte das Virus nicht nachgewiesen werden.  Ende des vergangenen Jahres war zunächst im Vogelpark Hambrücken die Geflügelpest nachgewiesen worden. Wenige Tage später bestätigte sich der Verdacht auf das Virus in einem weiteren Vogelpark in Forst. Zur Eindämmung der Seuche hatte das Landratsamt weite Teile des gefiederten Tierbestandes des Parks töten müssen und darüber hinaus eine Allgemeinverfügung für beide Gemeinden erlassen, die nun aufgehoben wird.

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Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, „Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche ... zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören“ (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz).  Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Die Absicht dieser Vorschrift ist es, sowohl den Vögeln als auch der übrigen Tierwelt während dieser Zeit eine ungestörte Entwicklung zu ermöglichen. Dies stellt auch einen Gewinn für die Landschaft und Ihren eigenen Garten dar, denn eine gut entwickelte Tierwelt sorgt für ein ökologisches Gleichgewicht und verhindert das Überhandnehmen von Schädlingen. In unserer ausgeräumten Landschaft sind Gärten ein bedeutendes Rückzugsgebiet für unsere Tierwelt. Das Gesetz verbietet während dieser Zeitspanne aber nicht jede gärtnerische Aktivität. Kleinere Eingriffe, wie z. B. das Entfernen von einzelnen Ästen und der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüschen, sind nach wie vor erlaubt. Für größere Maßnahmen und das Fällen von Bäumen müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Karlsruhe einholen.  Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bau- und Umweltamtes der Gemeinde zur Verfügung.   In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das sog. Lichtraumprofil an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen gemäß den Bestimmungen des Straßengesetzes Baden-Württemberg freizuhalten ist.  Folgende Abstände sind vorgeschrieben: 4,50 m über Fahrbahnen, 2,30 m über Fußwegen sowie im Bereich von 0,5 m rechts und links von Fahrbahnen 4 m. Pflanzen, die in die Sichtfelder von Einmündungen hineinragen, müssen auf eine Höhe von 80 cm zurückgeschnitten werden.  Dies gilt auch an Feldwegen. Betroffene Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre Sträucher, Hecken und Bäume an Straßen, Geh- und Feldwegen bis zum 1. März eines jeden Jahres zurückzuschneiden.   Fachbereich Bauen und Umwelt

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Sehr geehrte Eltern,   die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine spannende und schöne Zeit. Der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule stellt viele Familien aber auch vor Herausforderungen. Denn der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist noch nicht vollständig gedeckt, auch wenn in den letzten Jahren sehr viele Plätze geschaffen wurden.  Damit nach der Einschulung keine Betreuungslücke entsteht, wurde der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Der Anspruch tritt am 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert, sodass er ab August 2029 für die Klassenstufen eins bis vier gilt.   Nach den uns vorliegenden Meldedaten wird Ihr Kind im Schuljahrgang 2026/2027 schulpflichtig, d. h. es wird voraussichtlich ab September 2026 die Pfarrer-Graf-Schule in Hambrücken besuchen.   Sie haben dann für Ihr Kind ab August 2026 (erstmalig) einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung, solange Ihr Kind die Grundschule besucht. Das maximale Betreuungsangebot erstreckt sich das ganze Jahr über auf 40 Stunden pro Woche, einschließlich Schulunterricht. Ausgenommen hiervon sind lediglich 4 Wochen pro Jahr in den Ferien.  Nach jetzigem Stand wird die Pfarrer-Graf-Schule Hambrücken keine (verpflichtende) Ganztagsgrundschule nach dem Schulgesetz, d. h. es wird neben den Schulzeiten am Vormittag (sog. Kernzeiten von 8.30–12.30 Uhr) weiterhin bedarfsgerechte, ergänzende Betreuungsangebote der Gemeinde geben.   Um unser Betreuungsangebot optimal auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen, bitten wir Sie um  Rückmeldung zu Ihrem voraussichtlichen Betreuungsbedarf .    Wir haben  als Anlage  einen  Umfragebogen  erstellt und möchten Sie bitten, sich einen Moment Zeit zur Beantwortung der Fragen zu nehmen. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Bogen  bis spätestens 10.03.2025  an uns zurück (gerne auch als E-Mail an ott@hambruecken.de oder durch Einwurf in den Rathaus­briefkasten).   Aufgrund der ungeklärten Finanzierung der Ganztagsbetreuung (nach jetzigem Stand ist nicht bekannt, ob und wenn ja, in welcher Höhe sich das Land Baden-Württemberg an den Kosten beteiligen wird) kann über die Höhe der künftigen Elternbeiträge für die Betreuungsangebote noch keine verbindliche Aussage getroffen werden.    Nachrichtlich haben wir nachfolgend die Elternbeiträge für die derzeitigen Betreuungs­angebote der Gemeinde aufgeführt (Stand: Schuljahr 2024/2025):    Zusammenfassung der Entgelt- und Benutzungsordnung für Betreuungseinrichtungen   Modul 1 – Frühbetreuung (07:00 Uhr bis 08:30 Uhr):               • Monatsabo: 30,00 € pro Monat für das erste Kind; 15,00 € für jedes weitere Kind Modul 2 – Kernzeitbetreuung (12:00 Uhr bis 14:00 Uhr):              • Monatsabo: 40,00 € pro Monat für das erste Kind; 20,00 € für jedes weitere Kind Modul 3 – Flexible Nachmittagsbetreuung (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr):                • Monatsabo: 40,00 € pro Monat für das erste Kind; 20,00 € für jedes weitere Kind Zusätzlich wird ein gemeinsames Mittagessen angeboten, dessen Kosten pro Mahlzeit inklusive Getränk 4,50 € betragen.   Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass diese Beiträge wegen der allgemeinen Finanzsituation der Kommunen in Baden-Württemberg – mitunter deutlich – steigen werden.   Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits im Voraus und wünschen Ihnen und Ihrem Kind bis zum Schulstart noch eine schöne Vorschulzeit.   Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen   Dr. Marc Wagner Bürgermeister Fragebogen (140 KiB )

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Sie sind auf Wohnungssuche in Hambrücken? Wir bitten um Ihre Mithilfe.   In den vergangenen Jahren erhöhte sich die Nachfrage nach bezahlbaren Mietwohnungen in Verbindung mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen in Hambrücken erheblich.  Als Reaktion auf diese veränderten Ausgangsbedingungen hat der Gemeinderat Hambrücken beschlossen, eine derzeit unbebaute Grundstücksfläche am nördlichen Ortsrand im Neubaugebiet Brühl für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit insgesamt vier Mehrfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen, um bezahlbare und langfristig gebundene Mietwohnungen mit dem Fokus auf geförderten Wohnraum zu schaffen. Die DR. LICKERT GmbH aus Karlsruhe wird die Maßnahme realisieren, ein Durchführungsvertrag mit der Gemeinde Hambrücken ist unterzeichnet.   Das neue Wohnquartier wird unabhängig von der Wohnungsgröße generationenübergreifend für Bewohner jeglichen Alters und insbesondere auch für Familien bzw. Senioren gestaltet. Jeder Wohnungszugang wird schwellenfrei erreichbar sein. Auch jede Wohnung einschließlich des Zugangs zur Terrasse oder zum Balkon wird schwellenfrei ausgeführt. Jede Wohnung verfügt u. a. über eine bodentiefe Duschwanne. Drei der Wohnungen können darüber hinaus uneingeschränkt mit dem Rollstuhl genutzt werden.   Um das optimale Wohnungsangebot anzubieten, bittet die Gemeinde Hambrücken auf Wunsch der DR. LICKERT GmbH, Wohnungssuchende mit dieser Befragung um Mithilfe. Da diese Wohnungsbaumaßnahme kurz- und mittelfristig Wohnraum schaffen wird, richtet sich die Befragung auch an Wohnungssuchende, die nicht nur kurzfristig eine Veränderung ihrer Wohnsituation herbeiführen wollen.    Bitte senden Sie uns bei Interesse diesen Fragebogen zu oder nutzen Sie die Möglichkeit, dies online vorzunehmen unter www.hambruecken.de. Auskünfte erteilt Ihnen Fachbereichsleiter Dominik Karl, Tel. 07255/710040, E-Mail: karl@hambruecken.de. Es steht Ihnen frei, Ihre Identität der Gemeinde Hambrücken offenzulegen oder anonym an dieser Befragung teilzunehmen. Fragebogen (103 KiB )

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Ab dem 06. März bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Gemeinde Hambrücken regelmäßig kostenlose Energieberatung an. Die Beratung findet jeden ersten Donnerstag im Monat von 16 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung im Rathaus, Hauptstraße 108, statt.   In einem persönlichen Gespräch informiert der Energieberater Angelo Caci zu allen Fragen rund ums Energiesparen, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zur Sanierung älterer Gebäude, zum Heizungs- und Fenstertausch und zur Planung energieeffizienter Neubauten. Der Experte der Verbraucherzentrale gibt kompetente und unabhängige Entscheidungshilfen, die nicht von Verkaufsinteressen geleitet sind. Durch eine Projekt-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums kann die Beratung kostenlos erfolgen.   „Energiesparen und Klimaschutz sind wichtiger denn je. Die vergangenen Sommer waren sehr heiß und trocken und die massiv gestiegenen Energiekosten belasten viele Menschen. Wir freuen uns, unsere Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit der Verbraucherzentrale bei allen Fragen rund um Sanierung und Erneuerbare Energien besser unterstützen zu können.“ so Bürgermeister Marc Wagner.    Bei Bedarf kommen die Energieberater der Verbraucherzentrale auch zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause. Dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegt der Eigenanteil für dieses Beratungsformat bei maximal 40 Euro. Wenn möglich, sollten Unterlagen zum Energieverbrauch der letzten Jahre, Informationen zum Baujahr des Hauses, zur Wohnfläche sowie aussagekräftige Fotos und eventuell vorliegende Angebote von Handwerkern zur Beratung mitgebracht werden   Die Sprechstunden zur Energieberatung finden als 30-Minuten-Termine jeweils am ersten Donnerstag eines jeden Monats im Zimmer 41 im Rathaus statt, beginnend mit dem 06.03.2025 im Zeitraum zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr.  Anmelden können Sie sich ab sofort unter Tel. 07255/7100-10 .  

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Neben der großen Mehrheit der positiven Beispiele von Hundehaltern gibt es leider noch diejenigen, welche negativ auffallen und leider wesentlich deutlicher wahrgenommen werden. Es muss jeder/jedem Hundehalter*in klar sein, dass es Mitbürger gibt, welche Angst vor Hunden haben und eben nicht wissen, dass „Ihr Hund“ brav ist. Entsprechend rücksichtsvoll sollte man mit seinem Tier unterwegs sein. Rufen Sie Ihren Hund zu sich, wenn Ihnen andere Personen entgegenkommen oder auch wenn Sie das Gebiet nicht einsehen können. Es gibt genügend Stimmen, welche sich für eine generelle Leinenpflicht oder dergleichen aussprechen. Soweit soll und muss es nicht kommen, wenn gegenseitige Rücksicht von Hundehaltern  und  denen, die beispielsweise eine generelle Leinenpflicht befürworten, gelebt wird.   Aus gegebenem Anlass möchten wir auf folgende Punkte hinweisen: Hundeführer haften für Schäden, welche durch ihre Hunde verursacht werden. Bitte lassen Sie Ihren Hund nur von der Leine, wenn Sie ihn entsprechend  kontrollieren können,  und  nur dort, wo es erlaubt ist. Im Innerortsbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde  an der Leine  zu führen. Generell dürfen Hunde nur von Personen geführt werden, welche  ausreichend  auf das Tier  einwirken können. Unterbinden Sie die Störung von wildlebenden Tieren jeder Art. Nutzen Sie bei Bedarf die Hilfsangebote von Hundevereinen und -schulen. Aussagen wie „Ich zahle ja Hundesteuer, dass der Kot entfernt wird“ sind falsch. Die Hundesteuer soll die grundsätzliche Hundehaltung steuern und ist eben keine „Gebühr“, welche für den Aufwand erhoben wird. Melden Sie jeden Hund, der in der Gemeinde Hambrücken gehalten wird, beim Steueramt im Rathaus an. In anderen Gemeinden wird die Anmeldung durch Haustürbesuche kontrolliert.   An folgenden Orten finden Sie eine der 18 Hundetoiletten: Am Speckgraben gegenüber Haus Nr. 50 Friedhof Ostseite am Feldrand Fußweg zum Rewe „Feld ehem. Gärtnerei“ Feldrand von Obere Brühlstraße kommend Fußballplatz bei der Trafostation Reithalle/Kleintierzuchtverein Parkplatz der Lußhardthalle Biodiversitätspfad am Waldrand Parkplatz der Grillhütte Beim Spielplatz vom Vogelpark Binsenriedweg/Wagbachstraße Feldweg zum Sportplatz, Adenauerstr., Nähe Spielplatz Spielplatz Moselweg (Durchgangsweg) Bruno Hankeln-Platz Kiga St. Martin (Radweg) Altglascontainer beim Netto Neubaugebiet Brühl nähe Spielplatz Feldanfang Rotackerstraße Ordnungsamt

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Austausch der Wasserleitung Schillerstraße Information zur Erneuerung bzw. Neubau des Trinkwasserhausanschlusses   Im Rahmen der Instandhaltung der Wasserversorgungsleitungen tauscht der Zweckverband regelmäßig Leitungsabschnitte aus. Aufgrund von Hinweisen bezüglich zeitweise auftretender Trübung des Trinkwassers beabsichtigt der Zweckverband, die Versorgungsleitungen dort  ab Ende März bis Ende Oktober  zu erneuern.   Der Zweckverband „Wasserversorgung Lußhardt“ übernimmt die Baukosten für die Verlegung der Hauptleitung sowie der Hausanschlüsse innerhalb der  öffentlichen  Flächen, d.h. für Leitungen im Straßen- und Gehwegbereich bis zu den Grundstücksgrenzen. Die Kosten, die für eine Erneuerung im  privaten  Grundstücksbereich anfallen, sind jedoch satzungsgemäß vom Grundstückseigentümer zu tragen.    Die Baufirma, die die Baumaßnahme in der öffentlichen Fläche durchführt, kann erfahrungsgemäß die Arbeiten für die Erneuerung der Hausanschlüsse im privaten Grundstücksbereich günstig mit anbieten. Bei einer Erneuerung empfehlen wir den Austausch der kompletten Hausanschlussleitung einschließlich der Wanddurchführung in Ihr Gebäude, um ein einheitliches Rohrmaterial bis hin zur Hausinstallation, das ist der Bereich nach dem Haupthahn, zu erhalten. Der zeitnahe Umschluss der neuen Hausanschlussleitung auf Ihre Hausinstallation ist dann durch einen fachkundigen Installateur Ihrer Wahl auf Ihre Kosten vorzunehmen. Der genaue Zeitpunkt des Umschlusses wird Ihnen von den Mitarbeitern des Wasserwerks mitgeteilt.    Aufgrund der Gesetzeslage muss der Zweckverband Arbeiten auch auf Privatgrundstücken zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % ausführen lassen. Dieser Kostenvorteil würde an Sie weitergegeben werden, wenn Sie von der Möglichkeit der Erneuerung auf Ihrem Grundstück im Zuge der Maßnahme Gebrauch machen. Der Zweckverband würde in Zusammenarbeit mit der ausführenden Baufirma ein Angebot erstellen. Auf Grundlage dieses Angebotes wäre der Zweckverband „Wasserversorgung Lußhardt“ mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Die Ausführung erfolgt dann durch die Baufirma, die auch die Wasserleitungsarbeiten im öffentlichen Bereich ausführt. Die Baufirma rechnet dann mit dem Zweckverband ab. Die Weiterverrechnung erfolgt durch den Verband an den jeweiligen Eigentümer.

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Liebe Freunde unseres Walderholungsparks,   nach der langen, herausfordernden Zeit der Schließung dürfen wir unseren Walderholungspark endlich teilweise für euch öffnen! Die vergangenen Wochen waren geprägt von intensiven Gesprächen mit den zuständigen Behörden, und nun können wir mit großer Erleichterung bekannt geben, dass der hintere Bereich des Parks wieder zugänglich ist. Der Zugang ist derzeit nur über den Hintereingang beim Hirschgehege möglich, von dort aus könnt ihr bis zum Futterautomaten beim Eselgehege weiterlaufen.  Das bedeutet: Seit letztem Wochenende könnt ihr wieder unsere Ziegen, Schafe, Alpakas, Hirsche und Esel besuchen! Vorerst bleiben die Vogelvolieren noch leer – wir planen, diese im Laufe des Jahres nach und nach wieder mit Vögeln zu besetzen, sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.   Habt bitte noch ein wenig Geduld: Bis der gesamte Park wieder geöffnet werden kann, wird es leider noch ein paar Wochen dauern. Dafür benötigen wir noch die finalen Freigaben der Behörden. Besonders der vordere Bereich rund um den See bleibt weiterhin gesperrt, da das offene Gewässer ein erhöhtes Risiko für eine erneute Ausbreitung der Krankheit darstellt.  Um den Park in dieser Form geöffnet zu halten und die geplante Komplettöffnung so schnell wie möglich umzusetzen, benötigen wir eure Unterstützung. Bitte beachtet unbedingt die bestehenden Einschränkungen und betretet nicht den abgesperrten Bereich. Bitte unterlasst das Füttern von wilden Vögeln wie Enten oder Tauben – so verhindern wir, dass sich die Krankheit erneut ausbreitet. Wenn sich Besucher nicht an die Regeln halten, droht leider eine erneute Schließung!    Ein riesiges Dankeschön geht an euch alle! Die großzügigen Spenden von Privatpersonen und der unglaubliche Zusammenhalt der Hambrücker Vereine haben uns durch diese schwierige Zeit getragen. Ohne eure Unterstützung wäre vieles nicht möglich gewesen. Diese Rückendeckung hat uns angespornt weiterzumachen – trotz der belastenden Szenen der Tötungen, dem Verlust jahrelang aufgebauter Einrichtungen, der intensiven Auseinandersetzung mit juristischen Vorgaben, den schier endlosen Aufräumarbeiten, aber leider auch die teilweise persönlichen Anschuldigungen von Einzelpersonen. Diese Erfahrungen der letzten Wochen wünschen wir niemandem!   Es steht zwar noch ein riesiger Berg an Aufgaben vor uns, und der Park ist noch nicht in dem Zustand, den wir uns wünschen, aber jetzt freuen wir uns darauf, euch wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Kommt vorbei und genießt einen schönen Spaziergang durch den Park.   Eure Vorstandschaft des Vogelschutz- und Zuchtvereins

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Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung startet erneut Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62 000 Haushalte im Südwesten. Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die ausgewählten Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten.   Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt. Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.   Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen.  Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

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