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Aktuelles für Bürger und Besucher

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Am vergangenen Wochenende herrschte auf dem Platz neben der Lußhardthalle ein großes, vorweihnachtliches Treiben. Bereits im letzten Jahr hat sich der Hambrücker Weihnachtsmarkt im Bereich vor und in der Lußhardthalle zum Publikumsmagnet entwickelt. Dazu tragen natürlich, vor allem die gute Stimmung mit weihnachtlichen Gerüchen, ein sehr vielfältiges Programm, eine stimmungsvolle Beleuchtung in den Abendstunden, liebevoll dekorierte Buden und Stände sowie mancherlei Geschenkidee bei, von der sich auch dieses Jahr hunderte Besucher anstecken ließen. Bürgermeister Dr. Marc Wagner hatte bei der offiziellen Eröffnung des Weihnachtsmarktes allen engagierten Mitwirkenden gedankt. Allen voran galt sein Dank dem Organisationskomitee Karlheinz Batschauer, Sandra Stadler und Silvana Meckel sowie Thomas Schneider für die Stromarbeiten. Er vergaß dabei auch nicht, die Mitarbeiter des Bauhofs sowie die ehrenamtlichen Unterstützer zu erwähnen.    Egal, ob  bei den Auftritten des Kinderchors „Eintrachtspatzen“, des jungen und gemischten Chors des Gesangvereins Eintracht, der Akkordeonfreunde in Zusammenarbeit mit den Kindergärten St. Josef und St. Martin und der MVH-Generations des Musikvereins,  stets war das Publikum begeistert und applaudierte kräftig.   Ein besonderes Highlight war dieses Jahr wieder die Gestaltung des 13. Türchens im Rahmen des lebendigen Adventskalenders der Evangelischen Kirchengemeinde Waghäusel durch das Ortsoberhaupt Dr. Marc Wagner. Er ließ es sich nicht nehmen, in gemütlicher Runde auf der Bühne des Weihnachtsmarktes den Kindern eine kurze Weihnachtsgeschichte vorzulesen. Die Vorlesung wurde musikalisch von den Eintrachtspatzen des Gesangvereins unter der Leitung von Frau Keri Schwartz mit weihnachtlichen Liedern begleitet. Danach kam endlich der lang ersehnte Besuch des Nikolauses, der für alle Kinder ein Geschenk dabeihatte. Vielen Dank auch an ihn!   In der Lußhardthalle fanden insgesamt 31 Aussteller des Kunsthandwerkermarktes ihren Platz, mit selbst gemachten Produkten aller Art. Vor der Lußhardthalle boten 14 Stände und Buden ein großes sowie abwechslungsreiches Angebot an Speisen und Getränken an. Ein Kinderkarussell rundete das Angebot ab.   Ein großes Dankeschön geht auch an unsere zwei Kindergärten St. Martin und St. Josef, die dieses Jahr wieder den zahlreichen Baumschmuck für die Christbäume gefertigt haben.  

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste,   im Namen aller Teilnehmer darf ich Sie zum Hambrücker Weihnachtsmarkt 2025 rund um die und in der Lußhardthalle ganz herzlich begrüßen und willkommen heißen.   Die Akteure haben wieder ein abwechslungsreiches Programm für die Gäste aus nah und fern auf die Beine gestellt. Während im Außenbereich insgesamt 14 Vereine und Privatpersonen ihre kulinarischen Köstlichkeiten sowie Glühwein anbieten, findet in der Lußhardthalle der traditionelle Kunsthandwerkermarkt mit 31 Hobbykünstlern statt. Dort lässt sich bestimmt noch das ein oder andere Weihnachtsgeschenk organisieren. Für unsere jüngsten Gäste steht ein Kinderkarussell zur Verfügung. Außerdem hat der Nikolaus angekündigt, dem Weihnachtsmarkt am Samstag auf 18 Uhr einen Besuch abzustatten.    Besondere Highlights sind die Auftritte des Kinderchors „Eintrachtspatzen“ sowie des jungen und gemischten Chores des Gesangvereins Eintracht, der Akkordeonfreunde zusammen mit den Kindergärten und der MVH-Generations des Musikvereins auf der Bühne in der Pfarrer-Graf-Straße. Ebenfalls dort werden wir am Samstag auf 18 Uhr ein Adventsfenster im Rahmen des Lebendigen Adventskalenders mitgestalten. Auch hierzu sind unsere jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger natürlich herzlich eingeladen.   Der Markt hat am Samstag (13.12.) zwischen 16 Uhr und 22 Uhr sowie am Sonntag (14.12.) zwischen 13 Uhr und 20 Uhr, die Hobbykunstausstellung von 16 Uhr bis 20 Uhr bzw. 12 Uhr bis 18 Uhr ihre Pforten geöffnet.    Der dritte Advent soll Gelegenheit und Anlass geben, uns auf das bevorstehende Weihnachtsfest einzustimmen, auch einmal einen Moment innezuhalten und zusammen mit Freunden und Bekannten die vorweihnachtliche Stimmung auf unserem Weihnachtsmarkt zu genießen.    Allen Besucherinnen und Besuchern sowie Mitwirkenden wünsche ich schöne, unbeschwerte Stunden in Hambrücken!   Herzliche Grüße     Ihr   Dr. Marc Wagner Bürgermeister   Öffnungszeiten : Markt Außenbereich Samstag, 13.12.2025 von 16 bis 22 Uhr Sonntag, 14.12.2025 von 13 bis 20 Uhr Hobbykunstausstellung Lußhardthalle Samstag, 13.12.2025 von 16 bis 20 Uhr Sonntag, 14.12.2025 von 12 bis 18 Uhr Programm Weihnachtsmarkt 2025   Samstag 13.12.2025   18 Uhr             Lebendiger Adventskalender mit Eintrachtspatzen 18 Uhr             Nikolaus 19 Uhr             Junger und Gemischter Chor des Gesangvereins Eintracht     Sonntag 14.12.2025   15 Uhr             Akkordeonfreunde mit den Kindergärten (vor Eingang Schule) 16 Uhr             MVH-Generations des Musikvereins   Teilnehmer im Außenbereich (875 KiB ) Teilnehmer im Innenbereich (1,1 MiB )

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Änderungen bei der Restabfallsammlung ab 2026 Ab dem 01. Januar 2026 wird der 60-Liter-Restabfallbehälter schrittweise aus dem Angebot genommen. Die nächstgrößere Tonne mit 80 Litern ist künftig die kleinste standardmäßig angebotene Restabfallbehältergröße. Kunden werden aktuell sukzessive kontaktiert. Nutzerinnen und Nutzer eines 60-Liter-Behälters können diesen freiwillig weiterhin verwenden. Ab 2026 werden die Jahres- und Leerungsgebühren der 80-Liter-Größe zugrunde gelegt – unabhängig davon, ob ein Behältertausch erfolgt ist oder nicht. Ein gebührenfreier Tausch auf einen größeren Behälter ist möglich. Mittelfristig soll bei 2-Rad Restabfallbehältern der Abfuhrturnus von zweiwöchentlich auf dreiwöchentlich umgestellt werden. Dies spiegelt das Bereitstellungsverhalten der Bevölkerung wider, die Effizienz der Abfuhr wird verbessert und der ökologische Fußabdruck verringert. Das Leerungsintervall für 4-Rad-Behälter bleibt unverändert. Änderungen bei der Bioabfallsammlung Die wenig nachgefragte zusätzliche wöchentliche Sommerleerung wird nicht mehr angeboten und der Abfuhrturnus dadurch ganzjährig auf zweiwöchentlich vereinheitlicht.   Anmeldung von Sperrmüll im Holsystem, Höhe und Bezahlung der Gebühr Ein Sperrmülltermin kann ausschließlich in unseren Onlineservices gebucht werden.   Die Gebühr für Sperrmüll im Holsystem beträgt 15,00 Euro . Sie muss bei der Buchung bezahlt werden. Die Gebühr fällt pro Anmeldung an, unabhängig von der Anzahl angemeldeter Sperrmüllfraktionen. Bezahlung ist per Kreditkarte oder Paypal möglich. Sie benötigen nicht zwingend ein Paypalkonto, es ist möglich, mit einem Gastzugang über Paypal zu bezahlen, Sie benötigen dafür lediglich Ihre IBAN. Kontakt bei weiteren Fragen:   Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Tel: 0800 / 298 20 20 Homepage:  https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/abfallwirtschaftskonzept

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Am 24.11.2025 fand in Karlsruhe das 15. Dialogforum der DB InfraGO statt. In diesem Rahmen präsentierte die Deutsche Bahn die  Vorzugsvariante R4,  mit der sie voraussichtlich im April 2026 in die formale Raumverträglichkeitsprüfung (vgl. § 15 ROG) gehen wird.  Leider ist durch die Auswahl dieser Variante auch Hambrücken insoweit betroffen, als die im Südwesten verlaufende Schnellbahntrasse Mannheim-Stuttgart um zwei weitere Gleise aufdimensioniert werden soll.  Den vorgesehenen Verlauf können Sie dem beigefügten Steckbrief entnehmen. Im jetzigen Stadium ist der exakte Verlauf um Hambrücken herum noch unklar, so beispielsweise auch, ob die Gleise südlich oder aber nördlich von der bestehenden Bestandstrasse verlaufen sollen.    Dieses Ergebnis ist aus Sicht der Gemeinde Hambrücken natürlich enttäuschend und ernüchternd. Dies gilt vor allem deshalb, weil die Gemeinde Hambrücken im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden vom Streckennetz überhaupt nicht profitiert (z. B. in Form von Haltestellen) und im Gegenteil die Bürgerinnen und Bürger Lärm und Immissionen ausgesetzt sind.  Gerade deshalb werden wir im weiteren Verfahrensverlauf alles daran setzen, dass die Bahn den gesetzlichen Anforderungen an den Immissionsschutz nachkommt und nachvollziehbar sämtliche denkbaren Schutzmaßnahmen wie Tunnel, Tröge und Lärmschutzwände überprüft und ggf. auch umsetzt . Selbstverständlich werden wir hierbei  alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten  bis zur letzten Instanz ausschöpfen und haben deshalb auch bereits Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aufgenommen. Des Weiteren wird es auch darum gehen, beim zuständigen Gremium Bundestag über die  Mandatsträger  auf einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Schallschutz hinzuwirken.   Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Vereine und Gruppierungen sind herzlich dazu aufgerufen, sich in diesem Prozess aktiv einzubringen und sich zu beteiligen, um so in einer schlechten Ausgangssituation ein gutes Ergebnis erzielen zu können.  Hierbei gilt, dass es sich um ein langwieriges Verfahren handeln wird, da sich dem Raumordnungsverfahren ein Planfeststellungsverfahren anschließen wird und der Baubeginn nach Angaben der Bahn nicht vor 2031 liegen wird. Die Gemeinde Hambrücken wird hierbei auch den Schulterschluss mit dem noch schlimmer betroffenen Nachbarn, der Großen Kreisstadt Waghäusel, üben.   Steckbrief (382 KiB ) Anmeldung Online-Informationsabend (95 KiB )

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„ Wer die Folgen von Krieg und Gewalt nicht mehr sieht, vergisst sie. Wer sie vergisst, läuft Gefahr, sie zu wiederholen. “, so Bürgermeister Dr. Marc Wagner in seiner Begrüßung.    In seiner Ansprache dankte er insbesondere  Frau Erika Albrecht , die als  100-jährige Zeitzeugin  durch ihre Anwesenheit dem Erinnern eine besondere Bedeutung verlieh. Nach dem Totengedenken folgte ein eindrucksvoller Beitrag des  Teams YOUgend : Vier Mitglieder –  Marie Mächtel, Jana Heinrich, Simon Debatin  und  Suhel Saćiri  – lasen  Originalbriefe von der Front des Zweiten Weltkriegs  vor. Mit ihren Stimmen ließen sie die Worte jener Zeit wieder lebendig werden – Worte, die vom Alltag, von Angst, Hoffnung und Menschlichkeit inmitten des Krieges erzählen. Das stille Erinnern wurde so zu einem lauten Zeichen: Solch ein Leid, solch ein Krieg dürfen sich niemals wiederholen. Denn Erinnern bedeutet nicht nur zurückzublicken, sondern Verantwortung zu übernehmen. „Nie wieder“ – das ist nicht nur Geschichte, sondern eine Aufgabe. Eine Aufgabe für uns alle.   Insgesamt wurden  sieben Briefe  vorgelesen – sieben Zeugnisse aus einer dunklen Zeit, die durch die Stimmen des Teams YOUgend neues Leben erhielten. Im Folgenden zwei der vorgelesenen Briefe: Letzter Brief von Eugen Köhler an seine Schwester vom 07.08.1941: Soldat: Liebe Schwester! Will dir schnell einige Zeilen zugehen lassen. Bin noch gesund, was ich von dir auch hoffe.  Dachte, wir hätten einige Tage Ruhe, aber nun stehen wir wieder im Kampf. Ich bin jetzt, da es gerade schwer regnet, unter einem 2-rädrigen Karren im Walde. Den Wald haben wir gerade durchbrochen. Haben viele Gefangene und viel Kriegsmaterial erbeutet. Wir sind bis jetzt noch in der russischen Ukraine, ungefähr 300 Kilometer vom Schwarzen Meer entfernt. Ich rechne damit, dass die Ukraine in 8 bis 14 Tagen erledigt ist – allerdings leisten die Russen sehr starken Widerstand.  Wir stehen jetzt hier am Waldrand und warten neuen Befehl ab. Da kannst du dir denken wie es einem da zu Mute ist. Die Kleider durch und durch nass und keine Gelegenheit zum Trocknen. So sind wir jetzt schon 4 Wochen jede Nacht im freien Felde - einmal von Schweiß gebadet nass, das andere Mal vom Regen. Der einzige Wunsch ist der, nur einmal wieder nach Hause. Aber man kann gar nicht glauben, dass das einmal wahr werden kann. Aber hoffen wir das Beste. Wenn es geht, schicke mir was zu essen oder Bonbons.  Essen bekommen wir wenig: 1/6 Laib Brot pro Tag. Zum Schluss viele herzliche Grüße Eugen   Brief von Vinzenz Krämer vom 21.08.1945 aus Landsberg, aus russischer Gefangenschaft: Meine liebe gute Frau und Kind! Nach langem Bangen gibt sich mir die Gelegenheit, dir einige Worte zu schreiben.  Ich bin seit dem 14. Mai in russischer Gefangenschaft. Habe dir ja schon drei Mal geschrieben, aber ich weiß ja nicht, ob du die Briefe erhalten hast, hoffe es mal.  Meine liebe gute Frau, habe im Juli im Lazarett gelegen. War schwer krank, geht mir aber schon seit 3 Wochen wieder entsprechend gut.  Meine liebe gute Frau, in den letzten Tagen wurden bei uns ziemlich viele entlassen, aber nur ältere. Nun ich hoffe, dass ich auch bald entlassen werde. Bis Weihnachten hoffe ich, bei dir zu sein.  Nun, wie geht es dir? Hoffentlich nur gut - und du bist noch am Leben, gesund und munter, und die Kleine auch. Ich mache mir deswegen große Sorgen.  Meine liebe Frau, zu erzählen habe ich dir genügend - warte mit großer Sehnsucht auf den Tag, wo ich meine goldene Freiheit bekomme und mich mal richtig satt essen kann. Wie ich schon erzählen gehört habe, soll es auch schwere Kämpfe in Bruchsal gegeben haben. Hoffentlich ist in Hambrücken alles ganz geblieben - hoffe mal das Beste.  Viele Grüße an alle.  Will nun für heute zum Schluss kommen. Hoffe auf ein recht baldiges, frohes Wiedersehen in der Heimat. Es grüßt und küsst dich viel tausendmal dein treuer, stets an dich denkender, immer liebender, unvergesslicher Mann.   Mit den abschließenden Worten des Teams  YOUgend  –  „Nie wieder braucht Haltung. Nie wieder braucht uns alle.“  – mahnten die Stimmen von heute eindrucksvoll zum Frieden und machten deutlich, dass die Erinnerung nur dann lebendig bleibt, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. Im Anschluss sprach Pfarrerin Charlotte Hoffmann das Gebet.    Abschließend legten Bürgermeister Dr. Marc Wagner und Gemeindemitglied SU d. R. Karl-Heinz Soder zum Gedenken an die Kriegstoten und Opfer von Gewaltherrschaft zusammen zwei Kränze nieder.  Musikalisch wurde der Volkstrauertag von einer großen Abordnung des Gesangvereins Eintracht Hambrücken umrahmt.   Vielen Dank an alle Beteiligten!

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Am vergangenen Mittwoch (12.11.2025) kamen Vertreter der örtlichen Vereine sowie Bürgermeister Dr. Marc Wagner und die Vereinsbeauftragte Linda Baumann aufgrund der jährlichen Vereinsvertreterversammlung im Vereinsheim der Forlebuzzel-Zunft zusammen und haben die Veranstaltungen für das Jahr 2026 durchgesprochen.  Eine Veröffentlichung des Veranstaltungskalenders 2026 erfolgt Anfang Dezember.   Zudem wurde über die Altpapiersammlungen gesprochen. Mit Wirkung ab Januar 2026 haben sich die Vereine dafür entschieden, zu der Firma Kühl zu wechseln. Die Sammlungen finden aber wieder wie gewohnt statt. Weitere Infos hierzu erhalten Sie kurz vor den Sammlungen.    Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Bekanntgabe des Vereinssprechers. Der Vereinssprecher wechselt nach einem rollierenden System in der Reihenfolge des Alphabets. Für das Jahr 2026 wird dieser vom  Brett- und Rollenspielverein Hambrücken e. V.  gestellt.   Als nächster Punkt hat man über einen neuen Mai-/Narrenbaum gesprochen. Hier wird sich der Gewerbeverein mit der Gemeinde in Verbindung setzen und es wird eine Info an die Vereine verschickt.      Als Vorabinformation wurde nochmals die Ganztagesbetreuung ab 01.08.2026 bekanntgegeben. Es wäre schön, wenn die Vereine hierbei mithelfen würden. Mit wenig Aufwand wäre viel geholfen. Jeder Verein soll sich hierzu nochmals Gedanken machen.    Zum Schluss stand die Reihenfolge für die musikalische Umrahmung des Volkstrauertags ab 2027 auf der Tagesordnung. Falls ein musizierender Verein hier beitreten möchte, baten wir um Rückmeldung, ansonsten wird die bisherige Reihenfolge beibehalten.    Vielen Dank an die  Forlebuzzel-Zunft  für die Gastfreundschaft und allen Vereinsvertretern für die Mitwirkung.

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Die Gemeinde Hambrücken geht einen weiteren Schritt in die digitale Zukunft: Mit der Einführung des digitalen Posteingangs und Workflows am 10.11.2025 soll der Posteingang und die Bearbeitung von Dokumenten bei der Gemeindeverwaltung optimiert werden. Das bereits etablierte Dokumentenmanagementsystem Regisafe wird um diese Funktionen erweitert, sodass sowohl digitale als auch gescannte analoge Dokumente direkt über das System an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet werden.   Digitalisierung auf allen Ebenen Mit der neuen Lösung werden alle eingehenden Dokumente – sowohl elektronische als auch gescannte analoge Post – in Regisafe erfasst. Nach der Erfassung werden sie über den digitalen Workflow automatisch an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet, die die Dokumente sofort bearbeiten können. Dieser Prozess sorgt für eine schnellere Bearbeitung und eine transparente, digitale Aktenführung. „Durch den digitalen Posteingang und Workflow machen wir die Verwaltung effizienter und zukunftssicher“, erklärt Bürgermeister Dr. Wagner. „Unsere Bürger und Geschäftspartner profitieren von einem schnellen und sicheren Kommunikationsweg.“   Vorteile für alle Beteiligten Schnelligkeit : Schnelle Bearbeitung durch automatische Weiterleitung an Sachbearbeiter. Effizienz : Durchgängige digitale Bearbeitung, keine manuellen Zwischenschritte. Umweltfreundlich : Weniger Papierverbrauch, nachhaltige Verwaltung. Ab sofort sollten möglichst alle Dokumente elektronisch an die Gemeindeverwaltung an gemeinde@hambruecken.de eingereicht werden. Für analog eingehende Post wird ein Scannen und direkte Weiterleitung an den Workflow angeboten.   Weitere Infos :  Folgende Kontaktadressen der Gemeindeverwaltung stehen zur Verfügung:    Allgemeine Schreiben/Anliegen:gemeinde@hambruecken.de Bürgerbüro:buergerbuero@hambruecken.de Rechnungen:rechnung@hambruecken.de Steuern/Gebühren/Beiträge:steueramt@hambruecken.de Gemeindekasse:gemeindekasse@hambruecken.de Bauamt:bauamt@hambruecken.de

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Sehr geehrte Damen und Herren,   vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.10.2025. Gerne nehme ich wie folgt Stellung zum Antrag der Deutschen Post AG auf Zulassung einer automatisierten Station und Schließung der personenbedienten stationären Filiale in Eigenbetrieb in der Kirchstraße 9, 76707 Hambrücken:   1. Als Rechtsgrundlage dient § 17 Postgesetz. Nach dessen Absatz 1 müssen mindestens 12.000 Universaldienstfilialen bundesweit vorhanden sein. In allen Gemeinden und zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern muss ein Universaldienstanbieter mindestens eine Universaldienstfiliale betreiben. In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass eine Universaldienstfiliale in höchstens 2.000 Metern erreichbar ist.   2. Hambrücken ist eine Gemeinde mit 5.682 Einwohnern auf einer Fläche von 10,97 km² und erfüllt somit sowohl den Tatbestand, dass dort mindestens eine Universaldienstfiliale betrieben werden muss, als auch den grundsätzlichen Anspruch, dass eine Universaldienstfiliale in höchstens 2.000 Metern erreichbar sein muss. Da sich nach den eigenen Angaben der Deutschen Post AG die nächstgelegene personenbediente, stationäre Einrichtung in 3.700 Metern Entfernung in der Hambrücker Landstraße 4, 68753 Waghäusel, befindet, wären die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 S. 5 Postgesetz nicht mehr erfüllt, wenn die Filiale in Hambrücken schließen würde.   3. § 17 Abs. 2 Postgesetz lässt eine automatisierte Station anstelle einer Universaldienstfiliale im Benehmen mit der betroffenen Gebietskörperschaft unter gewissen Voraussetzungen zu. Die Zulassung ist abhängig von der Barrierefreiheit, der Nutzungsmöglichkeit ohne eigene technische Geräte und berücksichtigt dabei insbesondere die örtliche Nachfrage nach Postdienstleistungen, die Möglichkeit, eine Universaldienstfiliale im Sinne von § 17 Abs. 1 Postgesetz einzurichten sowie die flächendeckend angemessene und ausreichende Verfügbarkeit von Universaldienstfilialen, insbesondere im ländlichen Raum.   4. Unsere Prüfung von § 17 Abs. 2 Postgesetz führt zu folgenden Erkenntnissen:   a) Barrierefreiheit und Nutzung ohne eigene technische Geräte Zur Definition der Barrierefreiheit verweist die Deutsche Post AG auf § 3 Abs. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: „Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, müssen barrierefrei sein. Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ Barrierefreiheit bezieht sich nicht, wie irrtümlicherweise oft angenommen, nur auf die physische Zugänglichkeit, die durch das ebenerdige Stellen einer automatisierten Station oder den Zugang durch rollstuhlgerechte Rampen hergestellt werden kann, sondern auch auf die tatsächliche Nutzbarkeit. So zählt zum Beispiel auch eine Leseschwäche als anerkannte Behinderung. Durch das Ersetzen einer personenbedienten stationären Einrichtung durch eine automatisierte Station würde die Nutzbarkeit der Dienstleistung für Menschen mit einer Leseschwäche massiv eingeschränkt werden. Auch das Einsetzen von Piktogrammen ist hier nur bedingt eine Hilfe und ersetzt im Zweifel nicht die persönliche Beratung und Hilfeleistung wie in einer personenbedienten Filiale.   Die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2025 in Hambrücken zeigt außerdem einen Anstieg der Zahl der über 65-Jährigen auf inzwischen 1.286 von insgesamt 5.682 Einwohnern. Damit sind fast 23 % der Bevölkerung in Hambrücken über 65 Jahre alt. Gerade für diese Menschen, aber auch für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung, stellt sich die Frage der Barrierefreiheit. Die automatisierten Stationen der Deutschen Post AG sind in der Regel so aufgebaut, dass sich die großen Fächer für die großen und schweren Pakete in der oberen Reihe der Station befinden und die kleineren Fächer auf Bodenhöhe angebracht sind. Diese Personen haben daher entweder das Problem, dass sie die großen schweren Pakete meist über ihren Kopf in eins bzw. aus einem der oberen Fächer heben müssen, oder sich tief bücken müssen, um Pakete weiter unten einzulegen oder zu entnehmen. Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist das nicht zumutbar.   Auch die Bedienung des Displays der Stationen fällt vielen schwer. Meist sind die Displays aufgrund der blendenden Sonneneinstrahlung schwer zu lesen. Auch kommt es vor, dass der Touchscreen verzögert reagiert oder nicht das Feld anwählt, welches man angeklickt hat, was das Auswählen von Zahlen und Buchstaben erschweren kann. Auch klagen Personen darüber, dass der Scanner nicht immer den Barcode auf der Benachrichtigungskarte einliest und deshalb mühsam mit den bereits genannten Schwierigkeiten des Touchscreens eingetippt werden muss. Die automatisierten Stationen mögen zwar generell ohne Smartphone oder eigene technische Geräte nutzbar sein, eine komplett barrierefreie Nutzung ist aber dennoch nicht gegeben.   Der Platz in der automatisierten Station ist außerdem begrenzt. Bei 5.682 Einwohnern ist es sehr realistisch, dass Personen mit ihrem Paket vor der Station stehen und es nicht versenden können, weil alle Fächer bereits belegt sind. Es ist nicht zumutbar, dass diese Personen auf gut Glück am nächsten Tag wieder vor dem Automaten stehen und hoffen müssen, dass dann ein Fach frei ist oder in die nächste Filiale fahren müssen, um das Paket dort abzugeben. Das Thema Erreichbarkeit der nächsten personenbedienten Filiale wird unter Punkt d) näher erläutert. Wenn die automatisierte Station die einzige Alternative für die Einwohner darstellt, Pakete zu verschicken, werden die Fächer auch deutlich häufiger genutzt werden und dementsprechend belegt sein. Das könnte auch die Paketzusteller der Deutschen Post AG vor das Problem stellen, dass sie die Pakete, die sie tagsüber nicht persönlich zustellen konnten, aufgrund der Auslastung der automatisierten Station zum Ende ihrer Schicht nicht dort hinterlegen können. Hier stellt sich die Frage, ob die Paketzusteller die Pakete in diesem Fall auf andere Stationen oder Filialen in der Umgebung verteilen und unsere Einwohner dann den Aufwand haben, ihren Paketen hinterherzufahren.   Im Ergebnis ist nach unserer Auffassung eine automatisierte Station nicht barrierefrei im Sinne des § 17 Abs. 2 Postgesetz.   b) Örtliche Nachfrage nach Postdienstleistungen Leider wurde uns angeblich aus Datenschutzgründen nicht die genaue Nachfrage in Kundentransaktionen pro Tag mitgeteilt. Dies wird hiermit ausdrücklich als Fehler der Deutschen Post AG gerügt, weshalb der Antrag schon deshalb abzulehnen ist.   Auf eigene Nachfrage vor Ort konnte aber festgestellt werden, dass die Hambrücker Filiale regelmäßig sehr gut frequentiert wird. Die Rückmeldungen der Einwohner von Hambrücken bilden sogar den Wunsch ab, die Öffnungszeiten auszuweiten und die Filiale personell noch besser auszustatten, um eine umfangreichere Nutzung zu ermöglichen. Die Filiale ist den Einwohnern, gerade auch der älteren Generation, sehr wichtig und wird wertgeschätzt. Die persönliche Beratung und Hilfestellung der Mitarbeiterinnen wird sehr gelobt und eine Schließung und der Ersatz durch eine automatisierte Station wird entschieden abgelehnt.   Die Deutsche Post AG erwähnt angeblich erhebliche Kosten der Filiale in der Kirchstraße trotz der kurzen täglichen Öffnungszeiten. Auch hier werden leider keine konkreten Zahlen genannt. Die angeblichen hohen Kosten sind beim Blick in die Filiale nicht nachvollziehbar. Hier vor Ort entsteht eher der Eindruck, dass gerade in dieser Filiale erheblich an Kosten gespart wird. Im längeren Krankheitsfall wird nicht für einen befristeten Personalersatz gesorgt, um die ohnehin schon kurzen Öffnungszeiten weiterhin zu gewährleisten. Wenn es krankheitsbedingt zu veränderten Öffnungszeiten kommt, werden diese von Seiten der Deutschen Post AG nicht kommuniziert, was natürlich zu Unmut und auch zu schlechten Google-Bewertungen führt. Diese schlechten Bewertungen haben aber nicht die Mitarbeiterinnen vor Ort zu verantworten, sondern die Personen im Verwaltungsapparat der Deutschen Post AG, die es versäumen, die korrekten Anpassungen der Öffnungszeiten im Internet rechtzeitig zu kommunizieren. Auch die Einrichtung wird in finanzieller Eigenleistung der Mitarbeiterinnen ausgestattet. Die Filiale könnte deutlich ansprechender gestaltet und personell besser ausgestattet werden, um tatsächlich für eine bessere Service-Verfügbarkeit zu sorgen. Als großer Konzern, der für die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen beauftragt ist, sollte die Ausstattung und Erhaltung von bestehenden Postfilialen im Rahmen des persönlichen Face-to-Face Service-Gedankens durchaus im Bereich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit liegen. Für uns stellt es sich aber so dar, dass die Deutsche Post AG die Filiale faktisch hat aushungern lassen, um sich jetzt auf § 17 Abs. 2 Postgesetz zu berufen, um die für sie kostengünstigere Variante in Form einer automatisierten Station umsetzen zu können. Wirtschaftliche Aspekte sind im Übrigen kein Tatbestandsmerkmal aus § 17 Abs. 2 Postgesetz und dürfen daher auch nicht in die Begründung des Antrags miteinfließen.   c) Möglichkeit der Einrichtung einer Universaldienstfiliale im Sinne von § 17 Abs. 1 Postgesetz Da bereits eine Filiale besteht und von den Mitarbeiterinnen auch weitergeführt werden möchte, ist dieser Punkt in unserem Sinne erfüllt und spricht ebenfalls gegen ein Ersetzen der Filiale durch eine automatisierte Station.   d) Flächendeckend angemessene und ausreichende Verfügbarkeit von Universaldienstfilialen, insbesondere im ländlichen Raum Leider kommt es immer wieder vor, dass die Aufnahmekapazitäten der beiden Automaten in Hambrücken erschöpft sind und keine weiteren Pakete eingelegt werden können. In diesen Fällen müssten die Einwohner z.B. eine andere Universaldienstfiliale erreichen können. Nach den eigenen Angaben der Deutschen Post AG sind die nächsten personenbedienten, stationären Einrichtungen 3,7 km bzw. 4,3 km oder sogar 6,2 km entfernt und liegen in den benachbarten Gemeinden Waghäusel und Graben-Neudorf. Damit sind die in § 17 Abs. 1 Postgesetz festgelegten 2.000 Meter weit überschritten und nicht im Bereich des Zumutbaren. In Hambrücken gibt es nur zwei Busverbindungen. Die Filiale in Graben-Neudorf wäre z.B. nur mit Umsteigen zu erreichen. Die Filiale in Waghäusel wird nur von 4 Haltestellen in Hambrücken entlang der Hauptverkehrsstraße angefahren, was neben älteren Mitbürgern die Einwohner in den äußeren Wohngebieten benachteiligen würde. Eine angemessene und ausreichende Verfügbarkeit im Sinne der zumutbaren Erreichbarkeit, ausgehend davon, dass nicht jeder Mensch ein Auto besitzt, wäre somit nicht gegeben.   Ergebnis: Die Gemeinde Hambrücken lehnt den Antrag der Deutschen Post AG (Schließen der personenbedienten stationären Filiale in der Kirchstraße 9 und das vollständige Ersetzen dieser durch eine automatisierte Station) entschieden ab und  verweigert nachdrücklich das Benehmen. Sollte die Bundesnetzagentur den Antrag gleichwohl billigen, sind wir zuversichtlich, dass eine gerichtliche Überprüfung unseren rechtlichen Standpunkt bestätigt.   Mit freundlichen Grüßen   gez.: Dr. Marc Wagner Bürgermeister

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