Bekanntmachungen

Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hambrücken Meldung vom 05. Februar 2026

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken am 27.01.2026 folgende Satzung beschlossen: 

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Landtagswahl am 08.03.2026 Meldung vom 05. Februar 2026

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026

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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 Meldung vom 30. Januar 2026

1.  Steuerfestsetzung   

Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 22.10.2024 die Hebesätze für die  Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 festgesetzt auf   

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Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Obere Brühlstraße“ im Verfahren nach § 13a BauGB Meldung vom 05. Dezember 2025

a. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 

b. Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB

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Plan (277 KiB)

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ im Verfahren nach § 13a BauGB Meldung vom 05. Dezember 2025

a. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 

b. Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB 

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Plan (294 KiB)

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) der Gemeinde Hambrücken vom 24.10.2019 Meldung vom 28. November 2025

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Bekanntmachung der Gemeinde Hambrücken über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG Meldung vom 18. August 2025

Die Gemeinde Hambrücken, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, mit rd. 5.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in der Gemeinde Hambrücken am 30. April 2028 endet.

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Jahresabschluss 2023 Meldung vom 01. August 2025

Feststellungsbeschluss Jahresrechnung 2023

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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hambrücken für das Haushaltsjahr 2025 Meldung vom 25. Juli 2025

Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.06.2025 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

Satzung (437 KiB)

Anlage Stellenplan (1,1 MiB)

Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis Karlsruhe Meldung vom 25. Juni 2025

Aufgrund der anhaltend trockenheißen Witterung hat sich die Waldbrandgefahr deutlich verschärft.
 
Die untere Forstbehörde des Landkreises hat deshalb eine Allgemeinverfügung bezüglich eines Grillverbotes in den Wäldern des Landkreises erlassen (Anlage (714 KiB)).

3. Vereinbarung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunalen Beistandsleistung "Abfallberatung" Meldung vom 18. Juni 2025

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Geschäftsordnung Gemeinde Hambrücken Meldung vom 08. Mai 2025

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- 
hat sich der Gemeinderat am 30.04.2025 folgende    
 
GESCHÄFTSORDNUNG  
 
gegeben.  

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Hauptsatzung Gemeinde Hambrücken Meldung vom 08. Mai 2025

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 30.04.2025 folgende Satzung beschlossen:

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Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Hambrücken Meldung vom 08. Mai 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 30.04.2025 folgende Satzung beschlossen:

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2. Offenlage der vorläufigen Teilergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung Meldung vom 05. Mai 2025

Die Gemeinde Hambrücken erstellt derzeit im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung auf Basis des Landesförderprogramms zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung Baden-Württemberg einen kommunalen Wärmeplan für Hambrücken. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Hambrücken umfasst. In enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, so dass nun die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 33 Abs. 6 KlimaG BW stattfindet.
 
Die vorläufige Gesamtdokumentation kann im Zeitraum vom 05.05.2025 bis zum 01.06.2025 eingesehen werden.

Fragen und Anregungen können per E-Mail an merkel@hambruecken.de oder per Post an die Gemeinde Hambrücken, Fachbereich Bauen und Umwelt, Frau Jacqueline Merkel, Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken unter dem Stichwort „2. Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ eingereicht werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet.

Dokumentation (5,4 MiB)

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Meldung vom 20. Februar 2025

Auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt gemacht: 

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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024 Meldung vom 08. Mai 2024

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Satzung der Gemeinde Hambrücken zur Verlängerung der Durchführungsfrist des Sanierungsgebietes "Ortsmitte II" Meldung vom 03. Mai 2024

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Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 Meldung vom 17. April 2024

Zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

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Satzung Jagdgenossenschaft Meldung vom 18. März 2024

Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 29.02.2024 folgende
 
S a t z u n g 
beschlossen:


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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 Meldung vom 15. März 2024

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 30.01.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt auf

- 360 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 360 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 

1. Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. 

2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung 
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Hambrücken (Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken) erhoben werden. 

4. Hinweise
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruches fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.

Hambrücken, den 15.03.2024

gez.: Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Meldung vom 04. März 2024

Auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt gemacht: 

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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 Meldung vom 21. Februar 2024

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Feststellungsbeschluss Jahresrechnung 2021  Meldung vom 09. Februar 2024

Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat 
am 30.01.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten festgestellt: 

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Hambrücken vom 26.09.2023 Meldung vom 28. September 2023

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken am 26.09.2023 folgende Satzung beschlossen:


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Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen der Gemeinde Hambrücken Meldung vom 28. September 2023

Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen beschlossen in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 21.03.2017

Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.09.2022
(Ergänzung unter Ziffer III 3.10)

Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2023
Anpassung Ziffer III 3.1 und 3.2)

Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2023
(Anpassung Ziffer III 3.5)

weiterlesen (930 KiB)

Kontakt

Frau Alexandra Görlich

Sekretariat

Hauptstraße 108
76707 Hambrücken
E-Mail
Telefon 07255 7100 10
Fax 07255 7100 88
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Allgemeine Sprechzeit
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Di 08:30 - 14:00 Uhr
Mi 08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Raum 42

Sekretariat des Bürgermeisters, Mitteilungsblatt