Bürgerinformation: So können Sie dazu beitragen, dass sich die Saatkrähen nicht noch weiter vermehren

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dazu beitragen, dass sich die Saatkrähen nicht noch weiter vermehren. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
Füttern Sie Saatkrähen und andere Wildvögel nicht.Entsorgen Sie Müll und Speisereste ausschließlich in geschlossenen Abfallbehältern.Stellen Sie Müllbehälter erst kurz vor der Abholung bereit und verschließen Sie diese sorgfältig.Lassen Sie keine Essensreste, Tierfutter oder Kompost offen zugänglich liegen.Halten Sie öffentliche Grünanlagen und Privatgrundstücke sauber.

Beachten Sie, dass Saatkrähen nach dem Bundesnaturschutzgesetz strengstens geschützt sind. Nester, Eier und Jungvögel dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Maßnahmen zur Vergrämung sind nur im Rahmen der geltenden strengen gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Die Gemeindeverwaltung ist nach wie vor bestrebt, in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde die erforderlichen Genehmigungen für geeignete und rechtlich zulässige Vergrämungsmaßnahmen zu erhalten. Oberstes Ziel ist es, die Belastungen für die Bevölkerung zu reduzieren. 
 
Wir bitten die Bürgerschaft, die Bemühungen der Gemeinde durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Müll, Speiseresten und anderen potenziellen Nahrungsquellen zu unterstützen.
 
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Antragsschreiben auf Befreiung § 67 Abs. 2 BNatschG (1,5 MiB)