Bekanntmachungen

Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis Karlsruhe Meldung vom 25. Juni 2025

Aufgrund der anhaltend trockenheißen Witterung hat sich die Waldbrandgefahr deutlich verschärft.
 
Die untere Forstbehörde des Landkreises hat deshalb eine Allgemeinverfügung bezüglich eines Grillverbotes in den Wäldern des Landkreises erlassen (Anlage (714 KiB)).

3. Vereinbarung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunalen Beistandsleistung "Abfallberatung" Meldung vom 18. Juni 2025

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Geschäftsordnung Gemeinde Hambrücken Meldung vom 08. Mai 2025

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- 
hat sich der Gemeinderat am 30.04.2025 folgende    
 
GESCHÄFTSORDNUNG  
 
gegeben.  

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Hauptsatzung Gemeinde Hambrücken Meldung vom 08. Mai 2025

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 30.04.2025 folgende Satzung beschlossen:

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Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Hambrücken Meldung vom 08. Mai 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 30.04.2025 folgende Satzung beschlossen:

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2. Offenlage der vorläufigen Teilergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung Meldung vom 05. Mai 2025

Die Gemeinde Hambrücken erstellt derzeit im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung auf Basis des Landesförderprogramms zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung Baden-Württemberg einen kommunalen Wärmeplan für Hambrücken. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Hambrücken umfasst. In enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, so dass nun die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 33 Abs. 6 KlimaG BW stattfindet.
 
Die vorläufige Gesamtdokumentation kann im Zeitraum vom 05.05.2025 bis zum 01.06.2025 eingesehen werden.

Fragen und Anregungen können per E-Mail an merkel@hambruecken.de oder per Post an die Gemeinde Hambrücken, Fachbereich Bauen und Umwelt, Frau Jacqueline Merkel, Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken unter dem Stichwort „2. Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ eingereicht werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet.

Dokumentation (5,4 MiB)

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Meldung vom 20. Februar 2025

Auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt gemacht: 

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Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Meldung vom 07. Februar 2025

Aufgrund von § 4 i. V. m. § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 28.01.2025 folgende Satzung beschlossen:

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

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Wahlbekanntmachung Meldung vom 07. Februar 2025

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1. Offenlage der vorläufigen Teilergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung Meldung vom 05. Februar 2025

Die Gemeinde Hambrücken erstellt derzeit im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung auf Basis des Landesförderprogramms zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung Baden-Württemberg einen kommunalen Wärmeplan für Hambrücken. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Hambrücken umfasst. In enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, so dass nun die erste Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW stattfindet.

Die vorläufigen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse können im Zeitraum vom 07.02.2025 bis zum 07.03.2025 anhand der nachfolgenden Dokumentation eingesehen werden.
Fragen und Anregungen können per E-Mail an karl@hambruecken.de oder per Post an die Gemeinde Hambrücken, Fachbereich Bauen und Umwelt, Herrn Dominik Karl, Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken unter dem Stichwort „1. Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ eingereicht werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet.

Dokumentation (3,6 MiB)

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 Meldung vom 17. Januar 2025

Den vollständigen Bekanntmachungstext können Sie hier nachlesen (1,1 MiB):

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - VWS) des Zweckverbands Wasserversorgung "Lußhardt" Meldung vom 07. Januar 2025

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der $$ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 04.12.2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen :

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Lärmaktionsplanung der Gemeinde Hambrücken Meldung vom 05. Dezember 2024

Öffentliche BekanntmachungLärmaktionsplanung der Gemeinde Hambrücken
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m,. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 06.12.2024 bis 07.01.2025 durchgeführt. 

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Zwischenbericht (1,5 MiB)

Pläne (9,2 MiB)

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer(Hebesatzsatzung) Meldung vom 30. Oktober 2024

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken am 22.10.2024 folgende Satzung beschlossen:

hier weiterlesen (350 KiB):

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Brühl III“ im Verfahren nach § 12 BauGB i.V.m. § 13a BauGB; Meldung vom 07. Oktober 2024

Gemeinde HambrückenÖffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Brühl III“ im Verfahren nach § 12 BauGB i.V.m. § 13a BauGB; 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

hier: weiterlesen (458 KiB)

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg Meldung vom 01. August 2024

Die Gemeinde Hambrücken erstellt bis Mitte nächsten Jahres ihre erste kommunale Wärmeplanung. Mit deren Erstellung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg 
(KlimaG BW) wurde die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH mit Sitz in Bretten beauftragt. 

hier weiterlesen (470 KiB):

Volksbegehren „Landtag verkleinern“ Meldung vom 24. Juli 2024

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.

hier weiterlesen (742 KiB):

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024 Meldung vom 08. Mai 2024

hier weiterlesen (813 KiB)

Satzung der Gemeinde Hambrücken zur Verlängerung der Durchführungsfrist des Sanierungsgebietes "Ortsmitte II" Meldung vom 03. Mai 2024

hier weiterlesen (397 KiB):

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 Meldung vom 17. April 2024

Zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

hier weiterlesen (525 KiB):

Satzung Jagdgenossenschaft Meldung vom 18. März 2024

Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 29.02.2024 folgende
 
S a t z u n g 
beschlossen:


hier weiterlesen (597 KiB):

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 Meldung vom 15. März 2024

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 30.01.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt auf

- 360 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 360 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 

1. Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. 

2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung 
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Hambrücken (Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken) erhoben werden. 

4. Hinweise
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruches fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.

Hambrücken, den 15.03.2024

gez.: Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Meldung vom 04. März 2024

Auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt gemacht: 

weiterlesen (203 KiB):

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 Meldung vom 21. Februar 2024

hier weiterlesen (734 KiB):

Feststellungsbeschluss Jahresrechnung 2021  Meldung vom 09. Februar 2024

Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat 
am 30.01.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten festgestellt: 

weiterlesen (612 KiB):

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Hambrücken vom 26.09.2023 Meldung vom 28. September 2023

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken am 26.09.2023 folgende Satzung beschlossen:


weiterlesen (710 KiB):

Kontakt

Frau Alexandra Görlich

Sekretariat

Hauptstraße 108
76707 Hambrücken
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Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Raum 42

Sekretariat des Bürgermeisters, Mitteilungsblatt