Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

Energieberatung der Verbraucherzentrale seit März in Hambrücken Meldung vom 28. März 2025

Seit März dieses Jahres bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Gemeinde Hambrücken regelmäßig kostenlose Energieberatungen an. Die nächste Beratung findet am 07.08.2025 von 16 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung im Rathaus, Hauptstraße 108, statt.
 
In einem persönlichen Gespräch informiert der Energieberater Angelo Caci zu allen Fragen rund ums Energiesparen, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zur Sanierung älterer Gebäude, zum Heizungs- und Fenstertausch und zur Planung energieeffizienter Neubauten. Der Experte der Verbraucherzentrale gibt kompetente und unabhängige Entscheidungshilfen, die nicht von Verkaufsinteressen geleitet sind. Durch eine Projekt-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums kann die Beratung kostenlos erfolgen.
 
„Energiesparen und Klimaschutz sind wichtiger denn je. Die vergangenen Sommer waren sehr heiß und trocken, und die massiv gestiegenen Energiekosten belasten viele Menschen. Wir freuen uns, unsere Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit der Verbraucherzentrale bei allen Fragen rund um Sanierung und Erneuerbare Energien besser unterstützen zu können“, so Bürgermeister Dr. Marc Wagner. 
 
Bei Bedarf kommen die Energieberater der Verbraucherzentrale auch zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause. Dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegt der Eigenanteil für dieses Beratungsformat bei maximal 40 Euro.
Wenn möglich, sollten Unterlagen zum Energieverbrauch der letzten Jahre, Informationen zum Baujahr des Hauses, zur Wohnfläche sowie aussagekräftige Fotos und eventuell vorliegende Angebote von Handwerkern zur Beratung mitgebracht werden
 
Die nächste Sprechstunde zur Energieberatung findet am Donnerstag, 07.08.2025, im Zimmer 41 im Rathaus statt. Pro Termin stehen 40 Minuten zur Verfügung. Die Termine sind von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 
Anmelden können Sie sich ab sofort bei Frau Merkel unter Tel. 07255/7100-42. 

Besuch unserer Partnergemeinde La Bouëxière – Aufruf zur Unterbringung Meldung vom 21. März 2025

Wie bereits vor ein paar Wochen mitgeteilt, kommen unsere französischen Gäste vom 05.04. bis 08.04.2025 bei uns in Hambrücken an und verbringen ein vielseitiges verlängertes Wochenende bei uns. Von einem Willkommenstrunk über ein Fußballjugendspiel bis hin zum gemeinsamen Abend und einem Ausflugstag nach Schwetzingen ist alles dabei.
 
Es wird noch eine Gastfamilie für drei Kinder im Alter von 10-12 Jahren oder für eine Familie mit zwei Kindern (insgesamt 4 Personen) gesucht. 
 
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Baumann, E-Mail: baumann@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-22. Es wäre schön, wenn man die drei Kinder oder die Familie noch irgendwo unterbringen könnte.

Neue Mitarbeiterin im Rathaus-Team Meldung vom 21. März 2025

Am 17.03.2025 hat Frau Sandra Gröger zur Verstärkung des Rathaus-Teams ihre Tätigkeit im Bauamt der Gemeinde aufgenommen. Frau Gröger ist im Bauamt unter anderem zuständig für Bauanträge, Bauvoranfragen, die Bauherrenberatung sowie die Liegenschaftsverwaltung. 
 
Bürgermeister Dr. Marc Wagner begrüßte Frau Gröger sehr herzlich und wünschte ihr für ihren Start im Hambrücker Rathaus alles Gute und viel Erfolg.
Erreichbar ist Frau Gröger unter Telefon 07255/7100-41 bzw. per E-Mail: groeger@hambruecken.de 
 

STADTRADELN 2025 – Termin vormerken! Meldung vom 21. März 2025

Im Landkreis Karlsruhe findet das diesjährige STADTRADELN vom Sonntag, 29. Juni bis Samstag, 19. Juli statt.
 
Unsere diesjährigen Ziele sind:
 
1.) mindestens 150 aktive Radelnde in Hambrücken für das STADTRADELN zu begeistern
2.) gemeinsam über 35.000 km zu radeln und 6 t CO₂ einzusparen
3.) Interessantes und Wichtiges rund um das Radeln zu vermitteln
4.) Gemeinsam Spaß haben, die Umwelt schonen und etwas für die eigene Gesundheit tun
 
Sind Sie dabei?
Die kostenlose Anmeldung dauert laut Landratsamt noch etwas. Vielleicht kann bereits jetzt schon der ein oder andere Familien-, Klassen-, Betriebs- oder Vereinsradausflug in den o.g. Zeitraum gelegt werden.
 
Generelle Infos gibt es auf www.stadtradeln.de 
 
Koordinatorin für das STADTRADELN 2025 in Hambrücken ist:
Frau Linda Baumann, Fachbereich Bürgerservice- und Soziales
Telefon: 07255/7100-22
E-Mail: baumann@hambruecken.de

Walderholungspark Hambrücken Meldung vom 21. März 2025

Tierpark wieder geöffnet
 
Liebe Besucherinnen und Besucher,
 
der Vogelschutz- und Zuchtverein hat mitgeteilt, dass der Tierpark wieder vollständig geöffnet ist. Aktuell wird noch fleißig aufgeräumt und umgebaut. Wenn alles fertig ist, plant der Verein ein kleines Parkfest. 
Der Verein freut sich bereits jetzt über regen Besuch. 

Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ Meldung vom 21. März 2025

Beim Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ 2024 hat sich die Gemeinde Hambrücken mit dem Projekt „Jugend BeWegt Hambrücken“ engagiert. 
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus.
Insgesamt wurden 411 Projekte für den Bundeswettbewerb 2024 „Demokratisch Handeln“ eingereicht, hinter denen jede Menge Engagement junger Menschen steckt. 
YOUgend – Jugendforum Hambrücken hat mit seinem Team YOUgend, bestehend aus 12 Jugendlichen, durch die Mitgestaltung bei der Widmung der kommunalen Demokratie-Säule, die Umsetzung von Projekten und den regelmäßigen Austausch in Form von Jugendversammlungen die Teilnahme an dem Wettbewerb ermöglicht. 
Viele weitere spannende Projekte werden in naher Zukunft gemeinsam mit dem Team YOUgend umgesetzt. 
Diese Anerkennung haben wir dank des Teams YOUgend und dessen Engagement erhalten.

Der Vorverkauf der Maimarkt-Karten hat begonnen! Meldung vom 14. März 2025

Für den vom 26. April bis 6. Mai 2025 stattfindenden Maimarkt in Mannheim sind wieder verbilligte Eintrittskarten erhältlich. Achtung, Schwerbehinderte mit Ausweis B erhalten ausschließlich an der Tageskasse eine Vorzugskarte für 7,00 Euro, eine Begleitperson erhält eine Einlasskarte zum freien Eintritt.
 
Der Vorverkauf der Karten findet gegen Barzahlung bis einschließlich Freitag, 25. April 2025, im Bürgerbüro wie folgt statt:
 
Montag:                             7.30 Uhr bis 12.30 Uhr 
Dienstag bis Freitag:     8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag:                         12:30 Uhr bis 15:00 Uhr 
Donnerstag:                    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 
Preise:
Erwachsene:                  7,00 Euro (Tageskasse 10,00 Euro)
Kinder (6–14 Jahre):     4,50 Euro (Tageskasse 7,00 Euro)
 
VRN-Maimarkt-Kombitickets
 
Wie bereits in den letzten Jahren werden auch Kombikarten – VRN-Maimarkt-Tickets – im Vorverkauf angeboten. 
Die Kombikarten des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) schließen Hin- und Rückfahrt mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Verbundnetzes sowie den Eintritt zum Maimarkt ein.
Die VRN-Maimarkt-Tickets gibt es im Bürgerbüro, bei den Vorverkaufsstellen und an den Fahrkartenautomaten der Verkehrsbetriebe während des Maimarkt-Vorverkaufs. Diese VRN-Maimarkt-Tickets sind nur im Vorverkauf erhältlich. Jetzt neu: auch online über www.maimarkt.de.
 
Preise:
Erwachsene:                    13,00 Euro
Kinder (6–14 Jahren):     7,00 Euro
 
Ihr Bürgerbüro-Team

Sinnlose Zerstörungen im Bereich des Waldkindergartens Meldung vom 14. März 2025

Sehr betroffen und mit Tränen in den Augen mussten die Kinder des Waldkindergartens am Donnerstagmorgen (06.03.2025) feststellen, dass die von ihnen gebauten Tipis, Weidefiguren und weitere Dinge mutwillig zerstört worden waren. 

Auf die Fragen, wer das war und warum das gemacht wurde, findet man nur sehr schwer eine passende Antwort. Die Enttäuschung der Kinder ist groß!
 
Wir bitten um Hinweise, falls jemand weiß, wer es war oder ggf. etwas diesbezüglich beobachtet hat. Hinweise nimmt das Ordnungsamt via E-Mail (krautschneider@hambruecken.de) oder telefonisch unter 07255/710021 entgegen.
 

Frühjahrsschulung Standesbeamten Meldung vom 14. März 2025

Am vergangenen Dienstag (11.03.2024) fand die alljährliche Frühjahrsschulung der Standesbeamten im Landkreis Karlsruhe statt. Dieses Jahr wurden wir als Gemeinde ausgewählt und haben die Räumlichkeiten für die Schulung zur Verfügung gestellt. Der Veranstaltungsort wechselt jedes Jahr von Gemeinde zu Gemeinde oder von Stadt zu Stadt.
 
Alle Standesbeamten im Umkreis von Hambrücken sowie die Standesamtsaufsicht und zwei Dozentinnen vom Standesamt Karlsruhe (gleichzeitig auch Mitglieder im Fachverband) kamen an diesem Tag zusammen und haben sich über die neuen Änderungen im Standesamt ausgetauscht.
 
Es war ein sehr informativer und spannender Tag. Ein großer Dank geht an unsere Standesamtsaufsicht Frau Fromm und Frau Bach sowie an die zwei Kolleginnen Frau Heim und Frau Feil vom Fachverband der Standesbeamten. 

Neue Schulsekretärin Meldung vom 14. März 2025

Am 10.03.2025 hat Frau Carola Nagel-Janjic ihre Tätigkeit als Schulsekretärin aufgenommen. Frau Nagel-Janjic wird ihre vielfältigen Kenntnisse bei den dort anfallenden umfangreichen Aufgaben gut einbringen können. Bürgermeister Dr. Marc Wagner begrüßte Frau Nagel-Janjic sehr herzlich und wünschte ihr für ihren Start alles Gute und viel Erfolg.

Gleichzeitig wurde auch Frau Anne Netscher, die noch einmal als Vertretung für Jutta Zimmermann eingesprungen war, verabschiedet. Bürgermeister Dr. Marc Wagner überreichte ihr einen Blumenstrauß, bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute. 

Faschingsfreude im Pflegewohnhaus Alte Feuerwache Meldung vom 07. März 2025

Im Pflegewohnhaus Alte Feuerwache der Ev. Heimstiftung wurde am 28. Februar eine farbenfrohe und fröhliche Faschingsfeier veranstaltet, die bei den Bewohnern für große Begeisterung sorgte. Schon Tage zuvor war die Vorfreude spürbar, und am Tag der Feier kamen alle geschminkt und verkleidet zusammen, um einen unvergesslichen Tag zu erleben.
Die musikalische Begleitung übernahm Herr Gisbert Bechtold, der mit seiner schwungvollen Musik für ausgelassene Stimmung sorgte. Seine mitreißenden Melodien brachten die Bewohner zum Tanzen und Mitsingen, und die Freude war in jedem Gesicht zu sehen. 
Ein besonderes Highlight des Tages war der Auftritt der Snowflakes vom HCC. Die talentierten Tänzerinnen verzauberten das Publikum mit ihren beeindruckenden Choreografien. Ihre farbenfrohen Kostüme und die präzisen Tanzschritte sorgten für staunende Gesichter und begeisterten Applaus. Die Darbietung der Snowflakes war der krönende Abschluss der Feier und hinterließ einen bleibenden Eindruck bei allen Anwesenden.
An dieser Stelle geht ein herzliches Dankeschön an die Mädchen der Snowflakes für ihre wunderbare Darbietung und an alle, die zum Gelingen dieser gelungenen Faschingsfeier beigetragen haben. Die Veranstaltung im Pflegewohnhaus Alte Feuerwache war ein voller Erfolg und wird den Bewohnern sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben. 

Landratsamt hebt Allgemeinverfügung über die Aufstallung von Geflügel in Hambrücken und Forst auf Meldung vom 07. März 2025

Zum Samstag, 1. März, tritt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe vom 20. Dezember 2024 zur Aufstallung von Geflügel wegen der amtlichen Feststellung von Geflügelpest wieder außer Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, Geflügel und sonstige Vögel in den Gemeinden Hambrücken und Forst ausschließlich in geschlossenen Ställen zu halten. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt wieder erlaubt.
„Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen mit ausschließlich negativen Ergebnissen kann nach Bewertung der aktuellen Seuchenlage die Verpflichtung zur Aufstallung wieder aufgehoben werden“, erklärt Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe. 
Im Rahmen der Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) wurden alle gehaltenen Vögel in den Vogelparks in Forst zweimalig mit negativem Ergebnis beprobt. Der Vogelpark in Hambrücken wurde bislang einmal mit negativem Ergebnis untersucht; die noch ausstehende zweite Beprobung ist bereits terminiert. Daher bleibt der Park bis zur Vorlage dieses Ergebnisses weiterhin in Teilen gesperrt. Darüber hinaus wurden im Rahmen eines Wildvogelmonitorings 30 erlegte Stockenten und Wildgänse auf HPAI untersucht – alle Proben waren negativ. Auch bei über 20 gemeldeten Totfunden konnte das Virus nicht nachgewiesen werden. 
Ende des vergangenen Jahres war zunächst im Vogelpark Hambrücken die Geflügelpest nachgewiesen worden. Wenige Tage später bestätigte sich der Verdacht auf das Virus in einem weiteren Vogelpark in Forst. Zur Eindämmung der Seuche hatte das Landratsamt weite Teile des gefiederten Tierbestandes des Parks töten müssen und darüber hinaus eine Allgemeinverfügung für beide Gemeinden erlassen, die nun aufgehoben wird.

Kindergartenkinder stürmten das Rathaus Meldung vom 07. März 2025

„Bunt, bunt, bunt sind alle meine Kleider“
Unter diesem Motto stand in diesem Jahr der Rathaussturm der Schulanfängerinnen und Schulanfänger der beiden Hambrücker Kindergärten St. Josef und St. Martin am „Schmutzigen Donnerstag“.
In diesem Jahr hat sich die Rathausmannschaft in ein Malerteam verwandelt, das seinem Malermeister und Bürgermeister Dr. Marc Wagner tatkräftig zur Seite stand. Die Kinder ließen sich jedoch nicht irritieren und stürmten mit Vehemenz das Hambrücker Rathaus. Nachdem die kleinen Narren der Kindergärten mit Tänzen und Malwettbewerben deutlich gemacht haben, wer nun das Sagen hat, bekamen sie anschließend aus den Händen ihres Bürgermeisters noch den Hambrücker Rathaussturm-Orden überreicht. 

Verbot von Schnitt- und Rodungsmaßnahmen Meldung vom 07. März 2025

Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, „Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche ... zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören“ (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). 
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Die Absicht dieser Vorschrift ist es, sowohl den Vögeln als auch der übrigen Tierwelt während dieser Zeit eine ungestörte Entwicklung zu ermöglichen. Dies stellt auch einen Gewinn für die Landschaft und Ihren eigenen Garten dar, denn eine gut entwickelte Tierwelt sorgt für ein ökologisches Gleichgewicht und verhindert das Überhandnehmen von Schädlingen. In unserer ausgeräumten Landschaft sind Gärten ein bedeutendes Rückzugsgebiet für unsere Tierwelt. Das Gesetz verbietet während dieser Zeitspanne aber nicht jede gärtnerische Aktivität. Kleinere Eingriffe, wie z. B. das Entfernen von einzelnen Ästen und der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüschen, sind nach wie vor erlaubt. Für größere Maßnahmen und das Fällen von Bäumen müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Karlsruhe einholen. 
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bau- und Umweltamtes der Gemeinde zur Verfügung.
 
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das sog. Lichtraumprofil an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen gemäß den Bestimmungen des Straßengesetzes Baden-Württemberg freizuhalten ist. 
Folgende Abstände sind vorgeschrieben: 4,50 m über Fahrbahnen, 2,30 m über Fußwegen sowie im Bereich von 0,5 m rechts und links von Fahrbahnen 4 m.
Pflanzen, die in die Sichtfelder von Einmündungen hineinragen, müssen auf eine Höhe von 80 cm zurückgeschnitten werden. 
Dies gilt auch an Feldwegen. Betroffene Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre Sträucher, Hecken und Bäume an Straßen, Geh- und Feldwegen bis zum 1. März eines jeden Jahres zurückzuschneiden.
 
Fachbereich Bauen und Umwelt

Zwischenstand zum Glasfaser-Projekt in Hambrücken Meldung vom 07. März 2025

Die Tiefbauarbeiten in Hambrücken, die in den vergangenen Monaten stattgefunden haben, sind fast abgeschlossen. Demnächst werden die Oberflächen (Straße, Gehwege) bei einer Schlussbegehung gemeinsam mit der Gemeinde Hambrücken abgenommen.
„Der Abschluss der Tiefbauarbeiten ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer modernen und zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur für Hambrücken“, sagte Patrick Gaspar, Projektmanager Bau von Deutsche Glasfaser. 
 
Die Glasfaseranschlüsse der Kundinnen und Kunden sind bereits zum Teil installiert und vorbereitet und werden nun Schritt für Schritt ans Glasfasernetz angeschlossen. Nach Aktivierung können diese Haushalte ihren Anschluss direkt nutzen. Alle noch ausstehenden Hausanschlüsse werden nach und nach an das aktive Glasfasernetz angebunden.
Das Team von Deutsche Glasfaser steht zudem weiterhin für alle Rückfragen im Servicepunkt Philippsburg (Rote-Tor-Str. 24, 76661 Philippsburg, Öffnungszeiten: Montag von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, sowie Dienstag und Mittwoch von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr) persönlich zur Verfügung. Fragen zum Bau beantwortet die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 - 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr.  
 
Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind zudem online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar. 

Vereinszuschüsse 2025 Meldung vom 07. März 2025

Am 15.03.2025 ist der Abgabeschluss für die Anträge auf Vereinsförderung.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragstellung auf Gewährung eines Vereinszuschusses die geltenden Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen der Gemeinde Hambrücken.
 
Die Grundförderung bemisst sich nach der Mitgliederzahl, bei den vereinseigenen Sportanlagen wird die nutzbare Sportfläche zugrunde gelegt.
Entsprechende Nachweise für das Jahr 2024 sind vorzulegen.
Achten Sie bitte auch für die Beantragung der Jugendförderung, der Materialzuschüsse und der Förderung bei Teilnahme an Wettbewerben auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Kopien reichen hierbei aus.
Gerne können Sie uns den Antrag mit Anlagen auch per E-Mail zukommen lassen.
Genaueres entnehmen Sie bitte den Vereinsförderrichtlinien, die über die Gemeinde-Homepage aufrufbar sind:
www.hambruecken.de/Freizeit/Vereine und Verbände/Vereinsförderrichtlinien
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung:
Fachbereichsleiter Gottfried Ott,
E-Mail: ott@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-31
Frau Monika Notheisen, 
E-Mail: mnotheisen@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-34

Umfrage zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 – wurde per Post an die Eltern der voraussichtlichen Erstklässler 09/2026 verschickt Meldung vom 28. Februar 2025

Sehr geehrte Eltern,
 
die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine spannende und schöne Zeit. Der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule stellt viele Familien aber auch vor Herausforderungen. Denn der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist noch nicht vollständig gedeckt, auch wenn in den letzten Jahren sehr viele Plätze geschaffen wurden. 
Damit nach der Einschulung keine Betreuungslücke entsteht, wurde der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt.
Der Anspruch tritt am 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert, sodass er ab August 2029 für die Klassenstufen eins bis vier gilt.
 
Nach den uns vorliegenden Meldedaten wird Ihr Kind im Schuljahrgang 2026/2027 schulpflichtig, d. h. es wird voraussichtlich ab September 2026 die Pfarrer-Graf-Schule in Hambrücken besuchen.
 
Sie haben dann für Ihr Kind ab August 2026 (erstmalig) einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung, solange Ihr Kind die Grundschule besucht. Das maximale Betreuungsangebot erstreckt sich das ganze Jahr über auf 40 Stunden pro Woche, einschließlich Schulunterricht. Ausgenommen hiervon sind lediglich 4 Wochen pro Jahr in den Ferien. 
Nach jetzigem Stand wird die Pfarrer-Graf-Schule Hambrücken keine (verpflichtende) Ganztagsgrundschule nach dem Schulgesetz, d. h. es wird neben den Schulzeiten am Vormittag (sog. Kernzeiten von 8.30–12.30 Uhr) weiterhin bedarfsgerechte, ergänzende Betreuungsangebote der Gemeinde geben.
 
Um unser Betreuungsangebot optimal auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen, bitten wir Sie um Rückmeldung zu Ihrem voraussichtlichen Betreuungsbedarf
 
Wir haben als Anlage einen Umfragebogen erstellt und möchten Sie bitten, sich einen Moment Zeit zur Beantwortung der Fragen zu nehmen.
Bitte schicken Sie den ausgefüllten Bogen bis spätestens 10.03.2025 an uns zurück (gerne auch als E-Mail an ott@hambruecken.de oder durch Einwurf in den Rathaus­briefkasten).
 
Aufgrund der ungeklärten Finanzierung der Ganztagsbetreuung (nach jetzigem Stand ist nicht bekannt, ob und wenn ja, in welcher Höhe sich das Land Baden-Württemberg an den Kosten beteiligen wird) kann über die Höhe der künftigen Elternbeiträge für die Betreuungsangebote noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. 
 
Nachrichtlich haben wir nachfolgend die Elternbeiträge für die derzeitigen Betreuungs­angebote der Gemeinde aufgeführt (Stand: Schuljahr 2024/2025): 
 
Zusammenfassung der Entgelt- und Benutzungsordnung für Betreuungseinrichtungen
 
Modul 1 – Frühbetreuung (07:00 Uhr bis 08:30 Uhr):
              • Monatsabo: 30,00 € pro Monat für das erste Kind; 15,00 € für jedes weitere Kind
Modul 2 – Kernzeitbetreuung (12:00 Uhr bis 14:00 Uhr):
             • Monatsabo: 40,00 € pro Monat für das erste Kind; 20,00 € für jedes weitere Kind
Modul 3 – Flexible Nachmittagsbetreuung (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr):
               • Monatsabo: 40,00 € pro Monat für das erste Kind; 20,00 € für jedes weitere Kind
Zusätzlich wird ein gemeinsames Mittagessen angeboten, dessen Kosten pro Mahlzeit inklusive Getränk 4,50 € betragen.
 
Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass diese Beiträge wegen der allgemeinen Finanzsituation der Kommunen in Baden-Württemberg – mitunter deutlich – steigen werden.
 
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits im Voraus und wünschen Ihnen und Ihrem Kind bis zum Schulstart noch eine schöne Vorschulzeit.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Fragebogen (140 KiB)

Umfrage anlässlich der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum – Grundstück im Neubaugebiet Brühl Meldung vom 28. Februar 2025

Sie sind auf Wohnungssuche in Hambrücken? Wir bitten um Ihre Mithilfe.
 
In den vergangenen Jahren erhöhte sich die Nachfrage nach bezahlbaren Mietwohnungen in Verbindung mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen in Hambrücken erheblich. 
Als Reaktion auf diese veränderten Ausgangsbedingungen hat der Gemeinderat Hambrücken beschlossen, eine derzeit unbebaute Grundstücksfläche am nördlichen Ortsrand im Neubaugebiet Brühl für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit insgesamt vier Mehrfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen, um bezahlbare und langfristig gebundene Mietwohnungen mit dem Fokus auf geförderten Wohnraum zu schaffen.
Die DR. LICKERT GmbH aus Karlsruhe wird die Maßnahme realisieren, ein Durchführungsvertrag mit der Gemeinde Hambrücken ist unterzeichnet.
 
Das neue Wohnquartier wird unabhängig von der Wohnungsgröße generationenübergreifend für Bewohner jeglichen Alters und insbesondere auch für Familien bzw. Senioren gestaltet. Jeder Wohnungszugang wird schwellenfrei erreichbar sein. Auch jede Wohnung einschließlich des Zugangs zur Terrasse oder zum Balkon wird schwellenfrei ausgeführt. Jede Wohnung verfügt u. a. über eine bodentiefe Duschwanne. Drei der Wohnungen können darüber hinaus uneingeschränkt mit dem Rollstuhl genutzt werden.
 
Um das optimale Wohnungsangebot anzubieten, bittet die Gemeinde Hambrücken auf Wunsch der DR. LICKERT GmbH, Wohnungssuchende mit dieser Befragung um Mithilfe. Da diese Wohnungsbaumaßnahme kurz- und mittelfristig Wohnraum schaffen wird, richtet sich die Befragung auch an Wohnungssuchende, die nicht nur kurzfristig eine Veränderung ihrer Wohnsituation herbeiführen wollen. 
 
Bitte senden Sie uns bei Interesse diesen Fragebogen zu oder nutzen Sie die Möglichkeit, dies online vorzunehmen unter www.hambruecken.de.

Auskünfte erteilt Ihnen Fachbereichsleiter Dominik Karl, Tel. 07255/710040, E-Mail: karl@hambruecken.de. Es steht Ihnen frei, Ihre Identität der Gemeinde Hambrücken offenzulegen oder anonym an dieser Befragung teilzunehmen.

Fragebogen (103 KiB)

Vereinszuschüsse 2025 Meldung vom 28. Februar 2025

Am 15.03.2025 ist der Abgabeschluss für die Anträge auf Vereinsförderung.
 
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragstellung auf Gewährung eines Vereinszuschusses die geltenden Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen der Gemeinde Hambrücken.
 
Die Grundförderung bemisst sich nach der Mitgliederzahl, bei den vereinseigenen Sportanlagen wird die nutzbare Sportfläche zugrunde gelegt.
Entsprechende Nachweise für das Jahr 2024 sind vorzulegen.
Achten Sie bitte auch für die Beantragung der Jugendförderung, der Materialzuschüsse und der Förderung bei Teilnahme an Wettbewerben auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Kopien reichen hierbei aus.
Gerne können Sie uns den Antrag mit Anlagen auch per E-Mail zukommen lassen.
 
Genaueres entnehmen Sie bitte den Vereinsförderrichtlinien, die über die Gemeinde-Homepage aufrufbar sind:
www.hambruecken.de/Freizeit/Vereine und Verbände/Vereinsförderrichtlinien. 
 
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung:
 
Fachbereichsleiter Gottfried Ott, E-Mail: ott@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-31
Frau Monika Notheisen, E-Mail: mnotheisen@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-34

Besuch unserer Partnergemeinde aus La Bouëxière vom 05.04. – 08.04.2025 Meldung vom 28. Februar 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
der nächste Besuch unserer Partnergemeinde aus der Bretagne steht bald vor der Tür. 
 
Vom 05.04. bis 08.04.2025 ist es endlich so weit und wir können 39 Franzosen (Stand: 26.02.25) bei uns willkommen heißen. Es ist wieder ein vielseitiges Wochenende geplant. Von einem Willkommenstrunk über ein Fußballjugendspiel bis hin zu dem gemeinsamen Abend und einem Ausflugstag nach Schwetzingen ist alles dabei. 
Die aufnehmenden Gastfamilien erhalten im März noch ein Schreiben wegen des genauen Ablaufs. 
 
Das Komitee sucht noch für zwei Familien mit jeweils zwei Kindern eine Gastfamilie. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Baumann, E-Mail: baumann@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-22.

Vollsperrung im Bereich der Keitländerstraße vom 24.02. - 27.02.2025 Meldung vom 21. Februar 2025

Aufgrund einer privaten Baustelle/Autokranaufstellung wird vom 24.02. - 27.02.2025 zwischen der Einmündung Edith-Stein-Straße und der Einmündung Sophie-Scholl-Straße die Keitländerstraße gesperrt. 
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Ordnungsamt

Kehrmaschine nach Faschingsumzug im Einsatz Meldung vom 21. Februar 2025

Wie in den Vorjahren wird die Umzugsstrecke unmittelbar nach dem Faschingsumzug mit einer Kehrmaschine gereinigt. Die Gemeindeverwaltung bittet daher die Anwohnerinnen und Anwohner der Umzugsstrecke nach Umzugsende den angefallenen Abfall auf die Straße zu fegen, damit der grobe Schmutz entfernt werden kann. 

Nett gemeint ist es von den Anwohnerinnen und Anwohnern, wenn der Umzugsabfall zu Haufen zusammengekehrt wird. Es reicht jedoch aus, wenn der Unrat auf die Straße gekehrt wird, da dieser dann von der Kehrmaschine am besten aufgenommen werden kann. Die restlichen Kehrarbeiten werden am Rosenmontag ab 8.00 Uhr ebenfalls von einer Kehrmaschine durchgeführt. Selbstverständlich kann auch nur dort gekehrt werden, wo keine Autos abgestellt sind.

Öffnungszeiten im Rathaus über die närrischen Tage Meldung vom 21. Februar 2025

Bereits heute möchten wir die Bevölkerung darauf hinweisen, dass das Rathaus am Rosenmontag, 03.03. und am Faschingsdienstag, 04.03.2025, geschlossen ist.
Ab Aschermittwoch sind wir wieder zu den üblichen Sprechzeiten für Sie da. 
 
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Halteverbote am 02.03.2025 (Faschingsumzug) Meldung vom 21. Februar 2025

Aufgrund des Faschingsumzugs am Sonntag, 02.03.2025 werden in den betroffenen Straßen (Waldstraße, Rheinstraße, Saumstraße, Kirchstraße, Pfarrer-Graf-Straße und TeichstraßeHalteverbote eingerichtet. Wir bitten um Beachtung und Verständnis, damit der Umzug nicht behindert wird und keine unnötigen Abschleppkosten entstehen.
Schon aus eigenem Interesse sollte jedem Fahrzeughalter daran gelegen sein, dass das eigene Fahrzeug nicht im Bereich der Umzugsstrecke steht.
 
Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ordnungsamt
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Energieberatung der Verbraucherzentrale ab März in Hambrücken! Meldung vom 21. Februar 2025

Ab dem 06. März bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Gemeinde Hambrücken regelmäßig kostenlose Energieberatung an. Die Beratung findet jeden ersten Donnerstag im Monat von 16 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung im Rathaus, Hauptstraße 108, statt.
 
In einem persönlichen Gespräch informiert der Energieberater Angelo Caci zu allen Fragen rund ums Energiesparen, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zur Sanierung älterer Gebäude, zum Heizungs- und Fenstertausch und zur Planung energieeffizienter Neubauten. Der Experte der Verbraucherzentrale gibt kompetente und unabhängige Entscheidungshilfen, die nicht von Verkaufsinteressen geleitet sind. Durch eine Projekt-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums kann die Beratung kostenlos erfolgen.
 
„Energiesparen und Klimaschutz sind wichtiger denn je. Die vergangenen Sommer waren sehr heiß und trocken und die massiv gestiegenen Energiekosten belasten viele Menschen. Wir freuen uns, unsere Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit der Verbraucherzentrale bei allen Fragen rund um Sanierung und Erneuerbare Energien besser unterstützen zu können.“ so Bürgermeister Marc Wagner. 
 
Bei Bedarf kommen die Energieberater der Verbraucherzentrale auch zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause. Dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegt der Eigenanteil für dieses Beratungsformat bei maximal 40 Euro.
Wenn möglich, sollten Unterlagen zum Energieverbrauch der letzten Jahre, Informationen zum Baujahr des Hauses, zur Wohnfläche sowie aussagekräftige Fotos und eventuell vorliegende Angebote von Handwerkern zur Beratung mitgebracht werden
 
Die Sprechstunden zur Energieberatung finden als 30-Minuten-Termine jeweils am ersten Donnerstag eines jeden Monats im Zimmer 41 im Rathaus statt, beginnend mit dem 06.03.2025 im Zeitraum zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr. 
Anmelden können Sie sich ab sofort unter Tel. 07255/7100-10.  

Die negativ auffallenden Hundebesitzer*innen Meldung vom 14. Februar 2025

Neben der großen Mehrheit der positiven Beispiele von Hundehaltern gibt es leider noch diejenigen, welche negativ auffallen und leider wesentlich deutlicher wahrgenommen werden.
Es muss jeder/jedem Hundehalter*in klar sein, dass es Mitbürger gibt, welche Angst vor Hunden haben und eben nicht wissen, dass „Ihr Hund“ brav ist. Entsprechend rücksichtsvoll sollte man mit seinem Tier unterwegs sein. Rufen Sie Ihren Hund zu sich, wenn Ihnen andere Personen entgegenkommen oder auch wenn Sie das Gebiet nicht einsehen können. Es gibt genügend Stimmen, welche sich für eine generelle Leinenpflicht oder dergleichen aussprechen. Soweit soll und muss es nicht kommen, wenn gegenseitige Rücksicht von Hundehaltern und denen, die beispielsweise eine generelle Leinenpflicht befürworten, gelebt wird.
 
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

Hundeführer haften für Schäden, welche durch ihre Hunde verursacht werden. Bitte lassen Sie Ihren Hund nur von der Leine, wenn Sie ihn entsprechend kontrollieren können, und nur dort, wo es erlaubt ist.
Im Innerortsbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.

Generell dürfen Hunde nur von Personen geführt werden, welche ausreichend auf das Tier einwirken können.
Unterbinden Sie die Störung von wildlebenden Tieren jeder Art.
Nutzen Sie bei Bedarf die Hilfsangebote von Hundevereinen und -schulen.
Aussagen wie „Ich zahle ja Hundesteuer, dass der Kot entfernt wird“ sind falsch. Die Hundesteuer soll die grundsätzliche Hundehaltung steuern und ist eben keine „Gebühr“, welche für den Aufwand erhoben wird.

Melden Sie jeden Hund, der in der Gemeinde Hambrücken gehalten wird, beim Steueramt im Rathaus an.
In anderen Gemeinden wird die Anmeldung durch Haustürbesuche kontrolliert.
 
An folgenden Orten finden Sie eine der 18 Hundetoiletten:

Am Speckgraben gegenüber Haus Nr. 50
Friedhof Ostseite am Feldrand
Fußweg zum Rewe „Feld ehem. Gärtnerei“
Feldrand von Obere Brühlstraße kommend
Fußballplatz bei der Trafostation
Reithalle/Kleintierzuchtverein
Parkplatz der Lußhardthalle
Biodiversitätspfad am Waldrand
Parkplatz der Grillhütte
Beim Spielplatz vom Vogelpark
Binsenriedweg/Wagbachstraße
Feldweg zum Sportplatz, Adenauerstr., Nähe Spielplatz
Spielplatz Moselweg (Durchgangsweg)
Bruno Hankeln-Platz
Kiga St. Martin (Radweg)
Altglascontainer beim Netto
Neubaugebiet Brühl nähe Spielplatz
Feldanfang Rotackerstraße

Ordnungsamt

Maßnahme des Zweckverbandes "Wasserversorgung Lußhardt" - Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen in der Schillerstraße Meldung vom 14. Februar 2025

Austausch der Wasserleitung Schillerstraße
Information zur Erneuerung bzw. Neubau des Trinkwasserhausanschlusses
 
Im Rahmen der Instandhaltung der Wasserversorgungsleitungen tauscht der Zweckverband regelmäßig Leitungsabschnitte aus. Aufgrund von Hinweisen bezüglich zeitweise auftretender Trübung des Trinkwassers beabsichtigt der Zweckverband, die Versorgungsleitungen dort ab Ende März bis Ende Oktober zu erneuern.
 
Der Zweckverband „Wasserversorgung Lußhardt“ übernimmt die Baukosten für die Verlegung der Hauptleitung sowie der Hausanschlüsse innerhalb der öffentlichen Flächen, d.h. für Leitungen im Straßen- und Gehwegbereich bis zu den Grundstücksgrenzen. Die Kosten, die für eine Erneuerung im privaten Grundstücksbereich anfallen, sind jedoch satzungsgemäß vom Grundstückseigentümer zu tragen. 
 
Die Baufirma, die die Baumaßnahme in der öffentlichen Fläche durchführt, kann erfahrungsgemäß die Arbeiten für die Erneuerung der Hausanschlüsse im privaten Grundstücksbereich günstig mit anbieten. Bei einer Erneuerung empfehlen wir den Austausch der kompletten Hausanschlussleitung einschließlich der Wanddurchführung in Ihr Gebäude, um ein einheitliches Rohrmaterial bis hin zur Hausinstallation, das ist der Bereich nach dem Haupthahn, zu erhalten. Der zeitnahe Umschluss der neuen Hausanschlussleitung auf Ihre Hausinstallation ist dann durch einen fachkundigen Installateur Ihrer Wahl auf Ihre Kosten vorzunehmen. Der genaue Zeitpunkt des Umschlusses wird Ihnen von den Mitarbeitern des Wasserwerks mitgeteilt. 
 
Aufgrund der Gesetzeslage muss der Zweckverband Arbeiten auch auf Privatgrundstücken zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % ausführen lassen. Dieser Kostenvorteil würde an Sie weitergegeben werden, wenn Sie von der Möglichkeit der Erneuerung auf Ihrem Grundstück im Zuge der Maßnahme Gebrauch machen. Der Zweckverband würde in Zusammenarbeit mit der ausführenden Baufirma ein Angebot erstellen. Auf Grundlage dieses Angebotes wäre der Zweckverband „Wasserversorgung Lußhardt“ mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Die Ausführung erfolgt dann durch die Baufirma, die auch die Wasserleitungsarbeiten im öffentlichen Bereich ausführt. Die Baufirma rechnet dann mit dem Zweckverband ab. Die Weiterverrechnung erfolgt durch den Verband an den jeweiligen Eigentümer.

Neues Straßenfestkomitee Meldung vom 14. Februar 2025

Nachdem sich der Vorsitzende des Straßenfestkomitees, Ludwig Marton-Degler, der stellv. Vorsitzende Klaus-Dieter Raab und die zwei Beisitzer, Reiner Rudolph und Alfred Köhler bei der Sitzung der Straßenfestvereine letzte Woche Dienstag (04.02.2025) nicht mehr zur Wiederwahl gestellt hatten, wurden diese Aktivposten des Straßenfestkomitees der Hambrücker Straßenfestvereine verabschiedet.
Die Vereinsbeauftragte, Frau Linda Baumann, überreichte jeweils ein Präsent und dankte, auch im Namen von Bürgermeister Dr. Wagner, für die langjährige Tätigkeit. 

Das neue Straßenfestkomitee wurde ebenfalls am 04.02.2025 neu gewählt und setzt sich nun wie folgt zusammen:

Frau Melanie Scharinger (Komiteevorsitzende)
Herr Frank Bergholz
Herr Daniel Zeisel
Herr Christian Eissler

Vielen Dank für die Übernahme dieses herausfordernden Amtes.
Weitere Infos rund um das Straßenfest werden zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Vollsperrungen Meldung vom 16. Juni 2023

Aufgrund der Lieferung von Baufertigteilen wird es im oben genannten Zeitraum im Bereich Wiesenstraße (halbseitige Sperrung), Neuortstraße (Vollsperrung) und Kolpingstraße (halbseitige Sperrung) zu Verkehrseinschränkungen kommen.
 
Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Ordnungsamt