Leistung nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz für Mitwirkende beantragen
Sie haben als Mitwirkende im Katastrophenschutz, also vor allem als Gemeinde mit ihrer Gemeindefeuerwehr oder als Hilfsorganisation, an einer dienstlichen Veranstaltung des Katastrophenschutzes teilgenommen. Hierdurch hatten Sie Aufwendungen, die Sie nun ersetzt haben wollen. Dies können zum Beispiel Fahrtkosten oder die Kosten für die Nachbeschaffung von Material sein, das in einem Katastrophenschutzeinsatz verbraucht wurde.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Katastrophenschutzbehörden