Ausschreibungen
Veröffentlichungen gemäß § 30 (1) UVgO
Die Gemeinde Hambrücken informiert nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibungen bzw. einer Verhandlungsvergabe über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert ab 25.000,00 € netto über eine Dauer von drei Monaten.

