Der Bürgermeister informiert:
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
nachdem die närrischen Tage hinter uns liegen, möchte ich Sie hiermit über das Ortsgeschehen bzw. über aktuell laufende Projekte wie folgt informieren:
1.
Am 08.03.2026 wird die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg stattfinden. Diese erfolgt in Hambrücken in der Schulturn- (Urnenwahl) sowie in der Lußhardthalle (Briefwahl). Erstmals sind Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt und erstmals sind auch bei einer Landtagswahl 2 Stimmen zu vergeben, eine Stimme für einen Kreiswahlvorschlag, mit dem sich Bewerber einer Partei oder Einzelbewerber im Wahlkreis um ein Direktmandat bewerben (Erststimme), und eine Stimme für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme).
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und bestimmen Sie maßgeblich mit, wer die nächsten 5 Jahre auf Landesebene die auch für uns Kommunen wichtigen Entscheidungen treffen wird. Mit Stand 25.02.2026 lagen bei ca. 4.400 Wahlberechtigten bereits ca. 1.700 Briefwahlanträge vor.
2.
Die Errichtung des neuen Kindergartens auf dem Schulgelände befindet sich aktuell im Zeitplan. Vor kurzem wurde die Teilbaufreigabe für die Bodenarbeiten erteilt, sodass voraussichtlich in der nächsten Woche die Baustelleneinrichtung folgen wird. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 25.02. die Gründungs- sowie die Rohbauarbeiten vergeben. Nach derzeitigem Stand soll der neue Kindergarten mit einer U3- sowie einer Ü3-Gruppe zum 01.09.2026 in Betrieb gehen. Träger wird die AWO sein.
3.
Am Rathaus laufen die Arbeiten zur Herstellung von 2 Fluchttreppen (Richtung Kreisverkehr und Richtung Parkplatz im rückwärtigen Bereich) auf Hochtouren. Diese sind zwingend notwendig, weil durch Nebenbestimmungen einer in früheren Jahrzehnten erteilten Baugenehmigung formal vorgegeben und materiell aus naheliegenden Gründen des Brandschutzes (Gewährleistung eines zweiten Fluchtwegs bei einem Brand im Treppenhaus) erforderlich. Diese Arbeiten sollen nach aktuellem Stand in den Sommermonaten abgeschlossen werden, sodass dann auch der Gemeinderat zu seinen Sitzungen in den Sitzungssaal zurückkehren wird.
Die hierfür entstehenden Kosten werden zu 60 % durch Mittel aus der Ortskernsanierung gefördert. Ferner soll in diesem Zuge im Anschluss der Rathausvorplatz ansprechend umgestaltet werden. Sollten Sie insoweit geeignete Ideen und Vorstellungen haben, wäre ich für deren Übermittlung an uns sehr dankbar.
4.
Nachdem in den vergangenen Jahren das Hebewerk III (am Grünschnittplatz) umfassend saniert worden ist, gerät nunmehr beim Abbau des Sanierungsstaus das Hebewerk II (Binsenriedweg/Wagbachstraße) ins Blickfeld. Noch in diesem Jahr ist die Sanierung der Betondecke des dortigen Regenüberlaufbeckens II mit Kosten von ca. 250.000,– € vorgesehen. Im Jahr 2027 soll dann die Erneuerung der jeweils 2 Schmutz- und Regenwasserschnecken folgen, was derzeit inkl. Nebenarbeiten mit Kosten i. H. v. ca. 662.000,– € veranschlagt ist.
5.
Des Weiteren laufen hinter den Kulissen die Vorbereitungs-, Abstimmungs- und Planungsarbeiten in weiteren Projekten weiter. Dies betrifft das Quartierskonzept für die kommunalen Liegenschaften rund um die Lußhardthalle, die mögliche Sanierung der Schulturnhalle (eine Entscheidung über den gestellten Förderantrag wurde für nach Ostern angekündigt), die Errichtung der Mehrfamilienhäuser zur Ermöglichung sozialen Wohnungsbaus im Neubaugebiet Brühl (insoweit hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet) sowie die Ermöglichung des Baus einer Zahnarztpraxis in der Ortsmitte (Ecke Rhein-/Hauptstraße).
6.
Besonders viel Vorbereitungs- und Planungsbedarf besteht aktuell bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Der Bundesgesetzgeber hat die Kommunen verpflichtet, für 8 Stunden am Tag (Schulzeit inbegriffen), an 5 Tagen die Woche und in 48 Wochen im Jahr eine Betreuungsmöglichkeit vorzuhalten. Beginnend mit den Erstklässlerinnen und Erstklässlern im Schuljahr 2026/2027 wird der Anspruch jedes Jahr auf eine weitere Klassenstufe ausgedehnt. Die Gemeinde Hambrücken erhebt derzeit den voraussichtlichen Bedarf, um eine möglichst zuverlässige Bedarfsplanung vornehmen zu können. Abhängig davon wird voraussichtlich die Inanspruchnahme weiterer Räume notwendig. Zudem muss gewährleistet werden, dass weiterhin – wie bisher auch – geeignetes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht bzw. müssen ggf. Neueinstellungen erfolgen. Schließlich wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Gemeinderat auch über die Gebührenstruktur zu entscheiden sein.
Sie sehen, es bleibt spannend und abwechslungsreich.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Marc Wagner
Bürgermeister
