Aus dem Gemeinderat
TOP 1: Vorstellung der Kriminalstatistik 2024 für Hambrücken
Der Leiter des Polizeipostens Bruhrain, Herr Helmut Schmitt, informierte den Gemeinderat über die Kriminalstatistik 2024 für Hambrücken und ging dabei auf einzelne Entwicklungen näher ein. Sowohl Bürgermeister Dr. Wagner als auch Vertreter sämtlicher Parteien und Wählervereinigungen im Gemeinderat dankten Herrn Schmitt und seinen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit sowie für die hohe Präsenz der Polizei im Ort, die wesentlich zur Sicherheit beiträgt.
Die vorgestellte Kriminalstatistik 2024 finden Sie auf den Seiten (Bitte durch Nussbaum Verlag ergänzen lassen.).
TOP 2: Feuerwehrbedarfsplan 2025
Gemäß § 3 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes ist jede Gemeinde verpflichtet, auf eigene Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Darunter fallen auch die Kosten für Aus- und Fortbildung.
Auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans werden unter anderem auch Fördermittel durch den Kreisbrandmeister eingeplant.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Feuerwehrbedarfsplan 2025 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hambrücken.
TOP 3: Teilnahme der Gemeinde als Pilotkommune an der „Zukunftskommune“ und Beendigung der Teilnahme am European Energy Award
In den vergangenen Jahren sind die kommunalen Klimaschutzaufgaben zunehmend komplexer geworden. Bisher wird zur Begleitung des Klimaschutzprozesses in der Gemeinde Hambrücken das bundesweit einheitliche Instrument des European Energy Awards (eea) angewendet. Dieses wird aber aufgrund der sinkenden Nachfrage zum 31.12.2025 eingestellt und kann ab dem 01.01.2026 nicht mehr zur Begleitung des Klimaschutzprozesses genutzt werden.
Die Umwelt- und Energieagentur Landkreis Karlsruhe (UEA) hat zusammen mit der Energieagentur Oberschwaben ein eigenes niederschwelliges Instrument zur Begleitung des kommunalen Klimaschutzprozesses mit dem Modell „Zukunftskommune“ entwickelt. Dieses Modell bietet insgesamt eine regionale, praxistaugliche und finanziell vorteilhafte Weiterentwicklung zu dem bestehenden Klimaschutzprozess – maßgeschneidert auf die Anforderungen, die gesetzlich gestellt werden.
Das Gremium beschloss einstimmig die Teilnahme der Gemeinde Hambrücken als Pilotkommune im Rahmen des Modells „Zukunftskommune“.
TOP 4: Beauftragung eines Architekturbüros nach HOAI, hier: Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Schulgelände, Leistungsphasen 5-7
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, dass auf dem Schulgelände eine zweigruppige Kindertagesstätte (25 Ü3-Kinder und 10 U3-Kinder) in der Ausführungsvariante „Systembauweise mit Fertigteilen“ errichtet werden soll. Des Weiteren hat er ein Architekturbüro mit den erforderlichen Architektenleistungen, zunächst bis Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung), beauftragt.
In der Sitzung vom 27.05.2025 hat sich das Gremium für die Weiterverfolgung der vom beauftragten Architekturbüro vorgestellten Planungsvariante VE.02 zum Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte auf dem Schulgelände ausgesprochen.
Am 22.07.2025 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die vorgestellte Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung nach DIN 276 zu billigen, die Genehmigungsplanung erstellen zu lassen und diese beim Landratsamt Karlsruhe (Baurechtsbehörde) zur Genehmigung einzureichen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen.
Einstimmig beauftragte der Gemeinderat ein Architekturbüro mit den erforderlichen Leistungen gemäß den Honorarzonen 5 bis 7 der HOAI.
TOP 5: Beauftragung eines Architekturbüros nach HOAI, hier: Errichtung von zusätzlichen Räumlichkeiten für die Schulkindbetreuung, Leistungsphasen 1-4
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 wird mit einem ansteigenden Bedarf zu rechnen sein. In diesem Zusammenhang wurden bezüglich der Inanspruchnahme von Räumlichkeiten sowohl im Grundschul- als auch im Gemeinschaftsschulgebäude Gespräche geführt. Dabei hat sich gezeigt, dass schon jetzt ein gewisser Handlungsbedarf besteht.
In der Sitzung vom 25.03.2025 beschloss der Gemeinderat einstimmig, zusätzliche Betreuungsräume für zwei Gruppen in Containerbauweise auf dem Schulgelände zu errichten und den bereits gestellten Förderantrag beim Regierungspräsidium entsprechend zu erweitern.
Das Gremium beschloss einstimmig, ein Architekturbüro mit den erforderlichen Leistungen gemäß den Honorarzonen 1 bis 4 der HOAI für den Neubau zusätzlicher Räumlichkeiten zur kommunalen Schulkindbetreuung zu beauftragen.
TOP 6: Personelle Ausstattung in den Kindergärten St. Josef und St. Martin; Antrag der Kindergartengeschäftsführung
Die Geschäftsführerin der katholischen Kindergärten St. Josef und St. Martin, Frau Nagy, hat angesichts der aktuellen Situation und des daraus resultierenden Bedarfs eine Verwaltungskraft mit einem wöchentlichen Stundenumfang von zwölf Stunden für beide Einrichtungen sowie eine ständige stellvertretende Leitung im Kindergarten St. Josef mit einem Stellenanteil von 0,15 beantragt.
Der Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt.
TOP 7: Erstellung einer Biotopverbundplanung, hier: Einleitung des Verfahrens und Beauftragung der Verwaltung mit der Angebotseinholung
Die Gründe für den voranschreitenden Rückgang unserer heimischen Arten und ihrer Lebensräume sind u.a. die Zerschneidung der Landschaft, ein anhaltender Schwund bedeutender Flächen im Offenland sowie die Auswirkungen des Klimawandels. Der landesweite Biotopverbund soll dabei helfen, Biotope und somit den Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und einen Austausch zwischen Lebensräumen zu ermöglichen.
Die rechtliche Grundlage für die Biotopverbundplanung bildet § 22 NatSchG BW. Dort sind die zu erreichenden Flächen-Prozentziele für das Land Baden-Württemberg festgelegt. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, einen Biotopverbundplan zu erstellen und darin ein Maßnahmenkonzept auszuweisen. Hierfür gibt es hohe Förderquoten. Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen ist aber freiwillig.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur kommunalen Biotopverbundplanung sowie die Ermächtigung der Verwaltung, Angebote für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung der Planung einzuholen.
TOP 8: Kanalreinigung und Kanalbefahrung, hier:
-Beauftragung 2025
-Vergabe Rahmenvertrag 2026/2027
Gemäß der gültigen Eigenkontrollverordnung sind die Kommunen in Deutschland verpflichtet, ihre Kanalnetze innerhalb einer Frist von 10 Jahren vollständig zu untersuchen. Je nach dem Ergebnis der Untersuchung sind sofortige, kurzfristige, mittelfristige oder langfristige Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz erforderlich. Die Gemeinde Hambrücken befährt seit Jahren ihr Kanalnetz in Teilabschnitten, so dass innerhalb von 10 Jahren das gesamte Ortsnetz untersucht wird.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, vorbehaltlich einer entsprechenden Negativbescheinigung, die Kanalreinigung und -befahrung für das Jahr 2025 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Arnold Müller, zu vergeben.
Zudem wurde die Vergabe eines Rahmenvertrags für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Klaus Dieter Zawisla GmbH aus Jockgrim, beschlossen, vorbehaltlich einer entsprechenden Negativbescheinigung.
TOP 9: Bauantrag Grundstück Flst.-Nr. 124/2
Mit 11 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und ohne Enthaltungen stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag für das Grundstück Flst.-Nr. 124/2 nicht zu.
TOP 10: Annahme von Spenden
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme mehrerer Spenden.
TOP 11: Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 22.07.2025 gefassten Beschlüsse
Vorkaufsrechte
Bürgermeister Dr. Marc Wagner gibt bekannt, dass in der letzten nö Sitzung bekanntgegeben wurde, dass bei zwei Kaufverträgen kein Gemeindevorkaufsrecht ausgeübt wurde.
Bauvoranfrage Flst.-Nr. 4037
Bürgermeister Dr. Marc Wagner gibt bekannt, dass der Gemeinderat mit 10 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung der Bauvoranfrage für das Flurstück 4037 zugestimmt hat.
TOP 12: Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche
Bürgermeister Dr. Marc Wagner informierte die Anwesenden über
eine in den Sommerferien 2025 getroffene Eilentscheidung zur Sanierung des Flachdachs der Pfarrer-Graf-Schule.den Beginn der Sechs-Monats-Frist gemäß Redaktionsstatut, während der im Mitteilungsblatt in der Rubrik „Fraktionen/Wählervereinigungen“ aufgrund der bevorstehenden Landtagswahl keine Beiträge mehr veröffentlicht werden dürfen. Dies dient der Sicherung der Chancengleichheit bei Wahlen und der Neutralität der Gemeinde.das bekundete Interesse der Netze BW, den bestehenden Strom-Konzessionsvertrag weiter zu betreiben.den aktuellen Stand zum Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe.die geplante Umsetzung des Projekts „Fahrradständer beim Generationenpark“ durch die Junge Union.die vorgesehene Erweiterung der Parkplätze in der Sudetenstraße, die voraussichtlich in den Herbstferien erfolgen soll.den Einweihungstermin des Food-Sharing-Automaten, der am So., den 19.10.2025 im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags sowie des Tags der Umwelt und Natur stattfinden wird.
