Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt gemacht:
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Auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt gemacht:
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Sekretariat
Sekretariat des Bürgermeisters, Mitteilungsblatt