Feststellungsbeschluss Jahresrechnung 2021
Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
am 30.01.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten festgestellt:
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Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
am 30.01.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten festgestellt:
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Sekretariat
Sekretariat des Bürgermeisters, Mitteilungsblatt