Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

Gemeinderatssitzung Dienstag, 26.09.2023 Meldung vom 22. September 2023

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Dienstag, 26.09.2023 um 19.00 Uhr im Forum der Pfarrer-Graf-Schule statt. 


TOP 1: Bericht Schulsozialarbeit
Der am Standort Hambrücken eingesetzte Schulsozialarbeiter Bernd Köhler wird in der Sitzung anwesend sein und über seine Tätigkeit sowie seine Erfahrungen an der Lußhardt-Gemeinschaftsschule Forst-Hambrücken berichten. Die Schulsozialarbeit ist mittlerweile aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken, zumal angesichts der Nachwirkungen der Corona-Pandemie und der Auswirkungen der Flüchtlingskrise. Herr Köhler leistet – in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und der Schulleitung – einen eminent wichtigen Beitrag zur Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Auch an der Pfarrer-Graf-Grundschule ist zwischenzeitlich ein deutlicher Zuwachs an problematischen Fallkonstellationen zu verzeichnen. 
 
TOP 2: Vorstellung der grundsätzlichen Planung zu den Vorhaben "FGÜ Weiherer Straße beim Friedhof", "ehemaliges Areal Grüner Baum" sowie "Gehwegsanierung Kirchstraße"
Wie im Haushalt 2023 veranschlagt, sollen noch verschiedene Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Ortsgebiet in diesem Jahr noch angeschoben werden. Vorgesehen ist zum einen in Abstimmung mit dem Landratsamt Karlsruhe die Schaffung einer barrierefreien Straßenquerung auf Höhe des örtlichen Friedhofs, zum anderen die Durchführung von Erschließungs- und Ertüchtigungsarbeiten an der Parkfläche sowie an der Beleuchtung auf dem ehemaligen Areal Grüner Baum sowie schließlich die Gehwegsanierung in Teilen der Kirchstraße. Die genannten Maßnahmen sollen zusammen ausgeschrieben werden, um ein besseres Ergebnis erzielen zu können. Der Gemeinderat entscheidet über die grundsätzliche Planung.
 
TOP 3: Änderung der Vereinsförderrichtlinien – hier: Ziffer III. 3.5 (Vogelschutz- und Zuchtverein)
Der Gemeinderat berät und beschließt über eine Änderung der Vereinsförderrichtlinien zu Gunsten des Vogelschutz- und Zuchtvereins. Dessen Bezuschussung soll u.a. auf Grund stark gestiegener Futter-, Personal- und Tierarztkosten von jährlich 500,- € auf jährlich 2.000,- € erhöht werden.
 
TOP 4: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses; Beschluss über die Gebührenkalkulation und die Satzung
Die aktuelle Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Hambrücken wurde vom Gemeinderat am 24.07.2001 (!!!) beschlossen und trat am 01.01.2002 (!!!) in Kraft. Da die Städte und Gemeinden verpflichtet sind, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen u.a. aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen, bedarf es zwingend einer Aktualisierung. Dabei werden keine Gewinne erwirtschaftet, sondern lediglich eine Kostendeckung erstrebt. Der Gemeinderat berät über die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Hambrücken einschließlich des Gebührenverzeichnisses und der Neukalkulation.
 
TOP 5: Förderprogramm Zurücksetzung von Hoftoren bzw. Einbau elektrischer Torantriebe – Kirchstraße und Weiherer Straße
In der Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2022 wurde ein beidseitiges Parkverbot für den Bereich Kirchstr. 63 – 85 sowie 70 – 102 beschlossen. Zudem plädierte der Gemeinderat mehrheitlich dafür, den anwohnenden Personen in der Kirch- und Weiherer Straße einen finanziellen Anreiz für die Rückversetzung einzelner Hoftore oder die Elektrifizierung von Torantrieben zu schaffen, um die dortige Situation für die Anwohner*innen zu erleichtern und Stellplätze zu schaffen. Das Gremium berät nunmehr über die Richtlinien für die Zurücksetzung von Hoftoren bzw. den Einbau elektrischer Torantriebe in der Kirchstraße und Weiherer Straße. Diese sehen bei einem Gesamtbudget i.H.v. 10.000,- € eine maximale Förderung pro Einzelvorhaben i.H.v. 500,- € bei einer Antragsfrist bis zum 30.06.2024 vor.
 
TOP 6: Fahrzeugbeschaffung Bauhof; Ausschreibungsfreigabe
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Beschaffung eines für den Bauhof notwendigen Fahrzeugs auszuschreiben. Der bislang vom Bauhof eingesetzte Mercedes Benz-Sprinter (Pritschenwagen; Zulassung 1995, Kilometerstand: 231.226) ist nicht mehr funktionsfähig, so dass eine Ersatzbeschaffung notwendig ist. Vorgeschlagen wird die Anschaffung eines gebrauchten, aber mit einem modernen mild-hybriden Diesel-/Elektromotor ausgestatteten Fahrzeugs, das mit Biodiesel der zweiten Generation betrieben werden kann.
 
TOP 7: Bauantrag Grundstück Flst.-Nr. 7797
Der Gemeinderat berät und beschließt über einen Bauantrag (Errichtung von zwei Fertiggaragen).
 
TOP 8: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt über die Annahme von Spenden für den diesjährigen Kinder-Eventtag.
 
TOP 9: Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 25.07.2023 gefassten Beschlüsse

Neue Leitung der Gemeinschaftsschule am Schulstandort Hambrücken Meldung vom 22. September 2023

Frau Birnbaum-Aulbach hat mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 ihre Tätigkeit als weitere Konrektorin der Gemeinschaftsschule Forst-Hambrücken aufgenommen. In dieser Funktion hat sie auch die Leitung der Außenstelle am Schulstandort Hambrücken übernommen.
Zusammen mit Rektor Stephan Walter und Konrektor Thorsten Moch hießen sie Bürgermeister Dr. Marc Wagner sowie Fachbereichsleiter Gottfried Ott vergangene Woche im Rathaus Hambrücken herzlich willkommen und wünschten ihr für ihre verantwortungsvolle Aufgabe in Hambrücken einen guten Start und viel Erfolg.

Aktion „Essen to go“ für unsere Seniorinnen und Senioren Meldung vom 22. September 2023

„Es sind die kleinen Dinge im Leben …“
In Zusammenarbeit mit der Firma Globus in Wiesental können unsere Seniorinnen und Senioren auch dieses Jahr einen Gutschein für das Schlachtfest vom 09.10. bis 14.10.2023 (KW 41) im Globus Wiesental/Getränkecenter erhalten.
Sie können zwischen der warmen Schlachtplatte (Wellfleisch vom Bauch und Bug, je ein Blut- und Leberwürstchen, dazu Sauerkraut und Brot) und einer Portion Wellfleisch (mit Sauerkraut) wählen. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie von uns einen Gutschein über eine der beiden Speisen erhalten. Diesen Gutschein können Sie dann nach Belieben in der Woche vom 09.10.2023 bis 14.10.2023 beim Schlachtfest im Globus Wiesental/Getränkecenter einlösen.

Wenn wir Ihnen damit eine Freude bereiten können, dann bitten wir um Anmeldung zu den allgemeinen Bürozeiten bis Freitag, 29.09.2023, 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 7100-16 oder per E-Mail an ausbildung@hambruecken.de.

Abschlussfest vom Ferienprogramm 2023 Meldung vom 15. September 2023

In der letzten Woche unserer Sommerferien fand am 06.09.2023 unser letzter Tag des Ferienprogramms im Schulhof der Pfarrer-Graf-Schule statt. Zahlreiche Kinder sind erschienen, um mit uns an diesem Tag noch einmal richtig Spaß zu haben. 
Nach einer kurzen Begrüßung durch Carmen Debatin wurden die 54 Kinder in 6 Gruppen eingeteilt. Die Betreuer*innen hatten tolle Ideen für 8 spannende Spielstationen. Sie erklärten den Ablauf der verschiedenen Spiele, und der Ehrgeiz der Kinder wurde geweckt. 
Jetzt begann der Spaß. Bei dem Spiel „Dreibeinlauf“ im Slalom sowie „Tellerwandern“ zeigten die Kinder Koordination und Schnelligkeit. Bei der „Pantomime“ war allerdings Köpfchen gefragt, und sie konnten ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Ohne Worte einen Begriff zu erklären war von viel Gelächter begleitet. Beim „Dosenwerfen“, „Bowling“ und der abgewandelten Variante „Tischtennisplatten-Pong“ ging es um Zielsicherheit und eine hohe Punktzahl.
Eine wohltuende Abkühlung bekamen die Kids bei der „Tellerdusche“ und beim „Schwammwerfen“. Je nasser der Schwamm, desto besser. Dazwischen gab es auch noch etwas Leckeres zu essen und ein kühles Getränk. 

Während die Auswertung vom Wettkampf durchgeführt wurde, tobten die Kinder über den Schulhof und versuchten sich an der Torwand. Dann warteten alle gespannt auf die Siegerehrung, bei der sie verschiedene Preise, wie z.B. Spiele, Straßenmalkreide oder Eisgutscheine bekamen. Jedes Kind durfte sich zu seiner Urkunde und Preistüte eine Flasche Seifenblasen aussuchen. Anschließend gingen alle gemeinsam auf die Schulwiese, um nach einem kurzen Countdown die Seifenblasen steigen zu lassen. Damit endete ein sonniger Nachmittag mit Spiel, Spaß und Unterhaltung.

Danke an alle Kinder, die bei den abwechslungsreichen und interessanten Veranstaltungen teilnahmen.
Ein herzlicher Dank geht auch an das gesamte Betreuerteam für die Durchführung des Abschlussfestes und des Ferienprogramms. 

Wir bedanken uns ebenso im Namen der 165 Kinder, die am diesjährigen Ferienprogramm teilgenommen haben, bei allen Vereinen, Parteien, Firmen und Institutionen, die mit ihrem Engagement zum Gelingen des Ferienprogramms 2023 beigetragen haben. 
Im Einzelnen waren dies: 

Fußballverein, Turnverein, Freizeitclub, Ballettschule Mato, Musikschule Waghäusel-Hambrücken, Gemeindeteam St. Remigius, Kulinarische Welten, KöB, Musikverein, Keramikstudio Iris & Co., Junge Union, Freie Wähler, CDU, Taekwondo-Club, Brett- und Rollenspielverein, Fanfarencorps, Tennisclub, Junge Briefmarkenfreunde Bruchsal-Hambrücken, Freiwillige Feuerwehr, Kleintierschutzverein, Tonstudio – Color of Sound, NABU Hambrücken – NAJU-Gruppe, Gesangverein Eintracht, Lußhardtläufer, Reit- und Fahrverein,  Schützenverein, Hundesport- und Zuchtverein, Förderverein Pfarrer-Graf-Schule Hambrücken, Fa. LINHARDT & Co. GmbH, Sparkasse Kraichgau, Volksbank Bruchsal-Bretten, Globus Wiesental und Eiscafé Luca.
 
Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr! Wir sind gespannt!
 
Viele Grüße

Ihr/Euer
 
Dr. Marc Wagner 
Bürgermeister

Ausflug der Seniorinnen und Senioren am 06.09.2023 zur Bundesgartenschau 2023 in Mannheim Meldung vom 15. September 2023

Am Mittwoch, den 06.09.2023 fand der von der Gemeinde organisierte Ausflug der Seniorinnen und Senioren von Hambrücken mit dem Bürgermeister Herrn Dr. Wagner zur Bundesgartenschau 2023 nach Mannheim statt. 

Abfahrt von Hambrücken nach Mannheim war am Morgen um 8:30 Uhr mit vielen fröhlichen Gesichtern und dem Busunternehmen Ruppenstein, bei welchem wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken. Erste Anlaufstelle war der Spinellipark, welcher durch eine Rundfahrt mit dem Zug BUGA23-Express erkundet wurde. 

Mit der Seilbahn und guter Laune ging es anschließend in den Luisenpark. Hier konnte das Gastronomieangebot am See Kutzerweiher in Anspruch genommen werden. Bei traumhaftem Wetter wurde im Sonnenschein die Gondolettafahrt im See Kutzerweiher genossen. Mit glücklichen und zufriedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgte die Ankunft mit dem Reisebus gegen 16:40 Uhr in Hambrücken. 

Wir sagen Danke für die Teilnahme und somit einen schönen und gelungenen Tag in der Bundesgartenschau Mannheim 2023.

Parkmöglichkeiten auf dem Rathausgelände vorübergehend eingeschränkt Meldung vom 15. September 2023

Ab Montag, den 18.09.2023 steht die Parkfläche auf dem Rathausparkplatz für einen längeren Zeitraum nur noch eingeschränkt zur Verfügung.

Grund hierfür ist, dass die Abbrucharbeiten des Wohnhauses, des Schuppens und der Scheune auf dem Grundstück Weiherer Straße 5 durch die Firma Oettinger aus Malsch in Kürze beginnen.
Aus Sicherheitsgründen werden sowohl das Grundstück als auch der Arbeitsbereich der Firma Oettinger mit einem Bauzaun abgesperrt (s. rote Flächen auf dem beigefügten Lageplan).

Ab Anfang Oktober sind dann auch Einschränkungen im angrenzenden Gehwegbereich (s. blaue Fläche auf dem Lageplan) zu erwarten. Hier wird dann von der Firma Oettinger ein entsprechender Notgehweg eingerichtet.
Aufgrund der Einschränkungen werden Besucherinnen und Besucher des Rathauses gebeten, das Rathaus bis Ende November nach Möglichkeit nicht mit dem Auto aufzusuchen oder ggf. Ausweichmöglichkeiten im Rathausumfeld zu nutzen.
 
Fachbereich Bauen und Umwelt

Bürgerbüro geschlossen Meldung vom 15. September 2023

Am Mittwoch, 20.09.2023 ist das Bürgerbüro wegen einer Fortbildung ganztägig geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Änderung der Gemeinde-IBAN aufgrund Fusion der Volksbank Bruchsal-Bretten eG mit der Volksbank Kraichgau eG Meldung vom 15. September 2023

Aufgrund der Fusion der Volksbank Bruchsal-Bretten eG mit der Volksbank Kraichgau eG ergibt sich eine neue IBAN für die Gemeinde Hambrücken.

Diese lautet ab sofort:

Gemeinde Hambrücken
DE56 6729 2200 0000 0002 21
Volksbank Kraichgau eG
BIC GENODE61WIE

Bitte beachten Sie die neue Bankverbindung bei allen künftigen Zahlungen (z. B. für Wasser-/Abwasser-Gebühren, Grund-, Hunde- und Gewerbesteuer) und ändern Sie gegebenenfalls bestehende Daueraufträge oder Vorlagen etc. entsprechend ab. 
Sollten Sie der Gemeinde Hambrücken bereits ein Sepa-Lastschriftmandat/Abbuchungsermächtigung erteilt haben müssen Sie nicht tätig werden! 

Die Abbuchungen werden in diesem Fall automatisch auf die neue IBAN umgestellt. 

Truppenübung der Bundeswehr Meldung vom 08. September 2023

Zur Information:
In der Zeit vom 12.09.2023 bis zum 14.09.2023 führt die Bundeswehr eine Truppenübung durch. Es ist damit zu rechnen, dass Bundeswehrfahrzeuge und Soldaten/Soldatinnen im Waldgebiet oder auch im Ortsgebiet angetroffen werden können. Der Einsatz von Übungs- und Signalmunition sowie Nebelmittel ist möglich. Wir bitten besonders die Hundehalter/innen bei Waldspaziergängen um entsprechende Vor- und Rücksicht.
Ordnungsamt

Bundesweiter Warntag 2023 Meldung vom 08. September 2023

Wir bitten um Beachtung: 

Am 14.09.2023 um 11:00 Uhr findet der bundesweite Warntag 2023 statt. Zu diesem Termin werden die Sirenen und die Warn-Apps ausgelöst.
Weitere Infos können Sie unter www.warnung-der-bevoelkerung.de oder www.bundesweiter-warntag.de einsehen. 

Ordnungsamt

Die Schule beginnt - Achtet auf unsere Kinder Meldung vom 08. September 2023

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Schülerinnen und Schüler,
 
die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und der Schulanfang in der nächsten Woche steht unmittelbar vor der Tür. In Hambrücken werden 49 Abc-Schützen in die Grundschule kommen. Außerdem werden rund 103 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8, 9 und 10 der Lußhardt-Gemeinschaftsschule unsere Außenstelle in Hambrücken besuchen.
Auch im neuen Schuljahr wird wieder ein Mittagessen an der Schule angeboten. Die Grundschulbetreuung und die Hausaufgabenbetreuung der Gemeinde stehen weiterhin zur Verfügung.
 
An dieser Stelle möchte ich an alle Verkehrsteilnehmer/-innen appellieren, insbesondere angesichts der derzeitigen Baumaßnahmen, Rücksicht auf Kinder zu nehmen. Im Bereich direkt vor der Schule wurde mit den beiden Schranken, die während der Unterrichtszeiten geschlossen sind, Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Das Rücksichtnahmegebot gilt jedoch für das gesamte Ortsgebiet und darüber hinaus. Kinder gehören zu den am meisten gefährdeten Altersgruppen im Straßenverkehr. Insbesondere Schulanfängerinnen und Schulanfänger sind den Anforderungen oft noch nicht gewachsen und auf unsere Hilfe und Rücksicht angewiesen.
Bitte achten Sie auch im „Eltern-Taxi" auf die korrekte Sicherung Ihrer Kinder im Kindersitz oder Sitzkissen – gerade auch auf kurzen Strecken. Nach einer Einschätzung des ADAC lernen Kinder, die nicht regelmäßig mit dem Auto zur Schule gefahren werden, das selbständige Verhalten im Straßenverkehr früher.

Ich wünsche allen Kindern und Jugendlichen, die in Hambrücken zur Schule gehen oder eine der weiterführenden Schulen in der Umgebung besuchen, einen guten Start in das neue Schuljahr und insbesondere den Erstklässlern viel Freude und viel Erfolg.
 
Ihr/Euer
 
 
Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Hambrücker Straßenfest 2023 wieder ein voller Erfolg Meldung vom 01. September 2023

Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei
 
Herrn Ludwig Marton-Degler, Straßenfestkomiteevorsitzender für die Organisation,
Herrn Thomas Schneider für die Elektroarbeiten,
den Mitarbeitern des Bauhofs,
allen teilnehmenden Vereinen,allen Helferinnen und Helfern, 
allen Besucherinnen und Besucher für ihr zahlreiches Erscheinen‚
allen Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis

bedanken.

Straßenfest der Gaumenfreuden – 37. Hambrücker Straßenfest wieder ein voller Erfolg

Das weit über die Region hinaus als „Straßenfest der Gaumenfreuden“ bekannte Hambrücker Straßenfest startete am Samstag, 26.08.2023, bei der Lußhardthalle und war einmal mehr ein Volltreffer und Besuchermagnet. Zur Eröffnung der 37. Auflage bedankte sich Bürgermeister Dr. Wagner bei den teilnehmenden Vereinen und dem Straßenfestkomitee für deren Engagement sowie bei den Anwohnerinnen und Anwohnern für deren Geduld und Verständnis. 
Der traditionelle Fassanstich mit hölzernem Zapfhahn durch das Ortsoberhaupt Dr. Marc Wagner wurde vom Hambrücker Musikverein und dem Schützenverein, welcher mit lautstarken Böllerschüssen das Startsignal für das Fest gab, begleitet. In diesem Jahr beteiligten sich an dem dreitägigen Straßenfest 15 ortsansässige Vereine mit vielen kulinarischen Köstlichkeiten sowie einer großen Getränkepalette, die dem Fest die richtige Würze geben. 
Durch die Livemusik am Samstag- sowie am Montagabend wurde ein weiteres Highlight geboten. Schausteller wie z.B. Kinderkarussell, Eiswagen, Zuckerwagen, Schiffschaukel rundeten das Straßenfest ab und ließen auch die kleinen Herzen höherschlagen.
<justify> </justify><justify>Am Montagabend klang das Straßenfest mit folgenden Worten aus „En Hambrigge war's halt schee.“</justify>

Beteiligung der Jugend in Hambrücken – YOUgend Meldung vom 01. September 2023

Am vergangenen Sonntag (27.08.2023) fand im Rahmen des Straßenfests auf der dortigen Bühne für die 12- bis 18-jährigen Jugendlichen aus Hambrücken unter dem Motto „Deine Stimme für Deine Gemeinde“ ein Meet & Greet mit dem Bürgermeister Dr. Wagner statt. Trotz bescheidenen Wetters und trotz der Ferienzeit nahmen am Ende insgesamt 30 Jugendliche hieran teil und die Chance wahr, in lockerer Atmosphäre über ihre Wünsche, Interessen, Ziele und Vorstellungen vom Leben in der Gemeinde Hambrücken zu erzählen. Hierbei wurden auch schon erste konkrete Vorhaben besprochen und im Rahmen einer Abstimmung zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Name festgelegt, unter dem diese Beteiligungsform für die Hambrücker Jugendlichen künftig arbeiten und zusammenkommen soll. Eine große Mehrheit sprach sich hierbei für den Begriff YOUgend aus.
 
Als weiteren Schritt vereinbarten die anwesenden Mädchen und Jungs, Anfang November 2023, in einem lockeren Rahmen zusammen den Abend zu verbringen und die entwickelten Ideen zu vertiefen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhielt im Anschluss einen Gutschein für ein Essen und ein alkoholfreies Getränk nach seiner/ihrer Wahl. 
Dieses Vorhaben der Gemeinde Hambrücken wird vom Förderprogramm „Jugend BEWEGT – Politik KONKRET: lokal. wirksam. vernetzt.“ von der Jugendstiftung Baden-Württemberg unterstützt und mit insgesamt 5.000,- € gefördert.

Neuwahl der Mitglieder des Seniorenbeirats Meldung vom 01. September 2023

Nach dem Statut für den Seniorenbeirat Hambrücken soll sich die Seniorenpolitik der Gemeinde an den vielfältigen Bedürfnissen und Fähigkeiten der älteren Menschen orientieren. Diese Interessen vertritt in Hambrücken primär der Seniorenbeirat, der vom Gemeinderat für drei Jahre berufen wird.
Den älteren Menschen soll die gesellschaftliche Beteiligung in einem Themenfeld ermöglicht werden, für das sie prädestiniert sind. Sie sind aufgefordert, sich mit ihrem Wissen, ihrer Tatkraft und ihren Fähigkeiten einzubringen, auf die Anliegen älterer Menschen aufmerksam zu machen und an deren Lösung mitzuarbeiten. Die Amtszeit des Seniorenbeirats endet im Oktober 2023.

Wenn Sie sich zum Kreis der aktiven Seniorinnen und Senioren zählen, mindestens 60 Jahre alt sind und sich in die Arbeit des Seniorenbeirats einbringen möchten, dann melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung,
Thomas Krempel, Tel. 07255-7100-25, E-Mail: krempel@hambruecken.de bis spätestens 15.09.2023. 

Grußwort des Bürgermeisters zum Straßenfest Meldung vom 25. August 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Gäste aus nah und fern,

ganz herzlich darf ich Sie alle hier bei uns im schönen Hambrücken zum diesjährigen Straßenfest willkommen heißen.

Es freut mich sehr, dass wir wieder zusammen feiern und in schöner Atmosphäre gesellige Stunden miteinander verbringen können.
Genießen Sie deshalb die Angebote unserer 15 teilnehmenden Ortsvereine beim 37. Hambrücker Straßenfest und erleben Sie einige angenehme Stunden auf unserer Festmeile.

Vom 26. bis 28. August können Sie feiern, bummeln und genießen. Unsere Ortsvereine haben wieder für ein abwechslungsreiches Programm gesorgt und sich etwas für Sie einfallen lassen. Mit Live-Musik am Samstag und am Montag sowie einer Veranstaltung für die Jugend am Sonntagnachmittag warten besondere Highlights auf Sie.

Ich danke allen teilnehmenden Vereinen und den Organisatoren dafür, dass sie wieder so viel Zeit sowie Energie für das Fest aufgebracht haben und wünsche dem Hambrücker Straßenfest einen erfolgreichen Verlauf.
Allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich ein gelungenes, unbeschwertes Festwochenende. Lassen Sie es sich im schönen Hambrücken gut gehen.

Herzliche Grüße

Ihr

Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Essensangebot (175 KiB)
Lageplan (102 KiB)
meet & greet mit dem Bürgermeister - Deine Stimme für Deine Gemeinde - Beteiligung der Jugend in Hambrücken (559 KiB)

Alle Jahre wieder - Adventsmusik im ganzen Land Meldung vom 25. August 2023



Ab dem 11. September 2023 können Chöre, Orchester und Kirchenmusikensembles wieder ihre
Konzerte unter www.adventsmusik-bw.de eintragen.

Jedes Jahr aufs Neue bringen Musikbegeisterte aus Baden-Württemberg ihr Land in der
Vorweihnachtszeit in Konzerten, Mitsingaktionen und Gottesdiensten zum Erklingen. Um diese
Leistung zu honorieren und zu stärken, entwickelte der Landesmusikverband BW gemeinsam mit
seinen Partnern eine Onlineplattform, auf der Musik- und Chorvereine sowie Kirchen- und
Schulensembles ihre vielfältigen Aktivitäten präsentieren können.
Herzstück des Projekts ist ein Veranstaltungskalender unter www.adventsmusik-bw.de, in dem Ad-
ventskonzerte und weitere Aktionen eingetragen und somit einem breiten Publikum präsentiert wer-
den können. Musikinteressierte haben über einen Filter die Möglichkeit eine Veranstaltung in der Nähe
ihres Wohnorts zu finden. Neben Ort und Zeitpunkt kann auch nach der gewünschten Besetzung ge-
sucht werden, z. B. Kammer-/Sinfonieorchester, Bläserensemble, Chor/Vokal oder Kindersingspiele.
Seit der Pandemie sind viele Vereine auch vermehrt mit digitalen Angeboten vertreten. Um dieser
Entwicklung gerecht zu werden, können auch digitale Konzerte, Konzertmittschnitte oder andere
Aktionen wie ein musikalischer Adventskalender auf der Video-Pinnwand geteilt werden.
Das Projekt soll die Chöre, Orchester und Ensembles stärken und auf ihre Vielfalt aufmerksam machen.
Diese leisten vor Ort einen wertvollen kulturellen und sozialen Beitrag und bringen verschiedene
Gruppen zusammen. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist heute wichtiger denn je,
unsere Adventsmusik leistet dazu einen wertvollen Beitrag.
Partner im Adventsmusik-Projekt:
Landesmusikrat Baden-Württemberg, Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs,
Tonkünstlerverband Baden-Württemberg, Evangelische Landeskirchen, Katholische Diözesen,
Landesverband evangelischer Kirchenchöre in Baden, Verband Evangelischer Kirchenmusik in
Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kunst, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Über den Landesmusikverband Baden-Württemberg:
Im Landesmusikverband Baden-Württemberg e. V. (LMV) haben sich vier Chor- und sieben
Orchesterverbände zu einem gemeinsamen Dachverband zusammengeschlossen. Sie vertreten über
12.000 Ensembles von Chor- und Musikvereinen mit insgesamt rund einer Million Mitgliedern.
Gemeinsames Singen und Musizieren im Verein hat im deutschen Südwesten eine lange Tradition. Fast
ein Drittel aller nicht-professionellen Musikerinnen und Musiker Deutschlands kommt aus Baden-
Württemberg. Grund genug für die Deutsche UNESCO-Kommission 2018 die Amateurmusikpflege in
Baden-Württemberg in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. In
den Vereinen begegnen sich Menschen aller Schichten, Gruppen und Generationen. Die Chöre und
Orchester erfüllen wichtige gemeinschaftsbildende Aufgaben und fördern die Sozialisation der jungen
Generation. Als starker Dachverband für die angeschlossenen Spartenverbände setzt sich der LMV für
die gemeinsamen Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft ein

Neue Schulmöbel für die 3. und 4. Klassen Meldung vom 25. August 2023


Nachdem bereits zu Beginn des vergangenen Schuljahres 2022/2023 die Klassen 1 + 2 (insgesamt vier Klassen) der Pfarrer-Graf-Schule mit neuen Tischen und Stühlen ausgestattet worden waren, beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 einstimmig eine ordnungs- und zeitgemäße Möblierung in den Klassenzimmern in der Grundschule auch für die Klassen 3 und 4 (ebenfalls insgesamt vier Klassen).
Die beauftragte Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG aus Tauberbischofsheim hat diese Anlieferung nunmehr während der Sommerferien durchgeführt. Damit finden unsere Kinder pünktlich zum neuen Schuljahr 2023/2024 optimale Rahmenbedingungen vor, um sich bestmöglich entfalten und entwickeln zu können.
Das alte Schulmobiliar soll wiederum für Hilfstransporte verwendet werden. 
 

Geschwindigkeitsmessungen 2. Quartal 2023 Meldung vom 25. August 2023

In den Monaten April, Mai, und Juni 2023 wurden im Auftrag und in der Zuständigkeit des Landratsamtes Karlsruhe die gefahrenen Geschwindigkeiten von ca. 48.500 Fahrzeugen in einer Überprüfungszeit von ca. 390 Stunden gemessen. Bei den ca. 48.500 Messungen gab es 1.156 Beanstandungen. Die zwei Hauptgruppen waren 833 Fahrzeuge im Bereich bis 10 km/h und 242 Fahrzeuge im Bereich 11-15 km/h. Die prozentual meisten Beanstandungen wurden in der Hauptstraße festgestellt. 

Übersicht (38 KiB)

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Einsatzfahrten in den Statistiken enthalten sein können. 
 
Ordnungsamt

Rathaus geschlossen Meldung vom 25. August 2023

Am Straßenfestmontag, 28.08.2023, bleibt das Rathaus nachmittags ab 12.30 Uhr geschlossen.
Am Dienstag sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 - Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal Meldung vom 25. August 2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat am 24. Mai 2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den Kaufpreisen der Grundstückskaufverträge des Jahres 2022 im Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses ermittelt und stellen den Grundstücksmarkt in der Region dar.
Das Jahr 2022 hat sich nicht in die von deutlichen Wertsteigerungen auf dem Grundstücksmarkt geprägten Vorjahre eingereiht. Die im Gebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses vorliegenden Kaufpreise zeigen, dass in der ersten Jahreshälfte zunächst noch die absoluten Kauffallzahlen und die bezahlten Kaufpreise deutlich stiegen. In der zweiten Jahreshälfte gab es einen klaren Einbruch der Kauffallzahlen. So wurden in der zweiten Jahreshälfte ca. 30 % weniger Wohnimmobilien verkauft, während gleichzeitig das Preisniveau sank.
Im Mittel über das gesamte Jahr 2022 gesehen stehen die Grundstückspreise in der Region damit fast still. Auf die Bodenrichtwerte bezogen wirkt sich diese Entwicklung durch eine leichte Steigerung in den von Wohn- und Mischnutzung geprägten Bodenrichtwertzonen von im Mittel 3,5 % aus. 
In einzelnen Kommunen oder einzelnen Bodenrichtwertzonen wurde dennoch weit über dem Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 bezahlt, sodass es im Gebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses vereinzelt zu Steigerungen bis zu 25 % im Bodenrichtwert kommt.
Für knapp die Hälfte der Bodenrichtwertzonen entspricht der für 2023 neu festgestellte Bodenrichtwert dem von 2022. 
Online können die neuen Bodenrichtwerte unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den untenstehenden Kontaktdaten anzufragen. 
Die zum 01.01.2023 neu festgestellten Bodenrichtwerte haben keine direkte Auswirkung auf die Grundsteuer. Für die Erhebung der Grundsteuer gilt bis ins Jahr 2029 die Bodenrichtwertkarte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022. Diese Bodenrichtwerte sind weiterhin unter www.grundsteuer-bw.de abrufbar.
Nähere Informationen zu der Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie weitere Daten über den Grundstücksmarkt finden Sie unter anderem im Grundstücksmarktbericht des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter www.bruchsal.de/gutachterausschuss. 
Infobox:
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.
Sollten Sie eine Bodenrichtwertanfrage per E-Mail senden wollen, richten Sie diese bitte an bodenrichtwerte@bruchsal.de. Sonstige Anfragen an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses können Sie gerne per E-Mail an gutachterausschuss@bruchsal.de senden. Telefonisch ist die Geschäftsstelle unter 07251 79 4333 zu erreichen.

Bodenrichtwertzonen für Wohn- und Mischgebiete – Darstellung der Richtwertspanne pro Gemarkung zum Stichtag 01.01.2023*: (519 KiB)
 
Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen - Darstellung der Richtwertspanne pro Kommune zum Stichtag 01.01.2023: (397 KiB)

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen und den sonstigen Außenbereich pro Kommune zum Stichtag 01.01.2023: (398 KiB)

Grund- und Gewerbesteuer Meldung vom 11. August 2023

Wir weisen darauf hin, dass am 15.08.2023 die dritte Grundsteuerrate sowie die dritte Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2023 fällig werden.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau König vom Steueramt, Tel. 7100-32, E-Mail: steueramt@hambruecken.de
 

Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr Meldung vom 11. August 2023

Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt Mittel für passive Lärmschutzmaßnahmen (u. a. für Lärmschutzfenster, Schalldämmung von Rollladenkästen und für Schalldämmlüfter in Schlafräumen) in der Ortsdurchfahrt Hambrücken entlang der L556 bereit. Neben einigen Voraussetzungen ist für die Gewährung von Zuschüssen insbesondere die Überschreitung der festgelegten Immissionsgrenzwerte am Tag und in der Nacht durch die vorhandene Lärmbelästigung durch die Landesstraße 556 maßgebend. Ein Zuschuss für Kosten von passiven Lärmschutzmaßnahmen kann nur auf Antrag gewährt werden und bedarf in jedem Einzelfall einer genauen Überprüfung. Ein Antragsformular ist direkt bei Frau Blum vom Regierungspräsidium Karlsruhe, Tel. 0721/926-3762, rebecca.blum@rpk.bwl.de oder bei der Gemeinde Hambrücken, Fachbereich Bauen und Umwelt, Herrn Karl, Tel. 07255/7100-40, E-Mail: karl@hambruecken.de, erhältlich. Im ersten Schritt wird durch eine schalltechnische Untersuchung die Lärmbelästigung am betroffenen Gebäude berechnet. Danach wird der Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen in einer individuellen Objektbeurteilung für jedes betroffene Gebäude ermittelt. Darüber hinaus ist auch die Prüfung einer Rückerstattung möglich, sollten auf eigene Kosten in den letzten 5 Jahren Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden sein.    Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn das entsprechende Gebäude nach dem 01.04.1974 errichtet worden ist.    Ablauf der Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen:   1. Antragstellung durch den Eigentümer (nicht Mieter) 2. Schalltechnische Untersuchung für das betroffene Objekt 3. Telefonische Absprache eines Ortstermins für eine Bauaufnahme im Gebäude 4. Haus- oder Wohnungsbegehung und Aufnahme der benötigten Daten für die Erstellung der Objektbeurteilung (ca. 30-60 Minuten) 5. Erstellung der Objektbeurteilung und Zustellung an die Eigentümer 6. Einholung von drei Angeboten örtlicher Fachfirmen durch die Eigentümer und Übersendung zur Prüfung 7. Schriftliche Vereinbarung zur Übernahme von 75 % der Kosten für die genehmigten passiven Lärmschutzmaßnahmen durch die Straßenbauverwaltung 8. Beauftragung der Durchführung der Lärmschutzmaßnahme durch die Eigentümer 9. Erstattung der Kosten nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnung an die Eigentümer durch die Straßenbauverwaltung
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Ferienbetreuung am 02.08.2023 Meldung vom 11. August 2023

Nach dem Erfolg der Oster- und Pfingstferienbetreuung ging es nun in die 3. Runde.
Trotz des regnerischen Wetters haben sich die Kinder über das mitgebrachte Eis des Bürgermeisters ganz besonders gefreut, welches selbstverständlich gleich an Ort und Stelle verzehrt wurde. Währenddessen stand noch ein Gruppenfoto mit den Betreuern Niklas Lange, Jannis Debatin und Leon Wetzel sowie mit dem Bürgermeister Herrn Dr. Marc Wagner an. Zudem nahm Laura Grams, welche für die Organisation der Ferienbetreuung hauptsächlich zuständig ist, an dem Besuch teil.

Du wirst 2023 endlich 18 Jahre alt? Meldung vom 11. August 2023

Dann bekommst Du mit dem KulturPass ein virtuelles, kostenloses Budget von 200,00 €, das du für vielfältige Kulturangebote einsetzen kannst. 
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Mit anderen Worten: für alle zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2005 Geborenen, unabhängig von ihrer Nationalität.
Die Budget-Freischaltung erfolgt mithilfe der KulturPass-App.
Ob Konzert-, Kino- oder Museumstickets, Bücher, Platten oder Musikinstrumente – Du hast freie Wahl, wie Du Dein Budget einsetzt. Alle wichtigen Informationen zur Registrierung findest Du unter  https://www.kulturpass.de

Gemeinde geht das Saatkrähenproblem bei der Lußhardthalle an Meldung vom 11. August 2023

Antrag auf Gewährung einer Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG     

Hiermit b e a n t r a g t die Gemeinde Hambrücken,

eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 2 BNatSchG zu gewähren, wonach in Bezug auf die Saatkrähenkolonie im unmittelbaren Umfeld der Lußhardthalle/Pfarrer-Graf-Schule in Hambrücken in den jeweils genannten Zeiträumen folgende Maßnahmen zur Vergrämung ergriffen werden dürfen:
a) Entfernung der Nester aus den gemäß Lichtbild-Anlage betroffenen Bäumen nach Ende der Brutzeit zwischen August 2023 und Februar 2024;
b) Stutzung und Rückschnitt der betroffenen Bäume zwischen Oktober 2023 und Februar 2024, um für die kommende Brutsaison den Nestbau zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren;
c) Ergreifen akustischer Vergrämungsmaßnahmen (Klappern, Knallen, Abspielen von Greifvogelrufen) sowie Einsatz eines Falkners bei beobachtetem Nestbau zu Beginn der neuen Brutzeit 2024;
d) jährliche Wiederholung des Vorgehens bei Bedarf.

B E G R Ü N D U N G I. In der Gemeinde Hambrücken hat sich im unmittelbaren Umfeld der zentral in einem reinen Wohngebiet gelegenen Lußhardthalle/Pfarrer-Graf-Schule eine Saatkrähenkolonie entwickelt. Hiervon sind neben den genannten Liegenschaften des Weiteren der Kindergarten St. Josef sowie eine im Einzelnen nicht bestimmbare Anzahl an Wohnhäusern in den angrenzenden Straßen, vor allem in der Kirch-, Pfarrer-Graf-, Breisgaustraße sowie in den Bruchgärten betroffen. Das betroffene Gebiet ist ein reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO. Insbesondere in diesem Jahr war und ist eine deutliche Zunahme der Population festzustellen. Dies spiegelte sich in der deutlichen Zunahme von Anwohner- und Bürgerbeschwerden im Jahr 2023 wider.
Bei mehreren Besichtigungen, Messungen, Beobachtungen wurden folgende Feststellungen getroffen:
-  37 Nester in insgesamt zehn Bäumen (Stand: April/Mai 2023), Tendenz steigend, was einen Krähenbestand von ca. 74 Saatkrähen zzgl. der 3 bis 9 Jungtiere pro Krähenpaar/Nest ergibt. Der Saatkrähenbestand dürfte somit im mittleren dreistelligen Bereich liegen.
-  schwindendes bis inzwischen nicht mehr vorhandenes Vorkommen anderer, ebenfalls geschützter bzw. schützenswerter Vogelarten (Kohl- und Blaumeisen,Rotkehlchen oder auch Amseln) in diesem Bereich;
-  starke Verkotung und Verschmutzung des Gehwegbereichs (Hauptweg für die Schülerinnen und Schüler) sowie des Schul- und Kindergartenareals, die eine tägliche Reinigung erforderlich machen, insbesondere als die Bäume noch kahl waren;
-  unzumutbare tägliche Lärmbelästigung im Zeitraum von ca. 04.30 Uhr (!!!) bis ca. 23.00 Uhr mit folgenden Messergebnissen:
-  Mai 2023 Werte zwischen 63 dB(A) und 71 dB(A) in der Zeit von 04:30 Uhr bis 07:30 Uhr, teilweise 83 dB(A) um 07:00 Uhr. In der Zeit von 21:15 Uhr bis 23:00 Uhr wurden Werte zwischen 64 dB(A) und 82 dB(A) gemessen, teilweise 89 dB(A) um 21:00 Uhr.
Juni 2023 Werte zwischen 64 dB(A) und 83 dB(A) in der Zeit von 05:00 Uhr bis 07:30 Uhr, teilweise 83,7 dB(A) um 06:40 Uhr. Zwischen 21:30 Uhr und 22:45 Uhr wurden Werte von 68 dB(A) bis 84 dB(A) gemessen, teilweise 87,4 dB(A) um 21:00 Uhr.

Am 21. Juni 2023 fand ein Vor-Ort-Termin mit der Kreisökologin Frau Heideroth (Landratsamt Karlsruhe) statt. Ferner hat die Gemeinde Hambrücken eine fachgutachterliche Stellungnahme eingeholt.


II.
Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG kann u.a. von den Verboten des § 44 BNatSchG auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde.
Aus den nachfolgend dargestellten Gründen ist hiervon für das genannte Areal auszugehen.

1.
Im Ausgangspunkt wird mit dem Antrag die Gewährung einer Befreiung von den in § 44 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG statuierten Verboten erstrebt, wonach wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden dürfen (Nr. 2; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert) bzw. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden dürfen (Nr. 3).

2.
Selbstverständlich wird nicht verkannt, dass es sich bei der Saatkrähe (Corvus frugilegus) um eine Art handelt, die in der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG gelistet ist. Somit ist sie eine Art, die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 b) bb) BNatSchG besonders geschützt ist.

3.
Gleichwohl ist vorliegend von einer unzumutbaren Belastung auszugehen, da der Eintritt der Verbotsfolge in Ansehung der Gegebenheiten des Einzelfalles und der ihn prägenden besonderen Umstände als „nicht gerechtfertigt“, „unbillig“ oder „unangemessen“ erscheint (vgl. Landmann/Rohmer UmweltR/Gellermann, 100. EL Januar 2023, BNatSchG § 67 Rn. 14-16). In der Sache liegt damit eine vom Normgeber nicht beabsichtigte Härte vor (vgl. OVG Lüneburg ZfBR 2013, 162 (167); VG Schleswig NuR 2013, 293 (297); VG Frankfurt (Oder) Urt. v. 14. 5. 2014, VG 5 K 1019/11, BeckRS 2014, 52634; Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, § 67 Rn. 14), da die durch die Saatkrähen verursachten Beeinträchtigungen im vorliegenden Fall vom Regelfall abweichen. Es handelt sich um einen sogenannten Sonderfall, der die Betroffenen wesentlich stärker als andere belastet.

a)
Eine Vergrämung der Saatkrähen erscheint bereits deshalb angezeigt, um den Schutz der Schul- und Kindergartenkinder zu gewährleisten. Deren Hin- und Rückweg sowie auch deren Aufenthalt in den Pausen führen zu einer täglichen, ständigen Konfrontation mit dem Verkotungs- und Verunreinigungsproblem.
Die einschlägigen hygienischen Vorgaben wie auch der von der Gemeinde als Schulträger geschuldete Gesundheitsschutz zu Gunsten der besonders schutzwürdigen Kinder (Art. 7 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gebieten eine Lösung dieses Problems zu Lasten der Saatkrähen. So kann nicht durch andere zumutbare Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Kinder beim Ausleben ihres natürlichen Spiel- und Forschungstriebes nicht in Kontakt mit dem gesundheitsgefährdenden Kot beispielsweise dadurch kommen, dass sie ihn oder Gegenstände mit Kot-Antragungen anfassen und danach in den körpereigenen Kreislauf bringen. Eine ständige Überwachung der Kinder ist schlichtweg nicht umsetzbar.

Besonders ins Gewicht fällt hierbei, dass sich die Kinder der hierdurch drohenden Gefahren überhaupt nicht bewusst sind. Diese sind immens, denn einige Bakterien und Viren überleben den Verdauungsvorgang problemlos und können sich weiterverbreiten, wenn sie mit menschlichen Schleimhäuten in Berührung gelangen. Klassisch gehören hierzu beispielsweise die Salmonellen. Aber auch Chlamydien gehören zu den Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Im Fall der Chlamydien lösen diese eine „Ornithose“, auch Papageienkrankheit genannt, aus. Die Folgen sind meist Durchfall, Müdigkeit und weitere Erkältungssymptome. Wie weit die Infektionsgefahr im allerschlimmsten Fall gehen kann, fanden 2012 US-amerikanische Wissenschaftler in einem Experiment heraus: Sie gaben Krähen mit Prionen infizierte Mäuse zu essen und überprüften dann, ob diese fehlgebildeten Eiweiße den Verdauungstrakt überleben können - mit positivem Ergebnis. Was für Krähen unschädlich ist, kann beim Menschen hirnzerstörende Wirkung entfalten: Prionen gelten als Ursache für die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, eine übertragbare spongiforme Enzephalopathie. Da speziell Saatkrähen weite Strecken von bis zu 80 Kilometern täglich überfliegen, gehen die Forscher davon aus, dass sie daran beteiligt sein könnten, die Krankheit zu verbreiten. Auf dem Boden können Prionen aus dem Krähenkot bis zu zwei Jahre überleben.

b)
Des Weiteren weicht die enorme Lärmbelästigung - sowohl für den Personenkreis Schulkinder, Schulbedienstete, Kindergartenkinder, Bedienstete des Kindergartens als auch für den unbestimmten Personenkreis der betroffenen Anwohner im angrenzenden reinen Wohngebiet - als unzumutbare Beeinträchtigung vom Regelfall ab. Dies bezieht sich sowohl auf das zeitliche Ausmaß als auch auf die Intensität des durch die Saatkrähen verursachten Lärms. Dieser reicht von den frühen Morgenstunden bis weit in die Nacht hinein, beeinträchtigt hierdurch die Nachtruhe und entfaltet hierdurch krankmachende Wirkung. Infolge dessen ist der Schutzbereich des Grundrechts auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit eröffnet (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Naturschutz darf jedenfalls nicht höher als der Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewichten sein!

Zur Dokumentation im Einzelnen wird auf die Ausführungen unter I. verwiesen. Entsprechende Protokolle liegen vor.

Als Indiz für die Unzumutbarkeit dieser Belastung dient die hierdurch erfolgte Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach den Richtwerten der 16. BImSchV. Die Grenzwerte an Schulen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 16. BImSchV und die Grenzwerte für ein reines Wohngebiet gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV sind als Richtwerte heranzuziehen. Demnach sind tagsüber maximal Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) zu tolerieren und stellen keine schädlichen Umwelteinwirkungen dar. Diese Werte werden vorliegend deutlich überschritten!

Auch der Vergleich mit dem aus Gründen des Gesundheitsschutzes durch die verpflichtende Lärmaktionsplanung EU-weit zu bekämpfenden Verkehrslärm zeigt den dringenden Handlungsbedarf. Dieser liegt regelmäßig in einem reinen Wohngebiet mit Tempo 30 unter den gemessenen Werten der Krähengeräusche.

Auch insoweit gibt es keine milderen Maßnahmen zur Beseitigung der Belastung als die beantragten Vergrämungsmaßnahmen (vgl. auch OVG Lüneburg Urt. v. 8.12.2015 – 4 LC 156/14, BeckRS 2016, 46614).

c)
Schließlich führt die exponentiell wachsende Ansiedlung der Saatkrähen dazu, dass andere einheimische und zumindest schutzwürdige Vogelarten, wie unter anderem Kohl- und Blaumeisen, Rotkehlchen oder auch Amseln inzwischen im betroffenen Areal überhaupt nicht mehr vorkommen. Somit ist die gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG zu wahrende Vielfalt durch die Saatkrähenkolonie in diesem Bereich vereitelt und aufgehoben. Durch einseitige Bevorzugung wird der Naturschutz ad absurdum geführt!

d)
Bei der Entscheidung über den vorliegenden Antrag müssen auch die Konsequenzen einer ungehemmten Weiterentwicklung der Saatkrähenpopulation für die Zukunft mitbedacht werden. Innerhalb kürzester Zeit sind im betroffenen Areal 37 Nester (Stand: April/Mai 2023) entstanden. Werden nunmehr nicht rechtzeitig die beantragten Maßnahmen getroffen, droht in naher Zukunft eine richtiggehende Plage. Es ist spannend zu sehen, wer hierfür die Verantwortung übernehmen wird!

4.
Durch die beantragten Vergrämungsmaßnahmen drohen den Saatkrähen als solchen und der konkret betroffenen Kolonie auch keine außer Verhältnis zum menschlichen Gesundheitsschutz stehenden Nachteile.

Hierbei ist zunächst von Bedeutung, dass die langfristige Bestandsentwicklung (in den letzten 50-150 Jahren) stabil ist und der kurzfristige Bestandstrend (1992-2016) sogar eine starke Zunahme (> 50 %) zeigt.

Des Weiteren stehen der durch die im Antrag im Einzelnen beschriebenen Maßnahmen zu vergrämenden Kolonie in der Nähe andere mit geeigneten Bäumen ausgestattete Lebensräume zur Verfügung (beispielsweise an den Waldrändern), die weit weniger sensibel und nicht mit den o.g. Beeinträchtigungen verbunden sind.

Außerdem verschlechtert sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population dieser Art nicht. Aufgrund der Anzahl der bislang gesichteten Nester wird von einer Teilpopulation eines größeren zusammenhängenden Bestandes ausgegangen, welcher sich im mittleren Oberrheintal befindet. Demnach betrifft die beantragte Gewährung einer Befreiung zur Vergrämung nur einen Bruchteil dieser Population und verschlechtert den Erhaltungszustand demnach nicht. Wie dargelegt, sind weitere Baumbestände im Gemeindegebiet vorhanden, welche Lebensraum für diese Tiere bieten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Krähen im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben.

5.
Nach alledem ist die Gemeinde Hambrücken der Auffassung, dass die Anwendung der genannten naturschutzrechtlichen Verbote in Ansehung der besonders gelagerten Gegebenheiten des vorliegenden Einzelfalles Folgen zeitigt, mit denen im Zeitpunkt des Normerlasses nicht zu rechnen war und die die Betroffenen in einer unzumutbaren Weise benachteiligen (VG Schleswig NuR 2013, 293 (297); VG Köln Urt. v. 18. 6. 2013, 14 K 2114/11, BeckRS 2013, 54916; Sauthoff in Schlacke, § 67 Rn. 21).

6.
Ferner liegen auf Grund der Quantität und der Qualität der im Einzelnen aufgeführten Gesichtspunkte Umstände vor, die zu einer Ermessensreduktion auf Null mit der Konsequenz führen, dass die beantragte Befreiung zu gewähren ist.


Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Einladung zum World Cleanup Day und zum Tag der Umwelt und Natur Meldung vom 11. August 2023

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Gemeinde Hambrücken nimmt in Zusammenarbeit mit der NABU-Gruppe Hambrücken e. V. auch in diesem Jahr wieder an der größten Bürgerbewegung der Welt zur Beseitigung von Umweltverschmutzung, am sogenannten World Cleanup Day teil! Da auch wir einen aktiven Beitrag für die Lebensqualität in unserer Gemeinde, aber auch für eine saubere Umwelt leisten möchten, planen wir möglichst viel herumliegenden Abfall einzusammeln und anschließend fachgerecht zu entsorgen. Hierzu treffen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger am Samstag, den 16.09.2023 um 10.00 Uhr an der Grillhütte in Hambrücken, um von dort aus ca. zwei Stunden in Gruppen eingeteilt das gesamte Ortsgebiet von wildem Müll zu befreien. Hierzu ist jede(r) Hambrücker Einwohner/-in herzlich eingeladen. Um besser planen zu können, in welchem Umfang wir als Dankeschön den Helferinnen und Helfern eine Mahlzeit anbieten dürfen, bitten wir Sie um vorherige Anmeldung unter Verwendung des nachfolgenden Vordrucks. Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Bogen bis spätestens 10. September 2023 entweder schriftlich oder per E-Mail an bauamt@hambruecken.de . Anmeldebogen (180 KiB ) Sollten Sie selbst geeignete Handschuhe , eine Warnweste oder eine Greifzange besitzen, bitten wir Sie diese mitzubringen. Um weit entfernte Gebiete besser erreichen zu können, bitten wir einige Teilnehmer ggf. mit dem Fahrrad zu erscheinen. Am Sonntag, den 17.09.2023 findet dann in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zum inzwischen dritten Mal der Tag der Umwelt und Natur im Bereich der Grillhütte statt. Entsprechend der Zielsetzung dieser Veranstaltung sollen gerade Kinder einbezogen werden, daher bieten die Mitwirkenden folgendes Angebot an ihren Ständen an: 
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Kurzfristige Verzögerungen bei der Hausmüll- und Wertstoffabfuhr Meldung vom 11. August 2023

Die aktuelle Urlaubszeit sowie ein gleichzeitig hoher Krankenstand stellen die Abfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe vor eine Herausforderung. Dadurch kann es in den kommenden Wochen zu vorübergehenden Verzögerungen bei der Abfuhr der Restmüll- und Wertstoffgefäße kommen.
 
Behälter bei Nichtleerung bitte stehen lassen
Bürgerinnen und Bürger, deren Behälter nicht am Leerungstag geleert werden konnten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb, ihre Tonnen bis zur vollständigen Leerung auch über 1 oder 2 weitere Tage bereitgestellt zu lassen.
 
Behälter bitte bis 6 Uhr bereitstellen
 
Da die Touren mit Ersatzpersonal ggf. in einer veränderten Reihenfolge gefahren werden müssen als gewohnt, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb zudem, alle Behälter bis spätestens 6 Uhr bereitzustellen, auch wenn normalerweise das Müllfahrzeug deutlich später kommt. 
Die Abfuhr der Biotonne erfolgt derzeit planmäßig.
Bei darüber hinausgehenden Problemen mit der Abfuhr können sich die Bürgerinnen und Bürger an den Abfallwirtschaftsbetrieb unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 2 160 150 oder die jeweilige Gemeindeverwaltung wenden.
 
AUTOR: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Verunreinigungen von Gehwegen, Straßen und Grünanlagen durch Hundekot Meldung vom 04. August 2023

Bei der Gemeinde Hambrücken gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. 
Daher appellieren wir an alle Hundehalter, den Hundekot vom eigenen Vierbeiner in oder vor fremden (Vor-) Gärten, Haus und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen unverzüglich wieder zu entfernen.
Niemand ist begeistert, wenn er auf dem Gehweg, vor oder gar auf seinem Grundstück eine solche Hinterlassenschaft entdeckt und diese auch noch beseitigen muss. Äußerst unhygienisch ist allerdings, wenn Spielplätze oder Grün- und Erholungsanlagen durch Hundekot verunreinigt werden. Spielplätze, insbesondere Sandkästen, in denen kleine Kinder spielen, sind für Hunde absolut tabu.
Bitte sorgen Sie als Hundehalter dafür, dass Ihr Hund sich von diesen Plätzen fernhält. Sollte es dennoch dazu kommen, dass der Hund seine Notdurft an einem dieser Plätze verrichtet, sollte es selbstverständlich sein, dass man die Exkremente seines Hundes von dort entfernt.
Im privaten und im öffentlichen Interesse hoffen wir zu diesem Thema auf das Verständnis aller Hundehalter.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die zahlreichen Hundekottütenstationen, die im gesamten Ortsgebiet aufgestellt sind, hinweisen.
Alle Hundehalter werden gebeten, die Hundestationen (weiterhin) rege zu nutzen! Bitte entsorgen Sie die gefüllten Hundetüten nicht auf Felder und Wiesen, sondern in die hierfür vorgesehenen Mülleimer der Hundetoiletten, oder nehmen Sie diese mit nach Hause. Durch Ihre Mitwirkung unterstützen Sie unsere Bemühungen um mehr Umweltschutz, Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde und erleichtern sich sowie allen Mitbürgern/Mitbürgerinnen das Zusammenleben. Unser herzlicher Dank gilt allen Hundebesitzern, die sich bereits an diese Regeln halten, und all denjenigen, die sich zukünftig daran halten werden!
 
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass wieder einmal Hundekot einfach vor einem Grundstück liegengelassen wurde. Überall im Ortsbereich gibt es genügend Hundekottütenspender für die Hundehalter/innen, auch für diejenigen, die ihre Tüten zuhause vergessen haben. Auch Mülleimer stehen in ausreichender Anzahl bereit, falls der Weg zur eigenen Mülltonne zu weit ist.
 
Wir appellieren daher nochmals an alle Hundehalter/innen, dass jeglicher Hundekot entfernt werden soll!
 
Ordnungsamt