Offenlage der Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 8. Mai bis einschließlich 16. Mai 2023 gemäß § 36 Absatz 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu jedermanns Einsicht im Rathaus Hambrücken, Zimmer 21, aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
 
Hambrücken, den 3.5.2023

gez.: Dr. Marc Wagner, Bürgermeister

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