Bekanntmachungen

Satzung Jagdgenossenschaft Meldung vom 18. März 2024

Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 29.02.2024 folgende
 
S a t z u n g 
beschlossen:


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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 Meldung vom 15. März 2024

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 30.01.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt auf

- 360 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 360 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 

1. Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. 

2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung 
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Hambrücken (Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken) erhoben werden. 

4. Hinweise
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruches fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.

Hambrücken, den 15.03.2024

gez.: Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Meldung vom 04. März 2024

Auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt gemacht: 

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Ausschreibung Rhein- und Lahnstraße Meldung vom 27. Februar 2024

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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 Meldung vom 21. Februar 2024

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Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Hambrücken Meldung vom 14. Februar 2024

Am 29.02.2024 um 17:00 Uhr findet im Forum Hambrücken die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Hambrücken statt.
Einlass und Kontrolle ab 16:45 Uhr. 

Zugelassen werden nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hambrücken und von diesen schriftlich bevollmächtigte Personen (Bitte Vollmacht und Ausweis mitbringen). Vordrucke für Vertretungsvollmachten können Sie beim Ordnungsamt Hambrücken erhalten, bzw. alle weiteren Informationen (krautschneider@hambruecken.de). 

Tagesordnung: 

1. Begrüßung durch den Jagdvorstand (Vertreter) 
2. Beschluss über die Zulassung von Nicht-Jagdgenossen 
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung 
4. Beschluss: Satzung 
5. Beschluss: Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat 
6. Evtl. Anträge (diese sind min. eine Woche vor der Sitzung beim Ordnungsamt Hambrücken schriftlich einzureichen) 
7. Schließung der Versammlung 


gez. Dr. Marc Wagner 
Bürgermeister  
für den Gemeinderat als Jagdvorstand 

Feststellungsbeschluss Jahresrechnung 2021  Meldung vom 09. Februar 2024

Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat 
am 30.01.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten festgestellt: 

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Hambrücken vom 26.09.2023 Meldung vom 28. September 2023

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken am 26.09.2023 folgende Satzung beschlossen:


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Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen der Gemeinde Hambrücken Meldung vom 28. September 2023

Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen beschlossen in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 21.03.2017

Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.09.2022
(Ergänzung unter Ziffer III 3.10)

Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2023
Anpassung Ziffer III 3.1 und 3.2)

Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2023
(Anpassung Ziffer III 3.5)

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Kontakt

Frau Alexandra Görlich

Sekretariat

Hauptstraße 108
76707 Hambrücken
E-Mail
Telefon 07255 7100 10
Fax 07255 7100 88
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Sekretariat des Bürgermeisters, Mitteilungsblatt