Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ im Verfahren nach § 13 BauGB; Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung des Entwurfs für die Beteiligung und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. 

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Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ (270 KiB)

Begründung zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brühlerstraße“ (1 MiB)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (162 KiB)