Bekanntmachungen

Meldung vom 18. März 2024

Satzung Jagdgenossenschaft

Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 29.02.2024 folgende   S a t z u n g   beschlossen: hier weiterlesen (PDF, 597 KB ) :
Meldung vom 15. März 2024

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 30.01.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt auf - 360 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und - 360 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.  1. Steuerfestsetzung Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.  Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.  2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung  Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Hambrücken (Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken) erhoben werden.  4. Hinweise Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruches fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein. Hambrücken, den 15.03.2024 gez.: Dr. Marc Wagner Bürgermeister
Meldung vom 14. Februar 2024

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Hambrücken

Am 29.02.2024 um 17:00 Uhr findet im Forum Hambrücken die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Hambrücken statt. Einlass und Kontrolle ab 16:45 Uhr.  Zugelassen werden nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hambrücken und von diesen schriftlich bevollmächtigte Personen (Bitte Vollmacht und Ausweis mitbringen). Vordrucke für Vertretungsvollmachten können Sie beim Ordnungsamt Hambrücken erhalten, bzw. alle weiteren Informationen (krautschneider@hambruecken.de).  Tagesordnung:  1. Begrüßung durch den Jagdvorstand (Vertreter)  2. Beschluss über die Zulassung von Nicht-Jagdgenossen  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung  4. Beschluss: Satzung  5. Beschluss: Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat  6. Evtl. Anträge (diese sind min. eine Woche vor der Sitzung beim Ordnungsamt Hambrücken schriftlich einzureichen)  7. Schließung der Versammlung  gez. Dr. Marc Wagner  Bürgermeister   für den Gemeinderat als Jagdvorstand 
Meldung vom 28. September 2023

Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen der Gemeinde Hambrücken

Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen beschlossen in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 21.03.2017 Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.09.2022 (Ergänzung unter Ziffer III 3.10) Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2023 Anpassung Ziffer III 3.1 und 3.2) Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2023 (Anpassung Ziffer III 3.5) weiterlesen (PDF, 930 KB )
Meldung vom 04. Mai 2023

Offenlage der Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 8. Mai bis einschließlich 16. Mai 2023 gemäß § 36 Absatz 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu jedermanns Einsicht im Rathaus Hambrücken, Zimmer 21, aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.   Hambrücken, den 3.5.2023 gez.: Dr. Marc Wagner, Bürgermeister

Links

Kontakt

Frau Alexandra Görlich

Sekretariat

Hauptstraße 108
76707 Hambrücken
Fax (0 72 55) 71 00-88
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 14:00 Uhr
Di 08:30 - 14:00 Uhr
Mi 08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Raum 42
Aufgaben

Sekretariat des Bürgermeisters, Mitteilungsblatt