Einhaltung der Ruhezeiten bei Feierlichkeiten in Vereinsheimen - Anwohnerschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass bei Feierlichkeiten in Vereinsheimen (egal ob durch einen Verein oder bei privater Anmietung) zum Schutz der Anwohner/-innen die Vorschriften der Polizei-Verordnung der Gemeinde Hambrücken, insbesondere von § 2 „Benutzung von Lautsprechern und Musikinstrumenten“ sowie auch von § 3 „Lärm aus Gaststätten“, zur Ruhestörung einzuhalten sind. 
 
Selbstverständlich gehören Veranstaltungen mit Musik im Sommer dazu, dies möchten wir auch nicht unterbinden. Dennoch appellieren wir an alle und möchten Ihnen in Erinnerung rufen, auch an die umliegenden Anwohner/-innen der Vereinsheime zu denken! 
 
Für das Straßenfest und den Weihnachtsmarkt gelten gesonderte Regelungen, allerdings bitten wir generell um ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander.