Grund- und Gewerbesteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 15.08.2023 die dritte Grundsteuerrate sowie die dritte Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2023 fällig werden.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau König vom Steueramt, Tel. 7100-32, E-Mail: steueramt@hambruecken.de