Gemeindenachrichten

Aktuelles für Bürger und Besucher

Neuwahl der Mitglieder des Seniorenbeirats Meldung vom 01. September 2023

Nach dem Statut für den Seniorenbeirat Hambrücken soll sich die Seniorenpolitik der Gemeinde an den vielfältigen Bedürfnissen und Fähigkeiten der älteren Menschen orientieren. Diese Interessen vertritt in Hambrücken primär der Seniorenbeirat, der vom Gemeinderat für drei Jahre berufen wird.
Den älteren Menschen soll die gesellschaftliche Beteiligung in einem Themenfeld ermöglicht werden, für das sie prädestiniert sind. Sie sind aufgefordert, sich mit ihrem Wissen, ihrer Tatkraft und ihren Fähigkeiten einzubringen, auf die Anliegen älterer Menschen aufmerksam zu machen und an deren Lösung mitzuarbeiten. Die Amtszeit des Seniorenbeirats endet im Oktober 2023.

Wenn Sie sich zum Kreis der aktiven Seniorinnen und Senioren zählen, mindestens 60 Jahre alt sind und sich in die Arbeit des Seniorenbeirats einbringen möchten, dann melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung,
Thomas Krempel, Tel. 07255-7100-25, E-Mail: krempel@hambruecken.de bis spätestens 15.09.2023. 

Grußwort des Bürgermeisters zum Straßenfest Meldung vom 25. August 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Gäste aus nah und fern,

ganz herzlich darf ich Sie alle hier bei uns im schönen Hambrücken zum diesjährigen Straßenfest willkommen heißen.

Es freut mich sehr, dass wir wieder zusammen feiern und in schöner Atmosphäre gesellige Stunden miteinander verbringen können.
Genießen Sie deshalb die Angebote unserer 15 teilnehmenden Ortsvereine beim 37. Hambrücker Straßenfest und erleben Sie einige angenehme Stunden auf unserer Festmeile.

Vom 26. bis 28. August können Sie feiern, bummeln und genießen. Unsere Ortsvereine haben wieder für ein abwechslungsreiches Programm gesorgt und sich etwas für Sie einfallen lassen. Mit Live-Musik am Samstag und am Montag sowie einer Veranstaltung für die Jugend am Sonntagnachmittag warten besondere Highlights auf Sie.

Ich danke allen teilnehmenden Vereinen und den Organisatoren dafür, dass sie wieder so viel Zeit sowie Energie für das Fest aufgebracht haben und wünsche dem Hambrücker Straßenfest einen erfolgreichen Verlauf.
Allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich ein gelungenes, unbeschwertes Festwochenende. Lassen Sie es sich im schönen Hambrücken gut gehen.

Herzliche Grüße

Ihr

Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Essensangebot (175 KiB)
Lageplan (102 KiB)
meet & greet mit dem Bürgermeister - Deine Stimme für Deine Gemeinde - Beteiligung der Jugend in Hambrücken (559 KiB)

Alle Jahre wieder - Adventsmusik im ganzen Land Meldung vom 25. August 2023



Ab dem 11. September 2023 können Chöre, Orchester und Kirchenmusikensembles wieder ihre
Konzerte unter www.adventsmusik-bw.de eintragen.

Jedes Jahr aufs Neue bringen Musikbegeisterte aus Baden-Württemberg ihr Land in der
Vorweihnachtszeit in Konzerten, Mitsingaktionen und Gottesdiensten zum Erklingen. Um diese
Leistung zu honorieren und zu stärken, entwickelte der Landesmusikverband BW gemeinsam mit
seinen Partnern eine Onlineplattform, auf der Musik- und Chorvereine sowie Kirchen- und
Schulensembles ihre vielfältigen Aktivitäten präsentieren können.
Herzstück des Projekts ist ein Veranstaltungskalender unter www.adventsmusik-bw.de, in dem Ad-
ventskonzerte und weitere Aktionen eingetragen und somit einem breiten Publikum präsentiert wer-
den können. Musikinteressierte haben über einen Filter die Möglichkeit eine Veranstaltung in der Nähe
ihres Wohnorts zu finden. Neben Ort und Zeitpunkt kann auch nach der gewünschten Besetzung ge-
sucht werden, z. B. Kammer-/Sinfonieorchester, Bläserensemble, Chor/Vokal oder Kindersingspiele.
Seit der Pandemie sind viele Vereine auch vermehrt mit digitalen Angeboten vertreten. Um dieser
Entwicklung gerecht zu werden, können auch digitale Konzerte, Konzertmittschnitte oder andere
Aktionen wie ein musikalischer Adventskalender auf der Video-Pinnwand geteilt werden.
Das Projekt soll die Chöre, Orchester und Ensembles stärken und auf ihre Vielfalt aufmerksam machen.
Diese leisten vor Ort einen wertvollen kulturellen und sozialen Beitrag und bringen verschiedene
Gruppen zusammen. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist heute wichtiger denn je,
unsere Adventsmusik leistet dazu einen wertvollen Beitrag.
Partner im Adventsmusik-Projekt:
Landesmusikrat Baden-Württemberg, Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs,
Tonkünstlerverband Baden-Württemberg, Evangelische Landeskirchen, Katholische Diözesen,
Landesverband evangelischer Kirchenchöre in Baden, Verband Evangelischer Kirchenmusik in
Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kunst, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Über den Landesmusikverband Baden-Württemberg:
Im Landesmusikverband Baden-Württemberg e. V. (LMV) haben sich vier Chor- und sieben
Orchesterverbände zu einem gemeinsamen Dachverband zusammengeschlossen. Sie vertreten über
12.000 Ensembles von Chor- und Musikvereinen mit insgesamt rund einer Million Mitgliedern.
Gemeinsames Singen und Musizieren im Verein hat im deutschen Südwesten eine lange Tradition. Fast
ein Drittel aller nicht-professionellen Musikerinnen und Musiker Deutschlands kommt aus Baden-
Württemberg. Grund genug für die Deutsche UNESCO-Kommission 2018 die Amateurmusikpflege in
Baden-Württemberg in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. In
den Vereinen begegnen sich Menschen aller Schichten, Gruppen und Generationen. Die Chöre und
Orchester erfüllen wichtige gemeinschaftsbildende Aufgaben und fördern die Sozialisation der jungen
Generation. Als starker Dachverband für die angeschlossenen Spartenverbände setzt sich der LMV für
die gemeinsamen Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft ein

Neue Schulmöbel für die 3. und 4. Klassen Meldung vom 25. August 2023


Nachdem bereits zu Beginn des vergangenen Schuljahres 2022/2023 die Klassen 1 + 2 (insgesamt vier Klassen) der Pfarrer-Graf-Schule mit neuen Tischen und Stühlen ausgestattet worden waren, beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 einstimmig eine ordnungs- und zeitgemäße Möblierung in den Klassenzimmern in der Grundschule auch für die Klassen 3 und 4 (ebenfalls insgesamt vier Klassen).
Die beauftragte Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG aus Tauberbischofsheim hat diese Anlieferung nunmehr während der Sommerferien durchgeführt. Damit finden unsere Kinder pünktlich zum neuen Schuljahr 2023/2024 optimale Rahmenbedingungen vor, um sich bestmöglich entfalten und entwickeln zu können.
Das alte Schulmobiliar soll wiederum für Hilfstransporte verwendet werden. 
 

Geschwindigkeitsmessungen 2. Quartal 2023 Meldung vom 25. August 2023

In den Monaten April, Mai, und Juni 2023 wurden im Auftrag und in der Zuständigkeit des Landratsamtes Karlsruhe die gefahrenen Geschwindigkeiten von ca. 48.500 Fahrzeugen in einer Überprüfungszeit von ca. 390 Stunden gemessen. Bei den ca. 48.500 Messungen gab es 1.156 Beanstandungen. Die zwei Hauptgruppen waren 833 Fahrzeuge im Bereich bis 10 km/h und 242 Fahrzeuge im Bereich 11-15 km/h. Die prozentual meisten Beanstandungen wurden in der Hauptstraße festgestellt. 

Übersicht (38 KiB)

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Einsatzfahrten in den Statistiken enthalten sein können. 
 
Ordnungsamt

Rathaus geschlossen Meldung vom 25. August 2023

Am Straßenfestmontag, 28.08.2023, bleibt das Rathaus nachmittags ab 12.30 Uhr geschlossen.
Am Dienstag sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 - Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal Meldung vom 25. August 2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat am 24. Mai 2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den Kaufpreisen der Grundstückskaufverträge des Jahres 2022 im Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses ermittelt und stellen den Grundstücksmarkt in der Region dar.
Das Jahr 2022 hat sich nicht in die von deutlichen Wertsteigerungen auf dem Grundstücksmarkt geprägten Vorjahre eingereiht. Die im Gebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses vorliegenden Kaufpreise zeigen, dass in der ersten Jahreshälfte zunächst noch die absoluten Kauffallzahlen und die bezahlten Kaufpreise deutlich stiegen. In der zweiten Jahreshälfte gab es einen klaren Einbruch der Kauffallzahlen. So wurden in der zweiten Jahreshälfte ca. 30 % weniger Wohnimmobilien verkauft, während gleichzeitig das Preisniveau sank.
Im Mittel über das gesamte Jahr 2022 gesehen stehen die Grundstückspreise in der Region damit fast still. Auf die Bodenrichtwerte bezogen wirkt sich diese Entwicklung durch eine leichte Steigerung in den von Wohn- und Mischnutzung geprägten Bodenrichtwertzonen von im Mittel 3,5 % aus. 
In einzelnen Kommunen oder einzelnen Bodenrichtwertzonen wurde dennoch weit über dem Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 bezahlt, sodass es im Gebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses vereinzelt zu Steigerungen bis zu 25 % im Bodenrichtwert kommt.
Für knapp die Hälfte der Bodenrichtwertzonen entspricht der für 2023 neu festgestellte Bodenrichtwert dem von 2022. 
Online können die neuen Bodenrichtwerte unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den untenstehenden Kontaktdaten anzufragen. 
Die zum 01.01.2023 neu festgestellten Bodenrichtwerte haben keine direkte Auswirkung auf die Grundsteuer. Für die Erhebung der Grundsteuer gilt bis ins Jahr 2029 die Bodenrichtwertkarte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022. Diese Bodenrichtwerte sind weiterhin unter www.grundsteuer-bw.de abrufbar.
Nähere Informationen zu der Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie weitere Daten über den Grundstücksmarkt finden Sie unter anderem im Grundstücksmarktbericht des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter www.bruchsal.de/gutachterausschuss. 
Infobox:
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.
Sollten Sie eine Bodenrichtwertanfrage per E-Mail senden wollen, richten Sie diese bitte an bodenrichtwerte@bruchsal.de. Sonstige Anfragen an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses können Sie gerne per E-Mail an gutachterausschuss@bruchsal.de senden. Telefonisch ist die Geschäftsstelle unter 07251 79 4333 zu erreichen.

Bodenrichtwertzonen für Wohn- und Mischgebiete – Darstellung der Richtwertspanne pro Gemarkung zum Stichtag 01.01.2023*: (519 KiB)
 
Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen - Darstellung der Richtwertspanne pro Kommune zum Stichtag 01.01.2023: (397 KiB)

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen und den sonstigen Außenbereich pro Kommune zum Stichtag 01.01.2023: (398 KiB)

Grund- und Gewerbesteuer Meldung vom 11. August 2023

Wir weisen darauf hin, dass am 15.08.2023 die dritte Grundsteuerrate sowie die dritte Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2023 fällig werden.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau König vom Steueramt, Tel. 7100-32, E-Mail: steueramt@hambruecken.de
 

Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr Meldung vom 11. August 2023

Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt Mittel für passive Lärmschutzmaßnahmen (u. a. für Lärmschutzfenster, Schalldämmung von Rollladenkästen und für Schalldämmlüfter in Schlafräumen) in der Ortsdurchfahrt Hambrücken entlang der L556 bereit. Neben einigen Voraussetzungen ist für die Gewährung von Zuschüssen insbesondere die Überschreitung der festgelegten Immissionsgrenzwerte am Tag und in der Nacht durch die vorhandene Lärmbelästigung durch die Landesstraße 556 maßgebend. Ein Zuschuss für Kosten von passiven Lärmschutzmaßnahmen kann nur auf Antrag gewährt werden und bedarf in jedem Einzelfall einer genauen Überprüfung. Ein Antragsformular ist direkt bei Frau Blum vom Regierungspräsidium Karlsruhe, Tel. 0721/926-3762, rebecca.blum@rpk.bwl.de oder bei der Gemeinde Hambrücken, Fachbereich Bauen und Umwelt, Herrn Karl, Tel. 07255/7100-40, E-Mail: karl@hambruecken.de, erhältlich. Im ersten Schritt wird durch eine schalltechnische Untersuchung die Lärmbelästigung am betroffenen Gebäude berechnet. Danach wird der Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen in einer individuellen Objektbeurteilung für jedes betroffene Gebäude ermittelt. Darüber hinaus ist auch die Prüfung einer Rückerstattung möglich, sollten auf eigene Kosten in den letzten 5 Jahren Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden sein.    Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn das entsprechende Gebäude nach dem 01.04.1974 errichtet worden ist.    Ablauf der Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen:   1. Antragstellung durch den Eigentümer (nicht Mieter) 2. Schalltechnische Untersuchung für das betroffene Objekt 3. Telefonische Absprache eines Ortstermins für eine Bauaufnahme im Gebäude 4. Haus- oder Wohnungsbegehung und Aufnahme der benötigten Daten für die Erstellung der Objektbeurteilung (ca. 30-60 Minuten) 5. Erstellung der Objektbeurteilung und Zustellung an die Eigentümer 6. Einholung von drei Angeboten örtlicher Fachfirmen durch die Eigentümer und Übersendung zur Prüfung 7. Schriftliche Vereinbarung zur Übernahme von 75 % der Kosten für die genehmigten passiven Lärmschutzmaßnahmen durch die Straßenbauverwaltung 8. Beauftragung der Durchführung der Lärmschutzmaßnahme durch die Eigentümer 9. Erstattung der Kosten nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnung an die Eigentümer durch die Straßenbauverwaltung
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Ferienbetreuung am 02.08.2023 Meldung vom 11. August 2023

Nach dem Erfolg der Oster- und Pfingstferienbetreuung ging es nun in die 3. Runde.
Trotz des regnerischen Wetters haben sich die Kinder über das mitgebrachte Eis des Bürgermeisters ganz besonders gefreut, welches selbstverständlich gleich an Ort und Stelle verzehrt wurde. Währenddessen stand noch ein Gruppenfoto mit den Betreuern Niklas Lange, Jannis Debatin und Leon Wetzel sowie mit dem Bürgermeister Herrn Dr. Marc Wagner an. Zudem nahm Laura Grams, welche für die Organisation der Ferienbetreuung hauptsächlich zuständig ist, an dem Besuch teil.

Du wirst 2023 endlich 18 Jahre alt? Meldung vom 11. August 2023

Dann bekommst Du mit dem KulturPass ein virtuelles, kostenloses Budget von 200,00 €, das du für vielfältige Kulturangebote einsetzen kannst. 
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Mit anderen Worten: für alle zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2005 Geborenen, unabhängig von ihrer Nationalität.
Die Budget-Freischaltung erfolgt mithilfe der KulturPass-App.
Ob Konzert-, Kino- oder Museumstickets, Bücher, Platten oder Musikinstrumente – Du hast freie Wahl, wie Du Dein Budget einsetzt. Alle wichtigen Informationen zur Registrierung findest Du unter  https://www.kulturpass.de

Gemeinde geht das Saatkrähenproblem bei der Lußhardthalle an Meldung vom 11. August 2023

Antrag auf Gewährung einer Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG     

Hiermit b e a n t r a g t die Gemeinde Hambrücken,

eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 2 BNatSchG zu gewähren, wonach in Bezug auf die Saatkrähenkolonie im unmittelbaren Umfeld der Lußhardthalle/Pfarrer-Graf-Schule in Hambrücken in den jeweils genannten Zeiträumen folgende Maßnahmen zur Vergrämung ergriffen werden dürfen:
a) Entfernung der Nester aus den gemäß Lichtbild-Anlage betroffenen Bäumen nach Ende der Brutzeit zwischen August 2023 und Februar 2024;
b) Stutzung und Rückschnitt der betroffenen Bäume zwischen Oktober 2023 und Februar 2024, um für die kommende Brutsaison den Nestbau zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren;
c) Ergreifen akustischer Vergrämungsmaßnahmen (Klappern, Knallen, Abspielen von Greifvogelrufen) sowie Einsatz eines Falkners bei beobachtetem Nestbau zu Beginn der neuen Brutzeit 2024;
d) jährliche Wiederholung des Vorgehens bei Bedarf.

B E G R Ü N D U N G I. In der Gemeinde Hambrücken hat sich im unmittelbaren Umfeld der zentral in einem reinen Wohngebiet gelegenen Lußhardthalle/Pfarrer-Graf-Schule eine Saatkrähenkolonie entwickelt. Hiervon sind neben den genannten Liegenschaften des Weiteren der Kindergarten St. Josef sowie eine im Einzelnen nicht bestimmbare Anzahl an Wohnhäusern in den angrenzenden Straßen, vor allem in der Kirch-, Pfarrer-Graf-, Breisgaustraße sowie in den Bruchgärten betroffen. Das betroffene Gebiet ist ein reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO. Insbesondere in diesem Jahr war und ist eine deutliche Zunahme der Population festzustellen. Dies spiegelte sich in der deutlichen Zunahme von Anwohner- und Bürgerbeschwerden im Jahr 2023 wider.
Bei mehreren Besichtigungen, Messungen, Beobachtungen wurden folgende Feststellungen getroffen:
-  37 Nester in insgesamt zehn Bäumen (Stand: April/Mai 2023), Tendenz steigend, was einen Krähenbestand von ca. 74 Saatkrähen zzgl. der 3 bis 9 Jungtiere pro Krähenpaar/Nest ergibt. Der Saatkrähenbestand dürfte somit im mittleren dreistelligen Bereich liegen.
-  schwindendes bis inzwischen nicht mehr vorhandenes Vorkommen anderer, ebenfalls geschützter bzw. schützenswerter Vogelarten (Kohl- und Blaumeisen,Rotkehlchen oder auch Amseln) in diesem Bereich;
-  starke Verkotung und Verschmutzung des Gehwegbereichs (Hauptweg für die Schülerinnen und Schüler) sowie des Schul- und Kindergartenareals, die eine tägliche Reinigung erforderlich machen, insbesondere als die Bäume noch kahl waren;
-  unzumutbare tägliche Lärmbelästigung im Zeitraum von ca. 04.30 Uhr (!!!) bis ca. 23.00 Uhr mit folgenden Messergebnissen:
-  Mai 2023 Werte zwischen 63 dB(A) und 71 dB(A) in der Zeit von 04:30 Uhr bis 07:30 Uhr, teilweise 83 dB(A) um 07:00 Uhr. In der Zeit von 21:15 Uhr bis 23:00 Uhr wurden Werte zwischen 64 dB(A) und 82 dB(A) gemessen, teilweise 89 dB(A) um 21:00 Uhr.
Juni 2023 Werte zwischen 64 dB(A) und 83 dB(A) in der Zeit von 05:00 Uhr bis 07:30 Uhr, teilweise 83,7 dB(A) um 06:40 Uhr. Zwischen 21:30 Uhr und 22:45 Uhr wurden Werte von 68 dB(A) bis 84 dB(A) gemessen, teilweise 87,4 dB(A) um 21:00 Uhr.

Am 21. Juni 2023 fand ein Vor-Ort-Termin mit der Kreisökologin Frau Heideroth (Landratsamt Karlsruhe) statt. Ferner hat die Gemeinde Hambrücken eine fachgutachterliche Stellungnahme eingeholt.


II.
Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG kann u.a. von den Verboten des § 44 BNatSchG auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde.
Aus den nachfolgend dargestellten Gründen ist hiervon für das genannte Areal auszugehen.

1.
Im Ausgangspunkt wird mit dem Antrag die Gewährung einer Befreiung von den in § 44 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG statuierten Verboten erstrebt, wonach wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden dürfen (Nr. 2; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert) bzw. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden dürfen (Nr. 3).

2.
Selbstverständlich wird nicht verkannt, dass es sich bei der Saatkrähe (Corvus frugilegus) um eine Art handelt, die in der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG gelistet ist. Somit ist sie eine Art, die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 b) bb) BNatSchG besonders geschützt ist.

3.
Gleichwohl ist vorliegend von einer unzumutbaren Belastung auszugehen, da der Eintritt der Verbotsfolge in Ansehung der Gegebenheiten des Einzelfalles und der ihn prägenden besonderen Umstände als „nicht gerechtfertigt“, „unbillig“ oder „unangemessen“ erscheint (vgl. Landmann/Rohmer UmweltR/Gellermann, 100. EL Januar 2023, BNatSchG § 67 Rn. 14-16). In der Sache liegt damit eine vom Normgeber nicht beabsichtigte Härte vor (vgl. OVG Lüneburg ZfBR 2013, 162 (167); VG Schleswig NuR 2013, 293 (297); VG Frankfurt (Oder) Urt. v. 14. 5. 2014, VG 5 K 1019/11, BeckRS 2014, 52634; Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, § 67 Rn. 14), da die durch die Saatkrähen verursachten Beeinträchtigungen im vorliegenden Fall vom Regelfall abweichen. Es handelt sich um einen sogenannten Sonderfall, der die Betroffenen wesentlich stärker als andere belastet.

a)
Eine Vergrämung der Saatkrähen erscheint bereits deshalb angezeigt, um den Schutz der Schul- und Kindergartenkinder zu gewährleisten. Deren Hin- und Rückweg sowie auch deren Aufenthalt in den Pausen führen zu einer täglichen, ständigen Konfrontation mit dem Verkotungs- und Verunreinigungsproblem.
Die einschlägigen hygienischen Vorgaben wie auch der von der Gemeinde als Schulträger geschuldete Gesundheitsschutz zu Gunsten der besonders schutzwürdigen Kinder (Art. 7 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gebieten eine Lösung dieses Problems zu Lasten der Saatkrähen. So kann nicht durch andere zumutbare Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Kinder beim Ausleben ihres natürlichen Spiel- und Forschungstriebes nicht in Kontakt mit dem gesundheitsgefährdenden Kot beispielsweise dadurch kommen, dass sie ihn oder Gegenstände mit Kot-Antragungen anfassen und danach in den körpereigenen Kreislauf bringen. Eine ständige Überwachung der Kinder ist schlichtweg nicht umsetzbar.

Besonders ins Gewicht fällt hierbei, dass sich die Kinder der hierdurch drohenden Gefahren überhaupt nicht bewusst sind. Diese sind immens, denn einige Bakterien und Viren überleben den Verdauungsvorgang problemlos und können sich weiterverbreiten, wenn sie mit menschlichen Schleimhäuten in Berührung gelangen. Klassisch gehören hierzu beispielsweise die Salmonellen. Aber auch Chlamydien gehören zu den Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Im Fall der Chlamydien lösen diese eine „Ornithose“, auch Papageienkrankheit genannt, aus. Die Folgen sind meist Durchfall, Müdigkeit und weitere Erkältungssymptome. Wie weit die Infektionsgefahr im allerschlimmsten Fall gehen kann, fanden 2012 US-amerikanische Wissenschaftler in einem Experiment heraus: Sie gaben Krähen mit Prionen infizierte Mäuse zu essen und überprüften dann, ob diese fehlgebildeten Eiweiße den Verdauungstrakt überleben können - mit positivem Ergebnis. Was für Krähen unschädlich ist, kann beim Menschen hirnzerstörende Wirkung entfalten: Prionen gelten als Ursache für die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, eine übertragbare spongiforme Enzephalopathie. Da speziell Saatkrähen weite Strecken von bis zu 80 Kilometern täglich überfliegen, gehen die Forscher davon aus, dass sie daran beteiligt sein könnten, die Krankheit zu verbreiten. Auf dem Boden können Prionen aus dem Krähenkot bis zu zwei Jahre überleben.

b)
Des Weiteren weicht die enorme Lärmbelästigung - sowohl für den Personenkreis Schulkinder, Schulbedienstete, Kindergartenkinder, Bedienstete des Kindergartens als auch für den unbestimmten Personenkreis der betroffenen Anwohner im angrenzenden reinen Wohngebiet - als unzumutbare Beeinträchtigung vom Regelfall ab. Dies bezieht sich sowohl auf das zeitliche Ausmaß als auch auf die Intensität des durch die Saatkrähen verursachten Lärms. Dieser reicht von den frühen Morgenstunden bis weit in die Nacht hinein, beeinträchtigt hierdurch die Nachtruhe und entfaltet hierdurch krankmachende Wirkung. Infolge dessen ist der Schutzbereich des Grundrechts auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit eröffnet (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Naturschutz darf jedenfalls nicht höher als der Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewichten sein!

Zur Dokumentation im Einzelnen wird auf die Ausführungen unter I. verwiesen. Entsprechende Protokolle liegen vor.

Als Indiz für die Unzumutbarkeit dieser Belastung dient die hierdurch erfolgte Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach den Richtwerten der 16. BImSchV. Die Grenzwerte an Schulen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 16. BImSchV und die Grenzwerte für ein reines Wohngebiet gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV sind als Richtwerte heranzuziehen. Demnach sind tagsüber maximal Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) zu tolerieren und stellen keine schädlichen Umwelteinwirkungen dar. Diese Werte werden vorliegend deutlich überschritten!

Auch der Vergleich mit dem aus Gründen des Gesundheitsschutzes durch die verpflichtende Lärmaktionsplanung EU-weit zu bekämpfenden Verkehrslärm zeigt den dringenden Handlungsbedarf. Dieser liegt regelmäßig in einem reinen Wohngebiet mit Tempo 30 unter den gemessenen Werten der Krähengeräusche.

Auch insoweit gibt es keine milderen Maßnahmen zur Beseitigung der Belastung als die beantragten Vergrämungsmaßnahmen (vgl. auch OVG Lüneburg Urt. v. 8.12.2015 – 4 LC 156/14, BeckRS 2016, 46614).

c)
Schließlich führt die exponentiell wachsende Ansiedlung der Saatkrähen dazu, dass andere einheimische und zumindest schutzwürdige Vogelarten, wie unter anderem Kohl- und Blaumeisen, Rotkehlchen oder auch Amseln inzwischen im betroffenen Areal überhaupt nicht mehr vorkommen. Somit ist die gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG zu wahrende Vielfalt durch die Saatkrähenkolonie in diesem Bereich vereitelt und aufgehoben. Durch einseitige Bevorzugung wird der Naturschutz ad absurdum geführt!

d)
Bei der Entscheidung über den vorliegenden Antrag müssen auch die Konsequenzen einer ungehemmten Weiterentwicklung der Saatkrähenpopulation für die Zukunft mitbedacht werden. Innerhalb kürzester Zeit sind im betroffenen Areal 37 Nester (Stand: April/Mai 2023) entstanden. Werden nunmehr nicht rechtzeitig die beantragten Maßnahmen getroffen, droht in naher Zukunft eine richtiggehende Plage. Es ist spannend zu sehen, wer hierfür die Verantwortung übernehmen wird!

4.
Durch die beantragten Vergrämungsmaßnahmen drohen den Saatkrähen als solchen und der konkret betroffenen Kolonie auch keine außer Verhältnis zum menschlichen Gesundheitsschutz stehenden Nachteile.

Hierbei ist zunächst von Bedeutung, dass die langfristige Bestandsentwicklung (in den letzten 50-150 Jahren) stabil ist und der kurzfristige Bestandstrend (1992-2016) sogar eine starke Zunahme (> 50 %) zeigt.

Des Weiteren stehen der durch die im Antrag im Einzelnen beschriebenen Maßnahmen zu vergrämenden Kolonie in der Nähe andere mit geeigneten Bäumen ausgestattete Lebensräume zur Verfügung (beispielsweise an den Waldrändern), die weit weniger sensibel und nicht mit den o.g. Beeinträchtigungen verbunden sind.

Außerdem verschlechtert sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population dieser Art nicht. Aufgrund der Anzahl der bislang gesichteten Nester wird von einer Teilpopulation eines größeren zusammenhängenden Bestandes ausgegangen, welcher sich im mittleren Oberrheintal befindet. Demnach betrifft die beantragte Gewährung einer Befreiung zur Vergrämung nur einen Bruchteil dieser Population und verschlechtert den Erhaltungszustand demnach nicht. Wie dargelegt, sind weitere Baumbestände im Gemeindegebiet vorhanden, welche Lebensraum für diese Tiere bieten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Krähen im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben.

5.
Nach alledem ist die Gemeinde Hambrücken der Auffassung, dass die Anwendung der genannten naturschutzrechtlichen Verbote in Ansehung der besonders gelagerten Gegebenheiten des vorliegenden Einzelfalles Folgen zeitigt, mit denen im Zeitpunkt des Normerlasses nicht zu rechnen war und die die Betroffenen in einer unzumutbaren Weise benachteiligen (VG Schleswig NuR 2013, 293 (297); VG Köln Urt. v. 18. 6. 2013, 14 K 2114/11, BeckRS 2013, 54916; Sauthoff in Schlacke, § 67 Rn. 21).

6.
Ferner liegen auf Grund der Quantität und der Qualität der im Einzelnen aufgeführten Gesichtspunkte Umstände vor, die zu einer Ermessensreduktion auf Null mit der Konsequenz führen, dass die beantragte Befreiung zu gewähren ist.


Dr. Marc Wagner
Bürgermeister

Einladung zum World Cleanup Day und zum Tag der Umwelt und Natur Meldung vom 11. August 2023

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Gemeinde Hambrücken nimmt in Zusammenarbeit mit der NABU-Gruppe Hambrücken e. V. auch in diesem Jahr wieder an der größten Bürgerbewegung der Welt zur Beseitigung von Umweltverschmutzung, am sogenannten World Cleanup Day teil! Da auch wir einen aktiven Beitrag für die Lebensqualität in unserer Gemeinde, aber auch für eine saubere Umwelt leisten möchten, planen wir möglichst viel herumliegenden Abfall einzusammeln und anschließend fachgerecht zu entsorgen. Hierzu treffen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger am Samstag, den 16.09.2023 um 10.00 Uhr an der Grillhütte in Hambrücken, um von dort aus ca. zwei Stunden in Gruppen eingeteilt das gesamte Ortsgebiet von wildem Müll zu befreien. Hierzu ist jede(r) Hambrücker Einwohner/-in herzlich eingeladen. Um besser planen zu können, in welchem Umfang wir als Dankeschön den Helferinnen und Helfern eine Mahlzeit anbieten dürfen, bitten wir Sie um vorherige Anmeldung unter Verwendung des nachfolgenden Vordrucks. Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Bogen bis spätestens 10. September 2023 entweder schriftlich oder per E-Mail an bauamt@hambruecken.de . Anmeldebogen (180 KiB ) Sollten Sie selbst geeignete Handschuhe , eine Warnweste oder eine Greifzange besitzen, bitten wir Sie diese mitzubringen. Um weit entfernte Gebiete besser erreichen zu können, bitten wir einige Teilnehmer ggf. mit dem Fahrrad zu erscheinen. Am Sonntag, den 17.09.2023 findet dann in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zum inzwischen dritten Mal der Tag der Umwelt und Natur im Bereich der Grillhütte statt. Entsprechend der Zielsetzung dieser Veranstaltung sollen gerade Kinder einbezogen werden, daher bieten die Mitwirkenden folgendes Angebot an ihren Ständen an: 
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Kurzfristige Verzögerungen bei der Hausmüll- und Wertstoffabfuhr Meldung vom 11. August 2023

Die aktuelle Urlaubszeit sowie ein gleichzeitig hoher Krankenstand stellen die Abfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe vor eine Herausforderung. Dadurch kann es in den kommenden Wochen zu vorübergehenden Verzögerungen bei der Abfuhr der Restmüll- und Wertstoffgefäße kommen.
 
Behälter bei Nichtleerung bitte stehen lassen
Bürgerinnen und Bürger, deren Behälter nicht am Leerungstag geleert werden konnten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb, ihre Tonnen bis zur vollständigen Leerung auch über 1 oder 2 weitere Tage bereitgestellt zu lassen.
 
Behälter bitte bis 6 Uhr bereitstellen
 
Da die Touren mit Ersatzpersonal ggf. in einer veränderten Reihenfolge gefahren werden müssen als gewohnt, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb zudem, alle Behälter bis spätestens 6 Uhr bereitzustellen, auch wenn normalerweise das Müllfahrzeug deutlich später kommt. 
Die Abfuhr der Biotonne erfolgt derzeit planmäßig.
Bei darüber hinausgehenden Problemen mit der Abfuhr können sich die Bürgerinnen und Bürger an den Abfallwirtschaftsbetrieb unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 2 160 150 oder die jeweilige Gemeindeverwaltung wenden.
 
AUTOR: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Verunreinigungen von Gehwegen, Straßen und Grünanlagen durch Hundekot Meldung vom 04. August 2023

Bei der Gemeinde Hambrücken gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. 
Daher appellieren wir an alle Hundehalter, den Hundekot vom eigenen Vierbeiner in oder vor fremden (Vor-) Gärten, Haus und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen unverzüglich wieder zu entfernen.
Niemand ist begeistert, wenn er auf dem Gehweg, vor oder gar auf seinem Grundstück eine solche Hinterlassenschaft entdeckt und diese auch noch beseitigen muss. Äußerst unhygienisch ist allerdings, wenn Spielplätze oder Grün- und Erholungsanlagen durch Hundekot verunreinigt werden. Spielplätze, insbesondere Sandkästen, in denen kleine Kinder spielen, sind für Hunde absolut tabu.
Bitte sorgen Sie als Hundehalter dafür, dass Ihr Hund sich von diesen Plätzen fernhält. Sollte es dennoch dazu kommen, dass der Hund seine Notdurft an einem dieser Plätze verrichtet, sollte es selbstverständlich sein, dass man die Exkremente seines Hundes von dort entfernt.
Im privaten und im öffentlichen Interesse hoffen wir zu diesem Thema auf das Verständnis aller Hundehalter.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die zahlreichen Hundekottütenstationen, die im gesamten Ortsgebiet aufgestellt sind, hinweisen.
Alle Hundehalter werden gebeten, die Hundestationen (weiterhin) rege zu nutzen! Bitte entsorgen Sie die gefüllten Hundetüten nicht auf Felder und Wiesen, sondern in die hierfür vorgesehenen Mülleimer der Hundetoiletten, oder nehmen Sie diese mit nach Hause. Durch Ihre Mitwirkung unterstützen Sie unsere Bemühungen um mehr Umweltschutz, Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde und erleichtern sich sowie allen Mitbürgern/Mitbürgerinnen das Zusammenleben. Unser herzlicher Dank gilt allen Hundebesitzern, die sich bereits an diese Regeln halten, und all denjenigen, die sich zukünftig daran halten werden!
 
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass wieder einmal Hundekot einfach vor einem Grundstück liegengelassen wurde. Überall im Ortsbereich gibt es genügend Hundekottütenspender für die Hundehalter/innen, auch für diejenigen, die ihre Tüten zuhause vergessen haben. Auch Mülleimer stehen in ausreichender Anzahl bereit, falls der Weg zur eigenen Mülltonne zu weit ist.
 
Wir appellieren daher nochmals an alle Hundehalter/innen, dass jeglicher Hundekot entfernt werden soll!
 
Ordnungsamt

Bauen im Außenbereich Meldung vom 04. August 2023

Bereits des Öfteren erreichten die Gemeindeverwaltung Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die auf ihrem Grundstück im Außenbereich Kleinbauten (meist Geräte- bzw. Geschirrhütten oder Einzäunungen) verwirklichen wollten.

Die freie Landschaft stellt den sensibelsten Teil unserer Natur dar. Entsprechend strenge Maßstäbe legen daher das Baurecht und das Naturschutzrecht an die Zulässigkeit von Bauvorhaben an. Ziel ist es, den Außenbereich grundsätzlich von jeglicher Art von Bebauung freizuhalten und nur Vorhaben zuzulassen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Alle anderen Vorhaben genießen diese Privilegierung in der freien Landschaft nicht. Die Zahl der genehmigungsfähigen Bauvorhaben im Außenbereich ist somit auf ein Mindestmaß reduziert.

Zudem gilt:
Wollen Sie Ihre bauliche Anlage (z. B. einen Zaun, auch wenn dieser baurechtlich genehmigungsfrei ist) in einem Naturschutzgebiet, flächenhaften Naturdenkmal oder einem besonders geschützten Biotop nach § 24 a Naturschutzgesetz errichten, ist festzuhalten, dass dies grundsätzlich verboten ist.
In einem Landschaftsschutzgebiet bedarf jedes auch baurechtlich genehmigungsfreie Vorhaben der vorherigen schriftlichen Erlaubnis des Umweltamts beim Landratsamt Karlsruhe.

Ein abschließender Tipp:
Ob ein konkretes Vorhaben tatsächlich im Außenbereich realisiert werden kann, hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab. Besprechen Sie daher Ihr Vorhaben rechtzeitig mit dem Umweltamt und dem zuständigen Kreisbaumeister im Baurechtsamt des Landratsamts Karlsruhe und beachten Sie, dass nur anhand von Angaben über Größe, Gestalt und Lage in der Landschaft eine Beurteilung darüber vorgenommen werden, ob das Vorhaben verwirklicht werden darf.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen das Baurechtsamt unter der Tel.-Nr.: 0721/936-86300 gerne zur Verfügung.

Fachbereich Bauen und Umwelt

Das Hambrücker Gewerbe stellt sich vor: Kiosk Meldung vom 04. August 2023

Anschrift:                        Hauptstraße 108, 76707 HambrückenTelefon:          Mobil:                               0176/82097135Fax:E-Mail:                             branislav-diana@web.de  Öffnungszeiten:             Mo. – Sa. 09.00 Uhr bis 19:00 Uhr                                             So. 09.00 Uhr bis 15.00 UhrZahl der Mitarbeiter:     4    Ausbildungsberufe:    Homepage:Produkte:                        Tabakwaren, Lotto, Zeitschriften, Süßwaren und Getränke  Wissenswertes:  

Gemeinsam einen Unterschied machen Meldung vom 04. August 2023

Wenn für ein Kind die Diagnose „Krebs“ gestellt wird, dann ist das ein dramatischer Einschnitt in das Leben der betroffenen Familien. Alles, was zuvor wohl geordnet war, gerät von jetzt auf nachher aus den Fugen. Chemotherapie, Blutwerte, Therapieplan und „Fingerpiekser“ bestimmen den Alltag der kleinen Patienten. Neben der modernen Medizintechnik sind es oftmals die kleinen Dinge wie z.B. Ablenkung durch Malen oder Musizieren, schönes Spielzeug usw., die den Aufenthalt der Kinder erträglicher machen.   Und genau dies hat sich der Förderverein zur Unterstützung der onkologischen Abteilung der Kinderklinik Karlsruhe e.V. zur Aufgabe gemacht, indem er die Kinderklinik finanziell und materiell unterstützt. Auch ein Freundeskreis aus Hambrücken wollte den Förderverein und vor allem die betroffenen Familien unterstützen. Was mit der Idee eines kleinen Sommerfestes begann, entwickelte sich zu einem Charity-Event der besonderen Art. Die gute Laune und den Sinn für Wohltätigkeit vereinen und dabei Gutes tun – was gibt es Besseres? Bei bestem Wetter wurde gemeinsam gelacht, geschätzt, gespielt, gesungen und großzügig gespendet. Dank der Hilfe aller konnten insgesamt - durch einen Nachzügler - 4.100 Euro gesammelt werden, die es ermöglichen, denjenigen zu helfen, die es am dringendsten benötigen.   Ein besonderer Dank geht an die ganzen Sponsoren, die mit ihrer Spende dazu beigetragen haben, dass ein solcher Spendenbetrag zusammengekommen ist. Darunter zählen Familien Wirth und Wirth-Müller, Bistro Chaplins, Bäckerei Steidle, Firma Pizza Lorenzo, Firma CocaCola, Münch Veranstaltungstechnik, Rheintal MSC, Firma Kretzler und Getränkehändler Stepper. Genau so herzlich bedankt sich das Orga-Team bei allen Spenderinnen und Spendern. Vielen Dank, dass wir gemeinsam einen Unterschied machen können!
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Teilregionalplan Windenergie Meldung vom 04. August 2023

Startgespräch für kommunales Starkregenrisikomanagement Meldung vom 04. August 2023

Starkregenereignisse haben in den vergangenen Jahren zugenommen. 
Dies sind Regenereignisse, die deutlich über den „gewöhnlichen Regenereignissen“ liegen und von der Ortskanalisation nicht mehr vollständig abgeleitet werden können. 
Um die hierdurch möglichen Überflutungsgefahren und Risiken zu bewerten, hat die Gemeindeverwaltung die BIT-Ingenieure mit der Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts beauftragt.
Nachdem das Ingenieurbüro eine erste grobe Simulation der außergewöhnlichen Regenereignisse für das Hambrücker Ortsgebiet durchgeführt hat, trafen sich Vertreter der Gemeindeverwaltung, des Ingenieurbüros und der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Karlsruhe am 26.07. im Hambrücker Rathaus zum Startgespräch.
Schwerpunkt des Gesprächs lag neben den potentiellen Brennpunkten in Hambrücken auch auf dem Unwetter, welches am Sonntag, den 07.05. in Hambrücken getobt und Schäden verursacht hatte.
Schon in seinem Intro stellte Hambrückens Bürgermeister Dr. Marc Wagner fest, dass die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in das Konzept einfließen werden.
Bis das endgültige Ziel, ein fertiges Handlungskonzept, der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann, stehen jedoch noch weitere Projekttermine seitens der Verwaltung und des Bauhofs an.
Im nächsten Schritt in Form einer Begehung vor Ort, um die möglichen gefährdeten Bereiche besser bewerten zu können.
Wir werden die Öffentlichkeit weiter über den Fortgang des Starkregenrisikomanagements informieren.
 
Fachbereich Bauen und Umwelt

Zweiter Workshop zum Investorenauswahlverfahren für die Vergabe der Mehrfamilienhausbauplätze im Neubaugebiet Brühl Meldung vom 04. August 2023

Am vergangenen Donnerstag, den 27.07.2023 fanden sich die Gemeinderatsmitglieder Theo Mahl (CDU), Tina Köhler (JL), Maria Wilhelm (SPD) und Reiner Debatin (FW) zum zweiten Workshop zur Vergabe der Mehrfamilienhaus-Baugrundstücke im Sitzungssaal des Rathauses ein, um an ihre Arbeit aus dem ersten Workshop vom 14.02.2023 anzuknüpfen.

Eingangs stellten die beiden Mitarbeiterinnen der BHM Planungsgesellschaft, Frau Iris Mahn-Milla und Frau Carla Denzinger, die Ergebnisse aus den zusammen mit Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt, Herrn Dominik Karl, mit möglichen Investoren geführten Sondierungsgesprächen vor. Hierbei wurden die vom Gemeinderat im ersten Workshop erarbeiteten Ergebnisse im Gespräch auf deren tatsächliche Umsetzbarkeit unter Einbeziehung der aktuellen Marktlage im Wohnungsbau besprochen. Hauptthema in den Gesprächen war der öffentlich geförderte Mietwohnungsbau, bei dem sich alle Anwesenden einig waren, dass an dessen Schaffung kein Weg vorbeigehen würde.

Nach wie vor steht daher die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unverändert im Vordergrund der Vergabe der Grundstücke an einen Investor. 

Auch wurde das Ergebnis aus dem Gespräch mit dem Träger der Straßenbaulast für die Anfrage der Unterschreitung der Anbaubeschränkung entlang der L556, die im Straßengesetz verankert ist, vorgestellt.
Leider konnte für die Anfrage im Vorfeld einer späteren möglichen Bebauung von den Entscheidungsträgern (Landkreis / Regierungspräsidium), keine abschließende Aussage getroffen werden.
Daher erhielt die Verwaltung von den anwesenden Ratsmitgliedern den Auftrag, ein formelles Beteiligungsverfahren in Form einer vorgezogenen frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen, um Klarheit für die spätere Bebauung zu erhalten.

Im Anschluss überarbeiteten und konkretisierten die Ratsmitglieder ihre im ersten Workshop erarbeiteten Kriterien, die nun von Frau Mahn-Milla und Frau Denzinger in einem Katalog zusammengefasst und in der nächsten Klausurtagung des Gemeinderats zusammen mit allen Ratsmitgliedern thematisiert und abschließend besprochen werden, ehe der Gemeinderat das Vergabeverfahren in einer Sitzung gegen Ende des Jahres beschließen kann.

Fachbereich Bauen und Umwelt

Eiserne Hochzeit in Hambrücken Meldung vom 04. August 2023

Am kommenden Dienstag, 8. August 2023, feiern die Eheleute Gertrud und Günter Werner Maaß das Fest der Eisernen Hochzeit.
 
Zu diesem überaus schönen und sehr seltenen Fest übermittle ich im Namen der Gemeinde dem Ehepaar die herzlichsten Glückwünsche.
Ich wünsche dem Jubelpaar einen schönen Festtag im Kreise der Familie und für den weiteren gemeinsamen Lebensweg viel Freude und vor allen Dingen Gesundheit.
 
Gleichzeitig übermittle ich die Glückwünsche des Herrn Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann. 
 
Herzliche Grüße
 
Ihr
 
Dr. Marc Wagner
Bürgermeister
 

Endbericht STADTRADELN in Hambrücken 2023 Meldung vom 04. August 2023

Vom 25.06.2023 bis zum 15.07.2023 lief der Aktionszeitraum STADTRADELN in Hambrücken. 

155 Personen haben sich in diesem Jahr für die Aktion registriert. Davon waren 142 Personen aktiv beim Radeln dabei.
Am Ende des Aktionszeitraums waren es 33.910 Rad-Kilometer, die 142 Radelnde in Hambrücken innerhalb des 3-wöchigen Aktionszeitraums erfasst hatten. Im Vergleich zur gleichen Strecke Autofahrten wurden auf diese Weise über 5,493 Tonnen CO2-Ausstoß vermieden. 
 
Nochmals vielen herzlichen Dank an alle begeisterten Radlerinnen und Radler!
 
 
Zudem möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass das beste Team sowie die beste Einzelradlerin und der beste Einzelradler einen Preis für die tolle Leistung erhalten werden. Dieser wird am Straßenfestsamstag (26.08.2023) um 17:30 Uhr überreicht. Die jeweiligen Gewinner sind:
 
Bestes Team: Lußhardtläufer mit insgesamt 6.552,1 geradelten Kilometern (22 aktive Radler)Beste Einzelradlerin: Bernadette Lehn mit insgesamt 913,3 geradelten KilometernBester Einzelradler: Reiner Pauly mit insgesamt 1.144,4 geradelten Kilometern
 
Alle Gewinner werden von uns nochmals angeschrieben.

Einladung zum World Cleanup Day und zum Tag der Umwelt und Natur Meldung vom 28. Juli 2023

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die Gemeinde Hambrücken nimmt in Zusammenarbeit mit der NABU-Gruppe Hambrücken e. V. auch in diesem Jahr wieder an der größten Bürgerbewegung der Welt zur Beseitigung von Umweltverschmutzung, am sogenannten World Cleanup Day teil! 
Da auch wir einen aktiven Beitrag für die Lebensqualität in unserer Gemeinde, aber auch für eine saubere Umwelt leisten möchten, planen wir möglichst viel herumliegenden Abfall einzusammeln und anschließend fachgerecht zu entsorgen. Hierzu treffen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger am Samstag, den 16.09.2023 um 10.00 Uhr an der Grillhütte in Hambrücken, um von dort aus ca. zwei Stunden in Gruppen eingeteilt das gesamte Ortsgebiet von wildem Müll zu befreien. Hierzu ist jede/-r Hambrücker Einwohner/-in herzlich eingeladen.

Um besser planen zu können, in welchem Umfang wir als Dankeschön den Helferinnen und Helfern eine Mahlzeit anbieten dürfen, bitten wir Sie um vorherige Anmeldung unter Verwendung des nachfolgenden Vordrucks. Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Bogen bis spätestens 8. September 2023 entweder schriftlich oder per E-Mail an bauamt@hambruecken.de.

Sollten Sie selbst geeignete Handschuhe, eine Warnweste oder eine Greifzange besitzen, bitten wir Sie diese mitzubringen. Um weit entfernte Gebiete besser erreichen zu können, bitten wir einige Teilnehmer ggf. mit dem Fahrrad zu erscheinen. 
Am Sonntag, den 17.09.2023 findet dann in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr der Tag der Umwelt und Natur im Bereich der Grillhütte statt. 
Entsprechend der Zielsetzung dieser Veranstaltung sollen gerade Kinder einbezogen werden, daher bieten die Mitwirkenden ein entsprechend zugeschnittenes Angebot an ihren Ständen an. 

Wie auch im letzten Jahr veranstalten wir wieder einen Malwettbewerb. 
Gestaltet im Vorfeld der Veranstaltung zu Hause ein Bild zum Thema Natur, vermerkt euren Namen sowie eure Adresse auf der Rückseite und reicht das fertig gestaltete Bild bis zum 13.09.2023 im Bürgerbüro des Rathauses ein oder bringt es zum Tag der Umwelt und Natur mit. Mit etwas Glück könnt ihr einen Preis gewinnen, da aus allen eingegangenen Bildern drei Gewinner ausgelost werden. 
 
Für Ihren Einsatz und Ihr Engagement möchte ich mich bereits jetzt schon an dieser Stelle bei allen Helferinnen und Helfern bedanken. Tragen Sie durch Ihren Einsatz und Ihr Erscheinen zum Erhalt unserer Umwelt und Natur bei.
 
 
 
Herzliche Grüße
 
Ihr
 
Dr. Marc Wagner
Bürgermeister
 
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Rückantwort (bitte bis zum 08.09.2023 zurücksenden)
 
Bürgermeisteramt Hambrücken
z. Hd. Frau Lena Fritscher
Hauptstraße 108
76707 Hambrücken
 
Ich nehme am Cleanup Day der Gemeinde Hambrücken am 16.09.2023 teil.

 
Name:  ­­­­­­­­­­­­­­­­­_____________________________________________________

ggfs. Name und Alter weiterer, minderjähriger Teilnehmer: 

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Adresse: ___________________________________________________

Telefonnummer: _____________________________________________
 

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Unterschrift

Gefährdungen durch Baustellen oder Hindernisse im Verkehrsraum Meldung vom 28. Juli 2023

Aus aktuellem Anlass möchten wir folgende Hinweise geben:

Potenziell geht von jeder Baustelle oder jedem Hindernis im Verkehrsraum eine Gefahr aus. Dieser Gefahr soll durch eine entsprechende Absperrung begegnet werden. Zusätzlich muss ein solcher Eingriff in den Verkehr genehmigt sein. Es ist dabei egal, ob es sich um den Fußgänger- oder den KfZ-Verkehr handelt und ebenso gilt das für verkehrsreiche als auch für verkehrsarme Straßen.
Ist die Absperrung nicht vorhanden bzw. fehlerhaft oder fehlt die Genehmigung für diesen Eingriff in den Verkehrsraum, ist der Gefahr nicht ausreichend begegnet worden und aufgrund des Polizeigesetzes Baden-Württemberg muss die Polizei/das Ordnungsamt eingreifen und die Gefahr beseitigen. Der Eingriff bedeutet in der Regel, dass die Baustelle eingestellt wird und/oder das Hindernis entfernt werden muss, ggf. auch in Form einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme.
 
Kostenpflichtig können u. a. folgende Personen sein:
Die Person, welche es aktiv verursacht hat, z. B. Baggerführer*inEigentümer*in des z. B. BaggersAuftraggeber z. B. Vorgesetzte(r)/Geschäftsführer*in oder auch Bauherr*in
 
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann zusätzlich oder auch alternativ nennenswerte Kosten verursachen. Sollte jemand zu Schaden kommen, muss man sich auch dafür verantworten, was bei Personenschäden sehr schnell enorme Summen aufruft – ob bei einem solchen Verschulden eine Versicherung zahlt, ist zumindest sehr fraglich.
Daher empfiehlt es sich auch für jede(n) Bauherr*in bei der Auftragsvergabe ein Unternehmen zu wählen, welches sich der Verantwortung bewusst ist und entsprechend der Vorschriften arbeitet.
 
Ordnungsamt