Haushaltsrede des Bürgermeisters

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
es sind stürmische Zeiten, in denen wir uns befinden, es sind schwierige Zeiten.
International bestimmen kriegerische Konflikte und Auseinandersetzungen das Weltgeschehen. Uns allen ist der barbarische Angriff der Hamas-Terroristen auf unschuldige Israelis am 7. Oktober ebenso präsent wie das Leid der Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen. Dass sich der Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar zum zweiten Mal jähren wird und der Krieg in Syrien bereits seit 2011 tobt, sollte und darf dabei nicht in Vergessenheit geraten.
All diese Geschehnisse haben unmittelbare Auswirkungen auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland und auf sämtliche staatlichen Akteure. Dies fängt bei der Entscheidung über militärische sowie humanitäre Hilfe auf Bundesebene an und endet bei der kommunalen Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen.
Dass alles mit allem zusammenhängt, zeigt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023. In diesem hat der Hüter der Verfassung den zweiten Nachtragshaushalt 2021 und die damit verbundene Umschichtung der Mittel im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärt. Damals wurde zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregel der Schuldenbremse gezogen, so dass der Bund Kredite aufnehmen durfte. Weil diese nicht vollständig gebraucht wurden, verschob die Ampel-Regierung die Mittel in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) – ein vom sonstigen Haushalt getrenntes Sondervermögen. Die Umschichtung passierte aber erst 2022, also nachträglich.
Im Ergebnis führt dieses Urteil dazu, dass fest eingeplante Kredite von 60 Milliarden Euro nicht für den Klimaschutz verwendet werden dürfen.
Seit diesem Urteil erscheint die ohnehin sehr komplexe Haushaltspolitik noch verworrener und undurchsichtiger. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass sich die Spitzen der Ampel-Regierung am 13.12.2023 auf Einsparungen im Kernhaushalt 2024 in Höhe von 17 Milliarden Euro einigen konnten.
Wird die Schuldenbremse im Jahr 2024 tatsächlich nicht erneut ausgesetzt? Führen weitere zu erwartende Hilfen an die Ukraine und zu Gunsten der Betroffenen im Ahrtal zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2024 dazu, dass das Parlament das fortdauernde Bestehen einer außergewöhnlichen Notlage feststellen muss? 
Dies alles steigert die ohnehin schon weit verbreitete Verunsicherung in der Bevölkerung, Stichwort Gebäudeenergiegesetz. Ferner sind damit erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und Planungen verbunden. Werden die zugesagten Förderungen a) überhaupt, b) fristgemäß und c) in der vorgesehenen Höhe ausgezahlt? Oder aber bedarf es einer nochmaligen Prüfung der für 2024 vorgesehenen Maßnahmen, weil hierfür vorgesehene Zuschüsse ausbleiben und demzufolge die Finanzierbarkeit nicht länger gesichert ist?   
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf ein praktisches Beispiel in unserer Kommune eingehen, auf das Kommunale Energiemanagement.
 
Nachdem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung im November 2021 den Aufbau und Betrieb des KEM unter der Bedingung einer zu erwartenden Förderzusage beschlossen hatte, wurde der Antrag von der Verwaltung im Januar 2022 online eingereicht. Grundlage war hierbei die zu erwartende Förderung mit einer Quote von 90 % nach der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (ZUG). Im August 2022 folgte – freilich auf Nachfrage – eine E-Mail, wonach der Antrag zeitnah einem Sachbearbeiter zugeordnet werden soll.
Nach mehreren weiteren Sachstandsanfragen und als Ergebnis einer gewissen Hartnäckigkeit, wurde nunmehr Ende Oktober 2023 die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, so dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn unschädlich ist. Als nächster Schritt soll die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen, wobei nach dem zuvor Ausgeführten in den Sternen steht, ob die ursprünglich vorgesehene Förderung tatsächlich auch ausbezahlt wird.
Dieses Beispiel zeigt m.E. recht eindrücklich, wo erhebliches Verbesserungspotenzial besteht. Ähnlich verhält es sich im Übrigen bei der Kommunalen Wärmeplanung.
Besonders problematisch erscheint, dass die eingeplanten Beträge bei DEM Zukunftsthema, dem Klimaschutz fehlen werden. Dieser wird, über die in der Vergangenheit bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus, im Haushaltsjahr 2024 einen Schwerpunkt darstellen. Hier wird es darum gehen, in Zusammenarbeit mit der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe für Hambrücken eine gesamthafte KLIMASCHUTZSTRATEGIE zu entwickeln und diese dann nach und nach umzusetzen. Hier müssen und hier werden wir auch handeln, nachdem der Gesetzgeber mehr und mehr Vorgaben als verbindlich definiert hat. Diese Strategie soll Gegenstand der Sitzung des Gemeinderats am 30.01.2024 sein.
Im Einzelnen betrifft dies – neben dem bereits genannten KEM – folgende Handlungsfelder:
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, die auch für Kommunen unter 10.000 Einwohnern bis  Juni 2028 verpflichtend abgeschlossen sein muss. Hierbei sollen auch die kommunalen Klimaschutzziele Berücksichtigung finden.Erarbeitung von Gebäudesteckbriefen für die kommunalen Liegenschaften, die im Kontext der „Klimaneutralen Verwaltung“ verbindlich sind.Vorlage einer Photovoltaik-Ausbaustrategie bezüglich der Dächer der kommunalen Liegenschaften, da nur durch Einbeziehung dieser Energieform das vom Landkreis ausgerufene Ziel zeo-zweifrei 2035 erreicht werden kann.Prüfung der Bedingungen des Verbleibs in der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) bzw. der Beteiligung an der Regionalen Wärmegesellschaft (RWG) im Zusammenhang mit der Nutzung von Tiefengeothermie/Regionalem Wärmenetz.Teilnahme am European Energy Award (eea)-Prozess.
 
Für die genannten Maßnahmen sind denn auch insgesamt 143.000,- € mit der Hoffnung in den Haushalt 2024 eingestellt, dass es bei der jeweils angekündigten Förderung bleiben möge. Selbstverständlich sollen prozess- und verfahrensbegleitend im Gemeinderat weitere Klimaschutzwerkstätten stattfinden.  
Auch ansonsten müssen wir als Kommune im Jahr 2024 erneut sehr genau hinschauen, was wir uns leisten können bzw. leisten müssen und wovon wir andererseits Abstand zu nehmen haben. Bei der jeweils vorzunehmenden Zuordnung hilft die bereits in § 2 GemO vorgesehene Differenzierung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Pflichtaufgaben sind demnach bestimmte öffentliche Aufgaben, zu deren Erfüllung Gemeinden durch Gesetz verpflichtet werden können.
 
Neben dem bereits genannten Klimaschutz betrifft dies auch die Aufnahme von Flüchtlingen. Hier haben wir, die baden-württembergischen Kommunen, und wir, die Gemeinde Hambrücken, die Grenze der Belastbarkeit bereits überschritten. Auch der Städte- und Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass es kein „Weiter so“ geben darf. Die Aufgabe endet ja nicht mit der Aufnahme, sondern beginnt dann mit der Integration erst richtig. Und Integration ihrerseits lebt von der Akzeptanz, die offensichtlich mehr und mehr schwindet, wenn und weil auf übergeordneter Ebene keine nachhaltigen und dauerhaften Lösungen für dieses Problem gefunden werden.
Dass die Aufnahme in Hambrücken bislang mindestens ordentlich funktioniert hat, liegt auch maßgeblich am Engagement und Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. So konnten Flüchtlinge in Arbeit und in privat organisierten Wohnraum gelangen, um in der Unterkunft benötigte Plätze freizumachen. Für das Jahr 2024 gehen wir davon aus, dass keine weiteren kommunalen Liegenschaften als Unterkunft hergerichtet bzw. umgewidmet werden müssen.
Gleichwohl schlagen als Miet- und Pachtverbindlichkeiten auch im Jahr 2024 wieder 380.000,- € für die Liegenschaft in der Wittumstraße 4 a zu Buche.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung und wir sind maximal weit entfernt von rechtem Gedankengut. Aber noch einmal: Wir sind als Kommune über der Grenze unserer räumlichen, finanziellen und personellen Kapazitäten! 
 
Eine weitere Pflichtaufgabe betrifft die – auch frühkindliche – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege. Obgleich sich Kindergärten in Hambrücken – bislang – nur in kirchlicher Trägerschaft befinden, ist die Gemeinde für das Angebot von Plätzen verantwortlich.
Nachdem der Anfang Dezember 2021 eingeweihte Waldkindergarten bereits restlos belegt ist, besteht erneut Handlungsbedarf. Dies schlägt sich auch im Haushalt 2024 nieder. Dort sind im Finanzhaushalt für die investive Maßnahme „Umbau des ehemaligen Volksbankgebäudes in der Hauptstraße 90 zu einer KiTa“ insgesamt 800.000,- € veranschlagt. Damit ist knapp die Hälfte der 2024 vorgesehenen investiven Auszahlungen verbunden.
Berücksichtigen muss man jedoch, dass es sich zum einen um eine großzügige Berechnung handelt und zum anderen Fördermittel in Höhe von über 200.000,- € in Abzug zu bringen sind. Selbstverständlich ist nicht optimal, dass das für den Umbau vorgesehene Gebäude nicht im Eigentum der Gemeinde steht. Allerdings wird durch die Laufzeit des noch abzuschließenden Mietvertrags, die im Bereich von 25–30 Jahren liegen wird, eine faktische Annäherung an bestehendes Eigentum erreicht. 
Hierbei handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die zum einen städtebaulichen Entwicklungen, andererseits aber auch finanziell eingeengten Spielräumen und Verantwortlichkeiten Rechnung zu tragen hat. Sowohl der Umbau des Areals Grüner Baum, als auch der Bezug der Einfamilienhäuser im Neubaugebiet Brühl, insbesondere aber die künftig zu erwartende Auslastung der dort geplanten Mehrfamilienhäuser begründen einen Handlungszwang. Allerdings rechtfertigt dieser nach derzeitigem Stand keinen kompletten Neubau, der zudem erst in einigen Jahren bezugsfertig wäre und angesichts der derzeitigen Preissteigerungen mehrere Millionen kosten würde.  
Leider schied die naheliegende Einrichtung weiterer Gruppen in den bestehenden Räumlichkeiten aus Kapazitätsgründen ebenso aus wie die Übernahme einer weiteren Trägerschaft seitens der Katholischen Kirchengemeinde. Gegen eine „Unterbringung“ der Kinder in einem Container spricht, dass dessen oder deren Anschaffung nebst Gründungskosten jedenfalls nicht deutlich billiger realisierbar erscheint, wie aktuelle Beispiele aus anderen Kommunen zeigen. Dies dürfte mit der großen Nachfrage im Kontext mit der Flüchtlingsaufnahme zusammenhängen. Schließlich kam auch die Nutzung der Räume in den örtlichen Schulen nicht ernsthaft in Betracht. Während in der Grundschule bereits jetzt schon alles auf Kante genäht ist, eignet sich die Liegenschaft der Gemeinschaftsschule auf Grund der dort untergebrachten Klassen 8 bis 10 nicht ohne größere Zusatzinvestitionen. Zu bedenken ist bei alledem auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 zu weiteren Engpässen in den Schulgebäuden führen könnte.
 
Letztlich kommt als Pflichtaufgabe die Unterhaltung der bestehenden Infrastruktur hinzu. Hierunter fallen u. a. die Kosten für 
die im Kindergarten St. Martin vorgesehene Sanierung der Sanitäranlagen mit 130.000,- €die Sanierung der Heizungsanlage und der Dächer in der Pfarrer-Graf-Grundschule mit insgesamt 243.000,- €die Fortsetzung und den Abschluss der Arbeiten am Hebewerk III mit weiteren 90.000,- €die Sanierung des Gehwegs in der Kirchstraße zwischen Kriegs-/Schwarzwaldstraße und Binsenriedweg in Höhe von 200.000,- €die Sanierung der Brücke im Heuweg mit weiteren 50.000,- €
 
Zum Haushaltsplan 2024:
Dieser weist im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 1,206 Mio. € auf. Die Hauptursachen hierfür liegen in den gestiegenen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, die wie aufgezeigt notwendig sind, um den Sanierungsstau abzuarbeiten. Des Weiteren fallen auf Grund diverser Tarifvertragsabschlüsse höhere Personal-, aber auch weiter angestiegene, sehr hohe Transferaufwendungen von mehr als 7,5 Mio. € an. Allein bei der „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege“ ergibt sich ein Defizit von über 1,5 Mio. €. 
Die gute Nachricht ist, dass der Ausgleich des Defizits im Ergebnishaushalt ohne Weiteres durch einen Rückgriff auf die Ergebnisrücklage erfolgen kann. Dieser Umstand ist insbesondere dem vorausschauenden Wirtschaften und sorgfältigen Agieren in den Jahren 2022 und 2023 geschuldet. Entgegen der ursprünglichen Prognosen konnte dort anstatt eines Defizits von 626.800,- € bzw. von 719.000,- € ein Überschuss in Höhe von ca. 1,8 Mio. € bzw. in Höhe von 281.000,- € erwirtschaftet werden.
 
Der Finanzhaushalt sieht im Jahr 2024 eine veranschlagte negative Änderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von 687.200,- € vor. Der Großteil dieses Defizits resultiert aus dem Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts. 
Hier zeigt sich, wie wichtig es auch für die Gemeinde Hambrücken war, das Neubaugebiet Brühl zu realisieren. Ohne die für die Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke vorgesehenen Erlöse in Höhe von über 1,35 Mio. € fiele das Defizit noch deutlich größer aus.
Auch im Finanzhaushalt lautet die gute Nachricht, dass ein Ausgleich mit vorhandener Liquidität herbeigeführt werden kann. Demzufolge ist auch im Haushaltsjahr 2024 – im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen – keine Kreditaufnahme notwendig.
Apropos Kreditaufnahme: Die zum Bau der Gemeinschaftsschule 2018 aufgenommenen Darlehen valutieren noch mit einer Summe von 1,85 Mio. €.
 
Nach dem Motto „WENIGER IST MEHR“ soll 2024 neben den bereits genannten Maßnahmen der Fokus auf dem Abschluss des Begonnenen u. a. wie folgt liegen:
Anschaffung des HLF 10 für die FeuerwehrErrichtung des Kinderspielplatzes im Neubaugebiet BrühlAbschluss der Arbeiten der Deutschen Glasfaser zur flächendeckenden Versorgung der Gemeinde Hambrücken mit GlasfaserAbschluss der Arbeiten der Fa. Weisenburger rund um das Areal Grüner Baum
 
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn nach dem Gesagten die Kommunen mit immer weniger Geld immer mehr Aufgaben erledigen müssen, dann muss man kein Prophet sein, um prognostizieren zu können, dass dies auf Dauer so nicht weitergehen kann. Aktuellstes Beispiel, bei dem die Finanzierungsfrage nicht geklärt ist: Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026.
 
Dieser Aufgabenflut müssen wir auch in personell-organisatorischer Hinsicht versuchen Herr zu werden. Aus diesem Grund soll die kürzlich erfolglos mit 0,5 AKA ausgeschriebene EDV-Nachfolge-Stelle zusammen mit der frei gewordenen 1,0-Stelle mit verändertem Zuschnitt und nur mit 1,0 AKA statt 1,5 AKA noch in diesem Jahr neu ausgeschrieben werden.
Zudem könnte die Beauftragung einer Organisationsberatung im Jahr 2024 dazu beitragen, die – auch künftig – anfallenden Aufgaben noch besser und effizienter erledigen zu können. 
 
Abschließend noch ein Wort zu den freiwilligen Aufgaben. In diesem Bereich entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Hierunter fällt neben kulturellen Angelegenheiten (z. B. Gemeindehalle) sowie der Einrichtung und Pflege von Grünanlagen auch die Unterstützung der örtlichen Vereine. Hieran gibt es weiterhin nichts zu rütteln. Diese sind das Rückgrat für das so wichtige ehrenamtliche Engagement. Deshalb werden auch für das kommende Haushaltsjahr wieder Zuschusszahlungen in Höhe von knapp 60.000,- € ausgewiesen. 
 
Lassen Sie uns in den stürmischen Zeiten weiterhin die Segel richtig setzen!
 
Vielen Dank für Ihren Einsatz.
 
Vielen Dank an Sie, die Mitglieder des Gemeinderats für die gute Zusammenarbeit.
Vielen Dank an meinen Kämmerer Gottfried Ott und sein Team für die zuverlässige und kompetente Aufbereitung des erneut komplexen Werks.
 
Vielen Dank an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für deren Einsatz.
 
Ich wünsche Ihnen allen, ich wünsche uns allen frohe und gesegnete Weihnachten. Kommen Sie gut in ein hoffentlich gesundes und friedvolles Jahr 2024. 
 
Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.